Corona: Alles was Sie in der Krise von uns benötigen auf einen Blick
Updates
- COVID-19-Verlustersatz für ungedeckte FixkostenDiese weitere Maßnahme zur Abfederung der Beeinträchtigungen durch die Corona-Krise (sowie zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und zur Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten) sieht – dem Namen entsprechend […]
- Bilanzierung von Covid-19-Maßnahmen im JahresabschlussAufgrund der Covid-19-Pandemie wurden umfangreiche Maßnahmen beschlossen, die auch zu Auswirkungen auf die unternehmensrechtliche Bilanzierung führen (z.B. Kurzarbeitsbeihilfen, Fixkostenzuschüsse, Investitionsprämien). Darüber hinaus wurden steuerrechtliche Abschreibungsregeln […]
- Update: Corona-Kurz-Infos DezemberKurz vor Jahresende und auch durch den zweiten Lockdown bedingt, kommt es nochmals zu vielfältigen Neuerungen, Verlängerungen und Begünstigungen von Maßnahmen gegen die Covid-19-Krise. Sie […]
- Steuerliche Ergebnisglättung durch Verlustrücktrag für Verluste aus 2020Mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020 ist krisenbedingt ein Novum in das österreichische Steuerrecht aufgenommen worden. Mithilfe des Verlustrücktrags wurde eine Entlastungsmaßnahme geschaffen, die zu einer nachhaltigen […]
- Bis zu 30% degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) und beschleunigte GebäudeabschreibungDiese beiden Maßnahmen sollen zur Entlastung von Unternehmen bei Investitionen beitragen und auch zu Erleichterungen bei Vermietung und Verpachtung führen. Da keine zeitliche Befristung vorgesehen […]
- Lockdown-Umsatzersatz für behördlich geschlossene UnternehmenFür den Zeitraum der angeordneten Schließung und somit zwischen 1. November und 6. Dezember 2020 (als Betrachtungszeitraum) erhalten österreichische Unternehmen, die auf staatliche Anordnung geschlossen […]
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Steuern, Abgaben und Sozialversicherung
Um die Steuern, Abgaben und Sozialversicherung an eventuelle Umsatzeinbußen anpassen zu können bzw. Zahlungen aufschieben zu können, würden wir Sie bitten uns zu kontaktieren damit wir alle erforderlichen Anträge für Finanzamt und SVS für Sie korrekt erledigen können.
Kurzarbeit
Hier finden Sie diverse Infoblätter und Downloads zum Thema Kurzarbeit:
Faktenübersicht zur Corona-Kurzarbeit
Anleitung Sozialpartnervereinbarung für Corona-Kurzarbeit (Wirtschaftskammermitglieder):
Achtung: Nicht für Ärzte, Rechtsanwälte, Notare und sonstige Freiberufler, die nicht Mitglied der Wirtschaftskammer sind. Für diese Berufsgruppen sind die passenden Sozialpartnervereinbarungen auf den Webseiten der jeweiligen Landeskammern zu finden.
Der Arbeitgeber hat hierbei die Sozialpartnervereinbarung und das AMS-Antragsformular auszufüllen (Berechnungshilfe). Die Vereinbarung ist vom Arbeitgeber und sämtlichen betroffenen Arbeitnehmern (oder dem Betriebsrat) zu unterzeichnen. Das Formular und die Vereinbarung sind vom Arbeitgeber mit einer Begründung über die wirtschaftlichen Schwierigkeiten auf Grund von Corona und den Folgemaßnahmen per Mail an das AMS zu senden. Die Originale sind postalisch an die jeweilige AMS-Landesstelle zu senden.
Am besten Sie beantragen gleichzeitig die Zugangsdaten für das eAMS-Konto Ihres Unternehmens. Dieses werden Sie für die Abrechnung der Kurzarbeit benötigen. Für das eAMS Konto benötigen Sie einen (1) Firmenbuchauszug oder einen GISA-Auszug (zB bei Einzelunternehmer), (2) eine Ausweiskopie des Hauptanwenders (=die Person, die das eAMS Konto verwalten soll) und (3) das Formular eAMS Vertretungsbefugnis. Die zweite Seite (Vollmacht zur Nutzung des eAMS Kontos) ist nur auszufüllen wenn jemand anderes als die Geschäftsführung die Verwaltung übernehmen soll. Die Zugangsdaten werden per RSa-Brief zugesandt.
Das weitere Verfahren können Sie in der Anleitung zur Sozialpartnervereinbarung nachlesen.
Die bis 1:00 genannten Formulare haben wir für Sie hier zum Download aufgelistet: