SteuerNews Archiv Januar 2013

Aus unserem SteuerNews-Service für den österreichischen Steuerverein. In Kooperation mit dem Linde-Verlag. Die SteuerNews stammen insbesondere aus folgenden Quellen: PV-Info, SWKOnline, SWI, ASok, UFSjournal, BMF u.v.a.m.

Donnerstag, 31. Januar 2013b – Anknüpfung an historische Einheitswerte schafft Rechtsschutzdefizit in Zivilprozessen

Der VfGH hat mit Erkenntnis vom 29. 11. 2012, G 78/12, in § 500 Abs. 3 ZPO eine Wortfolge als verfassungswidrig aufgehoben, welche in Liegenschaftsstreitigkeiten den Zugang zum OGH ausschloss, wenn der dreifache Einheitswert 5.000 Euro unterschritt. Es sei – so das Höchstgericht – als notorisch anzusehen, dass zwischen dem Verkehrswert eines Grundstücks einerseits und seinem Einheitswert (auch wenn dieser verdreifacht werde) andererseits im Hinblick auf die seit Jahrzehnten unterlassene Hauptfeststellung der Einheitswerte im Regelfall erhebliche Abweichungen bestehen. Im vorliegenden Zusammenhang führten diese Abweichungen dazu, dass die Möglichkeit, in einem Prozess relevante Rechtsfragen im Wege eines Revisionsrekurses an den OGH heranzutragen, den Parteien unter Umständen bloß deswegen verschlossen sei, weil der Streitgegenstand in einer Liegenschaft bestehe, obgleich deren Verkehrswert die angegebene Betragsgrenze deutlich übersteige. Ein solches Rechtsschutzdefizit sei sachlich nicht zu rechtfertigen, meinte der VfGH. Die Beseitigung des Verweises auf § 60 Abs. 2 JN in § 500 Abs. 3 ZPO hat zur Folge, dass der Wert des Streitgegenstandes bei Liegenschaften nicht mehr unter Bindung an die Einheitswerte, sondern nach den Regeln zu ermitteln ist, die auch für andere Streitgegenstände gelten.

Donnerstag, 31. Januar 2013 – Unvollständig kundgemachter Kollektivvertrag

Art. XIII Z 5 des Arbeiter-Kollektivvertrages für das Güterbeförderungsgewerbe galt in der ab 1. 1. 2009 geltenden Fassung nach Feststellung des OGH mangels gehöriger Hinterlegung und Kundmachung nicht. Damit ein Kollektivvertrag Wirksamkeit erlangen könne, müsse er nach seinem Abschluss in der im Gesetz vorgesehenen Weise (§ 14 ArbVG) unverzüglich beim BMASK hinterlegt werden. Das Ministerium habe dann den hinterlegten Text kundzumachen. Art. XIII Z 5 des genannten Kollektivvertrages sei in der ab 1. 1. 2009 geltenden und beim Ministerium hinterlegten Fassung nicht enthalten gewesen, sodass dieser Bestimmung keine Normwirkung zukomme, meinte das Höchstgericht. Auf den von der Beklagten behaupteten Umstand, dass die Kundmachung bloß „irrtümlich“ nicht erfolgt wäre, komme es nicht an, weil die von den Kollektivvertragsparteien mit einer Regelung verfolgte Absicht nur dann berücksichtigt werden könne, wenn sie im kundgemachten Text in hinreichender Weise ihren Niederschlag finde (OGH 19. 12. 2012, 8 ObA 46/12s).

Mittwoch, 30. Januar 2013 – Familienbeihilfe: Besuch einer privaten Kunstakademie als Berufsausbildung

(B. R.) Der Besuch einer privaten Kunstakademie, die sich an „alle künstlerisch Interessierten“ wendet, stellt unter folgenden Voraussetzungen keine Berufsausbildung im Sinn des § 2 Abs. 1 lit.b FLAG dar: Der Lehrplan ist so gelegt, dass das – beliebig ausdehnbare – zweijährige Kunststudium auch von Berufstätigen innerhalb des gesetzlichen Jahresurlaubes absolviert werden kann. Es sind keine Prüfungen und keine Benotung vorgesehen, sodass viele der Teilnehmer das Studium aus persönlicher Neigung und privatem Interesse, ihre künstlerischen Fähigkeiten ausbauen und vertiefen wollen, besuchen. Das Studium kann mit Zertifikat abgeschlossen werden, welches lediglich den Besuch der Seminare und Erledigung der Hausaufgaben bestätigt. (UFS 14. 1.2013, RV/0035-S/12)

Mittwoch, 30. Januar 2013 – Christoph Schlager neuer Abteilungsleiter im BMF

Mag. Christoph Schlager wurde soeben zum Leiter der Abteilung für Steuerpolitik und Abgabenlegistik in der Sektion VI des BMF ernannt. Er war bisher stellvertretender Leiter der Abteilung Einkommen- und Körperschaftsteuer im Bundesministerium für Finanzen und wird weiterhin für die Besteuerung von Kapitalvermögen und Umgründungen zuständig sein. SWK-Redaktion und Linde Verlag gratulieren dem neuen Abteilungsleiter sehr herzlich und wünschen viel Erfolg für die neuen Aufgaben.

Dienstag, 29. Januar 2013 – Schenkung von Kommanditanteilen

(B. R.) Die Übertragung eines Kommanditanteils mit negativem Kapitalkonto und positivem Verkehrswert stellt einen unentgeltlichen Vorgang dar. Die Aufdeckung stiller Reserven nach § 24 Abs. 2 EStG unterbleibt, der Erwerber hat gemäß § 6 Z. 9 lit. a EStG die Buchwerte fortzuführen. Die Übernahme der Steuerlatenz ist die gesetzlich gewollte Folge einer Schenkung und keine Gegenleistung, wenn eine gesellschaftsrechtliche Auffüllungsverpflichtung fehlt. Liegt kein von vornherein ersichtlicher Gesamtplan vor, kann die offensichtlich gegenleistungslose Schenkung eines Kommanditanteils nach steuerlich anerkannten Verlustzuweisungen in den Vorjahren nicht dazu führen, in Anwendung des § 22 BAO ein entgeltliches Geschäft als angemessene Gestaltung zu fingieren. Der einzige Vorteil bei den Schenkenden liegt in der in Vorjahren verwirklichten bis zu 50%igen Steuerersparnis durch Verlustzuweisungen im Ausmaß von 250% ihrer Kommanditanteile. Dieser Vorteil ist jedoch unabhängig von der nunmehrigen Schenkung eingetreten und damit keine Gegenleistung (UFS 10. 1. 2013, RV/2204-W/12).

Dienstag, 29. Januar 2013 – Abkommen über soziale Sicherheit mit Liechtenstein

Die Bundesregierung hat dem Nationalrat ein Abkommen zwischen Österreich und Liechtenstein über soziale Sicherheit zur Ratifizierung vorgelegt (RV 2138 BlgNR 24. GP). Es soll das derzeit geltende Abkommen ersetzen und neue Entwicklungen im rechtlichen Verhältnis zwischen der EU und Liechtenstein berücksichtigen. Weiter notwendig ist insbesondere noch die Absicherung sozialrechtlicher Ansprüche von Drittstaatsangehörigen: Laut Abkommen sollen die einschlägigen EU-Verordnungen auch im bilateralen Verhältnis zwischen Österreich und Liechtenstein gelten.

Dienstag, 29. Januar 2013 – Behinderung als Beendigungsgrund?

Seit nunmehr neun Jahren sind die Mitgliedstaaten der EU prinzipiell verpflichtet, einem sehr weit verstandenen Kreis von Behinderten im Arbeitsleben einen besonderen Schutz sicherzustellen. Mit mehr als zweijähriger Verspätung traten im Jänner 2006 auch in Österreich mit den §§ 7a bis 7r BEinstG Bestimmungen in Kraft, die die relevanten Vorschriften der Rahmenrichtlinie 2000/78/EG umfassend umsetzen sollten. Dass aber gerade im Diskriminierungsrecht selbst die nahezu wortgleiche Übernahme eines Richtlinientextes kein Garant für eine EU-rechtskonforme Rechtspraxis ist, zeigt ein in der Jänner-Ausgabe der ASoK publizierter Beitrag von Mag. Christina Hiessl, Bakk. LL.M. anhand einer Diskussion der aktuellen Rechtsprechung zu einer zentralen Frage des Behindertenschutzes auf: was nämlich zu geschehen hat, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund einer Behinderung seiner beruflichen Tätigkeit nicht mehr so nachgehen kann, wie der Arbeitsvertrag das vorsehen würde. Vor allem: Unter welchen Voraussetzungen ist eine Beendigung durch den Arbeitgeber zulässig?

Montag, 28. Januar 2013 – Server als Betriebsstätte

(B. R.) Unter Beachtung des Grundsatzes der richtlinienkonformen Interpretation des österreichischen Rechts muss der in § 3a UStG 1994 verwendete Betriebsstättenbegriff nicht nach § 29 BAO, sondern anhand der vom EuGH aufgestellten Kriterien für eine „feste Niederlassung“ ausgelegt werden (VwGH 29. 4. 2003, 2001/14/0226; UFS 29. 11. 2006, RV/0444-G/05). Nach der zum Begriff der festen Niederlassung ergangenen Rechtsprechung des EuGH ist eine feste Niederlassung im umsatzsteuerlichen Sinn nur dann verwirklicht, wenn eine feste örtliche Einrichtung aufgrund des ständigen Zusammenwirkens der für die Erbringung bestimmter Dienstleistungen erforderlichen Personal- und Sachmittel einen zureichenden Mindestbestand aufweist (z. B. Urteile vom 4. 7. 1985, Rs. C-168/84, Berkholz bzw. vom 28. 6. 2007, Rs C-73/06, Planzer Luxembourg). Die feste örtliche Einrichtung muss einen hinreichenden Grad an Beständigkeit sowie eine Struktur haben, die von der personellen und technischen Ausstattung her eine autonome Erbringung der betreffenden Dienstleistungen ermöglicht (EuGH 17. 7. 1997, Rs. C-190/95, ARO Lease). Bei einem Server liegt mangels personeller Mittel und Möglichkeit einer autonomen Erbringung von Leistungen keine „feste Niederlassung“ vor (UFS 12. 12. 2012, RV/0471-W/11).

Montag, 28. Januar 2013 – Österreichs Tourismuswirtschaft boomt

Im Kalenderjahr 2012 lag laut vorläufigen Ergebnissen der Statistik Austria die Anzahl der Nächtigungen mit insgesamt 130,97 Mio. um 4,0 % oder 4,99 Mio. über jener des Vorjahres. Damit wurde der bisherige Rekordwert des Jahres 1992 mit 130,42 Mio. Nächtigungen um rund 0,55 Mio. übertroffen. Die Zahl der Nächtigungen ausländischer Gäste konnte um 4,8 % auf 95,03 Mio. (+4,35 Mio. gegenüber dem Vorjahr) zulegen, seit 1992 (99,76 Mio.) der drittbeste Wert. Wichtigstes Herkunftsland der ausländischen Gäste bleibt Deutschland (49,59 Mio. Gäste), gefolgt von den Niederlanden (9,39 Mio.) und der Schweiz (4,56 Mio.). Die Nächtigungen inländischer Gäste erreichten mit 35,94 Mio. einen neuen Höchstwert und lagen damit um rund 0,64 Mio. Nächtigungen bzw. +1,8% über dem Vorjahr. Dem langjährigen Trend entsprechend verringerte sich die durchschnittliche Aufenthaltsdauer weiter: 1992 lag diese noch bei 5,0, im Jahr 2012 nunmehr bei 3,6 Nächten, wobei die Aufenthaltsdauer der inländischen Gäste um 1,6 Nächte, jene der ausländischen Gäste um 1,3 Nächte abnahm. 35 % der Gesamtnächtigungen fanden im Jahr 2012 in 4- bzw. 5-Stern-Hotels statt.

Freitag, 25. Januar 2013 – VwGH hegt keine unionsrechtlichen Bedenken gegen Mindestkörperschaftsteuer

Den Beginn der Steuerpflicht regelt § 4 Abs. 1 KStG. Bei juristischen Personen des privaten Rechts i. S. d. § 1 Abs. 2 Z 1 KStG beginnt sie, wenn die Rechtsgrundlage „festgestellt“ ist und die juristische Person erstmals nach außen in Erscheinung tritt. Dies erfordert eine nach außen hin erkennbare Tätigkeit. Darunter fällt z. B. bereits die Eröffnung eines Bankkontos, das der Einzahlung des Stammkapitals zu dienen bestimmt ist. Der EuGH hat in seinem Urteil vom 18. 1. 2001, C-113/99, Schmid, zu Recht erkannt, dass eine Abgabe wie die Mindestkörperschaftsteuer nach § 24 Abs. 4 KStG nicht gegen Art. 10 der Kapitalansammlungs-Richtlinie 69/335/EWG verstößt; die Mindestkörperschaftsteuer weist zudem keinen formellen Zusammenhang mit der Eintragung einer Gesellschaft in das Firmenbuch aufweist, und solcherart ist kein Konflikt mit der Kapitalansammlungs-RL gegeben. Das gilt in gleicher Weise in Bezug auf die Richtlinie 2008/7/EG. Dass die Mindestkörperschaftsteuer, die für jedes Kalendervierteljahr des Bestehens der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht einer Kapitalgesellschaft erhoben wird, keinen Vorgang voraussetzt, der eine Bewegung von Kapital betrifft, hat der EuGH ebenfalls unzweifelhaft bereits im besagten Urteil vom 18. 1. 2001 ausgesprochen (VwGH 22. 11. 2012, 2012/15/0138).

Freitag, 25. Januar 2013 – Keine Schätzung nicht nachgewiesener Werbungskosten auf Basis einer Spesenpauschale

Macht ein Abgabepflichtiger (hier: der Dienstnehmer eines international agierenden Schweizer Arbeitgebers) nicht zumindest glaubhaft, welche konkreten Ausgaben ihm im Zusammenhang mit dem jährlichen Spesenpauschale für Repräsentation in Höhe von 9.000 Schweizer Franken erwachsen sind, ist es der Berufungsbehörde nicht möglich, nähere Feststellungen über die als Werbungskosten geltend gemachten Aufwendungen zu treffen. Wer der erhöhten Mitwirkungsverpflichtung nicht nachkommt, hat die Nichtanerkennung der geltend gemachten, aber nicht nachgewiesenen Werbungskosten selbst zu verantworten (UFS 28. 12. 2012, RV/0492-F/12).

Donnerstag, 24. Januar 2013 – Auswärtige Berufungsausbildung von Kindern

(B. R.) Besteht im Einzugsbereich des Wohnortes des Kindes (= Familienwohnsitz der Eltern, wo das unterhaltsberechtigte Kind die Möglichkeit hat, an der familiären Haushaltsführung und Verpflegung teilzunehmen) keine adäquate Ausbildungsmöglichkeit, steht die Wahl des Ausbildungsortes grundsätzlich frei. Die Ausbildung des Kindes erfolgt selbst dann, wenn es am Studienort über eine Wohnung verfügt, außerhalb des Wohnortes, zumal es für das Entstehen von Mehraufwendungen für den Steuerpflichtigen auf Grund auswärtiger Berufsausbildung seines Kindes nicht von Belang ist, ob das auswärts studierende Kind sich in einem Studentenheim, einer Mietwohnung oder einer im Besitz des Steuerpflichtigen oder dessen Ehegattin stehenden Wohnung aufhält (UFS 12.12. 2012, RV/0265-L/08).

Donnerstag, 24. Januar 2013 – Staatliche Hilfe für Verbrechensopfer soll ausgeweitet werden

Die Regierung will mit einem in den Nationalrat eingebrachten Gesetzesentwurf die staatlichen Hilfeleistungen für Verbrechensopfer ausweiten (RV 2137 BlgNR 24. GP). Unter anderem ist geplant, die Pauschalentschädigung für Schmerzensgeld und den Bestattungskostenersatz zu erhöhen und die Antragsfristen für laufende Hilfeleistungen zu verlängern. Damit ist es künftig möglich, je nach Ausmaß der Körperverletzung genauer zu differenzieren. Zudem werden im Bedarfsfall die Kosten für eine erforderliche Krisenintervention in unmittelbaren Zusammenhang mit einer Straftat übernommen. Für Verbrechensopfer, die wegen ruhender Pensionsansprüche eines inhaftierten Gewalttäters zuerkannten Schadenersatz nicht geltend machen können, soll eine Härtefallregelung geschaffen werden. Zudem können künftig auch Opfer von Menschenhandel eine Entschädigung nach dem Verbrechensopfergesetz beantragen, wenn ihnen ein Aufenthaltsrecht für besonderen Schutz in Österreich zuerkannt wurde. Vereinfachte Abrechnungskriterien für Belege mit kleineren Beträgen sollen eine Reduzierung des Verwaltungsaufwands bewirken. Durch die verbesserten Hilfeleistungen für Verbrechensopfer rechnet die Regierung mit jährlichen Mehrkosten zwischen 800 und 900 Mio. Euro.

Donnerstag, 24. Januar 2013 – Verkehrsabsetzbetrag und Pendlerpauschale bei zwei Dienstverhältnissen an verschiedenen Dienstorten

Bei mehreren Dienstverhältnissen ist der Verkehrsabsetzbetrag nur einmal in Abzug zu bringen. Ein zusätzliches (zweites) Pendlerpauschale steht für ein weiteres Dienstverhältnis nur dann zu, wenn dadurch im Lohnzahlungszeitraum überwiegend das Zurücklegen zusätzlicher Wegstrecken zwischen Wohnung und Arbeitsstätte verursacht wird. In diesem Fall ist für die Zuerkennung des Pendlerpauschales bei jedem Dienstverhältnis die jeweilige Wegstrecke Wohnung – Arbeitsstätte maßgebend (VwGH 31. 3. 2011, 2007/15/0147). In zeitlicher Hinsicht müssen die entsprechenden Verhältnisse im Lohnzahlungszeitraum überwiegend gegeben sein. Für den vollen Kalendermonat können 20 Arbeitstage angenommen werden, sodass das Pendlerpauschale im betreffenden Ausmaß nur dann zusteht, wenn die Strecke Wohnung – Arbeitsstätte – Wohnung im Kalendermonat an mehr als 10 Tagen zurückgelegt wird (UFS 28. 11. 2012, RV/0417-I/11).

Mittwoch, 23. Januar 2013 – Mittelpunkt der Lebensinteressen bei Entsendung eines Dienstnehmers für fast drei Jahre in die USA

Die Frage, wo sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen einer Person befindet, ist stets nach dem Gesamtbild der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu entscheiden (vgl. VwGH 22. 3. 1991, 90/13/0073). Wird ein Dienstnehmer von seinem Dienstgeber – von vornherein befristet – für insgesamt fast drei Jahre von Österreich in die USA entsandt und während dieser Zeit von seiner Familie begleitet, und verpflichtet sich der Dienstgeber, nicht nur die Kosten der Übersiedlung der persönlichen Gegenstände in die USA, sondern auch die Kosten der Rückübersiedlung zu übernehmen, kann sein Mittelpunkt der Lebensinteressen dennoch weiterhin in Österreich liegen, wenn eine umfassende Absicherung der persönlichen (gesundheitliche Risiken des Entsendeten und seiner mitreisenden Familienangehörigen) und wirtschaftlichen (berufliche Stellung des Entsendeten in Österreich nach der Rückkehr) Verhältnisse des Entsendeten in Österreich gegeben ist, und dadurch auch während der Zeit der Entsendung eine entsprechende Bindung an Österreich bestehen bleibt (UFS 4. 12. 2012, RV/0056-G/10).

Dienstag, 22. Januar 2013 – Arbeitszeitverstöße nehmen massiv zu

In Österreich wurde im Jahr 2011 doppelt so oft gegen das AZG verstoßen wie in den Jahren davor, geht aus einer parlamentarischen Anfragebeantwortung des Arbeits- und Sozialministers hervor. Mehr als 6.700 Übertretungen wurden demnach 2011 bei rund 12.000 Kontrollen vom Arbeitsinspektorat festgestellt.

Dienstag, 22. Januar 2013 – Niederländer Dijsselbloem ist neuer Vorsitzender der Eurogruppe

Die Eurogruppe hat Jeroen Dijsselbloem zu ihrem Präsidenten für eine Amtszeit von zweieinhalb Jahren gewählt. Dijsselbloem ist Finanzminister der Niederlande und wird diesen Posten auch während seines Vorsitzes der Eurogruppe weiterführen. Er folgt auf Jean-Claude Juncker, der die Eurogruppe seit dem 1. 1. 2005 geleitet hat und ihr erster ständiger Vorsitzender war.

Dienstag, 22. Januar 2013 – Die neue gesetzliche Unterstützungsleistung für Selbständige bei länger dauernder Krankheit

Mit 1. 1. 2013 ist das Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2012 (SVÄG 2012) in Kraft getreten. Als neue gesetzliche Pflichtleistung wird im SVÄG 2012 für GSVG-Krankenversicherte (Selbständige mit weniger als 25 Dienstnehmern) eine neue Unterstützungsleistung gewährt. Bei länger andauernden Krankheiten wird ab dem 43. Tag eine Geldleistung in Höhe von 27,73 Euro (Wert 2013) von der SVA geleistet. Die bisherige freiwillige Zusatzversicherung im GSVG bleibt grundsätzlich aufrecht, wird jedoch an die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst. Die Finanzierung der Unterstützungsleistung erfolgt aus Mitteln der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA). Näheres erfahren Sie in einem in der Jänner-Ausgabe der ASoK veröffentlichten Artikel von Dr. Thomas Neumann.

Montag, 21. Januar 2013 – Gesetz zur Umgehung des Spekulationsverbots in Begutachtung

Das BMF hat am 11. 1. 2013 den Entwurf zu einem Gesetz zur Umgehung des Spekulationsverbots in Begutachtung versandt. Die Spekulationsverluste in einigen Bundesländern haben den Ruf nach möglichst weitgehenden Restriktionen in der Finanzgebarung von öffentlichen Mitteln geführt. Deshalb bedarf es auch einer Novellierung des Bundesfinanzierungsgesetzes (BFinG). Mit der Novellierung des Bundesfinanzierungsgesetzes wird die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) ermächtigt, nach Aufforderung durch den Bundesminister für Finanzen, Finanztransaktionen für die Bundesländer und für Rechtsträger des Sektors Staat (Sektor 13) durchzuführen. Damit soll den Ländern und den genannten Rechtsträgern ermöglicht werden, sich des Know-how der ÖBFA zu bedienen, wozu sie sich jedoch verpflichten müssen, dass hinsichtlich der Verwendung dieser Mittel die gleichen strengen Auflagen erfüllt werden, die bisher schon von der ÖBFA im Zusammenhang mit Bundesmitteln angewendet werden. Darüber hinaus muss vollständige Transparenz hinsichtlich der Verwendung dieser Mittel gegeben sein, was zu umfassenden Berichtspflichten führt. Ende der begutachtungsfrist ist bereits der 23. 1. 2013.

Freitag, 18. Januar 2013 – Änderungen bei der Selbstanzeige gemäß § 29 FinStrG durch das AbgÄG 2012

Neben „Klarstellungen“ brachte das Abgabenänderungsgesetz 2012, BGBl. I Nr. 112/ 2012, auch eine erfreuliche legistische Absicherung der jahrzehntelangen Verwaltungs- und Judikaturpraxis hinsichtlich der Selbstanzeigen durch Umsatzsteuer-Jahreserklärungen für die Voranmeldungszeiträume. In einem Beitrag von Mag. Norbert Schrottmeyer und Dr. Otto Plückhahn in SWK-Heft 3/ 2013 werden sowohl die Konsequenzen der „Klarstellungen“ als auch die Reichweite der Neuregelung für die Umsatzsteuerjahreserklärung als Selbstanzeige dargestellt.

Freitag, 18. Januar 2013 – Höhe der Auflösungsabgabe für das Jahr 2013 jetzt offiziell verlautbart

Auf Grund des § 2b Abs. 1 des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes, BGBl. Nr. 315/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 3/2013, beträgt die Höhe der Auflösungsabgabe für das Jahr 2013 113 Euro (Kundmachung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Höhe der Auflösungsabgabe für das Jahr 2013, BGBl. II Nr. 29/2013).

Donnerstag, 17. Januar 2013 – Europäische Union: Schärfere Regeln für Rating-Agenturen

Das EU-Parlament hat am 16. 1. 2013 neue Regeln darüber verabschiedet, wann und wie Rating-Agenturen Staatsschulden und die finanzielle Situation von Privatunternehmen bewerten dürfen. Danach können die Agenturen unangeforderte Staatsschulden-Bewertungen nur zu bestimmten Zeitpunkten ausgeben, und private Anleger bekommen die Möglichkeit, die Agenturen wegen grober Fahrlässigkeit zu verklagen. Die Anzahl ihrer Anteile an bewerteten Unternehmen werden zudem begrenzt, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Konkret soll die Anzahl der Publikation nicht angeforderter Länderratings im Zeitplan auf zwei bis drei pro Jahr beschränkt werden, zu Zeitpunkten, die die Agenturen jeweils Ende Dezember für das folgende Jahr veröffentlichen müssen. Außerdem dürfen diese Bewertungen erst nach Handelsschluss und mindestens eine Stunde vor Öffnung der Handelsplätze in der EU veröffentlicht werden. Ein Anleger, der sich auf ein Rating stützt, kann von der ausgebenden Agentur Schadenersatz verlangen, wenn diese vorsätzlich oder grob fahrlässig eine der in diesem Legislativvorschlag aufgeführten Regeln verletzt hat, dies unabhängig davon, ob zwischen den beiden vertragliche Beziehungen bestehen. Zu solchen Zuwiderhandlungen gehört z. B. die Ausgabe eines Ratings, das durch einen Interessenkonflikt belastet ist oder außerhalb des veröffentlichten Kalenders ausgegeben wurde.

Mittwoch, 16. Januar 2013 – Anrechnung von Mindestkörperschaftsteuer nach Umwandlung

(B. R.) § 9 Abs. 8 UmgrStG wurde in Reaktion auf das Erkenntnis des VfGH vom 30. 6. 2011, G 15/11, neu gefasst. Die Interpretation der nunmehrigen Bestimmung des UmgrStG idF BGBl I 112/2011 (Budgetbegleitgesetz 2012) nach den allgemeinen Regeln des ABGB führt zum Ergebnis, dass auch nach der Neufassung – ebenso wie nach alter Rechtslage – bei einer natürlichen Person als Rechtsnachfolger eine Anrechnung von Mindeststeuern aus Vorperioden nach einer Umwandlung nicht über deren tatsächliche Einkommensteuerschuld im Anrechnungsjahr hinaus möglich ist bzw. sich hieraus keine Gutschrift ergeben kann (UFS 6. 12. 2012, RV/1025-L/12).

Mittwoch, 16. Januar 2013 – Steuertermine im Februar

Am 15. Februar 2013 sind folgende Abgaben fällig:
•Umsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat Dezember 2012 bzw. für das 4. Quartal 2012;
•Kammerumlage für das 4. Quartal 2012;
•Normverbrauchsabgabe für den Monat Dezember 2012;
•Elektrizitäts-, Erdgas- und Kohleabgabe für den Monat Dezember 2012;
•Werbeabgabe für den Monat Dezember 2012;
•Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 Z 3 EStG für den Monat Dezember 2012;
•Kraftfahrzeugsteuer für das 4. Quartal 2012;
•Lohnsteuer für den Monat Jänner 2013;
•Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat Jänner 2013;
•Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat Jänner 2013;
•Kommunalsteuer für den Monat Jänner 2013;
•Einkommensteuer, Vorauszahlung für das 1. Quartal 2013;
•Körperschaftsteuer, Vorauszahlung für das 1. Quartal 2013;
•die vom Grundsteuermessbetrag abgeleiteten Beiträge, die Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie die Bodenwertabgabe für das 1. Quartal 2013.

Mittwoch, 16. Januar 2013 – BMF evaluierte Auftraggeberhaftung bei Bauleistungen

Mit dem Betrugsbekämpfungsgesetz 2010 wurde für Unternehmen, die Bauleistungen an andere Unternehmen weitergeben, eine Haftung für Sozialversicherungsabgaben eingeführt, die mit 1. 7. 2011 auch auf lohnabhängige Abgaben ausgedehnt wurde. Das Finanzressort teilt dem Nationalrat in seinem Bericht mit, dass vom 1. 7. bis zum 31. 12. 2011 101.941 Haftungszahlungen von Auftraggebern in der Höhe von insgesamt 26,098 Mio. Euro an die Finanzverwaltung weitergeleitet wurden. Vom 1. 1. bis zum 13. 11. 2012 gingen 143.688 Zahlungen mit einem Betrag von insgesamt 37,327 Mio. Euro ein. Die Einführung der Auftraggeberhaftung wird als Erfolg gewertet, da aus diesem Titel im Zeitraum 1. 7. 2011 bis 13. 11. 2012 insgesamt Zahlungen in der Höhe von 63.42451 Mio. Euro bei der Finanzverwaltung eingelangt sind, ohne dass aufwendige und kostenintensive Einbringungsmaßnahmen hätten gesetzt werden müssen. Außerdem habe man von Unternehmen Kenntnis erlangt, die bei der Finanzverwaltung über kein Arbeitgebersignal verfügen oder trotz Arbeitgebersignals lohnabhängige Abgaben weder gemeldet noch entrichtet haben. Der kurze Beobachtungszeitraum lasse eine abschließende Beurteilung der Angemessenheit des vom Gesetzgeber vorgesehenen Prozentsatzes (5 % des geleisteten Werklohns) noch nicht zu. Aus Ergebnisse von Außenprüfungen sei aber abzuleiten, dass dieser Prozentsatz nicht überhöht sei, liest man im erwähnten Bericht.

Dienstag, 15. Januar 2013 – Umfang der außergewöhnlichen Belastung bei Kostenersatz im darauffolgenden Jahr

(B. R.) Da nach dem Willen des Gesetzgebers nur endgültige Vermögensminderungen als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sein sollen, kürzen Ersatzleistungen durch Dritte – z. B. durch eine Versicherung – die als außergewöhnliche Belastung abzugsfähigen Aufwendungen auch dann, wenn sie in einem anderen Veranlagungszeitraum zufließen (UFS 3. 12. 2012, RV/0183-F/11; ebenso LStR 2002, Rz. 822).

Montag, 14. Januar 2013 – Finanzverwaltungsgerichtsbarkeitsgesetz 2012 veröffentlicht

(B.R.) Am 11. 1. 2013 wurde das Finanzverwaltungsgerichtsbarkeitsgesetz 2012 (FVwGG 2012) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. I Nr. 14). Das Gesetz regelt in Artikel 1 u.a. Zuständigkeit, Sitz und Zusammensetzung, Organe, Geschäftsverteilung sowie Evidenzierung und Veröffentlichung der Entscheidungen des Bundesfinanzgerichtes, welches ab 1. 1. 2014 die Agenden des derzeitigen Unabhängigen Finanzsenates übernehmen wird sowie in Artikel 2 die erforderlichen Änderungen der Bundesabgabenordung (vgl. auch Laudacher, Bundesfinanzgericht: Änderungen im Gesetzwerdungsprozess, SWK-Heft 36/2012, 1553).

Montag, 14. Januar 2013 – Kein Ausbildungskostenrückersatz bei sinnloser Ausbildung

Kosten einer für den Arbeitnehmer nicht verständlichen und für ihn damit völlig wertlosen Ausbildung sind vom Arbeitgeber nach § 2d AVRAG nicht rückforderbar. Der streitgegenständliche Computerkurs betreffend Systemanalyse war keine Schulung für Anwender des Systems, sondern ausschließlich für Systemadministratoren, das heißt für Betreuer dieses Systems am Server. Die anderen Kursteilnehmer waren im Gegensatz zum Beklagten, der nur über Anwenderkenntnisse verfügte, alle Systemadministratoren. Die Fachkenntnisse des Beklagten reichten deshalb nicht aus, um dem Kurs überhaupt folgen zu können. Nach Ansicht des OGH hat der konkrete Arbeitnehmer somit aus diesem Kursbesuch keinerlei Vorteile einer besseren Ausbildung auf dem Arbeitsmarkt gezogen, welche dessen Nachteilen aus der Bindungsdauer durch die Kostenrückersatzverpflichtung aufzuwiegen geeignet gewesen wären (OGH 27. 11. 2012, 8 ObA 51/12a).

Montag, 14. Januar 2013 – (Besuchs-)fahrten als Sachwalter zum im Pflegeheim befindlichen Vater

(B. R.) Besuchsfahrten zum Vater ins Pflegeheim erwachsen zwangsläufig, wenn man sich aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Wurde aber die besuchende Person (Kind) als Sachwalter bestellt, und hat keine Entschädigung und keinen Aufwandsersatz beantragt, fehlt das Merkmal der Zwangsläufigkeit. Zum möglichen Einwand, dem Vater gegenüber könne aus sittlichen Gründen keinen Kostenersatz geltend machen: Nach § 276 Abs. 3 ABGB sind zur zweckentsprechenden Ausübung der Sachwalterschaft notwendigen Barauslagen, tatsächliche Aufwendungen und Kosten einer zur Deckung der Haftung nach § 277 ABGB abgeschlossenen Haftpflichtversicherungen dem Sachwalter vom Pflegebefohlenen jedenfalls zu erstatten, soweit sie nach den gesetzlichen Vorschriften nicht unmittelbar von einem Dritten getragen werden. Diese Kosten der Sachwalterschaft wären beim Vater aufgrund seiner Behinderung ohne Abzug eines Selbstbehaltes als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen (UFS 3. 12. 2012, RV/0807-G/09).

Freitag, 11. Januar 2013 – Frage der Ansässigkeit eines beständig im Ausland lebenden österreichischen Diplomaten

Hält sich ein österreichischer Diplomat gemeinsam mit seiner Gattin im Wesentlichen dauerhaft in ausländischen Staaten auf und beschränken sich Inlandsaufenthalte auf Urlaubszeiträume von maximal 25 Tagen, dann kann durchaus davon ausgegangen werden, dass sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen stets im Ausland befindet. Dies kann aber nicht dazu führen, dass sich dadurch die Ansässigkeit im Sinn der jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen in das Ausland verlagert. Denn nach Artikel 4 Abs. 1 der dem OECD-Musterabkommen nachgebildeten DBA-Bestimmungen kann eine abkommensrechtliche Ansässigkeit in einem Staat nur dann gegeben sein, wenn dieser Staat berechtigt ist, den Diplomaten auf Grund des Wohnsitzes (mit dem Welteinkommen) zu besteuern. Dies trifft aber im Fall der Auslandsentsendung von Diplomaten nicht zu, weil nach Maßgabe des Artikels 34 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen, BGBl. Nr. 66 /1966, der Empfangsstaat des Diplomaten zu einer umfassenden Steuerbefreiung verpflichtet ist. Auf Grund von § 26 Abs. 3 BAO unterliegt daher der Diplomat auch während der Auslandsentsendungszeiten der unbeschränkten Steuerpflicht in Österreich und ist in Österreich ansässig. Eine Beseitigung der unbeschränkten Steuerpflicht durch Inanspruchnahme der Begünstigungen der „Zweitwohnsitzverordnung“ ist nicht möglich, weil im vorliegenden Fall die unbeschränkte Steuerpflicht nicht nur durch die Aufrechterhaltung eines inländischen Wohnsitzes begründet wird, sondern auf das Vorliegen des für Auslandsbeamte geltenden Sondertatbestandes des § 26 Abs. 3 BAO zurückzuführen ist. Die in- und ausländischen Kapitaleinkünfte unterliegen daher der österreichischen Steuerpflicht. (EAS 3310 vom 18. 12. 2012)

Freitag, 11. Januar 2013 – BMF konkretisiert Anforderungen an elektronische Rechnung

(M. M.) – Die Verordnung der Bundesministerin für Finanzen zur Änderung der Verordnung, mit der die Anforderungen an eine auf elektronischem Weg übermittelte Rechnung bestimmt werden, BGBl. II Nr. 516/2012 (E-Rechnung-USt-VO), legt fest, in welchen Fällen die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts einer elektronischen Rechnung i. S. d. § 11 Abs. 2 UStG jedenfalls gewährleistet sind: wenn der Unternehmer ein innerbetriebliches Steuerungsverfahren anwendet, durch das ein verlässlicher Prüfpfad zwischen der Rechnung und der Lieferung oder sonstigen Leistung geschaffen wird, wenn eine elektronische Rechnung über das Unternehmensserviceportal oder über PEPPOL (Pan-European Public Procurement OnLine) übermittelt wird, wenn die Rechnung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des § 2 Z 3a Signaturgesetz versehen ist oder wenn die Rechnung durch elektronischen Datenaustausch (EDI) übermittelt wird.

Freitag, 11. Januar 2013 – VfGH hebt steirisches Bettelverbot auf

Zur Frage der Bettelverbote in den einzelnen Bundesländern wurden beim VfGH schon mehrere Verfahren (Salzburg, Oberösterreich, Wien und Kärnten) durchgeführt. Dabei hat der VfGH festgehalten, dass er keine Bedenken gegen Regelungen hat, die bestimmte Formen der Bettelei (etwa aufdringliches oder aggressives Betteln oder das Betteln mit unmündigen Minderjährigen) verbieten. Ein Bettelverbot ohne Ausnahme ist seiner Ansicht nach jedoch unsachlich und widerspricht der EMRK. In der Steiermark besteht ein solches Bettelverbot ohne Ausnahme. Dass Gemeinden die Möglichkeit haben, in sog. Erlaubniszonen das Betteln zu gestatten, ändere daran nichts. Die Einrichtung solcher Erlaubniszonen sei nämlich nicht verpflichtend. Das Gesetz sehe demnach ein absolutes Bettelverbot vor. Die entsprechende Regelung im Stmk. Landes-Sicherheitsgesetz sei daher verfassungswidrig, so das Höchstgericht. Der VfGH hat weiters entschieden, keine Reparaturfrist zu geben, sondern die Vorgängerregelung wieder in Kraft zu setzen. Sie stellt aufdringliches Betteln und Betteln mit Minderjährigen unter Strafe, enthält jedoch kein absolutes Bettelverbot (VfGH 6. 12. 2012, G 64/11).

Freitag, 11. Januar 2013 – KV-Abschluss für Wachorgane im Bewachungsgewerbe

Die Gewerkschaft vida berichtet vom Abschluss der Kollektivvertragsverhandlungen für Wachorgane im Bewachungsgewerbe, welcher die folgenden Ergebnisse brachte: Im „einfachen Wachdienst“ werden die Löhne um 7,13 % erhöht, das ergibt einen neuen Stundenlohn von 7,61 Euro. Alle anderen Lohngruppen erhalten eine Lohnerhöhung von 27 Cent pro Stunde. Für Flughafenbewacher werden die Löhne um 10 % erhöht, das ergibt einen neuen Stundenlohn von 9,72 Euro. Prozentuell liegen die Erhöhungen zwischen 2,8 % und 3,8 %. Der neue Kollektivvertrag gilt ab 1. 1. 2013.

Donnerstag, 10. Januar 2013 – VfGH hegt keine Bedenken gegen Vergabe der Lotteriekonzession

Die Vergabe der Lotteriekonzession an die Österreichischen Lotterien war nach Ansicht des VfGH nicht verfassungswidrig. Drei Glücksspiel-Gesellschaften, deren Antrag auf Zuteilung der Konzession nicht erfolgreich war, hatten sich in dieser Sache an den VfGH gewendet. Dieser hielt deren Beschwerden jedoch für nicht begründet. Die mit der Vergabe solcher Konzessionen verbundenen Beschränkungen seien adäquat und sachlich gerechtfertigt. Die mit diesen Beschränkungen verfolgten Ziele (etwa, eine übermäßige Anregung zur Teilnahme am Glücksspiel zu verhindern) lägen angesichts der „Sozialschädlichkeit des Glücksspieles“ im öffentlichen Interesse. Vor dem Hintergrund der „sehr hohen Summen“, die im Einzelfall ausgespielt werden, sei auch die strenge Mindestkapitalvorschrift nicht verfassungswidrig. Sie halte außerdem Konzessionswerber vom Markt ab, die gegebenenfalls mit Hilfe illegaler Geschäfte die finanziellen Voraussetzungen für die Veranstaltung von Glücksspiel schaffen wollen (VfGH 6. 12. 2012, B 1337/11 u. a.).

Mittwoch, 9. Januar 2013 – Aktuelle Termine für die Personalverrechnung

Vorlagefrist Beitragsnachweisungen für Dezember 2012:
– für Beitragskonten mit Abbuchungsauftrag: 10. 1. 2013;
– für Beitragskonten ohne Abbuchungsauftrag: 15. 1. 2013.

Übermittlung Schwerarbeitsmeldungen für 2012: (frühestens) 1. 1. 2013 bis (spätestens) 28. 2. 2013.

Meldung der Lohnzettel für 2012:
– Meldung der elektronischen Jahreslohnzettel mittels ELDA: bis 28. 2. 2013;
– Meldung der Jahreslohnzettel in Papierform: bis 31. 1. 2013 an das zuständige Betriebsstättenfinanzamt.

Mittwoch, 9. Januar 2013 – Deutschland: Steuerberaterleistungen werden teurer

Seit Jahresanfang 2013 ist in Deutschland eine neue Steuerberatervergütungsverordnung in Kraft. Sie bildet sowohl für die Mandanten als auch für die Steuerberater das Fundament für eine rechtlich getragene, den Kosten angemessene und transparente Abrechnung. Die Anpassung der Steuerberatergebühren ist aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung der letzten Jahre notwendig geworden. Die letzte grundlegende Anpassung erfolgte im Jahr 1998. Seitdem ist der Preisindex um mehr als 22 % gestiegen. Im Einzelfall erhöhen sich die Kosten für Leistungen der Steuerberater aufgrund der Neuregelung um durchschnittlich etwa 5 %.

Mittwoch, 9. Januar 2013 – Keine grundlose Verweigerung der Jubiläumszulage für Vertragsbedienstete

Eine Jubiläumszuwendung an Vertragsbedienstete darf vom Dienstgeber nur dann verweigert werden, wenn ein Vertrauensverlust durch objektive Gründe gerechtfertigt ist, die den Vertragsbediensteten einer Belohnung für treue Dienste unwürdig machen. Dass die Jubiläumszuwendung nach der gesetzlichen Grundlage vom Dienstgeber gewährt werden „kann“, räumt der Dienstbehörde bei der Gewährung der Zuwendung nach Ansicht des OGH kein freies, sondern nur ein gebundenes Ermessen ein (OGH 27. 11. 2012, 8 ObA 67/12d).

Mittwoch, 9. Januar 2013 – BMF veröffentlicht den LStR-Wartungserlass 2012

Mit Erlass vom 20.12. 2012, BMF-010222/0142-VI/7/2012, werden im Rahmen der laufenden Wartung 2012 gesetzliche Änderungen aufgrund des Budgetbegleitgesetzes 2012, des 1. Stabilitätsgesetzes 2012, des Abgabenänderungsgesetzes 2012 sowie die geänderten Sachbezugswerteverordnungen (BGBl. II Nr. 366/2012, BGBl. II Nr. 396/2012) und wesentliche höchstgerichtliche Entscheidungen und Aussagen des Salzburger Steuerdialoges 2012 in die LStR 2002 eingearbeitet. Die Lohnsteuerrichtlinien 2002 i. d. F. des Wartungserlasses 2012 sind bei Lohnsteuerprüfungen für vergangene Lohnzahlungszeiträume und auf offene Veranlagungsfälle anzuwenden, soweit nicht für diese Zeiträume andere Bestimmungen in Gesetzen oder Verordnungen oder günstigere Regelungen in den Lohnsteuerrichtlinien Gültigkeit hatten. Eine geänderte Rechtsansicht stellt keinen Wiederaufnahmegrund gemäß § 303 BAO dar. Behandelt werden u. a. die Themen Zinsersparnisse durch Gehaltsvorschüsse und Arbeitgeberdarlehen, Sachbezüge für Dienstwohnungen, Absetzbarkeit von Wohnraumschaffung, gemeinschaftskonforme Auslegung des Kinderabsetzbetrages und des Unterhaltsabsetzbetrages, Vorwegbesteuerung gemäß § 48b PKG, Solidarabgabe für Spitzenverdiener etc.

Dienstag, 8. Januar 2013 – Neuer Abteilungsleiter im Justizministerium

Nun ist es offiziell: Leitender Staatsanwalt Dr. Peter Barth, Schriftleiter der ersten Stunde der im Linde Verlag erscheinenden familienrechtlichen Zeitschrift iFamZ, wurde per 1. 1. 2013 zum Leiter der Abteilung I 1 (Familien-, Personen- und Erbrecht) ernannt. Er wird damit Nachfolger von Min.-Rat Dr. Michael Stormann, der mit 30. 11. 2012 in Pension gegangen ist. Herr Dr. Barth war vor seinem Eintritt ins BMJ Richter in Familienrechtssachen, ist Herausgeber der iFAmZ-Schriftenreihe und Verfasser familienrechtlicher Publikationen. SWK-Redaktion und Linde Verlag gratulieren dem neuen Abteilungsleiter sehr herzlich und wünschen viel Erfolg für die neuen Aufgaben.

Dienstag, 8. Januar 2013 – Antrag auf Vergütung von Energieabgaben

(B. R.) Da das EAVG bei Beurteilung und Bemessung des Vergütungsanspruchs eine betriebsbezogene Betrachtungsweise einnimmt, ist ein Antrag auf Vergütung der Energieabgaben für jeden einzelnen Betrieb zu stellen. Der Betriebsbegriff ist dabei der Umsatzsteuer entnommen und umfasst – ähnlich dem ertragsteuerlichen Teilbetrieb – jeden für sich lebensfähigen Organismus, der unabhängig von den anderen Geschäften des Unternehmers betrieben wird und auch nach außen hin ein selbständiges, in sich abgeschlossenes Wirtschaftsgebilde darstellt (UFS 5. 11. 2012, RV/0566-S/12).

Montag, 7. Januar 2013 – Keine Teilwertabschreibung wegen Unverzinslichkeit einer Forderung

(B. R.) In Bezug auf gesunkene Wechselkurse von festverzinslichen Wertpapieren ist die Dauerhaftigkeit der Wertminderung deshalb zu verneinen, weil der Inhaber eines solchen Papiers unabhängig vom Verlauf des Wechselkurses das gesicherte Recht hat, am Ende der Laufzeit des Wertpapiers dessen Nominalwert zu erhalten (BFH 8.6.2011, I R 98/10, BStBl II 2012, 716). Diese Überlegung ist auf eine Wertminderung, die auf der Unverzinslichkeit einer noch nicht fälligen im Anlagevermögen gehaltenen Forderung (hier: Darlehensforderung gegen eine Tochtergesellschaft) beruht, zu übertragen: Die Teilwertminderung ist keine voraussichtlich dauernde Wertminderung und rechtfertigt deshalb keine Teilwertabschreibung (BFH 24. 10. 2012, I R 43/11).

Montag, 7. Januar 2013 – Aktueller Blick ins Bundesgesetzblatt

Im „Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich“ wurden zuletzt kundgemacht: Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Höhe der Arbeitsvergütung der Strafgefangenen, BGBl. II Nr. 1/2013; Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, mit der die Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über Zuschüsse der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt und der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau an Dienstgeber/innen für Entgeltfortzahlung (Entgeltfortzahlungs-Zuschussverordnung) geändert wird, BGBl. II Nr. 14/2013; Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zum Schutz der Arbeitnehmer/innen vor Verletzungen durch scharfe oder spitze medizinische Instrumente (Nadelstichverordnung – NastV), BGBl. II Nr. 16/2013; Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der die BUAG-Zuschlagsverordnung geändert wird, BGBl. II Nr. 17/2013.

Freitag, 4. Januar 2013 – BMF-Info zur motorbezogenen Versicherungssteuer und zur Kraftfahrzeugsteuer

Eine aktuelle Info des BMF vom 21.12.2012, GZ BMF-010206/0223-VI/5/2012, erläutert die steuerliche Behandlung von Elektro-Hybrid-Kraftfahrzeugen, den Beginn der Kraftfahrzeugsteuerpflicht bei widerrechtlicher Verwendung von Kraftfahrzeugen und die Vorgehensweise im Rahmen der motorbezogenen Versicherungssteuer bzw. der Kraftfahrzeugsteuer bei unrechtmäßig erteilten Probefahrt- oder Überstellungsfahrtkennzeichen.

Donnerstag, 3. Januar 2013 – Verzugszinsen für 2013: 8,38 %

(M. K.) – Die Verzugszinsen für rückständige Sozialversicherungsbeiträge betragen für 2013 8,38 % pro Jahr (= Basiszinssatz per 31. 10. 2012 + 8 Prozentpunkte). Die Sozialversicherungsbeiträge sind jeweils am Ende des betreffenden Beitragsmonats fällig, also jeweils am letzten Tag eines Kalendermonats. Werden Sonderzahlungen bereits vor ihrer Fälligkeit ausbezahlt, so ist der letzte Tag des Auszahlungsmonats relevant. Die Abfuhr der Beiträge hat bis jeweils 15. des Folgemonats zu erfolgen, wobei eine Respirofrist von drei Tagen eingeräumt ist. Die Beiträge müssen, da es sich um eine Bringschuld handelt, zu diesem Zeitpunkt bereits dem Konto der jeweiligen Gebietskrankenkassen gutgebucht sein; Verzögerungen gehen zu Lasten des Dienstgebers. Samstage, Sonntage, gesetzliche Feiertage, Karfreitag und der 24. Dezember verlängern diese Fristen auf den jeweils nächsten Bankarbeitstag . Für die Abwicklung der Zahlung kann auch das Lastschriftverfahren vereinbart werden; in diesem Fall muss die Beitragsnachweisung bereits bis zum Zehnten des Folgemonats mittels ELDA übermittelt werden.

Donnerstag, 3. Januar 2013 – Zufluss von Mieterinvestitionen beim Kauf der vermieteten Liegenschaft durch den Mieter

Bleiben Mieterinvestitionen, zu deren Vornahme der Mieter nicht verpflichtet war und die er jederzeit hätte zurücknehmen können und die an sich bei Beendigung der Vermietung entschädigungslos an den Vermieter übergehen würden, eingebaut und erwirbt der Mieter vom Vermieter die gesamte Liegenschaft, kommt es durch den Zusammenfall der Position des Mieters und Vermieters in einer Person (Konfusion) nicht zu einem Zufluss des Wertes der Mieterinvestitionen beim ehemaligen Vermieter (UFS 28.11. 2012, RV/0980-L/09).

Donnerstag, 3. Januar 2013 – Neue Gastgewerbepauschalierung ab 2013

Die mit 31.12. 2012 vom VfGH (14. 3. 2012, V113/11) als gesetzwidrig aufgehobene Gastgewerbepauschalierungsverordnung wurde durch eine neue Verordnung ersetzt (BGBl. II Nr. 488/2012). Die neue Pauschalierung ist keine Vollpauschalierung mehr, sondern nur eine gegenüber § 17 Abs. 1 EStG erweiterte Betriebsausgabenpauschalierung. Die neue Pauschalierung ist nunmehr auf Betriebe des Gaststättengewerbes beschränkt (bisher waren auch Beherbergungsbetriebe umfasst) und sieht drei Teilpauschalien vor: ein Grundpauschale (10 %), ein Mobilitätspauschale (2 %) und ein Energie- und Raumpauschale (8 %). Bemessungsgrundlage der Pauschalien ist jeweils der Umsatz i. S. d. § 125 Abs. 1 BAO. Die Umsatzgrenze, bis zu der eine Pauschalierung zulässig ist, ist mit € 255.000 unverändert geblieben, ebenso die Voraussetzung, dass weder Buchführungspflicht bestehen darf noch freiwillig Bücher geführt werden. Mobilitäts- sowie Energie- und Raumpauschale können nur gemeinsam mit dem Grundpauschale in Anspruch genommen werden. Neu ist auch, dass die Inanspruchnahme der Pauschalierung den Unternehmer für die folgenden zwei Wirtschaftsjahre bindet. Eine pauschale Ermittlung von Vorsteuerbeträgen für Gastgewerbebetriebe sieht die neue Verordnung nicht mehr vor.

Donnerstag, 3. Januar 2013 – Beitragszuschlag bei Weiterbeschäftigung

Hinsichtlich der Strafbestimmungen der § 111 bis 113 ASVG ist genau zu unterscheiden, welcher Tatbestand im Einzelfall erfüllt ist. Wenn ein Dienstgeber einen Dienstnehmer trotz Abmeldung bei der Gebietskrankenkasse weiterbeschäftigt oder ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis meldet, das tatsächlich in einem Ausmaß geführt wird, dass es zur Vollversicherungspflicht kommt, dann liegt der Fall eines zu niedrig gemeldeten Entgelts vor. Ein Beitragszuschlag wegen unterlassener Anmeldung vor Arbeitsantritt kommt in diesen Fällen aber nicht in Betracht (VwGH 11. 7. 2012, 2009/08/0091, VwGH 17. 10. 2012, 2010/08/0143).

Donnerstag, 3. Januar 2013 – Betriebstättenleitender deutscher Geschäftsführer

Gemäß Artikel 16 Abs. 2 DBA-Deutschland wird das Besteuerungsrecht an Geschäftsführerbezügen, die ein in Deutschland ansässiger und im österreichischen Firmenbuch eingetragener Geschäftsführer einer österreichischen GmbH bezieht, Österreich zugeteilt. Die Abkommensregelung kommt unabhängig davon zur Anwendung, wo die Tätigkeit des Geschäftsführers ausgeübt wird. Das Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaates der Kapitalgesellschaft geht auch nicht dadurch verloren, dass sich die geschäftsleitende Tätigkeit des deutschen Geschäftsführers auf die Belange einer in Deutschland bestehenden Betriebstätte der GmbH beschränkt. Die in EAS 817, EAS 1214, EAS 1328, EAS 1480 und EAS 1752 zum Ausdruck kommende gegenteilige Auffassung des BMF, dass die seinerzeit auf bloßer Auslegung beruhende Besteuerungsberechtigung des Ansässigkeitsstaates der Kapitalgesellschaft zurückzutreten hat, wenn es sich um “betriebstättenleitende Geschäftsführer” handelt, betrifft die Rechtslage vor dem im Jahr 2003 wirksam gewordenen DBA-Deutschland vom 24. August 2000 und ist damit überholt (EAS 3259). (EAS 3311 vom 21. 12. 2012)

Mittwoch, 2. Januar 2013 – UStR-Wartungserlass 2012 veröffentlicht

Durch den BMF-Erlass vom 19. 12. 2012, GZ BMF-010219/0288-VI/4/2012, erfolgt die Einarbeitung der gesetzlichen Änderungen des 1. Stabilitätsgesetzes 2012, BGBl. I Nr. 22/2012, und des Abgabenänderungsgesetzes 2012, BGBl. I Nr. 112/2012. Im Rahmen der laufenden Wartung werden Anpassungen an die Liebhabereirichtlinien 2012 (LRL 2012, BMF-010203/0599-VI/6/2011) vorgenommen, Aussagen aus der Leitlinie zum Grundstücksort (Leitlinie des MwSt.-Ausschusses, 93. Sitzung vom 1. Juli 2011) sowie aktuelle Judikatur der Höchstgerichte übernommen und Aussagen zur überholten Rechtslage gestrichen.