2018-06: Das Elektroauto im Steuerrecht

Aus steuerlicher Sicht sprechen mehrere Gründe für den Umstieg auf Elektromobilität. Fahrzeuge, die nur elektrisch oder elektrohydraulisch angetrieben werden, sind sowohl von der Normverbrauchsabgabe (NoVA) als auch von der motorbezogenen Versicherungssteuer ausgenommen.

Vorsteuerabzug

Erwirbt ein Unternehmer ein Elektroauto (Co2-Emissionswert von 0g/km) besteht seit 2016 die Möglichkeit des Vorsteuerabzuges, welcher sowohl die Anschaffungskosten und die laufenden Betriebskosten als auch die Leasing-Aufwendungen umfasst.

Die steuerliche Begünstigung enthält jedoch folgende Einschränkung: Übersteigt der Anschaffungspreis eines Elektroautos € 80.000,- inkl. USt. entfällt die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug zur Gänze. Bei Anschaffungskosten zwischen € 40.000,- und € 80.000,- brutto steht zwar der volle Vorsteuerabzug zu, jedoch erfolgt für den € 40.000,- übersteigenden Teil im Jahr der Anschaffung eine teilweise Korrektur mittels Aufwandseigenverbrauch. Außerdem können Kleinunternehmer oder steuerbefreite Unternehmer (z.B. Ärzte) keine Vorsteuern in Abzug bringen. Für die Anschaffung einer betriebseigenen Ladestation für Elektroautos steht der volle Vorsteuerabzug zu. Die Aufwendungen für Strom als Treibstoff von reinen Elektrofahrzeugen sind grundsätzlich in voller Höhe vorsteuerabzugsfähig.

„Null“ Sachbezugswert

Als weitere steuerliche Begünstigung fällt seit 1.1.2016 für die Privatnutzung eines rein elektrischen Dienstfahrzeuges der Sachbezug (von 1,5 bis 2 Prozent, abhängig vom Fahrzeug) auf null. Dies führt zu einer Einsparung bei den Sozialversicherungsbeiträgen und anderen Lohnnebenkosten. Mit der Umstellung auf E-Dienstautos mit Privatnutzung kann somit die Einkommensteuerbelastung von Mitarbeitern erheblich reduziert werden (max. Reduktion der Bemessungsgrundlage € 960,-/Monat). Werden private E-Fahrzeuge beim Arbeitgeber unentgeltlich geladen, liegt kein Sachbezug vor, sofern der Strombezug am Abgabeort gratis ist.

 

– ein Artikel aus unserer Kanzleizeitung, Ausgabe Juni-September 2018