Immobilien & Steuern XVIII 2. Befreiungen von der Immobilienertragsteuer Welche Vorgänge im Zusammenhang mit Grundstücken sind von der ImmoESt befreit? Erbschaften/Vermächtnisse/Pflichtteilsanrechnungen (ohne Ausgleichszahlung) Schenkungen (ohne Ausgleichszahlung) Grundstücksübertragungen, wo nur ein Wohnrecht zurückbehalten wird Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens (Ehewohnung oder gemeinsames Haus) im Rahmen einer Scheidung (auch bei Leistung einer Ausgleichszahlung steuerfrei) Übergang des anteiligen Wohnungseigentums […]
Steuerserie: Immobilien & Steuern XVII
Immobilien & Steuern XVII 1.2. Besteuerung bei Grundstückstausch Bei einem Tausch wird ein Grundstück hingegeben, um ein anderes Grundstück dafür zu erhalten. Die Hingabe eines Grundstücks wird wie ein Verkauf gesehen, daher gibt es bei einem Grundstückstausch zwei Verkäufer (weil jeder sein Grundstück jeweils dem anderen gibt) und zwei Käufer (jeder erhält vom jeweils anderen […]
Steuerserie: Verein & Steuern XXI
Verein & Steuern XXI 11. Sonstige Abgaben 11.1 Grundsteuer Vereine können als juristische Personen auch Grundstücke besitzen, die vom Finanzamt bewertet werden (Bewertungsgesetz 1955). Sie unterliegen damit der Grundsteuer, die grundsätzlich von den Gemeinden erhoben wird. Befreit ist der Grundbesitz eines gemeinnützigen oder mildtätigen Vereins jedoch nur, wenn der Grundbesitz von der Eigentümerin oder vom Eigentümer […]
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