SteuerNews Archiv August 2013

Aus unserem SteuerNews-Service für den österreichischen Steuerverein. In Kooperation mit dem Linde-Verlag. Die SteuerNews stammen insbesondere aus folgenden Quellen: PV-Info, SWKOnline, SWI, ASok, UFSjournal, BMF u.v.a.m.

Freitag, 30. August 2013 – Neuregelung der Immobilienbesteuerung in Italien

(APA) – Die italienische Regierung hat am 28. 8. 2013 die Abschaffung der politisch umstrittenen Immobiliensteuer IMU auf den Hauptwohnsitz angekündigt. Im Zuge dessen soll das komplette System der Immobilienbesteuerung revidiert werden. Geplant ist die Einführung einer kommunalen „Service Tax“, mit der ab 2014 mehrere Dienstleistungen für Gemeinden abgegolten werden sollen. Hilfen für soziale Stützungsmaßnahmen zugunsten der Arbeitslosen sind geplant. Bis Mitte Oktober will die italienische Regierung mitteilen, wie die dadurch entstehende Finanzierungslücke von 4 Mrd. Euro kompensiert werden soll. Um die Finanzierungslücke für das laufende Jahr zu schließen, könnten die Abgaben auf Glücksspiele, Benzin oder auf Zweitwohnungen erhöht werden. Laut der Regierung soll die Mehrwertsteuer IVA wie geplant im Oktober um einen Prozentpunkt auf 22 % erhöht werden.

Freitag, 30. August 2013 – Kündigung von Stammmitarbeitern bei Arbeitskräfteüberlassung

(A. G.) – Nach einer aktuellen OGH-Entscheidung ist eine Austauschkündigung, bei der ein Stammarbeitnehmer gekündigt und durch einen überlassenen Arbeitnehmer ersetzt wird, i. S. d. § 2 Abs. 3 AÜG nichtig. Bei Vorliegen sachlicher Gründe (z. B. Rationalisierungsmaßnahmen) ist es aber nach dem AÜG zulässig, einen Stammarbeitnehmer trotz gleichzeitiger Weiterbeschäftigung eines überlassenen Arbeitnehmers zu kündigen (OGH 28. 5. 2013, 8 ObA 31/13m).

Freitag, 30. August 2013 – Vorlagefrist für Stiftungsurkunde

Die Sondervorschriften des § 13 KStG gelten nur für Privatstiftungen, deren Stifter unmittelbar oder über eine dem zuständigen Finanzamt aufgedeckte Treuhandschaft auftreten und deren Stiftungsurkunde und Stiftungszusatzurkunde in der jeweils geltenden Fassung dem Finanzamt vorliegen. Das Vorliegen der Stiftungsurkunde und, wenn eine solche erstellt worden ist, der Stiftungszusatzurkunde beim Finanzamt ist somit tatbestandsmäßige Voraussetzung. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, sind die Regelungen des § 13 KStG für Privatstiftungen nicht anwendbar, und die Körperschaftbesteuerung der Privatstiftung entspricht im Wesentlichen jener einer Kapitalgesellschaft. Der Zweck des § 13 Abs. 1 erster Satz KStG besteht darin, anonymitätsbegünstigenden und steueroasenartigen Tendenzen entgegenzuwirken. Dem mit der Norm verfolgten Zweck ist entsprochen, wenn die betreffenden Urkunden spätestens bei Rechtskraft des Abgabenbescheids der Behörde vorliegen (VwGH 23. 5. 2013, 2010/15/0083).

Donnerstag, 29. August 2013 – Verlustermittlung ausländischer Gruppenmitglieder

Die Verlustübernahme bei ausländischen Gruppenmitgliedern dient dem Ziel der Gleichstellung mit inländischen Gruppenmitgliedern. Bezüglich der Abschreibung von Wirtschaftsgütern ist auf den ausländischen Bilanzwert bei Eintritt in die Gruppe abzustellen. Eine Aufwertung des ausländischen Buchwerts, die zu einer Abschreibung über die Anschaffungskosten hinaus führt, entspricht nicht dem Gesetz (UFS 26. 7. 2013, RV/1465-L/10).

Donnerstag, 29. August 2013 – Bericht zur finanziellen Lage des Bundes und zur wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland

Das Kabinett hat am 28. 8. 2013 in Berlin den gemeinsam von Finanz- und Wirtschaftsministerium vorgelegten „Bericht zur finanziellen Lage des Bundes und zur wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland“ zur Kenntnis genommen. Der Bericht befasst sich mit der Entwicklung der deutschen Wirtschaft seit 2009 und stellt die in der 17. Legislaturperiode getroffenen finanz- und wirtschaftspolitischen Weichenstellungen heraus. Demnach hat die deutsche Wirtschaft den Einbruch infolge der weltweiten Finanzmarktkrise schneller und besser überwunden als nahezu alle vergleichbaren Industrieländer. Auch während der europäischen Staatsschuldenkrise blieb sie auf Wachstumskurs. Die Arbeitslosigkeit liegt heute auf dem niedrigsten Stand seit 20 Jahren und die Erwerbstätigkeit bewegt sich – mit einem Plus von 1,9 Mio. in dieser Legislaturperiode – auf historisch hohem Niveau. Deutschland hat in den vergangenen Jahren zugleich seine öffentlichen Finanzen auf ein solides Fundament gestellt. In den kommenden Jahren wird – zum ersten Mal seit Jahrzehnten – der deutsche Schuldenberg deutlich schrumpfen. Die Schuldenstandsquote wird gemäß der aktuellen Projektion um über 10 % zurückgeführt. Steuern, Abgaben und Bürokratie wurden abgebaut, der Wettbewerbsrahmen erneuert, die Funktionsfähigkeit des Arbeitsmarkts erhöht und die Rahmenbedingungen für ein reges Innovationsgeschehen verbessert. Zudem wurden Maßnahmen ergriffen, um die Herausforderungen des demografischen Wandels und der Energiewende zu bewältigen, heißt es im Bericht.

Donnerstag, 29. August 2013 – Umsätze aus dem Betrieb einer Kampfsportschule können steuerfrei sein

Die Umsätze aus dem Betrieb einer Kampfsportschule können nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. i der 6. MwSt-RL (nunmehr Art. 132 Abs. 1 Buchst. i der MwStSyst-RL) steuerfrei sein, soweit die erbrachten Leistungen nicht lediglich den Charakter bloßer Freizeitgestaltung haben und vergleichbare Leistungen in Schulen oder Hochschulen erbracht werden. Für die erforderliche Anerkennung i. S. d. Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. i der Richtlinie 77/388/EWG genügt die vom Kläger vorgelegte Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde nach § 4 Nr. 21 lit. a sublit. bb dUStG, die sowohl die Finanzbehörden als auch die Finanzgerichte dahingehend bindet, dass es sich bei der anerkannten Einrichtung um eine solche mit vergleichbarer Zielsetzung handelt. Der Begriff „Schul- und Hochschulunterricht“ in Art. 13 Teil A Abs. 1 Nr. 1 Buchst. i der 6. MwSt-RL beschränkt sich nicht auf Unterricht, der zu einer Abschlussprüfung zur Erlangung einer Qualifikation führt oder eine Ausbildung im Hinblick auf die Ausübung einer Berufstätigkeit vermittelt, sondern er schließt andere Tätigkeiten ein, bei denen die Unterweisung in Schulen und Hochschulen erteilt wird, um die Kenntnisse und Fähigkeiten der Schüler oder Studenten zu entwickeln, sofern diese Tätigkeiten nicht den Charakter bloßer Freizeitgestaltung haben (BFH 28. 5. 2013, XI R 35/11). Zur österreichischen Rechtslage vgl. § 6 Abs. 1 Z 11 lit. a UStG, der eine Steuerbefreiung für Umsätze von „anderen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Einrichtungen, soweit es sich um die Vermittlung von Kenntnissen allgemeinbildender oder berufsbildender Art oder der Berufsausübung dienenden Fertigkeiten handelt und nachgewiesen werden kann, dass eine den öffentlichen Schulen vergleichbare Tätigkeit ausgeübt wird“, vorsieht.

Mittwoch, 28. August 2013 – Änderung der Ausländerbeschäftigungsverordnung

Vom Geltungsbereich des AuslBG ausgenommen sind gem. § 1 Z 13 Ausländerbeschäftigungsverordnung Ehegatten, eingetragene Partner und ledige Kinder bis zum vollendeten 21. Lebensjahr von Mitgliedern diplomatischer oder berufskonsularischer Vertretungen (einschließlich ständiger Vertretungen bei zwischenstaatlichen Organisationen) von Argentinien, Australien, Indien, Israel, Kanada, Südafrika und den Vereinigten Staaten von Amerika in der Republik Österreich, die mit diesen Mitgliedern in einem gemeinsamen Haushalt im Bundesgebiet leben, sofern auch die Angehörigen von Mitgliedern österreichischer diplomatischer oder berufskonsularischer Vertretungen (einschließlich ständiger Vertretungen bei zwischenstaatlichen Organisationen) in Argentinien, Australien, Indien, Israel, Kanada, Südafrika und den Vereinigten Staaten von Amerika – jeweils auf Basis der Gegenseitigkeit – unter den gleichen Voraussetzungen eine Beschäftigung in diesen Staaten aufnehmen dürfen; für Kinder mit Behinderung gilt keine Altersbeschränkung (Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der die Ausländerbeschäftigungsverordnung geändert wird, BGBl. II Nr. 254/2013).

Mittwoch, 28. August 2013 – Pendlerpauschale, Fahrstreckenwahl und Sicherheitsüberlegungen

(M. K.) – Der VwGH stellt fest, dass hinsichtlich des Pendlerpauschales Sicherheitsüberlegungen bei der Fahrtstreckenwahl keine bloßen persönlichen Vorlieben darstellen. Dies allerdings nur, wenn die (längere) Strecke nach dem Urteil gerecht und billig denkender Menschen vernünftigerweise gewählt wird. Hierbei ist auch auf die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs sowie auf die Vermeidung von Lärm und Abgasen im Wohngebiet Bedacht zu nehmen (VwGH 26. 6. 2013, 2009/13/0151).

Mittwoch, 28. August 2013 – Dreijahresverteilung für Pensionsabfindungen

Nach § 37 Abs. 7 zweiter Satz EStG steht für Einkünfte, die zum Teil mit dem festen Steuersatz des § 67 EStG versteuert werden, keine Progressionsermäßigung zu. Bereits aus dem klaren Wortlaut dieser Bestimmung folgt, dass Einkünfte, die dem Lohnsteuerabzug unterliegen, nicht generell, sondern nur im Fall der Besteuerung mit dem festen Steuersatz (worunter nach § 67 Abs. 9 leg. cit. auch die Tariflohnsteuer des Abs. 8 lit. e fällt) von der Dreijahresverteilung des § 37 Abs. 2 EStG ausgeschlossen sind. § 67 EStG gibt die steuerliche Behandlung sonstiger Bezüge nur insoweit vor, als diese nicht in eine Einkommensteuerveranlagung einzubeziehen sind. Sind sonstige Bezüge in eine Einkommensteuerveranlagung einzubeziehen, dann regeln insoweit erst die für die Veranlagung geltenden Vorschriften abschließend die steuerliche Behandlung der sonstigen Bezüge. Lässt eine bei der Veranlagung anzuwendende Bestimmung wie § 37 EStG im Rahmen der Veranlagung eine Begünstigung sonstiger Bezüge zu, so ist sie, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, zu gewähren (VwGH 25. 4. 2013, 2010/15/0158).

Dienstag, 27. August 2013 – Betriebspension bei grenzüberschreitendem Arbeitnehmereinsatz

Bei Auslandseinsätzen der Arbeitnehmer ist grundsätzlich fraglich, welches Recht zur Anwendung kommt und welche vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten diesbezüglich vorhanden sind. Nach welchem Sachrecht eine Rechtsfrage mit Verbindung zum Recht verschiedener Staaten zu beurteilen ist, normieren Kollisionsbestimmungen. Kommt es zu einer Kollision des gewählten Rechts und der zwingenden Bestimmungen des Rechts, das ohne Rechtswahl anzuwenden gewesen wäre, müssen beide miteinander verglichen werden. Die Frage nach der genauen Durchführung des kollisionsrechtlichen Günstigkeitsvergleichs ist seit Jahrzehnten ein heiß diskutiertes Thema. In der August-Ausgabe der ASoKversucht Marta J. Glowacka, LL.M., diese bedeutende Materie anhand der betrieblichen Altersversorgung aufzuarbeiten.

Dienstag, 27. August 2013 – Keine Gaststättenpauschaöierung bei lediglich Toasts anbietendem Barbetrieb

Der VwGH (5. 9. 2012, 2012/15/0120) hat erkannt, dass die Gaststättenpauschalierungsverordnung als Gaststätten keine anderen Betriebe als solche erfasst, die den Gästen auch frisch in einem Küchenbereich zubereitete Speisen anbieten (zumindest „kleine Speisekarte“) und die dafür auch über die infrastrukturellen Einrichtungen einer Küche verfügen. Die belangte Behörde stellte im aktuellen Fall fest, dass das Speiseangebot im Lokal des Beschwerdeführers nach der vorgelegten Speisekarte 16 „Toastvarianten“ umfasse, bei näherer Betrachtung der Speisekarte jedoch ersichtlich sei, „dass – abgesehen von der Variante mit (frischen?) Ananasstücken – im Grunde nur zwei Varianten, und zwar Schinken-Käse-Toast und Käse-Toast (ohne Schinken), angeboten wurden“. Die belangte Behörde ist damit zutreffend zum Ergebnis gelangt, dass die Voraussetzungen für die Anwendung der Gaststättenpauschalierungsverordnung nicht vorliegen, weil ein Betrieb, der seinen Gästen lediglich Toasts anbietet, die wahlweise mit Schinken und/oder Käse sowie verschiedenen Gewürzen belegt werden, über keine Speisekarte i. S. d. VwGH-Erkenntnisses 2012/15/0120 verfügt. Dazu kommt, dass im Lokal des Beschwerdeführers auch keine Küche vorhanden ist, die den im erwähnten Erkenntnis aufgestellten Kriterien genügt. Von einer solchen kann bei Vorhandensein lediglich einer Arbeitsplatte, auf der sich zwei Grillplatten befinden, sowie einem darunter eingebauten Kühlpult mit vier Fächern keine Rede sein (VwGH 25. 7. 2013, 2013/15/0208).

Montag, 26. August 2013 – DB- und DZ-Pflicht bei wesentlich beteiligten Geschäftsführern

Die Judikatur der Arbeitsgerichte zum Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Dienstverhältnisses kann im Bereich des Steuerrechts eine gegenläufige Judikatur des VwGH nicht verdrängen. Für steuerrechtliche Belange liegt die Auslegungskompetenz einschlägiger Rechtsvorschriften ausschließlich bei den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts. Aufgrund des vom VwGH in seiner durch das Erkenntnis des verstärkten Senates vom 10. 11. 2004, 2003/13/0018, ausgelösten Judikatur verbleibt von den in § 47 Abs. 2 EStG angeführten Merkmalen für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses bei Gesellschafter-Geschäftsführer nur das Merkmal der Eingliederung in den Betrieb. Diese ist nach dem funktionalen Verständnis des VwGH schon dann gegeben, wenn die Geschäftsführungstätigkeit über einen längeren Zeitraum ausgeübt wird. Die Frage des Vorliegens eines Unternehmerwagnisses ist daher bei gegebener Eingliederung in den Betrieb der Körperschaft nicht mehr zu überprüfen (UFS 25. 7. 2013, RV/2291-W/12).

Montag, 26. August 2013 – Kein Kostenersatz durch die gesetzliche Krankenversicherung für Leistungen eines Sporttherapieinstituts

Es besteht kein Anspruch auf Kostenersatz für vom Hausarzt verordnete und von der Krankenkasse bewilligte physikalische Behandlungen (Trainings), wenn diese bei einem „Sporttherapieinstitut“ durchgeführt werden, das keine Krankenanstalt und keine Vertragseinrichtung der Krankenkasse ist und dessen Trainingsleiter nicht über die zur freiberuflichen Ausbildung des physiotherapeutischen Dienstes notwendige Befugnis verfügt. Gesundheitsdienstleitungen von Vertretern im Gesetz nicht aufgezählter Gesundheitsberufe stellen keine Krankenbehandlung dar und könnten nicht auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden. Dem Kläger wäre es freigestanden, die verordneten Leistungen bei einem Vertragsfacharzt für physikalische Medizin, in einer Vertragseinrichtung, bei einem Vertragsphysiotherapeuten oder bei einem Wahlphysiotherapeuten mit Berufsberechtigung in Anspruch zu nehmen. Ein Hinweis darauf, dass nur in diesen Fällen Kostenersatz geleistet werde, sei bereits im Verordnungsformular enthalten gewesen; auch die Mitarbeiter des Sporttherapieinstituts hätten den Kläger darüber informiert, dass die dort erbrachten Leistungen „privat“ seien, heißt es in der Entscheidungsbegründung (OGH 23. 7. 2013, 10 ObS 63/13g).

Montag, 26. August 2013 – Verstärkte grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Deutschland

Die Schweiz und Deutschland haben am 16. 8. 2013 eine Intensivierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Finanzbereich vereinbart. Die neu aufgelegte Vereinbarung (die bisherige Vereinbarung aus dem Jahr 2011 ist durch das letztlich nicht zustande gekommene Steuerabkommen zwischen den beiden Ländern hinfällig geworden) wird durch zwei Ausführungsvereinbarungen unter den Finanzmarktaufsichtsbehörden ergänzt werden. Sie beinhalten eine Intensivierung der Zusammenarbeit beim grenzüberschreitenden Angebot von Bankdienstleistungen sowie bei der Zulassung von Effektenfonds. Die Vereinbarung beruht auf Gegenseitigkeit und kommt beiden Ländern zugute: Der Wettbewerb wird gestärkt, die Zusammenarbeit unter Finanzmarktaufsichtsbehörden wird intensiviert, und der Verbraucherschutz wird gestärkt. Schweizer Finanzinstitute, welche die Vereinbarung nutzen wollen und über keine Filiale vor Ort verfügen, müssen in Deutschland die relevanten deutschen Anleger- und Verbraucherschutzbestimmungen einhalten. Zu diesem Zweck kann die deutsche Finanzmarktaufsicht Bafin die schweizerische FINMA bei Vor-Ort-Kontrollen begleiten. Dabei werden keine Kundendaten offengelegt.

Montag, 26. August 2013 – Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen für das Jahr 2014

In Fällen, in denen eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen nicht vorliegt, sind die Regelbedarfssätze anzuwenden. Die monatlichen Regelbedarfssätze werden jährlich per 1. 7. angepasst. Damit für steuerliche Belange unterjährig keine unterschiedlichen Beträge zu berücksichtigen sind, sind die nunmehr gültigen Regelbedarfssätze für das gesamte Kalenderjahr 2014 heranzuziehen:

  • 0 – 3 Jahre: 194 Euro;
  • 3 – 6 Jahre: 249 Euro;
  • 6 – 10 Jahre: 320 Euro;
  • 10 – 15 Jahre: 366 Euro;
  • 15 – 19 Jahre: 431 Euro;
  • 19 – 28 Jahre: 540 Euro.

Bezüglich der Voraussetzungen für die Anwendung der Regelbedarfssätze wird auf die Ausführungen in den LStR 2002, Rz. 795 bis Rz. 804, verwiesen. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden (BMF-Erlass vom 21. 8. 2013, BMF-010222/0093-VI/7/2013).

Montag, 26. August 2013 – Betriebsverfassungsrecht: Rechtszug von der Schlichungsstelle zum Bundesverwaltungsgericht

Gegen Entscheidungen der – zur Entscheidung über Streitigkeiten über den Abschluss, die Änderung oder Aufhebung von Betriebsvereinbarungen berufenen, auf Antrag eines der Streitteile am erstinstanzlichen Arbeits- und Sozialgericht einzurichtenden – Schlichtungsstellen kann ab 1. 1. 2014 Beschwerde an das neue Bundesverwaltungsgericht erhoben werden. Entsprechendes gilt auf kollektivvertraglicher Ebene ab dem kommenden Jahr auch bei Entscheidungen des Bundeseinigungsamtes (Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der die Bundeseinigungsamts-Geschäftsordnung und die Schlichtungsstellen-Geschäftsordnung geändert werden, BGBl. II Nr. 242/2013).

Freitag, 23. August 2013 – NoVA-Pflicht bei Umbau eines LKW in einen PKW

Werden an einem im Zeitpunkt der Lieferung als LKW eingestuften Fahrzeug (Land Rover Discovery 4) nachträglich Umbaumaßnahmen durchgeführt und wird die untrennbar mit der Karosserie sowie der Bodenplatte verbundene Trennwand ausgebaut und durch ein Trenngitter (Hundegitter) ersetzt, entsteht nach § 1 Z 3 NoVAG 1991 die Verpflichtung zur Entrichtung der Normverbrauchsabgabe (UFS 28. 6. 2013, RV/3433-W/12).

Freitag, 23. August 2013 – Herzinfarkt bei Ausladetätigkeit kein Arbeitsunfall

Wirkt am Eintritt des Gesundheitsschadens oder Todes des Versicherten neben der Ursache aus dem Schutzbereich der gesetzlichen Unfallversicherung auch eine Vorerkrankung (Vorschädigung) mit, so wird in ständiger Rechtsprechung des OGH der Körperschaden (Tod) nach der Theorie der wesentlichen Bedingung nur dann der Unfallversicherung zugerechnet, wenn er ohne den Umstand aus der Gefahrensphäre der Unfallversicherung erheblich später oder erheblich geringer eingetreten wäre. Als nicht wesentlich wird eine Bedingung angesehen, wenn die Schädigung durch ein alltäglich vorkommendes Ereignis zu annähernd gleicher Zeit und in annähernd demselben Ausmaß hätte ausgelöst werden können. Alltäglich sind die Belastungen, die altersentsprechend üblicherweise mit gewisser Regelmäßigkeit im Leben, wenn auch nicht jeden Tag auftreten, wie etwa ein normales oder beschleunigtes Gehen, Treppensteigen, Bücken, leichtes bis mittelschweres Heben. Bei den vor dem Unfall gegebenen Gesundheitsstörungen hätte schon eine alltägliche Belastung einen Herzinfarkt mit Todesfolge auslösen können. Der Unfall (die der versicherten Tätigkeit zuzurechnende außergewöhnliche Kraftanstrengung) war daher keine wesentliche Bedingung für den Tod des Versicherten (OGH 28. 5. 2013, 10 ObS 123/12d).

Freitag, 23. August 2013 – Deutschland erzielte Überschuss von 8,5 Mrd. Euro

(APA) – Dank der guten Konjunktur hat der deutsche Staat im ersten Halbjahr einen deutlichen Überschuss von 8,5 Mrd. Euro erzielt. Das Plus im Verhältnis zum BIP betrug 0,6 Prozent. Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherung profitierten demnach von einer günstigen Beschäftigungssituation und einer stabilen Wirtschaftsentwicklung.Die Einnahmen des Staates betrugen in den ersten sechs Monaten des Jahres 604,5 Mrd. Euro, das waren rund 16,3 Mrd. Euro oder 2,8 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Fast die Hälfte der Einnahmen stammen laut aus Steuern; diese wuchsen im ersten Halbjahr um 3,8 Prozent. Vor allem bei den Einkommen- und Vermögensteuern gab es ein deutliches Plus; hier stiegen die Einnahmen um 6,3 Prozent. Die Ausgaben des Staates entwickelten sich nahezu parallel: Sie stiegen im ersten Halbjahr um 15,8 Mrd. Euro oder 2,7 Prozent auf 596,0 Mrd. Euro. Die Wirtschaftsleistung hatte im zweiten Quartal dieses Jahres deutlich zugelegt: Die deutsche Wirtschaft wuchs von April bis Juni um 0,7 Prozent.

Freitag, 23. August 2013 – Wertpapiere als gewillkürtes Betriebsvermögen

Eine protokollierte KG hat 2000 und 2001 mit einem Fremdwährungskredit Wertpapiere erworben und diese und den Kredit in das Betriebsvermögen aufgenommen. Dies wurde im Zuge einer Prüfung negiert. Der VwGH betont, dass gewillkürtes Betriebsvermögen unmittelbar durch Erträge oder mittelbar durch Betriebsvermögensstärkung zum Betriebserfolg beitragen muss. Die objektive Fördermöglichkeit ist immer ex ante zu beurteilen. Dies ist auch bei Risikovermögen der Fall (vgl. VwGH 21. 11. 1995, 92/14/0152), außer es werden Wirtschaftsgüter nur deshalb in das Betriebsvermögen eingebracht, um in Hinblick auf die bevorstehende Wertminderung einen steuerlichen Vorteil zu erreichen. Dass eine Kursentwicklung von Wertpapieren im Zeitpunkt ihrer Anschaffung ungewiss ist, schließt gewillkürtes Betriebsvermögen nicht aus (VwGH 27. 6. 2013, 2010/15/0205).

Donnerstag, 22. August 2013 – VwGH verneint Ungewöhnlichkeit oder Unangemessenheit einer „Kreuzvermietung“

Die allgemeine steuer­rechtliche Umgehungsverhinderungsklausel des § 22 BAO gehört zu den umstrittensten Normen der österreichischen Steuer­rechtsordnung. Immer wieder gibt die Grenzziehung zwischen zulässiger Steuervermeidung und unzulässiger Steuerumgehung Anlass zu Diskussionen. Der VwGH hat in diesem Themenbereich mit Erkenntnis vom 18. 10. 2012, 2010/15/0010, ausgesprochen, dass in der wechselseitigen Vermietung von Eigentumswohnungen an die Kinder des jeweils anderen Eigentümers kein Missbrauch i. S. d. § 22 BAO zu erblicken sei. Lesen Sie mehr dazu in einem für die Rubrik UFS und Höchstgerichte verfassten Beitrag von Dr. Gerhild Fellner, UFS Feldkirch, in der UFSjournal-Doppelausgabe Juli/August.

Donnerstag, 22. August 2013 – OGH zu irreführender Blickfangwerbung mit 100-Euro-Rabatt

Eine Optikerkette bewarb im Frühjahr 2012 in einem TV-Werbespot eine Preisnachlassaktion. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte auf Unterlassung. Gemäß der Werbung wurde eine Ersparnis von 100 Euro bei jeder Brille versprochen, tatsächlich war die Aktion gewissen Einschränkungen unterworfen. Angesichts der deutlich hervorgehobenen Aktion („Sparen Sie jetzt 100 Euro“) ging der einschränkende Hinweis unter. Der OGH folgte der Ansicht des VKI, dass ein solcher einschränkender Kleindruckhinweis im Hinblick auf die blickfangartige Ankündigung nicht ausreichend deutlich ist. Der bloß für vier Sekunden in gegenüber der blickfangartig herausgestellten Werbung wesentlich kleinerer Schrift gehaltene Hinweis sei im Gesamtzusammenhang so unauffällig, dass auch der der Maßfigur entsprechende Verbraucher ihn letztlich kaum zur Kenntnis nehmen werde. In diesem Zusammenhang verdiene auch der Umstand Beachtung, dass der optisch hervorgehobene 100-Euro-Rabatt auch noch durch einen entsprechend formulierten und vorgetragenen Begleittext akustisch unterstrichen wurde, der aufklärende Hinweis hingegen dem Publikum nicht akustisch zur Kenntnis gebracht wurde (OGH 9. 7. 2013, 4 Ob 68/13y).

Mittwoch, 21. August 2013 – Die Stellung des Compliance-Verantwortlichen im Arbeitsrecht

Bedingt durch zahlreiche medienwirksame Skandale im In- und Ausland und die dadurch ausgelösten Gesetzesänderungen zur Herstellung des regelkonformen Verhaltens, lohnt sich ein Blick auf die arbeitsrechtliche Stellung des Compliance-Verantwortlichen. Eine Legaldefinition des Begriffs fehlt im Arbeitsrecht, ebenso wenig sind hier diesen betreffende Sondervorschriften zu finden. Die Aufgaben des Compliance-Verantwortlichen sind daher möglichst vollständig im Rahmen seines Arbeitsvertrages zu regeln. In der August-Ausgabe der ASoK erörtert Mag. Sebastian Zankel in einem Beitrag, was es hier alles zu beachten gilt.

Mittwoch, 21. August 2013 – Unternehmensneugründungen erfolgten fast ausschließlich im Dienstleistungsbereich

Im Jahr 2011 wurden laut den nun veröffentlichten Zahlen der Statistik Austria in Österreich 24.103 neue Unternehmen gegründet. Gemessen an der Anzahl der 408.209 insgesamt am Markt aktiven Unternehmen entspricht das einer Neugründungsrate von 5,9 %. Gegenüber dem Vorjahr (2010) sank die Gründungsintensität damit um 0,1 Prozentpunkte; pro Neugründung wurden 2,5 Arbeitsplätze geschaffen. Im gleichen Zeitraum wurden 26.058 Unternehmen geschlossen (Schließungsrate: 6,4 %); durchschnittlich gingen pro Schließung 2,3 Arbeitsplätze verloren. 85,3 % der neu gegründeten Unternehmen waren im Dienstleistungsbereich (ÖNACE 2008 Abschnitte G-S) tätig, die meisten davon im „Handel“(4.940), in „Freiberuflichen/technischen Dienstleistungen“ (4.394) sowie in der „Beherbergung und Gastronomie“ (3.288). Die höchste Neugründungsrate (9,2 %) verzeichnete der Wirtschaftsbereich „Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen“ (dazu zählen unter anderem die Branchen „Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften“, „Wach- und Sicherheitsdienste“ oder „Gebäudebetreuung“), gefolgt von den Wirtschaftsbereichen „Verkehr“ (7,7 %) sowie „Bau“ (6,7 %). Am niedrigsten war der Anteil der Neugründungen in den Bereichen „Bergbau“ (2,6 %) und „Gesundheits- und Sozialwesen“ (3,5 %).

Mittwoch, 21. August 2013 – KV-Abschluss für die Futtermittelindustrie

Die Gewerkschaft PRO-GE berichtet vom erfolgreichen Abschluss der Kollektivvertragsverhandlungen für die Futtermittelindustrie mit folgendem Ergebnis: Erhöhung der KV-Löhne um 2,81 %; Evaluierung bei den Dienstalterszulagen mit einer überproportionalen Erhöhung bis zu 6,7 %; Erhöhung der Reisekostenentschädigungen bzw. Zehrgelder; die bestehenden Überzahlungen bleiben in ihrem euromäßigen Ausmaß aufrecht. Der neue Kollektivvertrag gilt ab 1. 9. 2013 und hat eine Laufzeit von 12 Monaten.

Dienstag, 20. August 2013 – Mietverhältnis zwischen Alleingesellschafter-Geschäftsführer (samt Gattin) und GmbH betreffend Dachgeschosswohnung

Wenn ein geschäftsführender Alleingesellschafter die in seinem (Mit-)Eigentum stehende Dachgeschoßwohnung (Rohdachboden) an die GmbH zur Nutzung überlässt, damit diese die notwendigen Ausbauarbeiten durchführt, um die adaptierte Wohnung dann wiederum an das Miteigentümerehepaar „zurückzuvermieten“, fehlt es beim Vorsteuerabzug i. Z. m. dem Ausbau bereits am Erfordernis des Leistungsbezugs für das Unternehmen, wenn sich die gesamte Vorgangsweise als absolut fremdunüblich erweist (UFS 24. 7. 2013, RV/0672-G/09).

Dienstag, 20. August 2013 – Deutschland: Subventionen auf niedrigstem Niveau seit knapp 20 Jahren

Das deutsche Bundesfinanzministerium hat vergangene Woche dem Kabinett den 24. Subventionsbericht der Bundesregierung vorgelegt. Der Bericht stellt die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen im Zeitraum von 2011 bis 2014 dar. Die Subventionen sind in absoluten Zahlen des Berichtszeitraums mit 21,8 Mrd. Euro nahezu konstant geblieben. Im Verhältnis zum BIP ist das Subventionsvolumen mit 0,8 % des BIP aber so niedrig wie seit knapp zwei Jahrzehnten nicht mehr. Die deutsche Bundesregierung hat in dieser Legislaturperiode die Subventionen um ein Viertel von 28,4 Mrd. Euro im Jahr 2009 auf 21,3 Mrd. Euro im Jahr 2013 abgebaut. Auch bezogen auf die Steuereinnahmen und die Ausgaben des Bundes zeigt sich diese positive Entwicklung: Der Anteil der Steuervergünstigungen an den Steuereinnahmen des Bundes ist kontinuierlich zurückgegangen und liegt auf dem niedrigsten Niveau seit 1999. Der Anteil der Finanzhilfen an den Ausgaben des Bundes hat sich im gleichen Zeitraum mehr als halbiert. Der Abbau der Subventionen war ein wichtiger Beitrag, um den Bundeshaushalt in nur einer Legislaturperiode nachhaltig zu konsolidieren.

Dienstag, 20. August 2013 – Schwarzarbeit kostet dem Staat jährlich 2,5 Mrd. Euro

Berechnungen der Johannes Kepler Universität Linz zufolge entgingen dem Staat 2013 durch Schwarzarbeit mehr als 2,5 Milliarden Euro an Steuereinnahmen und Sozialversicherungsgeldern, berichtet der ORF im Morgenjournal. Am meisten gepfuscht werde noch immer am Bau, danach komme das Gastgewerbe und die Unterhaltungsbranche, z. B. Musikbegleitung bei Hochzeiten. Ein Drittel der Schwarzarbeiter gelte demnach als beschäftigungslos. Zwei Drittel verdienen sich mit der Schwarzarbeit etwas dazu, zahlen in ihrem regulären Job aber Steuern und Abgaben, sagt Univ.-Prof. Dr. Friedrich Schneider, Ordinarius für VWL in Linz. Er beziffert deren Zahl mit 800.000 bis 1. Mio. Insgesamt 8 % des BIP mache der Pfusch aus. Dabei gäbe es durchaus Möglichkeiten, die Schattenwirtschaft zu reduzieren. Schneider schlägt z. B. vor, Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzbar zu machen. Ein anderes Modell arbeitet mit der Mehrwertsteuer, die bei großen Vorhaben zurückerstattet wird. Der Volkswirt regt ebenfalls an, höhere monatliche Zuverdienstgrenzen für Nebeneinkünfte einzurichten.

Montag, 19. August 2013 – Dauerbrenner Arbeitszimmer: steuerliche Absetzbarkeit ja oder nein?

Ein (körperlich behinderter) Journalist, der in den Jahren 2006 bis 2008 als Kommunikationsleiter einer Aktiengesellschaft nichtselbständig tätig war, machte im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagungen u. a. Aufwendungen für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer geltend. Die Tätigkeit dieses Journalisten besteht in der Öffentlichkeitsarbeit; er soll Medienvertretern Informationen über das Unternehmen seines Arbeitgebers liefern. Dies erfolgt zu einem wesentlichen Teil über Telefon und Internet und kann somit grundsätzlich auch vom Arbeitszimmer aus hergestellt werden. Die Notwendigkeit der Benützung des Arbeitszimmers im Wohnungsverband (trotz eines Arbeitsplatzes beim Arbeitgeber) hängt von der Gesamtheit der konkreten Umstände des Einzelfalls ab. Im Beschwerdefall ist dabei zu berücksichtigen, dass der Journalist vorgebracht hat, er habe aufgrund seiner Krankheit bzw. Behinderung das Dienstverhältnis mit der AG nur eingehen und erfüllen können, wenn er die Arbeit zum Großteil von zu Hause als erledigen könne. Damit hat sich der UFS bei Beurteilung der Frage, ob das in Rede stehende Arbeitszimmer im Streitzeitraum notwendig war, nicht auseinandergesetzt (bejahendenfalls könnte die Notwendigkeit nicht in Zweifel gezogen werde). Die Beschwerde war somit erfolgreich, der bekämpfte Bescheid wurde zur Klärung der offenen Fragen wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben (VwGh 25. 7. 2013, 2011/15/0104).

Montag, 19. August 2013 – Aktueller Blick ins Bundesgesetzblatt

Im „Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich“ wurden zuletzt kundgemacht: Bundesgesetz, mit dem das Pflegefondsgesetz geändert wird, BGBl. I Nr. 173/2013; Bundesgesetz über die Führung der Bezeichnung „Psychologin“ oder „Psychologe“ und über die Ausübung der Gesundheitspsychologie und der Klinischen Psychologie (Psychologengesetz 2013), BGBl. I Nr. 182/2013; Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz geändert wird (GuKG-Novelle 2013) und mit dem das MTD-Gesetz geändert wird (MTD-Gesetz-Novelle 2013), BGBl. I Nr. 185/2013; Bundesgesetz, mit dem das Entwicklungshelfergesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden, BGBl. I Nr. 187/2013; Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der die Lenker/innen-Ausnahmeverordnung – L-AVO geändert wird, BGBl. II Nr. 231/2013; Verordnung des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten über die Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen für im Ausland verwendete Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes, BGBl. II Nr. 232/2013.

Montag, 19. August 2013 – Bezahlte Auszeit

Ein Sabbatical ist eine Dienstfreistellung für eine gewisse Dauer gegen eine anteilige Kürzung der Bezüge innerhalb einer bestimmten Rahmenzeit. Es handelt sich dabei somit grundsätzlich um eine Teilzeitvereinbarung, die eine Verringerung der durchschnittlichen Arbeitszeit innerhalb eines konkret definierten Durchrechnungszeitraums zum Inhalt hat. Das während der Arbeitsphase eingearbeitete Zeitguthaben wird in der Freizeitphase geblockt konsumiert. Während eines Sabbaticals bleiben sowohl das Dienstverhältnis als auch die Pflichtversicherung aufrecht. Als Beitragsgrundlage ist während der gesamten Rahmenzeit (Dienstleistungszeit und Zeit der Freistellung) das verringerte Entgelt heranzuziehen.
Beispiel:
Es wird folgendes Sabbatical vereinbart: Der Dienstnehmer arbeitet vier Jahre lang wie bisher 40 Stunden/Woche, erhält aber nur mehr 80 % seines Entgelts. Dafür hat er danach Anspruch auf ein „Freijahr“ und auf den Weiterbezug dieser 80 %. Die 80 % sind während der gesamten fünf Jahre (Rahmenzeit) als Beitragsgrundlage anzusetzen. Im Ergebnis entspricht dies einer durchschnittlichen Teilzeitarbeit im Ausmaß von 32 Stunden pro Woche.

(Quelle: Wolfgang Mitterstöger in NÖDIS Nr. 10/August 2013)

Freitag, 16. August 2013 – OGH zur Zulässigkeit von Kinder adressierter Werbung

In der Werbung gegenüber Kindern ist im Lauterkeitsrecht zwischen unlauteren direkten (unmittelbaren) Aufforderungen (z. B. „Kauf dir das Buch“ bzw „Sag deinen Eltern, sie sollen das Buch kaufen“) und erlaubten bloß mittelbaren Werbebotschaften zu unterscheiden. Eine mittelbare Aufforderung stellt ein Produkt nur ganz allgemein als besonders reizvoll dar (etwa mit der Formulierung „Wäre es nicht schön, so etwas zu haben?“), oder die Adressaten sollen erst aus sonstigen Umständen darauf schließen, ein Produkt zu kaufen. Auch das bloße Aufzeigen einer konkreten Kaufmöglichkeit im Sinne einer bloßen Information, dass es Angebote gibt, erfüllt den Tatbestand nach Z 28 Anhang UWG nicht. Nach diesen Grundsätzen enthält die beanstandete Werbung („Erlebe mit deinen Freunden Abenteuer in fantastischen Welten“, „meistere unzählige Rätsel“, „entdecke verborgene Geheimnisse“, „verdiene neue Kostüme“, „erkunde aufregende neue Welten“) keine direkten Aufforderungen an Kinder, die beworbenen Produkte zu kaufen. Sie beschränkt sich nämlich darauf, auf den bestimmungsgemäßen Gebrauch der beworbenen Produkte hinzuweisen, wodurch diese als reizvoll dargestellt werden. Zwischen diesen Aufforderungen, Produkte zu verwenden, und der Entstehung des Erwerbsentschlusses liegt aber noch ein zusätzlicher Schritt, den die angesprochenen Kinder selbst vollziehen müssen (OGH 9. 7. 2013, 4 Ob 95/13v).

Freitag, 16. August 2013 – Zoll- und Einfuhrumsatzsteuerschuld beim Raub von in das Zolllagerverfahren übergeführten Waren

Der Europäische Gerichtshof hat mit Vorabentscheidung vom 11. 7. 2013, Rs. C-273/12, Harry Winston SARL, betreffend das Entstehen der Zoll- und Einfuhrumsatzsteuerschuld beim Raub von in das Zolllagerverfahren übergeführten Waren nachfolgende Rechtssätze ausgesprochen: 1. Art. 203 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. 10. 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1791/2006 des Rates vom 20. 11. 2006 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass ein Raub von in das Zolllagerverfahren übergeführten Waren eine Entziehung dieser Waren im Sinne dieser Bestimmung darstellt, die zur Entstehung einer Einfuhrzollschuld führt. Art. 206 der genannten Verordnung kann nur in Fällen Anwendung finden, in denen eine Zollschuld nach den Art. 202 und 204 Abs. 1 Buchstabe a der Verordnung entstehen kann. 2. Art. 71 Abs. 1 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. 11. 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass der Raub von in das Zolllagerverfahren übergeführten Waren den Mehrwertsteuertatbestand und -anspruch entstehen lässt (BMF-Information vom 14. 8. 2013, BMF-010313/0471-IV/6/2013).

Freitag, 16. August 2013 – Haushaltszugehörigkeit bei geschiedenen Eltern

Wenn die Kinder (bei geschiedenen Eltern) in beiden Haushalten haushaltszugehörig sind, ist zu prüfen, wo sich die Kinder überwiegend aufhalten. Wenn die Kinder von Montag bis Freitag im Haushalt des Vaters und von Freitag bis Sonntag im Haushalt der Mutter leben, so liegt die überwiegende Haushaltszugehörigkeit beim Kindesvater (UFS 2. 7. 2013, RV/0692-G/12)

Mittwoch, 14. August 2013 – § 11a EStG: begünstigte Gewinne ab dem achten Jahr ohne Nachversteuerung entnehmbar

Nach § 11a Abs. 3 EStG 1988 ist eine Nachversteuerung vorzunehmen, wenn in einem der Inanspruchnahme der Begünstigung folgenden Jahr das Eigenkapital entnahmebedingt sinkt. Nachzuversteuern ist höchstens jener Betrag, der in den vorangegangenen sieben Wirtschaftsjahren begünstigt besteuert worden ist. Daraus wurde in der Steuerliteratur abgeleitet, dass bei mehrjähriger Inanspruchnahme des § 11a EStG 1988 eine Entnahme, die zu einem Absinken des Eigenkapitals führt, erstmals im achten Jahr nach dem Wirtschaftsjahr der letztmaligen Inanspruchnahme der Begünstigung unschädlich wäre. Diese Betrachtung würde allerdings im Effekt zu einer bis zu 13-jährigen Kapitalbindung führen (durchgehende Inanspruchnahme 2004 bis 2009, unschädliche Entnahme auch betreffend Gewinn 2004 erst 2017 möglich). Die EStR 2000 geben dazu keinen Hinweis. Nach dem Gesetzeszweck soll jedoch die Inanspruchnahme der Halbsatzbegünstigung nur eine siebenjährige Kapitalbindung zu Folge haben. Das BMF vertritt daher die Auffassung, dass jeweils ab dem achten Jahr eine Entnahme des jeweils betroffenen Gewinnes ohne Nachversteuerung möglich ist (z. B. 2012 Entnahme des begünstigt besteuerten Gewinnes 2004, 2013 Entnahme des begünstigt besteuerten Gewinnes 2005 usw.), auch wenn dadurch insoweit ein Absinken des Eigenkapitals verbunden ist. Diese Auffassung wird bei der nächsten Wartung der EStR 2000 eingearbeitet (BMF-Information vom 9. 8. 2013, BMF-010203/0399-VI/6/2013).

Mittwoch, 14. August 2013 – Neue Steuern in Japan

Die neuen japanischen Steuern (Special Income Tax for Reconstruction und Special Corporation Tax for Reconstruction) sind der japanischen Einkommensteuer und Körperschaftsteuer wesensgleich und fallen in den sachlichen Anwendungsbereich des DBA Japan. In Japan wurden mit Wirkung ab 1. 1. 2011 zwei neue Steuern (Special Income Tax for Reconstruction und Special Corporation Tax for Reconstruction) eingeführt, die zusätzlich zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer erhoben werden. Diese neuen Steuern dienen zur Deckung des erhöhten Finanzbedarfs nach dem vergangenen Erdbeben und Tsunami. Sie basieren auf derselben Bemessungsgrundlage wie die Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer. Bei den genannten Steuern handelt es sich gemäß Art. 1 Abs. 2 DBA Japan, BGBl. Nr. 127/1963, um Steuern, die ihrem Wesen nach der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer ähnlich sind. Diese Steuern fallen somit in den sachlichen Anwendungsbereich des DBA Japan (BMF-Erlass vom 9. 8. 2013, BMF-010221/0568-IV/4/2012).

Mittwoch, 14. August 2013 – Bundesregierung zieht Bilanz über Maßnahmen gegen Benachteiligungen von Frauen

Die Bundesregierung ist verpflichtet, alle zwei Jahre in einem Bericht die Maßnahmen und Aktivitäten darzustellen, die von den Ministerien gesetzt wurden, um die gesellschaftliche Gleichberechtigung von Frauen zu fördern. Der „Bericht der Bundesregierung betreffend den Abbau von Benachteiligungen von Frauen“ liegt nun für den Berichtszeitraum 2011-2012 dem Nationalrat vor. Die nach wie vor bestehenden ökonomischen wie strukturellen Unterschiede zwischen Männern und Frauen lassen sich an einigen statistischen Kennzahlen ablesen. Zwar verringert sich dieser Abstand allmählich, trotzdem lag 2011 das Bruttoeinkommen von Frauen immer noch fast 40 %, ihr Nettoeinkommen um 32 % unter dem der Männer. Die Maßnahmen der Ministerien umfassen ein weites Spektrum. Dazu dient die Schaffung von Einrichtungen, die es Frauen und Männern ermöglichen, ihre familiären Verpflichtungen mit ihrer Berufstätigkeit zu vereinbaren, ebenso wie sozialpolitische Maßnahmen, welche die Benachteiligungen von Frauen in Hinblick auf den Umstand, dass sie Mütter sind oder sein können, abbauen sollen. Es wurden Maßnahmen zur Durchsetzung der Gleichbehandlung im Arbeitsleben wie auch aktive Frauenförderungsmaßnahmen insb. in den Bereichen Arbeitsmarkt, Wissenschaft, Kunst und Kunstförderung sowie öffentlicher Dienst gesetzt. Benachteiligungen sollen auch durch allgemeine Maßnahmen, welche die Existenzsicherung vor allem im Alter, bei Invalidität und Arbeitslosigkeit betreffen, abgebaut werden.

Mittwoch 14. August 2013 – Rechtskraft des Schuldspruchs bei Berufung nur gegen Höhe der Geldstrafe

Wenn im Berufungsverfahren allein die Frage der Strafbemessung Gegenstand ist, ist hinsichtlich der Frage der Strafbarkeit Teilrechtskraft eingetreten. Erwächst nämlich der Schuldspruch der Finanzstrafbehörde erster Instanz mangels Bekämpfung in (Teil-)Rechtskraft, so ist er nicht mehr Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens; die Rechtsmittelbehörde ist vielmehr an diesen Schuldspruch gebunden (UFS 20. 2. 2013, FSRV/0080-W/12).

Mittwoch, 14. August 2013 – Pendlerverordnung in Begutachtung

Die Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über die Kriterien zur Ermittlung des Pendlerpauschales und des Pendlereuros, zur Einrichtung eines Pendlerrechners und zum Vorliegen eines Familienwohnsitzes (Pendlerverordnung), wurde am 12. 8. 2013 zur Begutachtung versendet. Die Begutachtungsfrist endet am 6. 9. 2013. (mehr)

Dienstag, 13. August 2013 – Steuerliche Erleichterungen für Vereine

Mit BGBl. I Nr. 135/2013 und im Zuge der Wartung der VereinsR 2001 hat das BMF insb. körperschaft- und umsatzsteuerliche Erleichterungen für gemeinnützige Vereine geschaffen: Künftig sind „kleine“ Vereinsfeste, die insgesamt maximal 48 Stunden pro Jahr dauern – wie etwa Veranstaltungen von Freitag bis Sonntag – umsatzsteuerbefreit. Die Abgrenzung zu „großen“ Vereinsfesten wurde in Rz. 306 und 307 VereinsR präzisiert und besteht nun grundsätzlich darin, ob die Veranstaltung von den Vereinsmitgliedern getragen wird. Die Besucheranzahl spielt hingegen in Zukunft keine Rolle mehr. Für Vereinskantinen und „große“ Vereinsfeste wurde der Freibetrag für begünstigte Zwecke gem. § 23 Abs. 1 KStG, also die Grenze für die Körperschaftsteuerpflicht, von 7.300 Euro auf 10.000 Euro pro Jahr angehoben. Bei allen Vereinsveranstaltungen, bei denen Einnahmen erzielt werden, können künftig außerdem pauschal 20 Prozent des Umsatzes als Eigenleistung abgezogen werden und vermindern so die Steuerbemessungsgrundlage. Diese Regelung galt bisher nur bei „kleinen“ Vereinsfesten. Die Änderungen gelten bereits für 2013. Zusammenfassung der steuerlichen Neuerungen für gemeinnützige Vereine auf der BMF-Homepage.

Dienstag, 13. August 2013 – Industrieproduktion im Euroraum ist leicht gestiegen

Die saisonbereinigte Industrieproduktion stieg laut Schätzungen von Eurostat, dem statistischen Amt der Europäischen Union, im Juni 2013 gegenüber Mai 2013 im Euroraum um 0,7 % und in der EU-27 um 0,9 %. Im Mai 2013 hatte die Produktion noch um 0,2 % bzw. 0,4 % abgenommen. Gegenüber Juni 2012 erhöhte sich die Industrieproduktion im Juni 2013 im Euroraum um 0,3 % und in der EU-27 um 0,4 %.

Montag, 12. August 2013 – Änderung des Gehaltskassengesetzes 2002

In BGBl. I Nr. 172/2013 wurde das Bundesgesetz, mit dem das Gehaltskassengesetz 2002 geändert wird, kundgemacht. Die Novelle dient der Schließung von Regelungslücken und Klarstellungen im Gehaltskassengesetz 2002 und geht auf Vorschläge der Delegiertenversammlung der Pharmazeutischen Gehaltskasse zurück, welche diese auf Basis der bisherigen Vollzugserfahrung mit dem Ersuchen um Prüfung und gegebenenfalls Umsetzung dem Gesundheitsministerium übermittelt hatte. Die umgesetzten Vorschläge betreffen neben legistischen Klarstellungen und Definitionen auch Regelungen zur Dienstzeitanrechnung, über eine Neuverteilung bestimmter Kompetenzen zwischen Vorstand und Delegiertenversammlung, Klarstellungen i. Z. m. Abstimmungen und Wahlen und zur Kundmachung.

Montag, 12. August 2013 – Voraussichtliche Sozialversicherungswerte für 2014

Die voraussichtlichen Beträge und Grenzwerte für das Jahr 2014 liegen bereits vor (vorbehaltlich der offiziellen Kundmachung im Bundesgesetzblatt): Die Aufwertungszahl für 2014 beträgt 1,022 sie dient zur Errechnung der täglichen Höchstbeitragsgrundlage und der täglichen Geringfügigkeitsgrenze. Höchstbeitragsgrundlagen ab 1. 1. 2014 für laufende Bezüge täglich: € 151,–, monatlich: € 4.530,–; für Sonderzahlungen jährlich € 9.060,–; für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen monatlich € 5.285,–. Geringfügigkeitsgrenzen ab 1. 1. 2014 täglich € 30,35, monatlich € 395,31; Grenzwert für Dienstgeberabgabe monatlich € 592,97. Tägliche Beitragsgrundlage für Versicherte, die kein Entgelt oder keine Bezüge erhalten: € 24,81 (= monatlich € 744,30), für Zivildiener: € 34,91 (= monatlich € 1.047,30), für Asylwerber: € 33,42 (= monatlich € 1.002,60). Grenzbeträge zum AlV-Beitrag bei geringem Einkommen: monatliche Beitragsgrundlage bis € 1.246,–: Versichertenanteil 0 %, über € 1.246,– bis € 1.359,–: 1 %, über € 1.359,– bis € 1.530,–: 2 %, über € 1.530,–: 3 %. Die Auflösungsabgabe für das Jahr 2014 beträgt € 115,–. Der Sozial- und Weiterbildungsfonds-Beitrag beträgt für überlassene Arbeiter ab 1. 1. 2014 0,35 % der allgemeinen Beitragsgrundlage.

Montag, 12. August 2013 – Haftungsbefreiung als verdeckte Ausschüttung

Übernimmt eine Kapitalgesellschaft von ihrem Gesellschafter eine Haftung mit für den Gesellschafter schuldbefreiender Wirkung und ist zum Zeitpunkt der Haftungsübernahme schon ernsthaft mit einer Inanspruchnahme zu rechnen, liegt wirtschaftlich eine Schuldübernahme vor. Beim Gesellschafter führt dann schon die Haftungsbefreiung zum Zufluss der verdeckten Ausschüttung. Deren Höhe bestimmt sich nach dem Ausmaß der wahrscheinlichen Inanspruchnahme (UFS 14. 5. 2013, RV/3236-W/11).

Montag, 12. August 2013 – BMF veröffentlicht gemeinsamen Wartungserlass der EStR, KStR und VereinsR

Mit Erlass vom 24. 7. 2013, BMF-010200/0012-VI/6/2013, hat das BMF einen gemeinsamen Wartungserlass der EStR, KStR und VereinsR veröffntlicht. In den EStR werden Aussagen zur Immobilienertragsteuer (Adaptierungen bei Beispielen, Herstellungskosten i. S. d. § 124b Z 211 EStG) adaptiert, in den KStR Anpassungen an das AIMFG sowie Richtigstellungen vorgenommen und in den VereinsR Aussagen zu sachverhaltsbezogenen Anfragen und Aufwendungen einer begünstigten Körperschaft i. Z. m. unentgeltlichen Arbeitsleistungen von Mitgliedern (bei geselligen bzw. gesellschaftlichen Veranstaltungen) modifiziert sowie einige Klarstellungen vorgenommen. Zum Volltext des gemeinsamen Wartungserlasses in der Findok.

Freitag, 9. August 2013 – Beitragskalender für 2014 online

Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse hat auf auf ihrem Dienstgeberportal NÖDIS vor Kurzem den Beitragskalender für das Jahr 2014 online zur Verfügung gestellt. -> zum Beitragskalender für 2014.

Freitag, 9. August 2013 – Regelbesteuerung in Liechtenstein und Wegzugsbesteuerung

Das BMF geht in EAS 3315 vom 19. 2. 2013, SWI 2013, 188, davon aus, dass durch die Wahl der Regelbesteuerung in Liechtenstein, die durch die liechtensteinische Steuerreform bis zum 31. 12. 2013 zu treffen ist, das Besteuerungsrecht Österreichs an österreichischen Kapitalgesellschaftsanteilen verloren geht. Diese Ansicht könnte weitreichende Auswirkungen haben. In einem Beitrag in der Augustausgabe der SWI widmet sich MMag. Michael Petritz kritisch den möglichen Auswirkungen dieser Sichtweise.

Freitag, 9. August 2013 – Kein Anspruch der Mutter auf Kinderbetreuungsgeld im Zeitraum der Unterbringung des Kindes bei Krisenpflegeeltern

Ab 31. 1. 2012 war der gemeinsame Haushalt (i. S. einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft) von Mutter und Kindern aufgelöst, als die beiden Kinder zu den Krisenpflegeeltern kamen, in deren Haushalt sie in der Folge betreut wurden. Auch wenn die Unterbringung der Kinder bei den Krisenpflegeeltern nicht auf Dauer vorgesehen war, wäre eine Anmeldung der Kinder mit Hauptwohnsitz in der Wohnung der Klägerin mangels Erfüllung der in § 1 Abs. 7 MeldeG normierten Voraussetzungen nicht zulässig gewesen. In Anbetracht der Umstände des vorliegenden Falls bestehen auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den Umstand, dass in § 2 Abs. 6 KBGG für die Beurteilung der Frage des Vorliegens eines gemeinsamen Haushalts auch auf die hauptwohnsitzliche Meldung abgestellt wird (OGH 28. 5. 2013, 10 ObS 57/13z).

Freitag, 9. August 2013 – Führungsteam der Österreichischen Prüfstelle für Rechnungslegung vorgestellt

Im Rahmen des Rechnungslegungs-Kontrollgesetzes wurden die gesetzlichen Grundlagen für die Schaffung einer Enforcement-Behörde, der sog. Bilanzpolizei, gelegt. Vorgesehen ist ein zweistufiges System, bei dem es Unternehmen in der ersten Stufe freisteht, freiwillig mit der Österreichischen Prüfstelle für Rechnungslegung (OePR), organisiert als Verein, zusammenzuarbeiten. Entschließt sich ein Unternehmen dazu, nicht zu kooperieren, wird die FMA als zweite Instanz mit Hoheitsgewalt tätig und kann die Informations- und Unterlagenherausgabe mittels erheblicher Strafen erzwingen (siehe dazu bereits ausführlich Moser, SWK 2013, 39). Vor wenigen Tagen wurde das Führungsteam der OePR vorgestellt: Dr. Rudolf Jettmar, von 1999 bis 2012 Finanzvorstand der Österreichischen Post AG, wird Leiter der OePR, Univ.-Prof. Dr. Roman Rohatschek, Mitherausgeber der im Linde Verlag erscheinenden Zeitschrift für Internationale Rechnungslegung (IRZ) und langjähriger SWK-Autor, sein Stellvertreter. SWK-Redaktion und Linde Verlag gratulieren zur neuen Funktion und wünschen viel Erfolg bei den anstehenden Aufgaben.

Donnerstag, 8. August 2013 – Aktuelle UFS-Entscheidungen zu Körperschaften

In der UFSjournal-Doppelausgabe Juli/August 2013 bieten MMag. Melanie Raab, Mitarbeiterin einer Steuerberatungskanzlei in Linz, und Mag. Bernhard Renner, UFS Linz, einen Querschnitt über wichtige im Jahr 2013 ergangene und im ersten Halbjahr 2013 in der Findok veröffentlichte Entscheidungen des UFS betreffend Körperschaften aus verschiedenen Abgabenarten in chronologischer Reihenfolge, versehen mit ausführlichen weiterführenden Praxishinweisen.

Donnerstag, 8. August 2013 – Änderung der Schwerarbeitsverordnung mit September

(R. G.) – § 1 Abs. 2 der Schwerarbeitsverordnung wird dahingehend ausgeweitet, dass Tätigkeiten, für die Zuschläge zum Sachbereich Urlaub der BUAK nach den §§ 21 und 21a BUAG zu entrichten sind, jedenfalls als besonders belastende Berufstätigkeiten zählen. Die BUAK hat alle Tätigkeiten an den HVSV zu melden. Die Änderung tritt mit 1. 9. 2013 in Kraft (Verordnung des BMASK, mit der die Schwerarbeitsverordnung geändert wird, BGBl II 2013/201, ausgegeben am 9. 7. 2013).

Donnerstag, 8. August 2013 – Facebook-Verbot für ORF verfassungswidrig

Es verstößt gegen die verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte auf Meinungsäußerungsfreiheit und Rundfunkfreiheit, wenn dem ORF Verlinkungen und Kooperationen mit sozialen Netzwerken verboten werden. Dem ORF ist es damit – unzulässigerweise – verwehrt, soziale Netzwerke zur Kommunikation mit auf diesen Plattformen registrierten Personen zu nutzen. Es gibt keine besonderen Umstände, die eine solche Regelung rechtfertigen würden. Es gibt auch vor dem Hintergrund des EU-Beihilfenrechts keine unionsrechtliche Verpflichtung dafür. Das ORF-Gesetz legt jedoch auch fest, dass der ORF selbst kein eigenes soziales Netzwerk gründen und betreiben darf. Diese Passage ist angesichts der besonderen Stellung des ORF im Wettbewerb mit privaten Rundfunkanbietern nicht verfassungswidrig (VfGH 27. 6. 2013, G 34/2013).

Donnerstag, 8. August 2013 – Kein Vorsteuerabzug für Strafverteidigerkosten

Wer sich als Unternehmer gegen den Verdacht zur Wehr setzt, im Zusammenhang mit seiner unternehmerischen Tätigkeit eine Straftat begangen zu haben, kann die an seinen Strafverteidiger entrichtete Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen. Abziehen kann der Unternehmer die Steuer für Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt worden sind. Streitig war, ob die Strafverteidiger Leistungen für das Unternehmen oder für die Privatpersonen erbracht hatten. Deswegen hatte der BFH in derselben Sache zuvor beim EuGH angefragt, ob es für den Vorsteuerabzug auf den maßgeblichen Entstehungsgrund der Aufwendungen ankomme, dass nämlich die mutmaßliche Straftat im Interesse des Unternehmens begangen wurde oder ob das unmittelbare Ziel der erbrachten Leistung, eine Bestrafung zu verhindern, entscheidend sei. Letzteres ist nach dem in diesem Streitfall ergangenen EuGH-Urteil vom 21. 2 2013, Rs. C-104/12, Finanzamt Köln-Nord/Wolfgang Becker, zutreffend. Leistungen, deren Zweck darin besteht, strafrechtliche Sanktionen gegen natürliche Personen zu verhindern, die Geschäftsführer eines steuerpflichtigen Unternehmens sind, eröffnen danach kein Recht auf Vorsteuerabzug (BFH 11. 4. 2013, V R 29/10).

Donnerstag, 8. August 2013 – Übertragung der Kompetenz für Einhebung der Studiengebühren an Unis ist verfassungswidrig

Der Staat hat für die Finanzierung öffentlicher Universitäten eine besondere Verantwortung. Diese Verantwortung bedingt notwendigerweise eine gesetzliche Regelung für die Einhebung von Studiengebühren und schließt die Übertragung einer weitreichenden autonomen, dem Grunde und der Höhe nach gesetzlich nicht determinierten Befugnis zur Einhebung von Entgelten von Studierenden für die Zulassung zu einem Regelstudium an öffentlichen Universitäten aus. Die Regelung von Studienbeiträgen zählt also nicht zu jenen Angelegenheiten, die die Universitäten im Rahmen ihrer Autonomie selbst bestimmen können. In der Entscheidung selbst geht es um die Vorgangsweise bei den Studiengebühren für das Wintersemester 2012/2013. Hier hat der Gesetzgeber die Verordnungen einzelner Universitäten (Satzungen), mit denen sie autonom Studiengebühren vorgeschrieben haben, nachträglich als Gesetz beschlossen. Dies ist jedoch verfassungswidrig. Diese Regelung führte zu sachlich nicht gerechtfertigten Unterscheidungen. Die besagte Regelung im Universitätsgesetz ist daher aufgehoben und nicht mehr anzuwenden. Aus verfahrenstechnischen Gründen wurden die derzeit laufenden Verordnungsprüfungsverfahren zu den jeweils einzelnen Satzungen der Universitäten und auch die beim VfGH anhängigen Bescheidbeschwerdeverfahren noch nicht abgeschlossen. Angesichts der Aussagen in der heutigen Entscheidung können die Universitäten jedoch Vorkehrungen für die Rückzahlung (bzw. Anrechnung) von Studiengebühren an die Studierenden treffen (VfGH 29. 6. 2013, G 35 bis G 40/2013, V 32 bis V 36/2013).

Mittwoch, 7. August 2013 – Bauträger erbringen Bauleistungen an ihre Leistungsempfänger

Wenn der Empfänger der Bauleistung selbst mit der Bauleistung beauftragt ist, schuldet er gemäß § 19 Abs. 1a UStG 1994 die Umsatzsteuer. Wenn Bauträger Dritte mit der Ausführung der Bauleistung beauftragen und in der Folge das fertige Bauwerk liefern, erhält der Käufer vom Bauträger das Ergebnis von Bauleistungen. Der Zweck der Regelung gebietet es (ähnlich wie bei Generalunternehmern), auch bei einem Bauträger die Erbringung von Bauleistungen anzunehmen (VwGH 25. 4. 2013, 2012/15/0161). Die mit der Bauleistung beauftragten Dritten erbringen ihre Bauleistung somit an einen Unternehmer (Bauträger), der selbst mit der Bauleistung beauftragt ist, sodass die Steuerschuld auf diesen Bauträger übergeht. Da dieser selbst seine Leistung an die Käufer steuerfrei behandelt hat, besteht kein Recht auf Abzug der übergegangenen Umsatzsteuer (UFS 12. 7. 2013, RV/0268-S/13).

Mittwoch, 7. August 2013 – Steuertermine im September

Am 16. September 2013 sind folgende Abgaben fällig:
•Umsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat Juli 2013;
•Normverbrauchsabgabe für den Monat Juli 2013;
•Elektrizitäts-, Erdgas- und Kohleabgabe für den Monat Juli 2013;
•Werbeabgabe für den Monat Juli 2013;
•Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 Z 3 EStG für den Monat Juli 2013;
•Lohnsteuer für den Monat August 2013;
•Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat August 2013;
•Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat August 2013;
•Kommunalsteuer für den Monat August 2013.

Dienstag, 6. August 2013 – Zu hoch gepokert: VfGH hebt Regelungen im Glücksspielgesetz auf

Es ist nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar, wenn für das Pokerspiel nur eine einzige Konzession vorgesehen ist. Diese Neuregelung bewirkt unsachliche und damit verfassungswidrige Nachteile für jene, die bisher – legal aufgrund ihrer Gewerbeberechtigung – Pokersalons betrieben haben. Die Vergabe einer einzigen Konzession bedeutet, dass alle Pokersalons bis auf jenen, der die Konzession erhält, ihren Betrieb einstellen müssen. Bislang wurde jedoch noch gar keine Konzession für Pokern ausgeschrieben, was die Nachteile der Neuregelung verschärft, weil damit für alle, die bislang Pokersalons auf gewerberechtlicher Grundlage gesetzmäßig betrieben haben, ein Verbot wirkt. Die Bestimmungen zur Ausschreibung der Pokerkonzession und zur Übergangsfrist (§§ 22 und 60 Abs. 24 GSpG) werden als verfassungswidrig aufgehoben. Aus verfahrenstechnischen Gründen fällt damit auch die Definition des Pokerns als Glücksspiel (§ 1 Abs. 2 GSpG), wobei der VfGH dagegen für sich genommen keine Bedenken hat. Bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber gelten für den Betrieb von Pokersalons wieder jene Voraussetzungen wie vor dem neuen Glücksspielgesetz (VfGH 27. 6. 2013, G 26/2013, G 90/2012).

Montag, 5. August 2013 – Keine Anrechnung ausländischer Erbschaftssteuer bei Fehlen eines DBA

Die Erbschaftssteuer, die ein ausländischer Staat auf den Erwerb von Kapitalvermögen erhebt, das ein inländischer Erblasser in dem Staat angelegt hatte, ist bei Fehlen eines DBA weder auf die deutsche Erbschaftsteuer anzurechnen noch als Nachlassverbindlichkeit zu berücksichtigen. Unionsrecht, insbesondere die Kapitalverkehrsfreiheit, steht der mehrfachen Belastung eines Erwerbs von Todes wegen mit Erbschaftssteuer durch mehrere Staaten nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH nicht entgegen. Das deutsche Grundgesetz und die EMRK verlangen ebenfalls nicht, dass die ausländische Erbschaftssteuer auf die deutsche Erbschaftssteuer angerechnet oder als Nachlassverbindlichkeit von deren Bemessungsgrundlage abgezogen werden muss. Führt die Doppelbesteuerung zu einer übermäßigen, konfiskatorischen Steuerbelastung, kann eine Billigkeitsmaßnahme geboten sein (BFH 19. 6. 2013, II R 10/12).

Montag, 5. August 2013 – Rückstellungsbildung und subjektive Richtigkeit der Bilanz

Voraussetzung einer steuerrechtlich anzuerkennenden Rückstellung ist nach ständiger Rechtsprechung des VwGH, dass ein die Vergangenheit betreffender Aufwand bestimmter Art, dessen wirtschaftliche Veranlassung im Abschlussjahr gelegen ist, ernsthaft, somit mit größter Wahrscheinlichkeit, droht. Bei der Gewinnermittlung nach § 5 Abs. 1 EStG bewirkt die zu beachtende Maßgeblichkeit der unternehmensrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, dass innerhalb des von den steuerlichen Vorschriften vorgegebenen Rahmens eine Verpflichtung zur Rückstellungsbildung für die steuerliche Gewinnermittlung besteht, wenn eine solche Verpflichtung für die Unternehmensbilanz gegeben ist. Dabei gilt der Grundsatz der subjektiven Richtigkeit der Bilanz. Richtig ist die Bilanz, wenn die am Bilanzstichtag bestehenden Verhältnisse nach der bei Bilanzerstellung bestehenden Kenntnis des Steuerpflichtigen (bzw. nach der Kenntnis, die der Steuerpflichtige unter Anwendung pflichtgemäßer Sorgfalt bei Bilanzerstellung hätte haben können) in der Bilanz ihren Niederschlag gefunden haben. Ob für die Inanspruchnahme der Beschwerdeführerin aus Markenrechtsverletzungen des Jahres 2004 zum Bilanzstichtag 31. 12. 2004 eine Rückstellung zu bilden ist, ist demnach nach dem Erkenntnisstand im Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses zu beantworten (VwGH 25. 4. 2013, 2010/15/0157).

Montag, 5. August 2013 – Neues Formular L 16 verfügbar

(M. K.) – Da sich das Thema „Pendlereuro“ nun wohl im wahrsten Sinne des Wortes „eingependelt“ hat, ist auch das aktuelle Formular L 16 mit folgenden zwei neuen Feldern verfügbar: Vorspalte für das Eintragen des Pendlereuros (dies deshalb, weil der Pendlereuro direkt die berechnete Steuer – und nicht die Steuerbemessungsgrundlage – vermindert); Feld für die Angabe der Anzahl der Monate, in denen ein Firmen-Kfz überlassen wurde. Wie man von der Finanzverwaltung erfahren konnte, wird das Formular nicht mehr in die Formulardatenbank auf der BMF-Homepage aufgenommen, da die Übermittlung grundsätzlich über ELDA erfolgen soll.

Montag, 5. August 2013 – Abfuhr der Einfuhrumsatzsteuer durch Spediteure

Der (bloß) Logistikleistungen erbringende Unternehmer verwendet eingeführte Gegenstände mangels diesbezüglicher Anschaffungskosten nicht für Zwecke seiner besteuerten Umsätze, ist selbst dann nicht Empfänger der Lieferung oder Importeur, wenn die Zollschuld wegen einer von ihm begangenen Zollunregelmäßigkeit entstanden ist, und darf die Einfuhrumsatzsteuer selbst dann nicht als Vorsteuer abziehen, wenn diese ihm vorgeschrieben wurde. Vielmehr ist sein Auftraggeber entweder der Empfänger der Lieferung oder der Importeur, und nur dieser ist (wenn überhaupt) abzugsberechtigt. Dass der zum Abzug der Einfuhrumsatzsteuer Berechtigte diese dem Logistikunternehmer nicht refundiert, ändert nichts an obiger Beurteilun (UFS 5. 7. 2013, RV/1311-L/11).

Montag, 5. August 2013 – Durchrechnung der Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten nur durch Kollektivvertrag

Für Mehrarbeitsstunden gebührt grundsätzlich ein Zuschlag von 25 % . Schon um der Zielsetzung des Gesetzgebers, die Flexibilität der Teilzeitbeschäftigten mit dem Mehrarbeitszuschlag abzugelten, gerecht zu werden, können Regelungen zur Vermeidung des Mehrarbeitszuschlags nur nach den Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes getroffen werden. Eine Durchrechnung der Arbeitszeit von teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern, die keine Gleitzeitvereinbarung haben, über mehr als drei Monate ohne kollektivvertragliche Rechtsgestaltung ist nicht geeignet, den Mehrarbeitszuschlag zu vermeiden. Für geleistete Mehrarbeitsstunden besteht daher ein Anspruch auf einen Mehrarbeitszuschlag in Höhe von 25 %, sofern die Mehrarbeitsstunden nicht innerhalb eines Kalendervierteljahrs oder eines anderen festgelegten Zeitraums innerhalb von drei Monaten, in dem sie angefallen sind, durch Zeitausgleich 1:1 ausgeglichen wurden (OGH 25. 6. 2013, 9 ObA 18/13g).

Freitag, 2. August 2013 – Europäische Zentralbank belässt Leitzinsen unverändert

Der EZB-Rat hat in seiner Sitzung am 1. 8. 2013 beschlossen, den Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte sowie die Zinssätze für die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlagefazilität unverändert bei 0,75 %, 1,50 % bzw. 0,00 % zu belassen.

Freitag, 2. August 2013 – Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld: Bindung an Einkommensteuerbescheid

Die Vorinstanzen schlossen sich der Rechtsansicht der Klägerin an und verneinten eine Bindung des Sozialgerichts an die im Wege der Schätzung durch das Finanzamt festgestellte Höhe der Einkünfte der Klägerin aus Gewerbebetrieb. Der OGH bejahte demgegenüber grundsätzlich eine Bindung der beklagten Gebietskrankenkasse und des Sozialgerichts an die im rechtskräftigen Einkommensteuerbescheid der Klägerin festgestellte Höhe der Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Er verwies insb. darauf, dass der Gesetzgeber bei der Beurteilung des Gesamtbetrags der Einkünfte (§ 8 KBGG) grundsätzlich von den steuerpflichtigen Einkünften gem. EStG ausgehe und damit an den steuerrechtlichen Einkommensbegriff anknüpfe. Aufgrund der unterschiedlichen Ziele der Sozialgesetze und der Steuergesetze könnten zwischen dem steuerrechtlichen Einkommen und dem Erwerbseinkommen i. S. d. Sozialgesetze zwar Unterschiede bestehen (z. B. bei nur aus wirtschaftlichen Gründen vorgesehenen steuerlichen Abschreibungen), für die Ermittlung der Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit sei jedoch grundsätzlich auf die entsprechenden Bestimmungen des EStG zurückzugreifen. Es sei daher auch für die Ermittlung des maßgeblichen Gesamtbetrags der Einkünfte nach § 8 KBGG von den mit rechtskräftigem Einkommensteuerbescheid für den maßgebenden Zeitraum festgestellten steuerpflichtigen Einkünften der Kinderbetreuungsgeldbezieherin auszugehen. Diese Bindung an den rechtskräftigen Einkommensteuerbescheid bestehe auch im Falle einer durch Schätzung ermittelten Bemessungsgrundlage (OGH 25. 6. 2013, 10 ObS 27/13p).

Freitag, 2. August 2013 – Kinderbetreuungszuschuss rückwirkend auf 1000 € pro Jahr angehoben

Arbeitgeber können seit dem Steuerreformgesetz 2009, BGBl. I Nr. 26/2009, allen ihren Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen davon einen Zuschuss für die Kinderbetreuung geben, der bis zu 500 € jährlich pro begünstigtem Kind steuerfrei ist. Im Rahmen des Sozialversicherungsrechts ist ein derartiger Zuschuss gemäß § 49 Abs. 3 Z 11 ASVG in unbegrenzter Höhe von Sozialabgaben befreit. Um die Möglichkeit der steuerfreien Förderung der Kinderbetreuung auszuweiten, wurde durch eine Änderung in § 3 Abs. 1 Z 13 lit. b (BGBl. I Nr. 135/2013) rückwirkend ab 1. 1. 2013 der Höchstbetrag von 500 € auf 1.000 € pro Kalenderjahr angehoben.

Donnerstag, 1. August 2013 – Gleichbehandlung im Betrieb

Im heutigen Betriebsalltag wird es für Arbeitgeber immer wichtiger, die Themen Gleichbehandlung der Arbeitnehmer und Anti-Diskriminierung bewusst aufzugreifen. Die Gesetzeslage fordert in vielen Fällen sogar aktive Maßnahmen des Arbeitgebers. Der vor Kurzem im Linde Verlag erschienene neue Praxisratgeber „Gleichbehandlung im Betrieb – Was Arbeitgeber wissen müssen!“ von Rechtsanwältin Dr. Melanie Haberer behandelt die wichtigsten rechtlichen Fragestellungen und bietet gleichzeitig eine wertvolle Hilfestellung bei der Handhabung kritischer Situationen.

Donnerstag, 1. August 2013 – GmbH-Reform: Bereits 390 Unternehmensgründungen binnen dreier Wochen

Das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2013 ist seit 1. 7. 2013 in Kraft. und die dadurch erleichterte GmbH-Gründung wurde nach einer Pressemitteilung des Justizministeriums bis zum 23. 7. 2013 österreichweit bereits 390 Mal in Anspruch genommen. Damit konnte der Negativtrend bei GmbH-Gründungen der letzten Jahre gestoppt werden. Durch Senkungen des Mindeststammkapitals, der Mindestkörperschaftsteuer sowie der Notar- und Rechtsanwaltskosten erleichtert die GmbH neu Jungunternehmern gezielt den Zugang zu dieser Gesellschaftsform. Zusätzlich steigern die erheblichen Kostensenkungen auch die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität der österreichischen GmbH, heißt es aus dem BMJ.