Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID) IX

I. UID im Binnenmark

A. Wie ist die UID aufgebaut?

Der UID kommt bei Geschäftsbeziehungen innerhalb der EU (Binnenmarkt) erhebliche Bedeutung zu, und zwar einerseits als Voraussetzung für die Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung und andererseits im Zusammenhang mit der Erbringung von sonstigen Leistungen (Dienstleistungen).

Mit der Angabe einer UID gibt der Abnehmer (Erwerber bzw. Leistungsempfänger) zu erkennen, dass er im anderen Mitgliedstaat der Erwerbsbesteuerung (Umsatzsteuer) unterliegt bzw. die sonstige Leistung für sein Unternehmen bezieht.

Wenn Sie als Unternehmer in Geschäftsbeziehung mit Geschäftspartnern in EU-Mitgliedstaaten treten, ist die UID zu verwenden. Diese erhalten Sie entweder gemeinsam mit Ihrer Steuernummer oder über Antrag (Formular U 15) vom zuständigen Umsatzsteuer-Finanzamt, wenn Sie ein sogenannter Schwellenerwerber (z.B. Kleinunternehmer, pauschalierter Land- und Forstwirt) sind.

Das Formular U 15 finden Sie im Internet unter www.bmf.gv.at, „Formulare“. Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig über UID, Firma, Name und Anschrift Ihrer EUGeschäftspartner. Geben auch Sie neben der UID immer Ihre Firmendaten bekannt.

Bitte achten Sie dabei stets darauf, dass diese Daten (Firma, Name, Anschrift) mit den Angaben im UID-Vergabebescheid identisch sind. Kontrollieren Sie deshalb die Daten Ihres Bescheides sofort nach Erhalt und teilen Sie Schreibfehler oder Unrichtigkeiten umgehend Ihrem UmsatzsteuerFinanzamt mit.

Bitte beachten Sie
Ihre UID ist in der UID-Datenbank der österreichischen Finanzverwaltung mit Namen und Anschrift Ihres UmsatzsteuerAbgabenkontos verbunden. Änderungen im Namen, im Firmenwortlaut oder in der Anschrift sind unverzüglich bzw. falls die Voraussetzungen, die bei Ihnen zur UID-Vergabe geführt haben, wegfallen, innerhalb eines Monats Ihrem Umsatzsteuer-Finanzamt zu melden.

Sie erhalten keinen Bescheid darüber, wenn diese Änderungen durchgeführt wurden. Die erfolgten Korrekturen sind aber aus den vom Bundesrechenzentrum zugesendeten nächsten Kontonachrichten, Buchungsmitteilungen, Bescheiden etc. ersichtlich. Weichen die Daten, die Sie Ihrem Geschäftspartner mitgeteilt haben, von den Daten Ihres Umsatzsteuer-Abgabenkontos ab, wird der Geschäftspartner aus einem anderen Mitgliedstaat bei Überprüfung Ihrer UID keine Gültigkeitsbestätigung nach Stufe 2 erhalten und an Sie daher keine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung ausführen bzw. die sonstige Leistung in seinem Mitgliedstaat – in dem er seinen Unternehmenssitz hat – versteuern.

Tipp
Ein Aufdruck der UID und der aktuellen Firmendaten auf Ihren Geschäftspapieren kann vor Irrtümern und Fehlern bewahren.

Die UID darf nur für den unternehmerischen Bereich verwendet werden. Erwirbt eine Privatperson, etwa im Rahmen einer Auslandsreise, Waren in einem anderen Mitgliedstaat, so unterliegen die Waren (Ausnahmen gelten z.B. für neue Kraftfahrzeuge) der ausländischen Umsatzsteuer (Ursprungslandprinzip). Ein Unternehmer darf seine UID nicht für Einkäufe für den privaten Gebrauch verwenden. Dasselbe gilt für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen (sonstigen Leistungen).

B.Welche Rechte und Pflichten haben Sie als Unternehmer mit einer gültigen UID?

  • Wenn sich der leistungsempfangende Unternehmer mit einer gültigen UID ausweist, kann das leistende Unternehmen seine Lieferungen im Binnenmarkt grundsätzlich steuerfrei tätigen bzw. davon ausgehen, dass die Dienstleistung für das Unternehmen des Leistungsempfängers bezogen und somit in dem EUMitgliedstaat versteuert wird, wo er sein Unternehmen betreibt.
  • Sie können die Gültigkeit der Firmendaten oder eines Geschäftspartners in einem EU-weiten Bestätigungsverfahren überprüfen lassen.
  • Als Unternehmer müssen Sie monatlich bzw. vierteljährlich (wenn Sie Ihre Umsatzsteuervoranmeldung vierteljährlich abgeben) eine Zusammenfassende Meldung über Ihre innergemeinschaftlichen Lieferungen und sonstigen Leistungen im EU-Raum grundsätzlich elektronisch über FinanzOnline übermitteln.
  • Als Erwerber (Warenlieferungsempfänger) sind Sie verpflichtet, Erwerbsteuer an das Umsatzsteuer-Finanzamt zu entrichten. Wenn Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können Sie die Erwerbsteuer als Vorsteuer in Abzug bringen.
  • Als Empfänger sonstiger Leistungen aus dem Unionsgebiet kann die Steuerschuld auf Sie als Unternehmer übergehen. Sie können die Steuer, wenn Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen des § 12 UStG in Abzug bringen.

Hinweis
Diese Steuerserie ist aus der Broschüre des Bundesministerium für Finanzen „Informationen zur Umsatzsteueridentifikationsnummer“ . In der gesamten Broschüre wurden, soweit dies möglich war, die weiblichen Formen integriert, um der geschlechtergerechten Formulierung zu entsprechen. Einzig bei legistischen Ausdrücken wurde die männliche Form beibehalten, um keinen Widerspruch zu Gesetzestexten herzustellen. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nur in der männlichen Form niedergeschriebenen Aussagen und Formulierungen selbstverständlich auch Frauen gegenüber gelten. Die Broschüre spiegelt die Rechtslage Februar 2017 wider.