2018-06: Kann ich für das Jahr 2018 meine Einkommensteuervorauszahlung noch herabsetzen lassen?

Im Einkommensteuergesetz, in dem die Pflicht für die Vorauszahlungen festgelegt ist, geht der Gesetzgeber von einem jährlich steigenden Einkommen aus. Wer bisher noch keinen Herabsetzungsantrag gestellt hat, kann dies auch jetzt noch für 2018 tun – und zwar bis zum 30. September. So kann man sich ersparen, dass man laufend zu viel zahlt und nächstes Jahr dann ohnehin eine Gutschrift erhält.

 

– ein Artikel aus unserer Kanzleizeitung, Ausgabe Juni-September 2018