SteuerNews Archiv November 2013

Aus unserem SteuerNews-Service für den österreichischen Steuerverein. In Kooperation mit dem Linde-Verlag. Die SteuerNews stammen insbesondere aus folgenden Quellen: PV-Info, SWKOnline, SWI, ASok, UFSjournal, BMF u.v.a.m.

Freitag, 29. November 2013 – SV-Meldepflichten und deren Folgen

Sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten können zu unterschiedlichen Rechtsfolgen, unter anderem in Bezug auf Entgeltfortzahlung, Arbeitslosengeld oder Auflösungsabgabe, führen. Ein Gastbeitrag von Barbara Burgmann in der November-Ausgabe der PV-Info erklärt die Vorgangsweise bei korrekturbedürftigen Angaben in einer Anmeldung eines Pflichtversicherten beim Krankenversicherungsträger, bietet eine Übersicht über die wichtigsten Abmeldegründe zur Sozialversicherung und deren Folgen und widmet sich der Meldepflicht bei Änderungen von Dienstgeberdaten.

Freitag, 29. November 2013 – Mehr als die Hälfte aller Unternehmen sind Ein-Personen-Unternehmen

Zum Stichtag der Registerzählung, dem 31. 10. 2011, gab es nach Angaben der Statistik Austria in Österreich 622.591 Unternehmen mit insgesamt 706.817 Arbeitsstätten und 4.167.164 Beschäftigten. Rund 16 % aller Arbeitsstätten sind dem im Rahmen der Arbeitsstättenzählung erstmals erhobenen Land- und Forstwirtschaftssektor zuzuordnen. Der stärkste Wirtschaftssektor ist, wie bereits 2001, der Dienstleistungsbereich mit rund 73 % aller Arbeitsstätten und 73,9 % aller Unselbständigen. Im Vergleich zur letzten Arbeitsstättenzählung im Jahr 2001 ist die Anzahl der Arbeitsstätten mit 1 bis 4 unselbständigen Mitarbeitern um 35,4 % gestiegen. Insgesamt hat die Zahl der Arbeitsstätten, die Unselbständige beschäftigen, um 12,7 % zugenommen. Etwas mehr als die Hälfte aller Unternehmen in Österreich (52,9 %) besteht aus nur einer selbständig beschäftigten Person ohne Mitarbeiter. In den Wirtschaftsabschnitten „Kunst, Unterhaltung, Erholung“ (72,6 %) und „Sonstige Dienstleistungen“ (69,7 %) sind Ein-Personen-Unternehmen mit einem Anteil von mehr als zwei Drittel der Unternehmen besonders stark vertreten. Rund ein Fünftel der österreichischen Unternehmen (20,4 %) wird von selbständigen Arbeitgebern geleitet, die unselbständige Mitarbeiter beschäftigen. Besonders häufig findet man diese Unternehmensform im Tourismus (44,3 %). Der typische selbständige Arbeitgeber hat die österreichische Staatsbürgerschaft (91,2 %), ist männlich (70,0 %), zwischen 25 und 49 Jahre alt (57,3 %) und hat einen Sekundarabschluss (66,1 %).

Freitag, 29. November 2013 – Pensionsrechtliche Behandlung von Zeiten der Teilversicherung nach § 8 Abs. 1 Z 2 lit. a bis g ASVG

§ 236 Abs. 4 ASVG, der auch nach dem Inkrafttreten des APG weiterhin maßgeblich ist, regelt die Wartezeit bei Vorliegen einer bestimmten Anzahl von Versicherungsmonaten unabhängig von deren zeitlichen Lagerung (sog. „ewige Anwartschaft“). Dem Rechtsstandpunkt der Revisionswerberin, aus dem in § 236 Abs. 4 Z 1 lit. a ASVG verwendeten Begriff „Beitragsmonat“ ergebe sich, dass darunter sämtliche Versicherungszeiten zu verstehen seien, in welchen der Versichertengemeinschaft Beiträge (nach dem 1. 1. 2005 auch durch den Bund, das AMS oder einen öffentlichen Fonds) geleistet wurden, ist nicht zu folgen. Vielmehr muss die Absicht des Gesetzgebers gefolgert werden, dass Zeiten der neuen Teilversicherung nach § 8 Abs. 1 Z 2 lit. a bis g ASVG in der Pensionsversicherung leistungsrechtlich nicht die Wirkung von Beitragsmonaten i. S. d. § 236 Abs. 4 Z 1 ASVG haben sollen. Zeiten, die vor dem Inkrafttreten des APG als Ersatzzeiten qualifiziert wurden und seither der Teilversicherung nach § 8 Abs. 1 Z 2 lit. a bis g ASVG unterliegen, sind demnach für die Erfüllung der Wartezeit nach § 236 Abs. 4 Z 1 ASVG nicht zu berücksichtigen. Die von der Klägerin erworbenen 20 Monate der Pflichtversicherung in der Teilversicherung nach § 8 Abs. 1 Z 2 lit. b ASVG infolge des Bezugs von Arbeitslosengeld und Krankengeld bzw. infolge des Fehlens eines Anspruchs auf Notstandshilfe mangels Notlage gem. § 34 Abs. 1 AlVG können demnach für die Erfüllung der Wartezeit nach § 236 Abs. 4 Z 1 lit. a ASVG nicht herangezogen werden; die Wartezeit ist nicht erfüllt (OGH 12. 9. 2013, 10 ObS 109/13).

Freitag, 29. November 2013 – EU-Kommission schlägt Vorschriften gegen Diebstahl von Geschäftsgeheimnissen vor

Die Europäische Kommission hat am 28. 11. 2013 neue Vorschriften zum Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung vorgeschlagen. Ziel des Vorschlags ist es, den Unternehmen ein angemessenes Schutzniveau zu garantieren und wirksame Rechtsbehelfe an die Hand zu geben für den Fall, dass ihre Geschäftsgeheimnisse gestohlen oder missbräuchlich verwendet werden. Der vorgelegte Richtlinienentwurf sieht zum einen eine gemeinsame Definition des Begriffs „Geschäftsgeheimnis“ vor, zum anderen Mittel und Wege, wie Opfer einer rechtswidrigen Aneignung von Geschäftsgeheimnissen eine Wiedergutmachung erlangen können. Die Richtlinie soll es den nationalen Gerichten erleichtern, Fälle einer rechtswidrigen Aneignung vertraulicher Geschäftsinformationen zu behandeln und Produkte, durch die Geschäftsgeheimnisse verletzt werden, vom Markt zu nehmen. Gleichzeitig soll es für die Opfer rechtswidriger Handlungen leichter werden, Schadenersatz zu erhalten. Der Kommissionsvorschlag wird jetzt dem Ministerrat und dem Europäischen Parlament zur Verabschiedung im Wege des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens übermittelt.

Freitag, 29. November 2013 – Ausnahme einer Hausverlosung von Gebührenpflicht für Glücksverträge ( § 33 TP 17 GebG)

Wird in den „Teilnahmebedingungen“ einer „Hausverlosung“ der Abschluss des den Übereignungsanspruch begründenden Rechtsgeschäftes mit dem Gewinner im Ergebnis vom Verkauf der Lose abhängig gemacht, stehen die beiden Rechtsgeschäfte in einem derart engen inneren Zusammenhang, dass insofern von einem einheitlichen Vorgang und demnach bereits bei Auslobung von einem Rechtsgeschäft gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG auszugehen ist, das nach § 15 Abs. 3 GebG von der Gebührenpflicht ausgenommen ist (UFS 30. 9. 2013, RV/0712-I/10, unter Verweis auf VwGH 29. 8. 2013, 2010/16/0101).

Freitag, 29. November 2013 – Pensionsrechtliche Behandlung von Zeiten der Teilversicherung nach § 8 Abs. 1 Z 2 lit. a bis g ASVG

§ 236 Abs. 4 ASVG, der auch nach dem Inkrafttreten des APG weiterhin maßgeblich ist, regelt die Wartezeit bei Vorliegen einer bestimmten Anzahl von Versicherungsmonaten unabhängig von deren zeitlichen Lagerung (sog. „ewige Anwartschaft“). Dem Rechtsstandpunkt der Revisionswerberin, aus dem in § 236 Abs. 4 Z 1 lit. a ASVG verwendeten Begriff „Beitragsmonat“ ergebe sich, dass darunter sämtliche Versicherungszeiten zu verstehen seien, in welchen der Versichertengemeinschaft Beiträge (nach dem 1. 1. 2005 auch durch den Bund, das AMS oder einen öffentlichen Fonds) geleistet wurden, ist nicht zu folgen. Vielmehr muss die Absicht des Gesetzgebers gefolgert werden, dass Zeiten der neuen Teilversicherung nach § 8 Abs. 1 Z 2 lit. a bis g ASVG in der Pensionsversicherung leistungsrechtlich nicht die Wirkung von Beitragsmonaten i. S. d. § 236 Abs. 4 Z 1 ASVG haben sollen. Zeiten, die vor dem Inkrafttreten des APG als Ersatzzeiten qualifiziert wurden und seither der Teilversicherung nach § 8 Abs. 1 Z 2 lit. a bis g ASVG unterliegen, sind demnach für die Erfüllung der Wartezeit nach § 236 Abs. 4 Z 1 ASVG nicht zu berücksichtigen. Die von der Klägerin erworbenen 20 Monate der Pflichtversicherung in der Teilversicherung nach § 8 Abs. 1 Z 2 lit. b ASVG infolge des Bezugs von Arbeitslosengeld und Krankengeld bzw. infolge des Fehlens eines Anspruchs auf Notstandshilfe mangels Notlage gem. § 34 Abs. 1 AlVG können demnach für die Erfüllung der Wartezeit nach § 236 Abs. 4 Z 1 lit. a ASVG nicht herangezogen werden; die Wartezeit ist nicht erfüllt (OGH 12. 9. 2013, 10 ObS 109/13).

Freitag, 29. November 2013 – EU-Kommission schlägt Vorschriften gegen Diebstahl von Geschäftsgeheimnissen vor

Die Europäische Kommission hat am 28. 11. 2013 neue Vorschriften zum Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung vorgeschlagen. Ziel des Vorschlags ist es, den Unternehmen ein angemessenes Schutzniveau zu garantieren und wirksame Rechtsbehelfe an die Hand zu geben für den Fall, dass ihre Geschäftsgeheimnisse gestohlen oder missbräuchlich verwendet werden. Der vorgelegte Richtlinienentwurf sieht zum einen eine gemeinsame Definition des Begriffs „Geschäftsgeheimnis“ vor, zum anderen Mittel und Wege, wie Opfer einer rechtswidrigen Aneignung von Geschäftsgeheimnissen eine Wiedergutmachung erlangen können. Die Richtlinie soll es den nationalen Gerichten erleichtern, Fälle einer rechtswidrigen Aneignung vertraulicher Geschäftsinformationen zu behandeln und Produkte, durch die Geschäftsgeheimnisse verletzt werden, vom Markt zu nehmen. Gleichzeitig soll es für die Opfer rechtswidriger Handlungen leichter werden, Schadenersatz zu erhalten. Der Kommissionsvorschlag wird jetzt dem Ministerrat und dem Europäischen Parlament zur Verabschiedung im Wege des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens übermittelt.

Donnerstag, 28. November 2013 – Höhe der Kostenvergütung für die Mitwirkung an der Beitragseinhebung von ausländischen Renten

Zur Abgeltung der Kosten für die Mitwirkung an der Beitragseinhebung nach § 73a ASVG in den Kalenderjahren 2011 und 2012 gebührt der Pensionsversicherungsanstalt eine Vergütung in der Höhe von 8,73 % der jeweils einbehaltenen und abgeführten Krankenversicherungsbeiträge mit Ausnahme der Zusatzbeiträge (Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über die Höhe der Kostenvergütung für die Mitwirkung an der Beitragseinhebung von ausländischen Renten, BGBl. II Nr. 378/2013).

Donnerstag, 28. November 2013 – Eu-Kommission will mehr Verfahrensgarantien für EU-Bürger

Die Europäische Kommission hat am 27. 11. 2013 ein Legislativpaket vorgelegt, das den EU-Bürgern bessere Verfahrensgarantien in Strafverfahren bieten soll. Allen Unionsbürgern soll EU-weit das Recht auf ein faires Verfahren garantiert werden. Die Vorschläge sollen die Achtung der Unschuldsvermutung und das Recht auf Anwesenheit in der Verhandlung sowie besondere Verfahrensgarantien für Kinder gewährleisten, die einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt werden. Darüber hinaus sollen Verdächtige und Beschuldigte bereits in einem frühen Stadium des Strafverfahrens vorläufige Prozesskostenhilfe erhalten können ebenso wie Personen, gegen die ein Europäischer Haftbefehl erlassen wurde. Die neuen Vorschläge markieren eine weitere wichtige Etappe im Bereich der Verfahrensrechte. Sie ergänzen drei bereits erlassene EU-Richtlinien zum Recht auf Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen, zum Recht auf Belehrung und Unterrichtung und zum Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand. Diese Vorschläge gewährleisten allen Betroffenen das Recht auf ein faires Verfahren und dienen so dem Grundsatz der Waffengleichheit. Sie werden, sobald sie geltendes Recht sind, zur Stärkung des Vertrauens in die Strafrechtspflege der Mitgliedstaaten und damit zu einem funktionierenden europäischen Rechtsraum beitragen.

Donnerstag, 28. November 2013 – SWK-Spezial „Immobilienvermietung zwischen Gesellschaft und Gesellschafter“

Neuere VwGH-Judikatur („Ausschüttung an der Wurzel“) und die KStR 2013 brachten im Bereich der Immobilienvermietung zwischen Kapitalgesellschaft und Gesellschafter große Umbrüche. Dadurch ist eine entsprechende Rechtsunsicherheit gegeben. Vor wenigen Tagen ist im Linde Verlag ein SWK-Spezial erschienen, das sich dieser Thematik widmet. Das von Dr. Christian Prodinger verfasste Sonderheft arbeitet die Rechtsgrundlagen und die Entwicklung der Judikatur auf, beleuchtet die Erlassmeinung des BMF, stellt die Literatur dar und kommentiert sie. Die entsprechenden Fragestellungen werden ausführlich besprochen und analysiert, wobei die übersichtliche Darstellung der praktischen Probleme im Fokus steht. Damit leistet das Buch damit eine wertvolle Hilfestellung bei der praktischen Umsetzung der Vermietung von Gesellschaft an Gesellschafter; zudem wird eine Einschätzung allfälliger steuerlicher Risiken ermöglicht. Im zweiten Teil steht der umgekehrte Fall, also die Vermietung einer Liegenschaft vom Gesellschafter an die Gesellschaft, im Mittelpunkt.

Donnerstag, 28. November 2013 – Neue Mindestlohn- und Heimarbeitstarife

Im Bundesgesetzblatt wurden zuletzt folgende Mindestlohn- und Heimarbeitstarife kundgemacht: Festsetzung des Mindestlohntarifs für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften für Niederösterreich, BGBl. II Nr. 348/2013; Festsetzung des Mindestlohntarifs für Hausbesorger für Niederösterreich, BGBl. II Nr. 349/2013; Festsetzung des Mindestlohntarifs für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften für Wien, BGBl. II Nr. 350/2013; Festsetzung des Mindestlohntarifs für Hausbesorger für Wien, BGBl. II Nr. 351/2013; Festsetzung des Mindestlohntarifs für Hausbesorger für Vorarlberg, BGBl. II Nr. 365/2013; Festsetzung des Mindestlohntarifs für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften für Vorarlberg, BGBl. II Nr. 366/2013; Festsetzung des Mindestlohntarifs für Hausbesorger für Tirol, BGBl. II Nr. 367/2013; Festsetzung des Mindestlohntarifs für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften für Tirol, BGBl. II Nr. 368/2013; Festsetzung des Mindestlohntarifs für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegeschaften für Salzburg, BGBl. II Nr. 370/2013; Festsetzung des Mindestlohntarifs für Hausbesorger für Salzburg, BGBl. II Nr. 371/2013; Festsetzung des Mindestlohntarifs für Hausbesorger für Oberösterreich, BGBl. II Nr. 372/2013; Festsetzung des Mindestlohntarifs für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegeschaften für Oberösterreich, BGBl. II Nr. 373/2013; Erlassung eines Heimarbeitstarifs für Heimarbeiter in der Schifflistickerei der Industrie und des Gewerbes, BGBl. II Nr. 376/2013; Erlassung eines Heimarbeitstarifs für Heimarbeiter in der Kettenstichstickerei, BGBl. II Nr. 377/2013.

Mittwoch, 27. November 2013 – BFH zur Abgabe von „Gratis-Handys“ durch einen Vermittler von Mobilfunkverträgen

Wenn ein Vermittler von Mobilfunkverträgen dem Kunden bei Abschluss eines Mobilfunkvertrages mit einem Mobilfunkanbieter (Netzbetreiber) „kostenlos“ ein Handy liefert und er hierfür von dem Netzbetreiber einen Bonus erhält, muss er die Abgabe des Handys nicht als sog. unentgeltliche Wertabgabe mit deren Einkaufspreis versteuern. Er hat vielmehr – neben der Vermittlungsprovision – (lediglich) diesen Bonus der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Die Klägerin vermittelte Mobilfunkverträge zwischen Kunden und verschiedenen Netzbetreibern. Der Kunde konnte gegen eine erhöhte Monatsgebühr Tarife mit „kostenlosem“ Handy wählen. Das Finanzamt unterwarf die Lieferung dieser Handys mit deren Einkaufspreis als sog. unentgeltliche Wertabgabe der Umsatzsteuer. Dem folgte der BFH – wie bereits das Finanzgericht (FG) – nicht, weil die Abgabe des Handys wegen des von dem Netzbetreiber dafür gezahlten Bonus nicht unentgeltlich sei. Allerdings hat das FG im zweiten Rechtsgang Feststellungen zum Inhalt der Gutschriften zu treffen, die die Netzbetreiber der Klägerin erteilt haben und auf deren Grundlage jeweils abgerechnet worden ist. Soweit darin auch für den Bonus Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen worden ist, kommt insoweit eine (zusätzliche) Steuerschuld des Vermittlers wegen unrichtigen Steuerausweises in Betracht (BFH 16. 10. 2013, XI R 39/12).

Mittwoch, 27. November 2013 – Regierung plant gestaffelte Abschläge bei Sonderpensionen

Die Bundesregierung hat ihre Absicht bekräftigt, in bestehende Sonderpensionen einzugreifen. Bei besonders hohen Pensionen können die Abschläge bis zu 25 % betragen. Außerdem solle ein Deckel eingeführt werden, sodass keine Sonderpension höher als der Bezug der Nationalratspräsidentin von derzeit 17.442 Euro sein könne, so der Sozialminister in einer Aussendung. Damit würden extrem hohe Pensionen von über 30.000 Euro im Monat nicht mehr möglich sein. Welche staatsnahen Institutionen, Firmen und Organisationen betroffen sein werden, müsse nun in den Gesprächen im Parlament festgelegt werden, sagte der Sozialminister. Die Regelung bedarf einer Verfassungsmehrheit. Konkret sollen für die bereits in Ruhestand befindlichen Bediensteten der betroffenen Institutionen gestaffelte Pensionssicherungsbeiträge für Pensionsteile, die über die ASVG-Höchstbeitragsgrundlage von derzeit 4.440 Euro hinausgehen, festgelegt werden. Für Pensionsteile, die zwischen 100 und 150 % der Höchstbeitragsgrundlage liegen (bis zu 6.660 Euro), soll dann zumindest ein Pensionssicherungsbeitrag von 5 % bezahlt werden, für Pensionsteile, die zwischen 150 und 200 % (8.880 Euro) liegen, werden 10 % Sicherungsbeitrag verrechnet, für Pensionsteile zwischen 200 und 300 % (13.320 Euro) sind 20 % zu entrichten. Für Pensionsteile, die über 300 % der Höchstbeitragsgrundlage liegen, soll ein Sicherungsbeitrag von 25 % geleistet werden. Bei den Sozialversicherungsträgern sollen für die Zusatzpensionen die Pensionsbeiträge erhöht werden. Derzeit werden dafür Beiträge in der Höhe von 10,5 % entrichtet. In Zukunft sollen für Pensionsteile über der Höchstbeitragsgrundlage die Beiträge um mindestens 2 % und für Pensionsteile über dem Doppelten des Höchstbeitrages um 4 % erhöht werden. Auch der Pensionssicherungsbeitrag, den die bereits pensionierten Bediensteten der Sozialversicherungsträger zu entrichten haben, soll für Pensionsteile, die über 70 % der Höchstbeitragsgrundlage liegen, von 6 auf 9 % angehoben werden. Auch bei den „Altpolitikerpensionen“ sollen weitere Schritte zur Anhebung der Pensionssicherungsbeiträge gesetzt werden. Andere Gebietskörperschaften sind zudem angehalten, in ihrem Zuständigkeitsbereich Regelungen i. S. d. Vorschläge der Bundesregierung zu treffen.

Mittwoch, 27. November 2013 – Verspätungszuschlag auch bei Rechtsirrtum des Parteienvertreters

Auch ein Rechtsirrtum des Parteienvertreters, der nicht nachweislich auf einer vertretbaren Rechtsansicht beruht, schließt die Festsetzung eines Verspätungszuschlages (§ 135 BAO) dem Grunde nach nicht aus. Für die Höhe des anzuwendenden Prozentsatzes sind das steuerliche Verhalten des Abgabepflichtigen, die Höhe seiner Ersparnis durch die verspätete Einreichung der Abgabenerklärung und der Grad seines Verschuldens an der verspäteten Einreichung der Abgabenerklärung zu berücksichtigen (UFS 31. 7. 2013, RV/0386-G/12).

Mittwoch, 27. November 2013 – Zinsenersparnis bei unverzinslichen oder zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen 2014

Der Prozentsatz gemäß § 5 Abs. 2 der Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (Sachbezugswerteverordnung) beträgt für das Kalenderjahr 2014 1,5 % (BMF-Erlass vom 7. 11. 2013, BMF-010222/0111-VI/7/2013).

Mittwoch, 27. November 2013 – Fachkräfte der Entwicklungshilfe

Die soziale Absicherung für Fachkräfte der Entwicklungshilfe wird durch BGBl. I Nr. 187/2013 ab 2014 neu geregelt. Fachkräfte der Entwicklungshilfe sind nach dem ASVG kranken-, unfall- und pensionsversichert und erhalten ein dem Lohnniveau des Entwicklungslandes entsprechendes Entgelt. Um einer dadurch bedingten Verminderung der Pensionshöhe infolge der Anpassungen im Pensionsrecht („Pensionskonto“) entgegenzuwirken, kommt für Einsatzverträge, die ab 1. 1. 2014 geschlossen werden, eine Mindestbeitragsgrundlage in der Pensionsversicherung (§ 48 ASVG) zur Anwendung (Wert 2013: 1.614,32 Euro), die jährlich aufgewertet wird. Liegt das Entgelt der Entwicklungshilfe-Fachkraft unter der Mindestbeitragsgrundlage, sind die Pensionsversicherungsbeiträge (22,80 %) von der Mindestbeitragsgrundlage zu entrichten. Die Fachkraft trägt davon 10,25 % und die Entwicklungshilfeorganisation 12,55 %. Der auf den Versicherten entfallende Teil der Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge ist mit 20 % der Geldbezüge begrenzt. Den Unterschiedsbetrag hat der Dienstgeber zu tragen. Um für Fachkräfte der Entwicklungshilfe Unklarheiten bei der Anwendung dieser Bestimmung zu vermeiden, schließt der Gesetzgeber jene Pensionsversicherungsbeiträge, die der Dienstnehmer vom Unterschiedsbetrag zwischen Mindestbeitragsgrundlage und Entgelt zu entrichten hat, von der Beurteilung, ob die 20-%-Grenze überschritten wird, aus (§ 53 Abs. 1 ASVG i. d. F. 1. 1. 2014).

(Quelle: Daniel Korner in NÖDIS Nr. 14/November 2013)

Dienstag, 26. November 2013 – Produktionsindex im September 2013 leicht gesunken

Der saisonal bereinigte Produktionsindex für den Produzierenden Bereich (ÖNACE 2008 B – F) verzeichnete auf der Basis 2010 nach Berechnungen der Statistik Austria im September 2013 einen Rückgang um 0,5 % gegenüber August 2013. Verglichen mit dem Vorjahresmonat nahm der arbeitstägig bereinigte Produktionsindex in Österreich um 0,1 % ab. Gegenüber August 2013 ging die Produktion saisonal bereinigt (EU-harmonisiert) im September 2013 in der Industrie (ÖNACE 2008 B – E) um 0,6 % zurück. Der Produktionsindex in der Industrie (ÖNACE 2008 B – E) erreichte im September 2013 nach Arbeitstagen bereinigt (EU-harmonisiert) 113,6 Punkte und blieb mit +0,1 % gegenüber dem Ergebnis des September 2012 nahezu unverändert. Die Produktion im Baugewerbe zeigte im Jahresvergleich ein Minus von 0,5 %.

Montag, 25. November 2013 – Geltungsbereich des UN-Kaufrechts

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Litauen am 1. 11. 2013 seine anlässlich des Beitritts nach Art. 96 und 12 abgegebene Erklärung (kundgemacht in BGBl. Nr. 420/1995) zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (BGBl. Nr. 96/1988, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 270/2013) vollständig zurückgezogen (Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, BGBl. III Nr. 303/2013).

Montag, 25. November 2013 – Bring Your Own Device!

Im Zuge der sich verändernden Arbeitswelt halten neue Formen der Gestaltung der Arbeitswelt wie Telearbeit zunehmend Einzug in den Betriebsalltag. Verstärkt wird auch versucht, die Bereitstellung von Arbeitsmitteln vom Arbeitgeber auf den Arbeitnehmer zu übertragen. Bspw. bezahlt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Betrag von 1.000 Euro für den Ankauf eines Laptops samt zugehörigem MS Office-Paket. Der Laptop soll hierbei in das Eigentum des Arbeitnehmers übergehen, wobei sich dieser verpflichtet, binnen dreier Jahre auch alle Kosten für ein allfälliges Service zu übernehmen. In einem Beitrag in der November-Ausgabe der ASoK versucht Mag. Sebastian Zankel, die Zulässigkeit einer derartigen Vereinbarung aus der Perspektive des Individualarbeitsrechts, des kollektiven Arbeitsrechts sowie des Datenschutzrechts zu beleuchten.

Montag, 25. November 2013 – Firmeneigenener Parkplatz als Sachbezugswert

(M. K.) – In seinem Erkenntnis vom 31. 7. 2013, 2009/13/0157, stellt der VwGH fest, dass ein vom Arbeitgeber unentgeltlich zur Verfügung gestellter Betriebsparkplatz für firmeneigene Kfz, die auch zur privaten Nutzung überlassen worden sind, einen Sachbezugswert darstellt. Dies auch, wenn die Nutzung dieser Parkplätze im überwiegenden Interesse des Unternehmens liegt und verpflichtend erfolgt. Die Abstellkosten hätte der Arbeitnehmer bei der täglichen Fahrt zur Arbeitsstätte in einem Bereich der Parkraumbewirtschaftung ohnehin zu tragen und wären der Privatsphäre zuzurechnen. Ein paralleles Interesse des Arbeitgebers daran ist für die Beurteilung als geldwerter Vorteil nicht schädlich. Es liegt ein vom Sachbezugstatbestand der Privatnutzung des Kfz zu unterscheidender und daher zusätzlich vorliegender Sachbezugstatbestand nach § 4a Sachbezugswerteverordnung vor.

Montag, 25. November 2013 – Änderung der Liebhabereirichtlinien i. Z. m. Land- und Forstwirtschaft

Mit Erlass vom 21. 11. 2013, BMF-010219/0429-VI/4/2013, hat das BMF Rz. 170 der Liebhabereirichtlinien geändert: Im Regelfall sind land- und forstwirtschaftliche Betriebe unter § 1 Abs. 1 LVO einzureihen, und es liegt nach § 6 LVO Liebhaberei nicht vor (vgl. VwGH 16. 12. 2009, 2008/15/0059). Wird hingegen eine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit entfaltet, die auf einer besonderen, in der Lebensführung begründeten Neigung beruht (§ 1 Abs. 2 LVO; z. B. Nutzung für Freizeitzwecke und/oder zur Ausübung von Hobbytätigkeiten wie Jagen oder Reiten) und sich bei objektiver Betrachtung nicht zur Erzielung von Gewinnen eignet, liegt keine unternehmerische Tätigkeit vor (z. B. VwGH 21. 10. 2003, 97/14/0161, zur Verpachtung einer landwirtschaftlichen Liegenschaft). In besonderen Ausnahmefällen kann aber auch eine Betätigung, die einkommensteuerlich Liebhaberei i. S. d. § 1 Abs. 2 LVO darstellt, eine – zum Vorsteuerabzug berechtigende – umsatzsteuerpflichtige Betätigung darstellen (vgl. VwGH 19. 9. 2013, 2011/15/0157, mit Verweis auf VwGH 25. 4. 2013, 2010/15/0107, zu einer in Verbindung mit der Bewirtschaftung einer kleinen Weidefläche betriebenen Tierzucht).

Montag, 25. November 2013 – Pflegeheimkosten als agB mit oder ohne Selbstbehalt?

Kosten für die Unterbringung eines Elternteils in einem Heim können nur als außergewöhnliche Belastung unter Abzug des Selbstbehalts anerkannt werden, da sie nicht in § 34 Abs. 6 EStG aufgezählt sind (UFS 17. 10. 2013, RV/2189-W/13).

Freitag, 22. November 2013 – Kein Anspruch auf Übertragung einer Domain

Wer durch eine Internet-Domain in seinen Namensrechten verletzt ist, hat mangels Rechtsgrundlage keinen Anspruch gegen den Domaininhaber auf Übertragung der Domain. Bereicherungsrechtliche Ansprüche bestehen nicht. Die strittige Domain ist nämlich kein der Klägerin ausschließlich zugewiesenes Rechtsgut, weil es auch Dritte (etwa namensgleiche Personen) geben kann, die ebenso wie die Klägerin berechtigte Ansprüche auf die Domain geltend machen könnten. In einem solchen Fall wäre es nicht sachgerecht, der Klägerin allein aufgrund ihrer früheren Klagsführung einen Vorteil (nämlich den Besitz der Domain) zu gewähren und sie damit besser zu stellen, als sie ohne die Verletzungshandlung stünde (OGH 22. 10. 2013, 4 Ob 59/13z).

Donnerstag, 21. November 2013 – Dezember-Session des Verfassungsgerichtshofes

Der VfGH hat am 21. 11. 2013 seine Dezember-Session begonnen. Die Beratungen werden bis Freitag, den 13. 12. 2013 andauern. Auf der Tagesordnung der 14 Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter stehen unter anderem folgende Verfahren: Anerkennung einer in den Niederlanden geschlossenen Ehe gleichgeschlechtlicher Partner in Österreich; Facebook-Verbot für den ORF; Antrag zum neuen Verwaltungsgericht Wien; Rechnungshof gegen Media Quarter Marx; Pensionsreform für ÖBB-Bedienstete. Mit der Veröffentlichung erster Entscheidungen ist dann im Jänner des kommenden Jahres zu rechnen.

Donnerstag, 21. November 2013 – EuGH bestätigt Entscheidung des Rates gegen Anhebung von EU-Beamtengehältern 2011

Der Rat der EU durfte den auf die „Angleichungsmethode“ gestützten Vorschlag der Kommission ablehnen, die Bezüge der europäischen Beamten im Jahr 2011 um 1,7 % anzuheben. Die Europäische Kommission ist verpflichtet, dem Europäischen Parlament und dem Rat neue Vorschläge zu unterbreiten, die der vom Rat im Jahr 2011 festgestellten erheblichen und abrupten Verschlechterung der wirtschaftlichen und sozialen Lage Rechnung tragen (EuGH 19. 11. 2013, verb. Rs. C-63/12, C-66/12 und C-196/12, Kommission/Rat u. a.).

Donnerstag, 21. November 2013 – Verspäteter Wiedereinsetzungsantrag bei Versäumung der Offenlegungsfrist des § 2 Abs. 1 lit. b StiftEG

Hat ein Abgabepflichtiger mehrere Bevollmächtigte, so ist die Aufgabenverteilung zwischen diesen abzustimmen bzw. die Kompetenzverteilung eindeutig zu regeln. Insb. sind Vorkehrungen zu treffen, die es ausschließen, dass beide Bevollmächtigte zu Unrecht darauf vertrauen, der jeweils andere werde eine zur Fristwahrung erforderliche Verfahrenshandlung vornehmen (UFS 30. 10. 2013, RV/0300-I/11).

Mittwoch, 20. November 2013 – Krankenkassen werden heuer fast schuldenfrei

Nach der nun vorliegenden November-Prognose rechnen die Krankenkassen für das laufende Geschäftsjahr bei einem Gesamtbudget von fast 16 Mrd. Euro mit einem voraussichtlichen Überschuss in Höhe von 163 Mio. Euro. In der August-Prognose haben die Krankenkassen noch mit einem Plus von 86 Mio. Euro gerechnet. Da vor allem die Wiener Gebietskrankenkasse heuer ein Plus von 147,2 Mio. Euro erwartet, ist es realistisch, dass bis Jahresende sämtliche 19 Krankenversicherungsträger schuldenfrei sein werden, erwartet der Hauptverband der Sozialversicherungsträger.

Mittwoch, 20. November 2013 – Neue Lohnzettelart für Entsendungsfälle mit Anrechnungsmethode

(A. S.) – Räumt ein DBA bei einer Entsendung eines in Österreich ansässigen Arbeitnehmers dem ausländischen Tätigkeitsstaat ein Besteuerungsrecht an den Bezügen des Arbeitnehmers ein, dann kann der inländische Arbeitgeber diesbezüglich unter bestimmten Voraussetzungen den Lohnsteuerabzug unterlassen (siehe dazu die Praxis-News vom November 2009, ASoK 2009, 430 f.). Unabhängig davon, ob der Arbeitgeber von diesem Recht Gebrauch macht oder nicht, muss er hinsichtlich dieser Bezüge aber einen Lohnzettel ausstellen. Bisher war ein eigener Lohnzettel (Art 8) aber nur für Entsendungsfälle, in denen die Befreiungsmethode zur Anwendung gelangt, vorgesehen. Ab 1. 1. 2014 steht für Fälle, in denen die Anrechnungsmethode anwendbar ist, die neue Lohnzettelart 24 zur Verfügung.

Mittwoch, 20. November 2013 – Zulässigkeit verkaufsfördernder Maßnahmen bei einer Zeitung

Die Beklagte warb in ihrer Zeitung für eine von ihr zusammengestellte, im Handel erhältliche „Edition“ von Tonträgern mit musikalischen Inhalten. Dazu druckte sie einen Gutschein ab, mit dem ein Tonträger dieser Edition bei einer bestimmten Handelskette um 4,99 Euro statt um 7,99 Euro erworben werden konnte. Die Zeitung der Beklagten kostete im Einzelverkauf 1 Euro. Ein Mitbewerber beantragte, der Beklagten diese verkaufsfördernde Maßnahme nach dem UWG zu verbieten: Es entstehe dadurch ein „übersteigerter Kaufanreiz“, denn es sei denkbar, dass Kunden die Zeitung allein deshalb kauften (und allenfalls ungelesen entsorgten), um in den Genuss des Gutscheins zu kommen. Der OGH hält diese Ansicht nicht mehr aufrecht: Das beantragte Verbot ist aus Gründen des Verbraucherschutzes nicht erforderlich, solange das Angebot der Beklagten keine irreführenden Angaben enthält. Auf andere Gründe, etwa die gezielte Behinderung von Mitbewerbern, hatte der Kläger sein Begehren nicht gestützt. Seine Unterlassungsklage wurde daher abgewiesen (OGH 22. 10. 2013, 4 Ob 129/13v).

Dienstag, 19. November 2013 – BIP laut OECD in Euro-Zone rückläufig

Für die Euro-Zone gibt es heuer eine negative Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von minus 0,4 %. Erst 2014 soll das BIP immerhin um 1 % steigen, berichtet die APA. Zudem droht im Euroraum Deflation, heißt es in der Wachstumsprognose der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Weltweit steigt das BIP heuer um 2,7 %, 2014 um 2,6 %. Vor allem die Arbeitslosigkeit werde in mehreren OECD-Ländern „hartnäckig“ bleiben, schreiben die Ökonomen. Für die OECD-Staaten wird heuer aber immerhin ein BIP-Plus von 1,2 % gesehen und im kommenden Jahr ein Plus von 2,3 %. Zur Überwindung der Krise seien weiter Strukturreformen nötig, neben der Euro-Zone auch in Japan. Im Konflikt um die Schuldenobergrenze in den USA – die Anfang 2014 wieder schlagend werden könnte – wird von den OECD-Ökonomen zudem eine Gefahr für die gesamte Weltwirtschaft geortet.

Dienstag, 19. November 2013 – Save the Date: 14. SWK-Steuerrechtstag am 4. Dezember 2013

Am 4. 12. 2013 findet im Austria Trend Hotel Park Royal Palace Vienna, Schlossallee 8, 1140 Wien, der traditionelle, mittlerweile 14. SWK-Steuerrechtstag statt. Bleiben Sie mit Topreferenten aus Legistik, Finanzverwaltung, Beratungspraxis und Wissenschaft auf dem Laufenden: In nur einem Tag erhalten Sie das umfassende, praxisorientierte Steuer-Update zum Jahreswechsel! Thematische Highlights der beliebten Veranstaltung sind: Grundstücksbesteuerung: Highlights aus dem EStR-Wartungserlass 2013 und dem Salzburger Steuerdialog 2013; Highlights aus der Wartung der KStR und UmgrStR; Wartung der LStR und neue Pendlerverordnung; Aktuelles zur Land- und Forstwirtschaft; Finanzpolizei: neues Organisationshandbuch; das neue Rechtsmittelverfahren: Bundesfinanzgericht ab 1. 1. 2014. Nähere Informationen und Anmeldemöglichkeit hier.

Montag, 18. November 2013 – Aktuelle Kundmachungen im Bundesgesetzblatt

Im „Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich“ wurden zuletzt kundgemacht: Verordnung des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten über die Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen für im Ausland verwendete Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes, BGBl. II Nr. 333/2013; Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, mit der die Gesundheits- und Krankenpflege-Lehr- und Führungsaufgaben-Verordnung geändert wird (GuK-LFV-Novelle 2013), BGBl. II Nr. 342/2013; Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der der Mindestlohntarif für Hausbetreuer/innen für Österreich festgesetzt wird, BGBl. II Nr. 343/2013; Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), mit der die Informationspflichtenverordnung Pensionskassen geändert wird, BGBl. II Nr. 347/2013.

Montag, 18. November 2013 – Pfändung eines Anspruchs aus der Rechtsschutzversicherung?

Der Anspruch des Versicherungsnehmers in der Rechtsschutzversicherung ist kein pfändbarer Geldanspruch. Der Versicherungsnehmer hat keinen direkten Zahlungsanspruch gegen die Versicherung, sondern nur den Anspruch, dass die Versicherung die konkreten Kosten trägt, die dem Versicherungsnehmer in dem Verfahren entstehen, für das Rechtsschutzdeckung besteht. Damit wäre aber die Exekutionsbewilligung für die Betreibende wertlos, weil sie gegen die Versicherung die Forderung nur so geltend machen kann, wie sie dem Verpflichten als Forderungsinhaber zusteht. Die Betreibende könnte daher keine Zahlung an sich erreichen (OGH 8. 10. 2013, 3 Ob 136/13s).

Montag, 18. November 2013 – Kreditzinsen bei einem fremdfinanzierten Rentenversicherungsmodell

§ 20 Abs. 2 EStG 1988 ist Ausdruck des allgemeinen steuerlichen Rechtsgrundsatzes, nach dem einer fehlenden Steuerpflicht auf der einen Seite das Abzugsverbot auf der anderen Seite gegenübersteht. Ist es bei einem fremdfinanzierten Rentenversicherungsmodell (Gegenleistungsrente) äußerst ungewiss, ob der Einkunftstatbestand des § 29 Z 1 EStG 1988 jemals erfüllt sein wird, zumal die Umstände darauf hindeuten, dass sich die Vertragsparteien bis zum Überschreiten des nach § 16 Abs. 2 BewG (i. d. F. vor BGBl. I Nr. 165/2002) kapitalisierten Wertes der Rentenverpflichtung darauf verstehen werden, eine steuerfreie Rentenabfindung zu vereinbaren, so können die Kreditzinsen zur Finanzierung des Rentenstammrechtes nicht als Werbungskosten abgezogen werden. Sollte der Abgabepflichtige – wider Erwarten – von der Abfindung der Rentenansprüche nicht Gebrauch machen und die Rentenzahlungen nach Übersteigen des kapitalisierten Wertes der Rentenverpflichtung den Steuertatbestand nach § 29 Z 1 EStG 1988 erfüllen, so wären diese positiven Einkünfte mit den in den Vorjahren nicht berücksichtigbaren Ausgaben frühestmöglich zu verrechnen (UFS 22. 10. 2013, RV/0560-I/09)

Freitag, 15. November 2013 – Inflation im Oktober 2013 auf 1,4 % gesunken

Die Inflationsrate für Oktober 2013 betrug nach Berechnungen der Statistik Austria 1,4 % (September: 1,7 %). Das ist der niedrigste Wert seit Februar 2010 (1,0 %). Ausschlaggebend für den Rückgang der Inflationsrate waren deutliche Verbilligungen in der Ausgabengruppe „Verkehr“ (vor allem bei Treibstoffen, gebrauchten Pkws und Flugtickets) im Vergleich zum Vorjahr (durchschnittlich –1,2 %; Einfluss: –0,16 Prozentpunkte). Die einflussreichsten Verteuerungen zeigten sich im Oktober 2013 bei Ausgaben für „Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke“ (durchschnittlich +3,4 %; Einfluss: +0,40 Prozentpunkte) und „Wohnung, Wasser und Energie“ (durchschnittlich +1,9 %; Einfluss: +0,35 Prozentpunkte). Der Indexstand des Verbraucherpreisindex 2010 (VPI 2010) für den Monat Oktober 2013 lag bei 108,4. Gegenüber dem Vormonat (September 2013) ging das durchschnittliche Preisniveau um 0,1 % zurück. Das Preisniveau des Mikrowarenkorbes, der überwiegend Nahrungsmittel enthält und den täglichen Einkauf widerspiegelt, stieg im Jahresabstand dagegen um 3,8 % (September: 3,9 % revidiert). Das Preisniveau des Miniwarenkorbes, der einen wöchentlichen Einkauf abbildet und neben Nahrungsmitteln und Dienstleistungen auch Treibstoffe enthält, erhöhte sich im 12-Monatsvergleich um nur 0,6 % (September: 0,7 %), da die billigeren Treibstoffe deutlich preisdämpfend wirkten.

Freitag, 15. November 2013 – Mindestlohntarif für Hausbetreuer für Österreich

Das Bundeseinigungsamt beim BMASK ist gemäß § 22 Abs. 1 ArbVG ermächtigt, auf Antrag einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft den Mindestlohntarif festzusetzen, wenn für den betreffenden Wirtschaftszweig kein Kollektivvertrag wirksam ist. Mit Beschluss vom 12. 11. 2013 hat es nach Durchführung einer Senatsverhandlung den Mindestlohntarif für Hausbetreuer/-innen für Österreich festgesetzt. Der Mindestlohntarif wurde in BGBl. II Nr. 343/2013, ausgegeben am 13. 11. 2013, kundgemacht.

Freitag, 15. November 2013 – EU-Globalisierungsfonds stellte 2012 über 73,5 Mio. Euro für 15.700 Arbeitskräfte bereit

Laut einem Bericht der Europäischen Kommission wurden im Jahr 2012 insgesamt 15.700 infolge der Wirtschaftskrise und der Globalisierung entlassene Arbeitskräfte mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz unterstützt. Mehr als 73,5 Mio. Euro an EGF-Mitteln wurden für Arbeitskräfte in 11 Mitgliedstaaten (Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Niederlande, Österreich, Rumänien, Schweden und Spanien) bereitgestellt; dazu kamen weitere 51,7 Mio. Euro aus nationalen Quellen. Im Bericht wird aufgezeigt, dass die Hälfte der Arbeitskräfte (14.333 von 28.662), die in den Vorjahren an den 41 bereits abgeschlossenen EGF-Initiativen teilgenommen haben, zum Ende des Förderzeitraums eine neue Anstellung gefunden oder sich selbständig gemacht haben. Weitere 1.069 Personen befanden sich in Bildungs- oder Schulungsmaßnahmen zur Steigerung ihrer Beschäftigungsfähigkeit. Aufbauend auf diesen Erfahrungen schlug die Europäische Kommission vor, den Fonds auch im Zeitraum 2014 bis 2020 beizubehalten. Am 11. 10. 2013 genehmigten der Rat und das Europäische Parlament den Wortlaut der neuen EGF-Verordnung, nach der die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, ab Jänner 2014 nach den neuen Bestimmungen eine Kofinanzierung aus dem Fonds zu beantragen.

Freitag, 15. November 2013 – Umsatzsteuerlicher Leistungsort bei Chatdienstleistungen

Chatdienstleistungen mit sexuellem Inhalt stellen nach der in den Mitgliedstaaten unmittelbar anzuwendenden Verordnung (EG) Nr. 1777/2005, welche mit 1. 7. 2006 in Kraft trat, keine auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistungen gemäß § 3a Abs. 10 Z 15 UStG 1994 (i. d. F. BGBl. I Nr. 71/2003) dar. Diese Verordnung gibt – wie der VwGH (27. 6. 2013, 2010/15/0047) ausgesprochen hat – ein engeres Verständnis der auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistung vor, wenn sie in Art. 11 Abs. 1 bei den über das Internet erbrachten Leistungen darauf abstellt, dass deren Erbringung aufgrund ihrer Art im Wesentlichen automatisiert und nur mit minimaler menschlicher Beteiligung erfolgt und ohne Informationstechnologie nicht möglich wäre. Im vorliegenden Fall steht jedoch zweifelfrei ihre „menschliche Beteiligung“ i. S. d. Art. 11 Abs. 1 der Verordnung im Mittelpunkt der Leistungserbringung. Solcherart erfüllt die in Rede stehende Leistung den ab 1. 7. 2006 maßgeblichen engeren Begriffsinhalt der auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistung nicht. Dies bedeutet, dass die Berufunsgwerberin in den streitgegenständlichen Jahren 2008 und 2009 keine Leistung i. S. d. § 3a Abs. 10 Z 15 UStG 1994 erbracht hat, ihre Tätigkeit somit keine Katalogleistung i. S. d. § 3a Abs. 9 UStG 1994 darstellt. Der Leistungsort bestimmt sich vielmehr nach der Generalklausel des § 3a Abs. 12 UStG 1994 in der bis 1. 1. 2010 geltenden Fassung und ist am Tätigkeitsort, somit in Österreich gelegen (UFS 20. 9. 2013, RV/0205-S/10).

Donnerstag, 14. November 2013 – KV-Abschluss für Handelsangestellte für 2014 und 2015

Gewerkschaft und Arbeitgeber haben sich bei den Kollektivvertragsverhandlungen im Handel nach nur drei Verhandlungsrunden am 13. 11. 2013 auf einen Doppelabschluss für 2014 und 2015 geeinigt, berichtet die APA. Demnach bekommen ab 1. 1. 2014 Angestellte im österreichischen Handel ein garantiertes Mindestgrundgehalt von 1.450 Euro, ab 1. 1. 2015 beträgt dieses 1.500 Euro. Im Jahr 2014 werden die Mindestgehälter für Handelsangestellte bis zur Grenze von 1.850 Euro um 2,55 %, darüber um 2,5 % erhöht. Für das Jahr darauf hat man sich auf eine Erhöhung um den Verbraucherpreisindex mit einem Aufschlag von 0,4 Prozent verständigt. Lehrlinge erhalten sowohl 2014 als auch 2015 gestaffelte Aufschläge von 14 Euro im ersten Lehrjahr, 20 Euro im zweiten, 30 Euro im dritten und 26 Euro im vierten Lehrjahr. Der Doppelabschluss für gleich zwei Jahre ist ein Novum. Grund für den Doppelabschluss ist ein komplett neues Gehaltsschema im Handel, das die Sozialpartner ab Jänner 2014 vereinbaren wollen.

Donnerstag, 14. November 2013 – VfGH hebt strafprozessuale Bestimmung wegen Datenschutzverletzung auf

Eine gesetzliche Regelung in der Strafprozessordnung (§ 140 Abs. 3 StPO i. d. F. BGBl. I Nr. 19/2004) sieht vor, dass sämtliche Daten, die für ein Strafverfahren zulässigerweise ermittelt wurden, auch für andere gerichtliche oder verwaltungsbehördliche Verfahren verwendet werden dürfen. Und zwar auch dann, wenn das Strafverfahren etwa mit Freispruch endete oder überhaupt eingestellt wurde. Eine solche pauschale, weitreichende Erlaubnis, Daten weiterzuverwenden, verletzt nach Ansicht des VfGH das Grundrecht auf Datenschutz. Die entsprechende Bestimmung ist daher verfassungswidrig. Der Gesetzgeber hat bis zum 31. 10. 2014 Zeit, die Regelung präziser zu gestalten (VfGH 1. 10. 2013, G 2/2013).

Donnerstag, 14. November 2013 – ELDA-Anmeldung von Personen ohne Versicherungsnummer

Auch Personen, die noch über keine Versicherungsnummer verfügen, sind via Elektronischem Datenaustausch mit den österreichischen Sozialversicherungsträgern (ELDA) anzumelden. Die Sozialversicherung empfehlt dazu: Lassen Sie das Feld „VSNR“ in der Grundstellung. Befüllen Sie das Feld „Geburtsdatum“. Entnehmen Sie die Personendaten (Familienname, Vorname[n], Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum etc.) einem Personaldokument (Reisepass oder Personalausweis) – Achtung: Keine Versicherungsnummer wird auf Basis der von Ihnen übermittelten Daten vergeben. Füllen Sie die Felder „Familienname“ und „Vorname(n)“ in Groß- und Kleinbuchstaben aus. Die Angabe des Familiennamens in Großbuchstaben kann zu fehlerhaften Schreibweisen bei Umlauten führen (die Folgen: unrichtige e-cards, Beschwerden und zeit- und kostenintensive Korrekturen). Eine Vorab-Übermittlung von Personaldokumenten an die GKK zur Vergabe einer keine Versicherungsnummer ist nicht erforderlich (Quelle: Daniel Korner in NÖDIS Nr. 14/November 2013).

Mittwoch, 13. November 2013 – Eine Photovoltaikanlage ist kein Superädifikat

Hier handelt es sich um eine Photovoltaikanlage, die in Form einer Aufdachanlage errichtet ist, was bedeutet, dass das vorhandene Gebäude die Unterkonstruktion für die Anlage trägt. Damit besteht aber keine wie immer geartete Verbindung mit dem Grund, sondern ausschließlich eine mit einem bestehenden Gebäude. Aufbauten auf realen Gebäuden sind keine Superädifikate. Auch bei den nicht für Dauer bestimmten Bauwerken muss es sich um selbständige Gebäude und nicht bloß durch Verbindung mit einem bestehenden Gebäude entstandene Gebäudeteile handeln. Eine in der Errichtungsart einer Dachanlage hergestellte Photovoltaikanlage ist damit im Ergebnis kein Superädifikat (OGH 16. 7. 2013, 5 Ob 223/12y).

Mittwoch, 13. November 2013 – Steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 1. Januar 2014

(B. R.) Mit Schreiben vom 11. November 2013, GZ IV C 5 – S 2353/08/10006:004, hat das deutsche BMF die aktuellen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen bekannt gemacht. Bei Reisen vom Inland in das Ausland bestimmt sich der Pauschbetrag nach dem Ort, den der Steuerpflichtige vor 24 Uhr Ortszeit erreicht hat. Für eintägige Reisen in das Ausland und für Rückreisetage aus dem Ausland nach Deutschland ist der Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes im Ausland maßgebend.

Mittwoch, 13. November 2013 – Geschäftsführer einer anderen Konzerngesellschaft fehlt die Arbeitnehmereigenschaft

Ein Arbeitnehmer, der arbeitsvertraglich dazu verpflichtet ist, als Geschäftsführer einer anderen Konzerngesellschaft mit selbständiger Entscheidungsbefugnis für die Belegschaft und für die Betriebsmittel die Betriebsführungsfunktion auszuüben, ist gemäß § 36 Abs. 2 Z 1 ArbVG nicht Arbeitnehmer im betriebsverfassungsrechtlichen Sinn. Dabei kommt es nicht bloß auf die formale Organstellung, sondern auf ihre materielle Ausgestaltung an (OGH 24. 7. 2013, 9 ObA 79/13b).

Mittwoch, 13. November 2013 – EU-Sondergipfel in Paris zu Fragen der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit

Bei einem EU-Sondergipfel in Paris haben sich die Staats- und Regierungschef am 12. 11. 2013 auf Maßnahmen gegen die hohe Jugendarbeitslosigkeit geeinigt. Demnach wollen sie in den nächsten zwei Jahren die bereits im Sommer diskutierte „Jugendgarantie“ umsetzen, berichtet die APA. Sie sieht vor, dass jeder arbeitslose Jugendliche in der EU binnen vier Monaten ein Angebot für einen Job, eine Ausbildung oder zumindest einen Praktikumsplatz bekommt. Aus Kreisen der französischen Gastgeber hieß es, es seien drei Prioritäten festgelegt worden. Diese seien Ausbildung, die Eingliederung in den Arbeitsmarkt für die am meisten benachteiligten Jugendlichen sowie die Gründung von Unternehmen durch junge Leute. Die bisher bereitgestellten Finanzmittel von 6 Mrd. Euro aus dem EU-Haushalt könnten noch anwachsen. Konkrete neue Finanzzusagen oder Instrumente wurden allerdings nicht beschlossen. In der EU ist jeder Vierte unter 25 Jahren ohne Job.

Dienstag, 12. November 2013 – Überprüfung der Zulässigkeit vom Vermieter vorgeschriebener USt im Außerstreitverfahren

Zwar gilt der Grundsatz, dass Rechtssachen, die vom Gesetzgeber nicht in das Außerstreitverfahren verwiesen sind, auf den streitigen Rechtsweg gehören. Es trifft auch zu, dass im MRG keine ausdrückliche Regelung enthalten ist, die Streitigkeiten über die Höhe der vom Mietzins zu entrichtenden Umsatzsteuer in das Außerstreitverfahren verweist. Allerdings sind alle Feststellungsanträge, die auf die Überprüfung der gesetzlichen Zulässigkeit des Hauptmietzinses oder der Betriebskosten gerichtet sind, im wohnrechtlichen Außerstreitverfahren zu stellen. Hauptmietzins und Betriebskosten bilden die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer, die ebenfalls Mietzinsbestandteil ist. Es besteht somit ein enger Sachzusammenhang zwischen der Umsatzsteuer und den Mietzinsbestandteilen Hauptmietzins und Betriebskosten. Die mangelnde Nennung der Umsatzsteuer in jener Gesetzesbestimmung, die Mietzinsüberprüfungsanträge in das wohnrechtliche Außerstreitverfahren verweist, beruht daher auf einem offenkundigen Redaktionsversehen, weil erkennbar ist, dass der Gesetzgeber alle Streitigkeiten über die gesetzliche Zulässigkeit von Mietzinsbestandteilen in das wohnrechtliche Außerstreitverfahren verweisen wollte (OGH 20. 9. 2013, 5 Ob 153/13f).

Dienstag, 12. November 2013 – Keine Abzugsteuer nach § 99 EStG für nichtselbständig erwerbstätige Prostituierte

Sind nach den getroffenen Feststellungen des Finanzamts Prostituierte in einem Bordell nichtselbständig tätig, ist der Bordellbetreiber zur Haftung für Lohnsteuer nach § 82 EStG und nicht zur Haftung nach § 99 EStG heranzuziehen. Dass die Prostituierten selber bestimmen können, an welchen Tagen und zu welcher Uhrzeit sie ihre Tätigkeit ausüben und auch Kunden ablehnen können, steht der Annahme eines Dienstverhältnisses i. S. d. § 47 Abs. 2 EStG nicht entgegen: Sind die Prostituierten im Betrieb anwesend, dann sind sie zu diesen Zeiten in den Betrieb eingegliedert. Auch die sich aus dem Recht auf Achtung der sexuellen Selbstbestimmung ergebende Weisungsfreiheit der Prostituierten in Bezug auf die konkrete Erbringung sexueller Dienstleistungen spricht nicht gegen ein Dienstverhältnis nach § 47 Abs. 2 EStG, da auch bei bestimmten anderen nichtselbständig ausgeübten Berufen hinsichtlich der Ausübung der eigentlichen Tätigkeit Weisungsfreiheit besteht. Abgesehen davon, dass nach § 23 Abs. 2 BAO eine allfällige Gesetzwidrigkeit oder Sittenwidrigkeit eines Verhaltens der Erhebung einer Abgabe nicht entgegensteht, ist nach der jüngeren Rechtsprechung des OGH die Vereinbarung zwischen einer Prostituierten und ihrem Kunden nicht generell sittenwidrig i. S. d. § 879 Abs. 1 ABGB. Ein klagbarer Anspruch auf Vornahme oder Duldung einer sexuellen Handlung besteht zwar nicht. Wurde die sexuelle Handlung gegen vorher vereinbartes Entgelt vorgenommen oder geduldet, so begründet diese Vereinbarung eine klagbare Entgeltforderung. Dieser Grundsatz gilt auch im Verhältnis zwischen Bordellbetreiber und Kunden und wohl auch im Verhältnis Prostituierter und Bordellbetreiber (UFS 2. 9. 2013, RV/0341-W/10).

Montag, 11. November 2013 – Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei Gewährung einer Außendienstzulage

Die Dienstnehmerinnen sind sowohl im Innen- als auch im Außendienst tätig und im Ausmaß von 20 Wochenstunden, verteilt auf drei Arbeitstage, teilzeitbeschäftigt. Der Dienstgeber gewährt seinen Dienstnehmern u. a. unter der Voraussetzung eine mittlere Außendienstzulage, dass eine Außendiensttätigkeit im Ausmaß von durchschnittlich mindestens vier Arbeitstagen mit einer berufsbedingt ununterbrochenen Abwesenheit von mehr als vier Stunden von der Dienststelle im Kalendermonat (Durchrechnungszeitraum ist das Kalenderquartal) verrichtet wird. Die Klägerinnen, die durchschnittlich an mehr als zwei Tagen pro Monat Außendienste von jeweils mehr als vier Stunden geleistet haben, begehren die mittlere Außendienstzulage in halber Höhe. Der OGH hielt fest, dass die vom Dienstgeber normierten Voraussetzungen für die Gewährung einer Außendienstzulage schon gegen das im AZG normierte Benachteiligungsverbot von teilzeitbeschäftigten gegenüber vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern verstoßen. Um die Außendienstzulage zu erhalten, müssten die Teilzeitbeschäftigten im Verhältnis zu ihrem Beschäftigungsausmaß an mehr Tagen Außendienststunden leisten als Vollzeitbeschäftigte. Dass diese Regelung sachlich gerechtfertigt sei, hat der Dienstnehmer nicht bewiesen (OGH 27. 9. 2013, 9 ObA 58/13i).

Montag, 11. November 2013 – Steuerfreie Zuwendung eines Familienwohnheims zwischen Ehegatten

Ein zu eigenen Wohnzwecken genutztes Gebäude, in dem sich nicht der Mittelpunkt des familiären Lebens der Eheleute befindet, ist kein steuerbegünstigtes Familienwohnheim i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 4a Satz 1 dErbStG. Nicht begünstigt sind deshalb Zweitwohnungen oder Ferienwohnungen. Die nach ihrem Wortlaut sehr weitreichende Steuerbefreiung für Familienwohnheime ist einschränkend auszulegen. Das ergibt sich aus der Entstehungsgeschichte der Vorschrift und aus verfassungsrechtlichen Gründen. Dies entspricht auch der Intention des Gesetzgebers, den gemeinsamen familiären Lebensraum der Eheleute zu schützen. Für eine weitergehende Steuerbefreiung, die die Zuwendung aller von den Eheleuten selbst genutzten Häuser und Eigentumswohnungen, also auch von Zweit- und Ferienwohnungen erfasst, fehlt eine sachliche Rechtfertigung (BFH 18. 7. 2013, II R 35/11).

Montag, 11. November 2013 – Land- und forstwirtschaftlicher Überling steht Gemeinden zu

Die Überschüsse aus der land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit (Überling) sind unter den Substanzwert zu subsumieren und stehen daher der Gemeinde zu. Das Nutzungsrecht der Agrargemeinschaftsmitglieder am Gemeindegut besteht nur im Umfang des Haus- und Gutsbedarfs (das ist der sachliche Bedarf für land- und forstwirtschaftliche Zwecke), dabei handelt es sich ausschließlich um den Bezug von Naturalleistungen (etwa Bezug von Brennholz für den Familienhaushalt). Zum Haus- und Gutsbedarf gehören nicht Nutzungen, die keinen konkreten Sachbedarf befriedigen sollen, sondern lediglich einen finanziellen Vorteil enthalten. In allen anhängigen Streitfällen zum Überling müssen die Agrarbehörden auf Basis des VfGH-Erkenntnisses entscheiden (VfGH 2. 10. 2013, B 550/212 u. a.).

Montag, 11. November 2013 – OGH präzisiert Begriff der Ausbildungskosten

Ausbildungskosten sind die vom Arbeitgeber tatsächlich aufgewendeten Kosten für jene „erfolgreich absolvierte Ausbildung“, die dem Arbeitnehmer Spezialkenntnisse theoretischer und praktischer Art vermittelt, die dieser auch bei anderen Arbeitgebern verwerten kann. Für die Frage, ob Ausbildungskosten vorliegen, ist daher ausschlaggebend, ob der Arbeitnehmer durch die ihm vermittelten Kenntnisse einen wirtschaftlichen Vorteil erlangt, weil seine Fähigkeiten zunehmen und seine Berufschancen auf dem Arbeitsmarkt steigen. Gemessen an dieser Wertung muss es für den Ausbildungserfolg daher darauf ankommen, dass dem Arbeitnehmer ein bestimmtes Wissen und bestimmte Fähigkeiten (Know-how) so vermittelt wurden, dass er darüber verfügen und sie einsetzen kann. Werden das Wissen und die Fähigkeiten am Ausbildungsende einer Prüfung unterzogen, so ist für die Beurteilung des Ausbildungserfolges gewöhnlich das positive Absolvieren der Prüfung maßgeblich. Ist eine solche Prüfung nicht vorgesehen, kann der Erfolg einer Ausbildungsleistung auch nur an den neu erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten des auszubildenden Mitarbeiters gemessen werden. Dass der Auszubildende danach nicht von Beginn an völlig mängelfrei arbeitet und noch nicht die gleichen Fertigkeiten haben muss wie ein Mitarbeiter, der seit Längerem mit der entsprechenden Aufgabe befasst ist, schadet nicht, weil auch eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung den Wert von Routine und Erfahrung nicht ersetzt. Schließt eine Ausbildung nicht mit einer Prüfung ab, kann sie also trotzdem „erfolgreich absolviert“ worden sein. Ob die Ausbildung dabei extern oder firmenintern angeboten wird, macht keinen Unterschied (OGH 27. 9. 2013, 9 ObA 97/13z).

Freitag, 8. November 2013 – EU-Fiskalpakt ist verfassungskonform

Es ist verfassungsrechtlich zulässig, das Stimmverhalten eines Bundesministers in einem internationalen Organ durch eine staatsvertragliche Regelung zu bestimmen. Eine solche völkerrechtliche Verpflichtung gegenüber den anderen Parteien des Staatsvertrags lässt die verfassungsrechtlichen Befugnisse des Nationalrates innerstaatlich, also gegenüber einem Mitglied der Bundesregierung, unberührt. Der Fiskalpakt ist ein völkerrechtlicher Vertrag außerhalb des Unionsrechts, und sein Abschluss bedurfte daher nicht der für Unionsverträge vorgeschriebenen Zweidrittelmehrheit im Nationalrat. Im Übrigen übersteigt die Übertragung von Zuständigkeiten an Organe der Europäischen Union nicht den Rahmen des verfassungsrechtlich Zulässigen. Auch die verfassungsrechtlichen Regelungen über den Bundeshaushalt werden dadurch nicht verletzt. Dass auch der einfache Gesetzgeber weitreichende Festlegungen mit budgetären Konsequenzen treffen kann, ist, so der VfGH wörtlich, im demokratisch-parlamentarischen System des B-VG seine politische Gestaltungsaufgabe und nicht, worauf die Auffassung der antragstellenden Abgeordneten letztlich hinausliefe, allein einer „Verfassungsmehrheit“ vorbehalten (VfGH 3. 10. 2013, SV 1/2013).

Freitag, 8. November 2013 – KV-Abschluss für die Nahrungs- und Genussmittelindustrie

Die Gewerkschaft der Privatangestellten berichtet vom erfolgreichen Abschluss der Kollektivvertragsverhandlungen für die in der Nahrungs- und Genussmittelindustrie beschäftigten Angestellten, wobei folgende Einigung erzielt wurde: Erhöhung der KV-Gehälter um 2,6 %; Erhöhung der Ist-Gehälter um 2,6 %; Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 2,6 %; Erhöhung des Nachtgeldes, der Trennungs- und Messegelder um 2,6 %. Der neue Kollektivvertrag gilt ab 1. 11. 2013 und hat eine Laufzeit von 12 Monaten.

Donnerstag, 7. November 2013 – Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses zwischen nahen Angehörigen

Bei Arbeitsverträgen zwischen nahen Angehörigen ist die Intensität der erforderlichen Prüfung der Fremdüblichkeit der Vertragsbedingungen auch vom Anlass des Vertragsschlusses abhängig. Leistet der als Arbeitnehmer beschäftigte Angehörige unbezahlte Mehrarbeit über seine vertragliche Stundenzahl hinaus, steht dies der Annahme, das Arbeitsverhältnis sei tatsächlich durchgeführt worden, grundsätzlich nicht entgegen. Etwas anderes gilt nur, wenn die vereinbarte Vergütung schlechterdings nicht mehr als Gegenleistung für die Tätigkeit des Angehörigen angesehen werden kann und deshalb auf das Fehlen eines Rechtsbindungswillens zu schließen ist. Die unterbliebene Führung von Arbeitszeitnachweisen betrifft, sofern nicht aus einem betriebsinternen Fremdvergleich Gegenteiliges folgt, in der Regel nicht die Frage der Fremdüblichkeit der Arbeitsbedingungen, sondern hat vorrangig Bedeutung für den dem Steuerpflichtigen obliegenden Nachweis, dass der Angehörige tatsächlich Arbeitsleistungen jedenfalls in dem vertraglich vereinbarten Umfang erbracht hat (BFH 17. 7. 2013, X R 31/12).

Donnerstag, 7. November 2013 – OGH bestätigt Rechtsprechungslinie zur Enteignungsentschädigung

Die Enteignungsentschädigung ist Entgelt für die Aufhebung des enteigneten Rechts. Als durch die Enteignung verursacht und damit entgeltrelevant können nur solche Nachteile angesehen werden, die sich aus dieser ergeben. Persönliche Nachteile des Grundeigentümers oder solche in Bezug auf seine Restliegenschaft, die durch die Errichtung und den Betrieb der Straßenanlage auf dem enteigneten Grundstück bewirkt werden, insbesondere Wertminderungen der Restliegenschaft durch Immissionen aus dem enteigneten Grundstücksteil, die in Zukunft zu erwarten sind oder bereits wirksam wurden, sind im Rahmen der Enteignungsentschädigung nicht zu vergüten (OGH 4. 9. 2013, 7 Ob 39/13f).

Donnerstag, 7. November 2013 – Aufteilungsschlüssel in der Krankenversicherung der Pensionisten

Der Gesundheitsminister hat mit Verordnung für das Kalenderjahr 2012 den endgültigen Aufteilungsschlüssel für die Aufteilung der Beiträge in der Krankenversicherung der Pensionisten (Rentner) auf die Krankenversicherungsträger festgesetzt. Die Verordnung wurde in BGBl. II Nr. 329/2013, ausgegeben am 31. 10. 2013, kundgemacht.

Donnerstag, 7. November 2013 – Zur Erinnerung: Service-Entgelt 2014 für die E-Card

(M. K.) – Höhe des Service-Entgelts: € 10,30. Einzubehalten vom Dienstgeber mit der Abrechnung November, Verrechnungsgruppe „N89“. Abzuführen mit den SV-Beiträgen bis 16. 12. 2013. Umfasster Personenkreis: (freie) Dienstnehmer, Lehrlinge sowie Personen in einem Ausbildungs­verhältnis, die am 15. 11. in einem kranken­versicherungspflichtigen Dienst­verhältnis nach dem ASVG stehen oder eine Urlaubsersatz­leistung oder Kündigungsentschädigung erhalten. Kein Serviceentgelt ist einzuheben für Dienstnehmer, die am 15. 11. keine Bezüge erhalten (z. B. wegen Karenz oder Präsenzdienst); Dienstnehmer, die am 15. 11. wegen Arbeitsunfähigkeit weniger als 50 % des Entgelts fortgezahlt erhalten; geringfügig Beschäftigte; Dienstnehmer, von denen bekannt ist, dass sie im ersten Quartal 2014 die Anspruchs­voraussetzungen für eine Pension erfüllen. Achtung NEU: generell kein Service-Entgelt für anspruchsbe­rechtigte Angehörige!

Mittwoch, 6. November 2013 – Steuertermine im Dezember

Am 16. Dezember 2013 sind folgende Abgaben fällig:
•Umsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat Oktober 2013;
•Normverbrauchsabgabe für den Monat Oktober 2013;
•Elektrizitäts-, Kohle- und Erdgasabgabe für den Monat Oktober 2013;
•Werbeabgabe für den Monat Oktober 2013;
•Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 Z 3 EStG für den Monat Oktober 2013;
•Lohnsteuer für den Monat November 2013;
•Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat November 2013;
•Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat November 2013;
•Kommunalsteuer für den Monat November 2013.

Dienstag, 5. November 2013 – Herbst-Wirtschaftsprognose 2013 konstatiert allmähliche wirtschaftliche Erholung in Europa

In den vergangenen Monaten gab es vielversprechende Anzeichen für eine allmähliche wirtschaftliche Erholung in Europa. Nachdem die europäische Wirtschaft bis zum ersten Quartal 2013 kontinuierlich geschrumpft war, begann sie im zweiten Quartal wieder zu wachsen und im weiteren Jahresverlauf dürfte mit einem weiteren Anstieg des realen BIP zu rechnen sein. Im zweiten Halbjahr 2013 wird in der EU ein Wachstum von 0,5 % gegenüber dem Vorjahrszeitraum erwartet. Auf Jahresbasis wird das diesjährige reale BIP-Wachstum auf 0,0 % in der EU und –0,4 % im Euroraum geschätzt. Den Projektionen zufolge wird das Wirtschaftswachstum im Prognosezeitraum anziehen und im Jahr 2014 1,4 % in der EU bzw. 1,1 % im Euroraum und im Jahr 2015 1,9 % in der EU bzw. 1,7 % im Euroraum erreichen. Diese Prognose basiert auf der Annahme einer konsequenten Umsetzung der vereinbarten politischen Maßnahmen auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten, die den notwendigen kontinuierlichen Anpassungsprozess unterstützen und einer Stärkung des Vertrauens sowie einer Verbesserung der finanziellen Bedingungen förderlich sein wird.

Dienstag, 5. November 2013 – Kuraufenthalt ohne ärztliche Verordnung der Kur

(B. R.) Auch bei einem Vorbringen, der Steuerpflichtige hätte nicht jeden Tag vom weit entfernten Kurort nach Hause zurückkehren können, ist ein Aufenthalt in einem Hotel des vom Wohnort über 80 km entfernten Kurorts (zu dem es auch keine ärztliche Verordnung als Kur, sondern nur Vorschreibungen einzelner physikalischer Behandlungen gibt) auch dann nicht zwangsläufig, wenn die verordneten Behandlungen (Massagen, Heilgymnastik, Ultraschall, Lymphdrainage, somit Standardangebot physikalischer Institute) unmittelbar an den Wohnort angrenzend in Wien mit zumutbarer kurzer Hin- und Rückfahrt erhältlich waren (UFS 20. 9. 2013, RV/1589-W/13).

Dienstag, 5. November 2013 – Vorübergehende Abwesenheit eines fachkundigen Laienrichters im arbeits- und sozialgerichtlichen Verfahren

Eine nur vorübergehende Anwesenheit eines Senatsmitglieds während der mündlichen Verhandlung ist unzulässig und kann nicht damit gerechtfertigt werden, dass der abwesende Richter zur „Suche nach einem Sachverständigen im Haus“ benötigt wird. § 11b ASGG ermöglicht dem Vorsitzenden in einem arbeits- und sozialgerichtlichen Verfahren, einzelne Tagsatzungen auch ohne fachkundige Laienrichter durchzuführen. Das setzt freilich die ausdrückliche Zustimmung der Streitteile voraus und verlangt, dass der Vorsitzende alleine verhandelt, auch wenn einer der beiden fachkundigen Laienrichter anwesend ist. Liegt die ausdrückliche Zustimmung nicht vor oder wird mit dem zweiten fachkundigen Laienrichter weiter verhandelt, liegt ein Verstoß gegen § 11b ASGG vor. Eine qualifiziert vertretene Partei muss dies allerdings nach § 37 ASGG i. V. m. § 260 Abs. 4 ZPO rügen. Diese Rügeobliegenheit ist bereits dann gegeben, wenn der Parteienvertreter hätte erkennen können, dass das Gericht nicht gesetzmäßig besetzt ist. Von einer Anwältin kann erwartet werden, dass sie während ihres mündlichen Vorbringens den gesamten Senat und nicht nur den Vorsitzenden im Auge behält (OLG Wien 27. 6. 2013, 7 Rs 76/13t; Revision mit Beschluss des OGH vom 12. 9. 2013, 10 ObS 120/13i, zurückgewiesen).

Dienstag, 5. November 2013 – Angehörigenverhältnis eines Richters zu angestelltem Rechtsanwalt einer bevollmächtigten Rechtsanwaltsgesellschaft

Das Angehörigenverhältnis (§ 20 Z 2 JN) eines Richters zu einem angestellten Rechtsanwalt einer bevollmächtigten Rechtsanwaltsgesellschaft allein begründet noch keinen für die Ausschließungsgründe charakteristischen und deshalb zu typisierenden Fall einer bereits objektiv evidenten Gefährdung der Objektivität und Unbefangenheit eines Richters. Ein in analoger Anwendung des § 20 Z 2 JN anzunehmender Ausschließungsgrund, der sofort vom Rechtsmittelgericht als Nichtigkeitsgrund wahrzunehmen wäre, liegt somit nicht vor (OGH 20. 9. 2013, 5 Ob 93/13g).

Dienstag, 5. November 2013 – Sachbezug und Krankenstand

Beitragsfrei sind Zuschüsse (Geld- und Sachbezüge) des Dienstgebers während eines Krankenstands dann, wenn der Dienstnehmer Anspruch auf Krankengeld hat und die Zuschüsse weniger als 50 % der vollen Geld- und Sachbezüge vor Eintritt des Krankenstands betragen. Hat der Dienstnehmer also bereits Anspruch auf (halbes oder volles) Krankengeld, ist folgendermaßen vorzugehen: Die Höhe der Sachbezüge und die Höhe des fortgezahlten Entgelts sind zusammenzuzählen. Beträgt diese gemeinsame Summe weniger als 50 % der vollen Geld- und Sachbezüge vor Eintritt des Krankenstands, sind die Sachbezüge (und das fortgezahlte Entgelt) beitragsfrei. Ist dies nicht der Fall, sind die Sachbezüge (und das fortgezahlte Entgelt) beitragspflichtig. Werden während des Krankenstands aber ausschließlich nur mehr Sachbezüge gewährt, besteht für diese Sachbezüge (laut Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger) generell keine Beitragspflicht mehr (Lohnsteuerpflicht ist aber grundsätzlich gegeben). Dasselbe gilt übrigens auch für die beitragsrechtliche Beurteilung von Sachbezügen während eines Anspruchs auf Wochengeld bzw. während einer Karenzierung (Quelle: Wolfgang Mitterstöger in NÖDIS, Nr. 14/November 2013).

Montag, 4. November 2013 – EU-Kommission will Verwendung von Plastiksackerln eindämmen

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag angenommen, der die Mitgliedstaaten verpflichtet, den Verbrauch an Tragetaschen aus leichtem Kunststoff zu reduzieren. Die Mitgliedstaaten können sich für Maßnahmen entscheiden, die ihrer Ansicht nach am besten geeignet sind, unter anderem die Erhebung von Abgaben, die Festsetzung nationaler Verringerungsziele oder unter bestimmten Voraussetzungen den Erlass eines Verbots von Kunststofftaschen. Aus technischer Sicht werden mit dem Vorschlag zwei wichtige Elemente der Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle geändert. Zum einen sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, mit denen der Verbrauch von Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke unter 50 Mikron reduziert wird, da diese seltener wiederverwendet werden als Kunststofftaschen aus stärkerem Material und daher öfter weggeworfen werden. Zum anderen können diese Maßnahmen den Einsatz wirtschaftlicher Instrumente einschließen, wie Abgaben, nationale Reduktionsziele und Marktbeschränkungen (wobei die Vorschriften des Binnenmarkts gemäß dem AEUV zu beachten sind). Im Jahr 2010 wurden in der EU schätzungsweise 986 Mrd. Kunststofftragetaschen in den Verkehr gebracht, das heißt, jeder EU-Bürger verbraucht 198 Kunststofftragetaschen pro Jahr.

Montag, 4. November 2013 – Kein Betriebsausgabenabzug von Unfallkosten bei selbst verschuldetem Unfall im Zustand erheblicher Alkoholisierung

(B. R.) Wird ein Betriebsfahrzeug auf einer beruflich veranlassten Fahrt durch einen selbst verschuldeten Unfall beschädigt, richtet sich die Abzugsfähigkeit der Unfallkosten nach dem Grad des Verschuldens. Unfallkosten (Reparaturkosten) sind dann keine Betriebsausgabe, wenn der Unfall im alkoholisierten Zustand verursacht wurde. Da die Alkoholisierung nicht dem Betriebsbereich, sondern dem Privatbereich zuzurechnen ist, sind die Unfallkosten nicht durch den Betrieb veranlasst. Im vorliegenden Fall war der Grad der festgestellten Alkoholisierung (1,72 Promille) jedenfalls erheblich, sodass das Verhalten des Fahrzeuglenkers – ohne nähere Überprüfung des konkreten Unfallherganges – jedenfalls als grob fahrlässig zu qualifizieren ist (UFS 25. 9. 2013, RV/0169-K/11).

Montag, 4. November 2013 – Neufestsetzung der Beiträge und Abgaben von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben 2012 und 2013

Das Finanzministerium hat auf seiner Internetseite eine Information über die Neufestsetzung der Beiträge und Abgaben von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben für die Jahre 2012 und 2013 veröffentlicht. Für sämtliche wirtschaftliche Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens im Bundesgebiet werden für die Jahre 2012 und 2013 neue Abgabenbescheide erlassen, weil sich ab dem Jahr 2012 der Beitrag zur Unfallversicherung und ab dem Jahr 2013 auch die Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben erhöht haben. Die Abgabenbescheide über die diesbezüglichen Erhöhungen wurden aus verwaltungsökonomischen Gründen nunmehr gemeinsam Ende Oktober 2013 versendet, da es sich in der Mehrzahl der Fälle um sehr geringfügige Beträge handelt. Die Fälligkeit der Erhöhungsbeträge tritt einen Monat nach Zustellung der Bescheide ein. Die Nachforderungen sind bis zu diesem Zeitpunkt einzuzahlen. Für die Abgabepflichtigen entsteht durch die verzögerte Neufestsetzung und die dadurch später eintretende Fälligkeit der Erhöhungen jedenfalls eine Zinsersparnis und daher kein Nachteil, der Grund für eine Beschwerde sein könnte.

Montag, 4. November 2013 – Fachkräfteverordnung 2014

Im Jahr 2014 dürfen Ausländer in folgenden Mangelberufen nach Maßgabe des § 12a AuslBG zu einer Beschäftigung als Fachkraft zugelassen werden: 1. Fräser/-innen; 2. Dachdecker/-innen; 3. Techniker/-innen mit höherer Ausbildung (Ing.) für Maschinenbau; 4. Dreher/-innen; 5. Schweißer/-innen, Schneidbrenner/-innen; 6. Techniker/-innen mit höherer Ausbildung (Ing.) für Starkstromtechnik; 7. Diplomingenieure/-innen für Starkstromtechnik; 8. Techniker/-innen mit höherer Ausbildung (Ing.) für Datenverarbeitung; 9. Betonbauer/-innen; 10. Bauspengler/-innen; 11. sonstige Spengler/-innen; 12. Elektroinstallateure/-innen, -monteure/-innen; 13. Diplomingenieure/-innen für Maschinenbau; 14. sonstige Techniker/-innen für Starkstromtechnik; 15. Landmaschinenbauer/-innen; 16. diplomierte Krankenpfleger/-schwestern. Die Bezeichnung der genannten Berufe folgt der Berufssystematik des Arbeitsmarktservice. Diese Verordnung tritt mit 1. 1. 2014 in Kraft, mit Ablauf des 31. 12. 2014 außer Kraft und gilt für Anträge, die bis zum 5. 11. 2014 gestellt werden (Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der für das Jahr 2014 Mangelberufe für die Beschäftigung von ausländischen Fachkräften festgelegt werden [Fachkräfteverordnung 2014], BGBl. II Nr. 328/2013).

Montag, 4. November 2013 – Aktuelle Termine für die Personalverrechnung

Vorlagefrist Beitragsnachweisungen für Oktober 2013:
– für Beitragskonten mit Abbuchungsauftrag: 11. 11. 2013;
– für Beitragskonten ohne Abbuchungsauftrag: 15. 11. 2013.

Freitag, 1. November 2013 – UFS zur Bewertung eines Golfplatzes

Grünlandflächen, die dem Golfsport dienen, sind mit dem Preis für landwirtschaftlich genutzte Grundflächen zu bewerten, sofern nicht besondere Umstände einen höheren Ansatz rechtfertigen (UFS 16. 10. 2013, RV/0411-F/12).

Freitag, 1. November 2013 – Euroraum-Inflation fällt auf 0,7 %

Sinkende Energiepreise haben die Inflation in den 17 Mitgliedsländer der Europäischen Währungsunion im Oktober auf den niedrigsten Stand seit vier Jahren gedrückt. Die Teuerungsrate betrug lediglich 0,7 %, teilte das Europäische Statistikamt Eurostat in einer ersten Schätzung mit. Kräftige Preisrückgänge gab es sowohl bei Benzin wie auch Heizöl und Strom. Gegenüber dem Vormonat September sank die Inflationsrate nochmals deutlich – damals betrug sie 1,1 % gegenüber dem Vorjahr. Ähnlich niedrige Raten hatten die Statistiker zuletzt im November 2009 mit 0,5 % gemeldet. Entgegen dem allgemeinen Trend bleibt die Inflation in Österreich jedoch hoch. Laut Statistik Austria hat sie hier zuletzt (September 2013) 1,7 % betragen.