AWS Überbrückungsgarantien: Erleichterungen in der Finanzierung

Das Austria Wirtschaftsservice (aws), die Förderbank des Bundes, weitet seine Überbrückungsgarantien für KMU im Zusammenhang mit der COVID-19 – Krise aus und nimmt Vereinfachungen vor:

Ziel ist Erleichterung der Finanzierung von Betriebsmittelkrediten von Unternehmen, deren Umsatz- und Ertragsentwicklung durch Auftrags-, Lieferungsausfälle oder sonstige Marktänderungen aufgrund der „Coronavirus-Krise“ beeinträchtigt ist.

Ab sofort wird im Auftrag der österreichischen Bundesregierung die bereits seit 12.3.2020 zur Verfügung stehende aws-Überbrückungsgarantie deutlich ausgebaut und vereinfacht. Zentral sind folgende Ausweitungen:

  • Verzicht auf die Verrechnung von Bearbeitungs- und Garantieentgelten
  • Keine Planungsrechnungen oder Businesspläne erforderlich
  • Keine Kreditsicherheiten erforderlich
  • Freiberufliche Tätigkeiten sind ab sofort garantiefähig
  • Garantien sind auch für die Stundung von bestehenden Kreditlinien verwendbar
  • Es wird ein beschleunigtes Verfahren eingeführt, das eine umgehende Garantiezusage ermöglicht.

Alle Ausweitungsmaßnahmen greifen ab sofort und betreffen auch die bereits gestellten Förderungsanträge. Die Ausnahme stellt das Schnellverfahren dar, das in den nächsten Tagen verfügbar sein wird. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an das aws.

Für Tourismusfinanzierungen wenden Sie sich bitte an die Österreichische Hotel- und Tourismusbank ÖHT. (+43 1 51530 0).

Hotline aws Überbrückungsgarantien: +43 1 501 75-500

Email: coronagarantie@aws.at

Infos von www.aws.at (Stand 23.03.20)