SteuerNews Archiv Dezember 2012

Aus unserem SteuerNews-Service für den österreichischen Steuerverein. In Kooperation mit dem Linde-Verlag. Die SteuerNews stammen insbesondere aus folgenden Quellen: PV-Info, SWKOnline, SWI, ASok, UFSjournal, BMF u.v.a.m.

Freitag, 28. Dezember 2012 – Berührungspunkte zwischen Immobilien- und Unternehmensbewertung

Ob es sich bei der Immobilienbewertung um einen „Bruder“ der Unternehmensbewertung handelt, kann nicht eindeutig gesagt werden, eine Verwandtschaft liegt allerdings vor. Für die Immobilienbewertenden kann es sicherlich nur von Vorteil sein, hin und wieder einen Blick auf das Geschehen im Bereich der Unternehmensbewertung zu werfen, um von den dortigen Trends Ableitungen für die Probleme der Immobilienbewertung durchzuführen. In der Dezember-Ausgabe der Zeitschrift „Sachverständige“ gibt o. Univ.-Prof. Dr. Helmut Pernsteiner in einem Fachartikel entsprechende Impulse.

Freitag, 28. Dezember 2012 – EU-Fiskalpakt wird mit Jahrbeginn 2013 wirksam

Der Vertrag über die Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts-und Währungsunion („Fiskalpakt”) tritt am 1. 1. 2013 nach seiner Ratifizierung durch Finnland in Kraft. Der Vertrag zielt darauf ab, die Haushaltsdisziplin im Euroraum durch die „ausgeglichene Haushaltsregel” und den automatischen Korrekturmechanismus zu stärken.

Donnerstag, 27. Dezember 2012 – Produktionsindex im Oktober 2012

Der saisonal bereinigte Produktionsindex für den produzierenden Bereich (ÖNACE 2008 B – F) verzeichnete auf der Basis 2005 nach Berechnungen der Statistik Austria im Oktober 2012 gegenüber September 2012 einen Rückgang um 0,6 %. Verglichen mit dem Vorjahresmonat nahm der arbeitstägig bereinigte Produktionsindex in Österreich um 1,3 % zu. Gegenüber September 2012 sank die Produktion saisonal bereinigt (EU-harmonisiert) im Oktober 2012 in der Industrie (ÖNACE 2008 B – E) um 0,5 %. Der Produktionsindex in der Industrie (ÖNACE 2008 B – E) erreichte im Oktober 2012 nach Arbeitstagen bereinigt (EU-harmonisiert) 127,1 Punkte und stieg damit um 1,0 % gegenüber dem Ergebnis des Oktober 2011. Die Produktion im Baugewerbe zeigte im Jahresvergleich ein Plus von 2,6 %. Verglichen mit dem Vorjahresmonat Oktober 2011 wiesen die Verwendungskategorien folgende Veränderungen auf: Energie: +7,3 %, Investitionsgüter: +4,8 %, kurzlebige Konsumgüter: –1,4 %, Vorleistungsgüter: –3,4 %, langlebige Konsumgüter: –5,3 %.

Donnerstag, 27. Dezember 2012 – OGH verlangt Aufhebung der Anhebung des Pensionsalters der ÖBB-Bediensteten

Der OGH stellte an den VfGH den Antrag, die Bestimmung des § 2 Abs. 1 Z 3 (Wartezeit) des Bundesbahn-Pensionsgesetzes (BB-PG) i. d. F. des Budgetbegleitgesetzes 2003, BGBl. I Nr. 71/2003, gemeinsam mit den Bestimmungen des § 54a Abs. 2 leg. cit. (Übergangsfristen) und des § 8 Abs. 1 leg. cit. (Steigerungsbetrag) als verfassungswidrig aufzuheben. Konkret hegt der OGH Zweifel, ob die Relation zwischen den Übergangsfristen und der Intensität des Eigentumseingriffs noch angemessen ist und die Verschlechterung der Rechtsposition für den Kläger daher dem verfassungsgesetzlichen Vertrauensschutz entspricht (OGH 24. 10. 2012, 8 ObA 44/12x).

Donnerstag, 27. Dezember 2012 – Arbeitsbehelf 2013 ist online verfügbar

Seit Kurzem steht der aktualisierte Arbeitsbehelf 2013 für Dienstgeber und Lohnverrechner mit allen wichtigen Daten und Informationen rund um die Sozialversicherung auf der Homepage der NÖGKK zum Download zur Verfügung.

Freitag, 21. Dezember 2012 – Neuer Kommentar zum Angestelltengesetz

Soeben ist im Linde Verlag der von Univ.-Prof. Dr. Gert-Peter Reissner herausgegebene Kommentar zum Angestelltengesetz in 1. Auflage erschienen. Der neue Kommentar – erstellt von einem Autorenteam aus Wissenschaft, Praxis und Justiz – bietet eine praxisorientierte und übersichtliche Kommentierung der Judikatur. Zitate aus Judikatur und Literatur sorgen neben Querverweisen für Verständlichkeit, während zahlreiche Beispiele und kritische Stellungnahmen zu strittigen Fragen die Darstellung abrunden. Der Kommentarband kann bis Ende Jänner 2013 zum Subskriptionspreis von 88 Euro erworben werden. Das Angestelltengesetz ist nach wie vor das wichtigste individual-arbeitsrechtliche Sondergesetz und spielt in Rechtsprechung und Lehre zum österreichischen Arbeitsrecht eine bedeutsame Rolle, was diese Neuerscheinung zu einem Muss für jede juristische Fachbibliothek macht. Nähere Informationen und Möglichkeit zur Online-Bestellung

Freitag, 21. Dezember 2012 – Abgrenzung einer Berufung von einem Berichtigungsantrag gemäß § 293 BAO

Wird zu einem Abgabenbescheid betreffend Importvorgänge in einem Schreiben die Berichtigung einer Fehlcodierung begehrt, damit die Option in § 26 Abs. 3 Z 2 UStG ermöglicht wird, ist bei undeutlicher Formulierung, ob eine Berufung oder ein Berichtigungsantrag nach § 293 BAO gemeint ist, dies durch einen Mängelbehebungsauftrag gemäß § 85 Abs.2 BAO zu klären. Erst dann steht die funktionelle Zuständigkeit des Zollamtes fest (UFS 30. 11. 2012, ZRV/0109-Z1W/08).

Freitag, 21. Dezember 2012 – Normverbrauchsabgabe: Übergangsregelung 2012/2013

Mit 1. 1. 2013 werden die Grenzen für den Malus gemäß § 6a Abs. 1 Z 2b NoVAG 1991 um jeweils 10 Gramm/km gesenkt. Seitens des Bundesministeriums für Finanzen bestehen gegen die folgende Vorgangsweise keine Bedenken: Ist ein schriftlicher Kaufvertrag nachweisbar vor dem 15. 11. 2012 abgeschlossen worden und wurde die Lieferung des Fahrzeuges zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vor dem 1. 1. 2013 erwartet, dann ist bei der Berechnung der Normverbrauchsabgabe die bis zum 31. 12. 2012 geltenden Regelung weiterhin anzuwenden, wenn die tatsächliche Lieferung vor dem 1. 2. 2013 erfolgt (BMF-Erlass vom 18. 12. 2012, BMF-010220/0295-IV/9/2012).

Donnerstag, 20. Dezember 2012 – EU-Haushalt 2013 beschlossen

Das Europäische Parlament hat am 12. 12. 2012 den EU-Haushalt 2013 verabschiedet. Das Ausgabevolumen beträgt 150,9 Mrd. Euro an Mitteln für Verpflichtungen und 132,8 Mrd. Euro an Mitteln für Zahlungen. Damit hat das letzte Haushaltsverfahren unter dem Dach des geltenden mehrjährigen Finanzrahmens 2007-2013 einen erfolgreichen Abschluss gefunden. Darüber hinaus haben das Europäische Parlament und der Rat der EU vereinbart, im laufenden Haushaltsjahr 2012 zusätzlich 6 Mrd. Euro zur Verfügung zu stellen, die der Erfüllung wichtiger Verpflichtungen diverser EU-Programme (insbesondere in den Bereichen Forschung, Bildung und Strukturfonds) dienen.

Donnerstag, 20. Dezember 2012 – KV-Abschluss für pharmazeutisch-kaufmännische Assistenten und Apothekenhilfspersonal

Die Gewerkschaft der Privatangestellten und die Gewerkschaft vida berichten vom Abschluss der Kollektivvertragsverhandlungen für pharmazeutisch-kaufmännische Assistenten und das Apothekenhilfspersonal, welche folgendes Ergebnis brachten: Erhöhung für ungelernte Arbeiternehmer (BG 2) um 42 Euro, das entspricht einer Erhöhung von 3,23 %; Erhöhung in allen anderen Lohn- und Gehaltsgruppen um 3 %; Aufrechterhaltung der Überzahlungen. Der neue Kollektivvetrag gilt ab 1. 1. 2013.

Donnerstag, 20. Dezember 2012 – Arbeits- und sozialrechtliche Fragestellungen zur Winter- und Weihnachtszeit

Die Winter- und Weihnachtszeit ist die andächtigste, harmonischste und ruhigste Zeit des Jahres. Während in privaten Haushalten fleißig Kekse gebacken werden und der Wohnbereich geschmückt wird sowie die ersten Schneeflocken die Landschaft bedecken, nimmt das Arbeitsleben seinen fast gewohnten Lauf. Die Weihnachtsremuneration findet ihre Abnehmer, und in manchen Branchen werden Feiertage zu „normalen“ Arbeitstagen umfunktioniert. Eines ist allerdings fix: Auch zur Winter- und Weihnachtszeit stellen sich zahlreiche arbeits- und sozialrechtliche Fragen, welchen sich Mag. Michael Geiblinger, PLL.M. (Medical Law) in einem Beitrag der Dezember-Ausgabe der ASoK widmet. Unter anderem behandelt er folgende Themenbereiche: Geschenkannahme – Weihnachtsmusik und -dekoration am Arbeitsplatz – Dienstverhinderungsgründe – Unfallversicherungsschutz – Vorschusszahlungen.

Mittwoch, 19. Dezember 2012 – Kostenverteilungsschlüssel betreffend Liftkosten im Wohnungseigentum

Ungleiche Nutzungsmöglichkeiten des Personenaufzugs können einen abweichenden Kostenverteilungsschlüssel rechtfertigen. Im vorliegenden Fall besteht für den Antragsteller (einen Arzt mit Privatordination) und seine Patienten, weil die Liftstation nicht im Erdgeschoß, sondern im Hochparterre liegt, wo sich auch die Ordination des Antragstellers befindet, zunächst überhaupt keine sinnvolle Möglichkeit, den Lift zu benützen. Es bleibt nur die Nutzungsmöglichkeit durch den Hof, den Abgang in den Keller zur Kellereinstiegsstelle, um dann ein Stockwerk zum Objekt des Antragstellers im Hochparterre zu überwinden. Da beim Kellereingang zwei Stufen zu überwinden sind, kann auch hier nicht von einem barrierefreien Zugang für Patienten die Rede sein. Nur in Einzelfällen, etwa mit einem Kinderwagen oder mit Lasten, kann eine solche Verwendung sinnhaft sein, ebenso wie die Verwendung zum Abfalltransport vom Hochparterre zu den Abfallbehältern, wenngleich diese Möglichkeit auch nur einmal wöchentlich in Anspruch genommen wird. Wegen dieser bloß untergeordneten Benützbarkeit für den Antragsteller hat dieser nur im Umfang von einem Viertel zu den Kosten des Lifts beizutragen (OGH 2. 10. 2012, 5 Ob 48/12p).

Dienstag, 18. Dezember 2012 – Bemessung der Grunderwerbsteuer als verfassungswidrig aufgehoben

Der VfGH hat mit Erkenntnis vom 27. 11. 2012, G 77/12, entschieden, dass die Bemessung der Grunderwerbsteuer auf Basis veralteter Einheitswerte verfassungswidrig ist. Je nachdem, wie ein Grundstück erworben wurde bzw. um welches Grundstück es sich handelt, wird die Steuer entweder anhand des tatsächlichen Wertes oder anhand des Einheitswertes berechnet. Das Höchstgericht hält fest, dass nichts gegen verwaltungsökonomische Vereinfachungen spricht. Nur dürfen diese nicht zu unsachlichen Ergebnissen führen. Wenn der Gesetzgeber eine Aktualisierung der an sich unbedenklichen Einheitswerte über einen Zeitraum von mehreren Jahrzehnten unterlässt bzw. verhindert, dann löse er damit Verwerfungen und Unstimmigkeiten im Steuersystem aus, die ab einem gewissen Zeitpunkt auch mit Gründen der Verwaltungsökonomie nicht mehr gerechtfertigt werden können. Damit für die Neugestaltung der Bemessungsgrundlagen für die Grunderwerbsteuer genügend Zeit bleibt, hat der VfGH dem Gesetzgeber eine Reparaturfrist bis zum 31. 5. 2014 gesetzt.

Dienstag, 18. Dezember 2012 – Beitragsrechtliche Behandlung von Ersatzansprüchen nach dem GlBG

(A. S.) Das GlBG sieht als Rechtsfolgen der Verletzung des Gleichbehandlungsgebots unter anderem den Ersatz des Vermögensschadens wegen Nichtzustandekommens des Arbeitsverhältnisses, den Ersatz von Entgeltdifferenzen und Entschädigungen für die erlittene persönliche Beeinträchtigung vor. Der erstgenannte Ersatz stellt zwar veranlagungspflichtige steuerliche Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, aber kein beitragspflichtiges Entgelt dar. Auch der zuletzt angeführte immaterielle Schadenersatz unterliegt mangels Entgeltcharakters keiner Beitragspflicht. Nur der Ersatz der Entgeltdifferenz ist beitragspflichtig (Sozialpartner-Besprechung/MVB vom 23. 10. 2012, 32-MVB-51.1/12 Sbm-Ph/Sdo).

Dienstag, 18. Dezember 2012 – Zeitpunkt der Berücksichtigung eines Übergangsverlustes bei Einbringung in eine GmbH

(B. R.) Da eine Einbringung eines Unternehmens in eine GmbH nach Art. III UmgrStG ein Veräußerungsgeschäft darstellt, ist der im Rahmen des Wechsels der Gewinnermittlungsart gemäß § 4 Abs. 10 Z 1 letzter Satz EStG 1988 von § 4 Abs. 3 EStG 1988 zu § 4 Abs. 1 EStG 1988 ermittelte Übergangsverlust beim Gewinn des letzten Gewinnermittlungszeitraumes vor der Einbringung zu berücksichtigen. Das Vorgehen des Finanzamtes mit Zuweisung eines Siebentels an den Einbringenden und der restlichen 6/7 an die übernehmende Körperschaft, welches Rz. 820 der UmgrStR 2002 entspricht und auch von der Lehre teilweise befürwortet wird, steht nicht mit dem Gesetzeswortlaut im Einklang (UFS 13. 11. 2012, RV/0147-W/08).

Montag, 17. Dezember 2012 – Dänemark plant Werbe-Steuer zugunsten armer Haushalte

Die dänische Regierung plant im kommenden Jahr die Einführung einer Steuer auf Postwurf-Sendungen. 400 Mio. Kronen (53,6 Mio. Euro) will das Finanzministerium mit der neuen Werbe-Steuer einnehmen und als sogenannten ”grünen Scheck” einkommensschwachen Haushalten zugutekommen lassen. Dadurch sollen durch Öko-Steuern entstandenen Belastungen abgefedert werden. Für Finanzminister Holger K. Nielsen hat die Steuer auch einen umweltpolitischen Nutzen. Die Maßnahme würde dazu beitragen, sich Gedanken über den verantwortungsvolleren Umgang mit Ressourcen zu machen. Die Werbebranche solle darüber nachdenken, ob Reklame nicht dünner und leichter gemacht werden könne. Die Opposition hat sich hingegen vehement gegen die Steuer ausgesprochen. Sie befürchtet zusätzliche Kosten für Unternehmen, steigende Preise für einzelne Produkte und insbesondere in der Druckindustrie den Verlust von Hunderten von Arbeitsplätzen. – (APA)

Montag, 17. Dezember 2012 – Vorliegen einer Mitunternehmerschaft bei GmbH & Still

(B. R.) Bei Prüfung der Fremdüblichkeit einer stillen Gesellschaft ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem die Verpflichtung zur Leistung der Einlage entsteht. Das ist der Zeitpunkt der Unterzeichnung des Abschlusses des Gesellschaftsvertrages. Erst mit einem wirksamen Gesellschaftsvertrag erfolgt die Einzahlung der Geldmittel der Gesellschafter an ihre Gesellschaft aus dem Rechtsgrund einer stillen Gesellschaft. Es ist nicht fremdüblich, dass erhebliche Zeit vor Abschluss des Gesellschaftsvertrages der stille Gesellschafter seine Einlage im Voraus leistet. Der Umstand, dass die Gesellschafter schon zu Beginn oder zu einem früheren Zeitpunkt des der Verwirklichung des Gesellschaftszweckes (hier: Errichtung eines Hotelprojektes) die erkennbare Absicht hatten, einen wesentlichen Teil der hierfür benötigten Mittel nicht als Gesellschafterzuschüsse, sondern als stille Gesellschafter aufzubringen, ändert daher nichts am steuerrechtlich relevanten Beurteilungszeitpunkt. (UFS 13. 11. 2012, RV/3455-W/11).

Montag, 17. Dezember 2012 – Der „Normalwert “als Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer

Durch die mit 1. 1. 2013 neu einzufügende Normalwertregelung macht Österreich vom Wahlrecht nach Art. 80 der MWSt-RL 2006/112 Gebrauch, wonach die Erzielung von Umsatzsteuervorteilen durch eine bewusste Über- oder Unterfakturierung von Leistungen zwischen verbundenen Personen unterbunden werden soll. In der Praxis wird diese Bestimmung vor allem bei steuerbefreiten Unternehmern, die nicht oder nur anteilig zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, sowie bei verdeckten Ausschüttungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter in Form der Unterfakturierung von Leistungen, aber auch bei verbilligten Zuwendungen an Mitarbeiter von Bedeutung sein. Mehr dazu in einem Beitrag von Dr. Hannes Gurtner und Dr. Peter Pichler in SWK-Heft 36/2012.

Montag, 17. Dezember 2012 – IT senkt die Kosten in der Sozialversicherung

Im Kalenderjahr 2011 betrugen die IT-Gesamtkosten rund 244,3 Mio. Euro. Trotz wachsender Aufgaben konnte das IT-Budget seit dem Jahr 2005 mit einem Plus von rund 1,5 % konstant gehalten werden. Im Vergleich dazu stieg der Verbraucherpreisindex um 13,1 %. Der Hauptverband und die Sozialversicherungsträger haben gemeinsam mit ihren IT-Tochterunternehmen seit dem Jahr 2003 eine komplette Erneuerung ihrer EDV-Anwendungen, die Konsolidierung der Rechenzentren und die Einführung der e-card durchgeführt. Die durch die IT ausgelösten Veränderungen bedeuten für die Sozialversicherung sowohl im Service- als auch im Fachbereich eine ebenso große Herausforderung wie der technische Wandel. Obwohl der gesamte Personalstand der Sozialversicherung seit 2007 mit rund 27.000 Mitarbeitern bis 2011 nahezu konstant geblieben ist, ist die Zahl der Mitarbeiter im IT-Bereich von 1.122 Personen im Jahr 2007 auf 1.340 Personen im Jahr 2011 gestiegen. Gleichzeitig wurde die Anzahl der externen IT-Mitarbeiter wesentlich reduziert, was zu einer effizienteren Ressourcennutzung führte.

Freitag, 14. Dezember 2012 – Zuständigkeit österreichischer Gerichte beim Autokauf in Deutschland

Der OGH bejaht nach Einholen einer Vorabentscheidung durch den EuGH die Zuständigkeit des österreichischen Gerichts. Der beklagte deutsche Autohändler habe sein Angebot über seine Website und durch die E-Mail mit den Fahrzeugdaten auch auf den österreichischen Markt ausgerichtet; dies habe zum Vertragsschuss mit der Klägerin geführt. Sie habe das Fahrzeug für ihren privaten Bedarf (also als Verbraucherin) gekauft. Damit seien die Voraussetzungen für die Zuständigkeit nach Art. 15 und 16 der Europäischen Gerichtsstands- und Vollstreckungsverordnung (EuGVVO) erfüllt. Dass die Klägerin den Vertrag nicht von ihrem Wohnort aus geschlossen habe (z. B. telefonisch oder mit E-Mail), sondern dafür nach Deutschland gefahren sei, schließe die österreichische Zuständigkeit nicht aus. Das von der Klägerin angerufene Gericht wird nun prüfen müssen, ob das Fahrzeug tatsächlich mangelhaft ist (OGH 18. 10. 2012, 4 Ob 172/12s).

Freitag, 14. Dezember 2012 – Einigung auf EU-Bankenaufsicht

Die EU-Finanzminister haben sich auf Details für den Aufbau einer zentralen europäischen Bankenaufsicht geeinigt. Die neue Aufsicht für die Banken in der Euro-Zone soll schon am 1. 3. 2014 voll funktionsfähig sein, das Jahr 2013 soll für die Aufbauphase genützt werden. Die EU-Bankenaufsicht gilt nur für systemrelevante Banken, das sind große Banken mit einer Bilanzsumme von mehr als 30 Mrd. Euro oder von mehr als 20 % der Wirtschaftskraft ihres Landes. Kleinere Banken bleiben unter nationaler Aufsicht. Die europäische Aufsicht wird bei der EZB angesiedelt sein. Dabei sind die Unabhängigkeit der EZB und eine Trennung der Geldpolitik von der Aufsichtsfunktion sichergestellt. Konkret übernimmt die zusätzliche Aufgabe bei der EZB ein Aufsichtsgremium, in dem je ein Vertreter der beteiligten Staaten sitzt. In das Kontrollsystem wird ein Vermittlungsausschuss integriert. Dieser soll Streitfälle lösen, wenn der EZB-Rat die Vorschläge des Aufsichtsgremiums nicht akzeptiert. In der EU-Bankenbehörde EBA werden insb. die Abstimmungsregeln angepasst. Dies soll sicherstellen, dass die Mitsprache der EU-Länder, die nicht der Bankenaufsicht unterliegen (Nicht-Euro-Staaten), gewahrt bleibt. Die EBA ist für einheitliche Regeln für alle Banken der EU zuständig.

Donnerstag, 13. Dezember 2012 – Betriebliche Vorsorge: Änderung der Zahlungsart bei geringfügig Beschäftigten

Jeder Dienstgeber kann wählen, ob er die BV-Beiträge in Höhe von 1,53 % des monatlichen Entgeltes und der Sonderzahlungen für geringfügig Beschäftigte entweder monatlich oder aber jährlich überweisen möchte. Bei einer jährlichen Zahlungsweise sind zusätzlich 2,50 % vom jeweiligen BV-Beitrag an den zuständigen Krankenversicherungsträger zur Weiterleitung an die BV-Kasse zu überweisen und auf der Beitragsnachweisung für Dezember bzw. bei unterjähriger Beendigung für den Beendigungsmonat in der Verrechnungsgruppe N97 abzurechnen. Ein Wechsel der Zahlungsart ist jedoch nur am Ende des Kalenderjahres möglich und muss dem Krankenversicherungsträger bis spätestens Ende Dezember des laufenden Jahres für das kommende Jahr schriftlich bekannt gegeben werden (Quelle: Michaela Podgornik in NÖDIS Nr. 13/Dezember 2012).

Donnerstag, 13. Dezember 2012 – Luxemburgische Einstellungsbeihilfe verstößt gegen Arbeitnehmerfreizügigkeit

Die luxemburgische Regelung über Einstellungsbeihilfen läuft nach Ansicht des EuGH der Freizügigkeit der Arbeitnehmer zuwider. Die Gewährung einer Beihilfe an Arbeitgeber zur Einstellung eines Arbeitslosen, der mindestens das 45. Lebensjahr vollendet hat, darf nicht an die Bedingung, dass der Arbeitslose bei der luxemburgischen Arbeitsvermittlungsstelle gemeldet ist, geknüpft sein, wenn diese Meldung in Luxemburg wohnhaften Personen vorbehalten ist Nach dem Unionsrecht kann eine nationale Maßnahme, die die Freizügigkeit der Arbeitnehmer beschränkt, gerechtfertigt sein, wenn mit ihr ein berechtigter, mit dem Vertrag vereinbarer Zweck verfolgt wird. Im vorliegenden Fall ist jedoch von der luxemburgischen Regierung keine solche Rechtfertigung vorgebracht worden. Der Gerichtshof weist vorsorglich darauf hin, dass ein Wohnsitzerfordernis für Wander- und Grenzarbeitnehmer grundsätzlich unangemessen ist (EuGH 13. 12. 2012, Rs. C-379/11, Caves Krier Frères).

Donnerstag, 13. Dezember 2012 – Statistik: Online-Shopping in Österreich auf dem Vormarsch

79 % der österreichischen Haushalte verfügten nach einer aktuellen Erhebung der Statistik Austria im Befragungszeitpunkt (April bis Juni 2012) über einen Internetzugang. 80 % der Personen im Alter von 16 bis 74 Jahren nutzten das Internet in den letzten drei Monaten vor dem Befragungszeitpunkt. Damit hat sich innerhalb der vergangenen 10 Jahre der Anteil der Haushalte mit Internetzugang mehr als verdoppelt (2002 waren es gerade einmal 34 %). 49 % der 16- bis 74-Jährigen haben in den letzten 12 Monaten im Internet Waren oder Dienstleistungen eingekauft; 2003 waren es noch 11 % gewesen. Den höchsten Anteil an Online-Einkäufern findet man bei den 25- bis 34-Jährigen (71 %), gefolgt von den 35- bis 44-Jährigen (64 %). Hier ist ein über die Zeit stabiler geschlechtsspezifischer Unterschied auszumachen: 45 % der Frauen und 52 % der Männer tätigen Einkäufe via Internet. Online werden am liebsten „Kleidung, Sportartikel“ (57 % der Online-Shopper), „Urlaubsunterkünfte oder andere Reisearrangements“ (55 %), „Bücher, E-Books, Zeitschriften, Zeitungen, E-Learning-Materialien“ (48 %) und „Tickets für Veranstaltungen“ (40%) gekauft. Bei „Kleidung, Sportartikel“ bzw. bei Büchern & Co. kaufen eher Frauen online, bei Produkten in den Bereichen „Elektronische Geräte“, „Computer-Hardware“ bzw. „Computer-Software“ dominieren hingegen die Männer.

Donnerstag, 13. Dezember 2012 – FLAG: Ende der Ausbildungszeit bei Qualifizierung in einer Implacementstiftung

In Branchen mit Fachkräftemangel bietet die Implacementstiftung Unternehmen die Chance, gesuchte Fachkräfte gezielt für ihren Bedarf ausbilden zu lassen. Zugleich bietet die Implacementstiftung Arbeitsuchenden die Möglichkeit einer Qualifizierung mit gesichertem Einstieg nach der Ausbildung. Diese Zielsetzung bedeutet, dass der Teilnehmer neben den vorgeschriebenen Kursen und Prüfungen ein zeitlich festgelegtes Arbeitstraining im Unternehmen zu absolvieren hat. Eine von der Landesgeschäftsstelle des AMS anerkannte Maßnahme i. S. d. § 18 Abs. 6 AlVG einer Implacementstiftung stellt eine Ausbildung i. S. d. § 2 Abs. 1 lit. b FLAG dar. Dieser Ausbildung liegt ein Bildungsplan zugrunde, in dem die Maßnahmen festgelegt sind. Wesentlicher Teil der Ausbildung ist die Schulung am Arbeitsplatz und die Absolvierung von Kursen und Prüfungen. Eine abgelegte Lehrabschlussprüfung beendet anders als nach § 14 Abs. 2 lit. e BAG nicht das Ausbildungsverhältnis. Dieses endet in dem im Bildungsplan festgelegten Zeitpunkt. Bis zu diesem Zeitpunkt liegt eine Ausbildung vor (UFS 26. 11. 2012, RV/0161-S/12).

Mittwoch, 12. Dezember 2012 – Regierungsvorlage zur Ausweitung der Pendlerförderung

Der Ministerrat hat am 11. 12. 2012 die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird, beschlossen. Im Zuge dieser – im Schrifttum durchaus kritisch gesehenen (siehe etwa Steuerinsider, SWK-Heft 34/35/2012, 1441) – „Erweiterung der Pendlerförderung“ soll das Pendlerpauschale auch für Teilzeitbeschäftigte aliquot zur Anwendung kommen. Der Pendlereuro und der Pendlerausgleichsbetrag sollen neu eingeführt werden; zudem soll der Pendlerzuschlag erhöht werden. Arbeitgeber sollen auch Arbeitnehmern ohne Anspruch auf Pendlerpauschale steuerfrei ein „Jobticket“ zur Verfügung stellen können. Das Gesetz soll im Frühjahr 2013 im Nationalrat beschlossen und im April im Bundesgesetzblatt kundgemacht werden; die Änderungen sollen rückwirkend mit 1. 1. 2013 in Kraft treten.

Mittwoch, 12. Dezember 2012 – Europaparlament verabschiedet einheitlichen EU-Patentschutz

Das Europäische Parlament hat das sog. EU-Patentpaket in drei getrennten Abstimmungen verabschiedet. Erfinder in der EU werden danach einen einheitlichen Patentschutz erhalten. Nach über 30 Jahre währenden Bemühungen sollen die Kosten für ein EU-Patent um bis zu 80 % sinken, was auch die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den USA oder Japan stärken und insb. kein- und mittelständische Unternehmen fördern soll. Nach Angaben der Kommission wird ein EU-Patent künftig nur noch 4.725 Euro kosten, also weit weniger als die heute üblichen Durchschnittskosten von 36.000 Euro. Ein Erfinder kann dann bei der Europäischen Patentorganisation (EPO, keine EU-Institution) ein einheitliches EU-Patent beantragen, das in allen 25 teilnehmenden Mitgliedstaaten gültig ist (Spanien und Italien sind nicht Teil der neuen Regelung, könnten aber jederzeit beitreten). Das internationale Übereinkommen zur Schaffung eines Einheitlichen Patentgerichts wird am 1. 1. 2014 in Kraft treten, oder sobald 13 Vertragsstaaten, darunter Großbritannien, Frankreich und Deutschland, es ratifiziert haben werden. Die anderen beiden Rechtsakte treten ab dem 1. 1. 2014 in Kraft oder an dem Tag, an dem das internationale Übereinkommen in Kraft tritt; maßgebend ist das spätere Datum.

Dienstag, 11. Dezember 2012 – Neues Finanzzentrum Wien Mitte eröffnet

Am 10. 12. 2012 öffnete das Infocenter des Finanzzentrums Wien Mitte seine Pforten. Die erste Übersiedlungsphase ist damit abgeschlossen, bis Ende März 2013 werden insgesamt sieben Wiener Finanzämter sowie das Finanzamt für Gebühren, Verkehrssteuern und Glücksspiel an den neuen Standort am Verkehrsknotenpunkt Landstraßer Hauptstraße übersiedelt sein. Nach Abschluss der drei großen Übersiedelungsphasen Ende März/Anfang April 2013 werden in Wien nur noch die folgenden drei Standorte vorhanden sein: Finanzzentrum Wien Mitte mit Infocenter; Finanzamt Wien 2/20/21/22 in Kagran mit Infocenter; weiters wird am derzeitigen Standort des Finanzamtes Wien 3/11, Schwechat und Gerasdorf in Wien Erdberg eine Infocenter-Außenstelle weitergeführt. Das neue Finanzzentrum Wien Mitte in der Marxergasse 4, 1030 Wien, ist Mo.-Mi. 7.30-15.30 Uhr, Do. 7.30 -18.00 Uhr sowie Fr. 7.30-12.00 Uhr für den Parteienverkehr geöffnet und unter der Rufnummer 05 / 0233 233 telefonisch erreichbar.

Dienstag, 11. Dezember 2012 – Mobbing am Arbeitsplatz

Mobbing ist nicht nur in Dienstverhältnissen zum Bund (siehe z. B. das Mobbingverbot in § 43a BDG 1979), sondern in jedem Arbeitsverhältnis verboten. Zur eigenständigen Anspruchsgrundlage wurde Mobbing bisher allerdings noch nicht erhoben. Wenn es um konkrete Ansprüche geht, führt somit kein Weg an der Auseinandersetzung mit den konkreten Rechtsgutverletzungen, die im Mobbingsachverhalt stecken, vorbei. Ein möglicher Ansatz ist die Prüfung, ob vom Arbeitgeber die ihn treffende Fürsorgepflicht verletzt wurde. Wenn dem Arbeitgeber Mobbinghandlungen zur Kenntnis gelangen, hat er unverzüglich auf angemessene Weise Abhilfe zu schaffen. Dabei ist er in Bezug auf die Wahl der Mittel gegen ein bekannt gewordenes Mobbinggeschehen grundsätzlich frei. Der beleidigte Arbeitnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit dem Beleidiger beendet. Er hat jedoch ein Recht darauf, dass der Arbeitgeber aktiv wird und die erforderlichen Mittel ergreift, um ihn vor weiteren Angriffen zu schützen. Untätigkeit führt bei Mobbing selten zum Erfolg, sondern wird häufig als Freibrief missverstanden. An einem Tätigwerden des Arbeitgebers führt daher i. d. R. kein Weg vorbei (OGH 26. 11. 2012, 9 ObA 131/11x).

Dienstag, 11. Dezember 2012 – Festsetzung diverser Mindestlohn- und Heimarbeitstarife

Im Bundesgesetzblatt wurde die Festsetzung folgender Mindestlohn- und Heimarbeitstarife kundgemacht: Festsetzung des Mindestlohntarifs für Hausbesorger/innen für Vorarlberg (BGBl. II Nr. 410/2012); Festsetzung des Mindestlohntarifs für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften für Vorarlberg (BGBl. II Nr. 411/2012); Heimarbeitstarif für Heimarbeiter/innen in der Kettenstichstickerei (BGBl. II Nr. 412/2012); Heimarbeitstarif für Heimarbeiter/innen in der Schifflistickerei der Industrie und des Gewerbes (BGBl. II Nr. 413/2012); Festsetzung des Mindestlohntarifs für Hausbesorger/innen für Tirol (BGBl. II Nr. 414/2012); Festsetzung des Mindestlohntarifs für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften für Tirol (BGBl. II Nr. 415/2012); Festsetzung des Mindestlohntarifs für Hausbesorger/innen für Salzburg (BGBl. II Nr. 416/2012); Festsetzung des Mindestlohntarifs für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften für Salzburg (BGBl. II Nr. 417/2012); Festsetzung des Mindestlohntarifs für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften für Burgenland (BGBl. II Nr. 429/2012); Festsetzung des Mindestlohntarifs für Hausbesorger/innen für Burgenland (BGBl. II Nr. 430/2012); Festsetzung des Mindestlohntarifs für in privaten Bildungseinrichtungen beschäftigte Arbeitnehmer/innen (BGBl. II Nr. 431/2012); Festsetzung des Mindestlohntarifs für Arbeitnehmer/innen in privaten Kinderbetreuungseinrichtungen (BGBl. II Nr. 432/2012); Festsetzung des Mindestlohntarifs für Helfer/innen (Assistent/inn/en) und Kinderbetreuer/innen in Privatkindergärten, -krippen und -horten (Privatkindertagesheimen) (BGBl. II Nr. 433/2012); Festsetzung des Mindestlohntarifs für Au-Pair-Kräfte (BGBl. II Nr. 434/2012).

Montag, 10. Dezember 2012 – BVerfG zum Vertrauensschutz im Steuerrecht

Gesetze mit unechter Rückwirkung sind unter Beachtung der Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit grundsätzlich zulässig. Rückwirkende Änderungen des Steuerrechts für einen noch laufenden Veranlagungs- oder Erhebungszeitraum sind als Fälle unechter Rückwirkung nicht grundsätzlich unzulässig, stehen den Fällen echter Rückwirkung allerdings nahe und unterliegen daher besonderen Anforderungen unter den Gesichtspunkten von Vertrauensschutz und Verhältnismäßigkeit. Der Vorschlag des Vermittlungsausschusses vom 11. 12. 2001 zur Einfügung des § 8 Nr. 5 in das deutsche Gewerbesteuergesetz, erst recht aber der Beschluss des Deutschen Bundestages hierzu vom 14. 12. 2001, haben das Vertrauen in den zukünftigen Bestand der bisherigen Rechtslage zur gewerbesteuerlichen Freistellung von Erträgen im Sinne des § 8b Abs. 1 dKStG aus Streubesitzbeteiligungen zerstört (BVerfG 10. 10. 2012, 1 BvL 6/07).

Montag, 10. Dezember 2012 – Mitunternehmerschaft bei GmbH & stillen Gesellschaftern

Bei der Prüfung der Fremdüblichkeit der stillen Gesellschaft ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem die Verpflichtung zur Leistung der Einlage entsteht. Das ist der Zeitpunkt der Unterzeichnung des Abschlusses des Gesellschaftsvertrags. Erst mit einem wirksamen Gesellschaftsvertrag erfolgt die Einzahlung der Geldmittel der Gesellschafter an ihre Gesellschaft aus dem Rechtsgrund einer stillen Gesellschaft. Es ist auch nicht fremdüblich, dass erhebliche Zeit vor Abschluss des Gesellschaftsvertrags der stille Gesellschafter seine Einlage im Voraus leistet (UFS 13. 11. 2012, RV/3455-W/11).

Montag, 10. Dezember 2012 – VfGH stärkt Transparenz bei Strompreisen

Der VfGH hat die Beschwerde von Energieerzeugern gegen Einsicht der E-Control abgewiesen: Die angefochtenen Bescheide ordnen die Übermittlung von Daten in einer Weise an, die gesetzlich grundgelegt ist, mit den der E-Control als Regulierungsbehörde übertragenen Aufgaben der Überwachung und Aufsicht über den Elektrizitätsmarkt konkret in Zusammenhang stehen und für die Wahrnehmung dieser Aufgaben das Maß des Erforderlichen nicht überschreiten. Der Vorstand der E-Control hat daher mit Erlassung der angefochtenen Bescheide die beschwerdeführenden Gesellschaften nicht in ihrem Grundrecht auf Datenschutz verletzt. Da in Bezug auf die mit den angefochtenen Bescheiden bewirkten Informationseingriffe Art. 8 GRC, der ebenfalls den Schutz personenbezogener Daten verbürgt, keinen diesbezüglich über die Verfassungsbestimmung des § 1 DSG 2000 hinausgehenden Schutzgehalt hat, führt eine Prüfung der wesentlich auch in Durchführung der Elektrizitätsbinnenmarkt-RL ergangenen Bescheide an diesem Grundrecht zu keinem anderen Ergebnis. Denn nach Art. 8 Abs. 2 GRC dürfen die personenbezogenen Daten ebenfalls nur auf einer gesetzlich geregelten Grundlage verarbeitet werden. Dies ist durch die die angefochtenen Bescheide tragenden gesetzlichen Grundlagen gewährleistet (VfGH 29. 9. 2012, B 54/12 u. a.)

Montag, 10. Dezember 2012 – Sozialplan-Entlassungsabfindung und Diskriminierungsverbot

Ein Sozialplan darf nach Ansicht des EuGH eine geminderte Entlassungsabfindung für Arbeitnehmer vorsehen, die kurz vor dem Renteneintritt stehen. Eine solche Ungleichbehandlung könne nämlich durch das Ziel gerechtfertigt werden, einen Ausgleich für die Zukunft zu gewähren und jüngere Arbeitnehmer zu schützen sowie ihre berufliche Wiedereingliederung zu unterstützen, und sie trage zugleich der Notwendigkeit einer gerechten Verteilung der begrenzten finanziellen Mittel eines Sozialplans Rechnung. Darüber hinaus sei es legitim, zu vermeiden, dass eine Entlassungsabfindung Personen zugutekommt, die keine neue Stelle suchen, sondern ein Ersatzeinkommen in Form einer Altersrente beziehen wollen. Es stellt nach dem Dafürhalten der Luxemburger Richter jedoch eine nach dem Unionsrecht verbotene Diskriminierung dar, wenn bei der Berechnung der Minderung der Entlassungsabfindung die Möglichkeit einer vorzeitigen Altersrente wegen einer Behinderung berücksichtigt wird. Durch eine derartige Ungleichbehandlung nicht behinderter und behinderter Arbeitnehmer werde nämlich sowohl das Risiko für Schwerbehinderte (die im Allgemeinen größere Schwierigkeiten als nicht behinderte Arbeitnehmer haben, sich wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern) als auch die Tatsache verkannt, dass das Risiko steige, je mehr sie sich dem Renteneintrittsalter näherten (EuGH 6. 12. 2012, Rs. C-152/11, Odar).

Montag, 10. Dezember 2012 – BVerfG zum Vertrauensschutz im Steuerrecht

Gesetze mit unechter Rückwirkung sind unter Beachtung der Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit grundsätzlich zulässig. Rückwirkende Änderungen des Steuerrechts für einen noch laufenden Veranlagungs- oder Erhebungszeitraum sind als Fälle unechter Rückwirkung nicht grundsätzlich unzulässig, stehen den Fällen echter Rückwirkung allerdings nahe und unterliegen daher besonderen Anforderungen unter den Gesichtspunkten von Vertrauensschutz und Verhältnismäßigkeit. Der Vorschlag des Vermittlungsausschusses vom 11. 12. 2001 zur Einfügung des § 8 Nr. 5 in das deutsche Gewerbesteuergesetz, erst recht aber der Beschluss des Deutschen Bundestages hierzu vom 14. 12. 2001, haben das Vertrauen in den zukünftigen Bestand der bisherigen Rechtslage zur gewerbesteuerlichen Freistellung von Erträgen im Sinne des § 8b Abs. 1 dKStG aus Streubesitzbeteiligungen zerstört (BVerfG 10. 10. 2012, 1 BvL 6/07).

Montag, 10. Dezember 2012 – Mitunternehmerschaft bei GmbH & stillen Gesellschaftern

Bei der Prüfung der Fremdüblichkeit der stillen Gesellschaft ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem die Verpflichtung zur Leistung der Einlage entsteht. Das ist der Zeitpunkt der Unterzeichnung des Abschlusses des Gesellschaftsvertrags. Erst mit einem wirksamen Gesellschaftsvertrag erfolgt die Einzahlung der Geldmittel der Gesellschafter an ihre Gesellschaft aus dem Rechtsgrund einer stillen Gesellschaft. Es ist auch nicht fremdüblich, dass erhebliche Zeit vor Abschluss des Gesellschaftsvertrags der stille Gesellschafter seine Einlage im Voraus leistet (UFS 13. 11. 2012, RV/3455-W/11).

Montag, 10. Dezember 2012 – VfGH stärkt Transparenz bei Strompreisen

Der VfGH hat die Beschwerde von Energieerzeugern gegen Einsicht der E-Control abgewiesen: Die angefochtenen Bescheide ordnen die Übermittlung von Daten in einer Weise an, die gesetzlich grundgelegt ist, mit den der E-Control als Regulierungsbehörde übertragenen Aufgaben der Überwachung und Aufsicht über den Elektrizitätsmarkt konkret in Zusammenhang stehen und für die Wahrnehmung dieser Aufgaben das Maß des Erforderlichen nicht überschreiten. Der Vorstand der E-Control hat daher mit Erlassung der angefochtenen Bescheide die beschwerdeführenden Gesellschaften nicht in ihrem Grundrecht auf Datenschutz verletzt. Da in Bezug auf die mit den angefochtenen Bescheiden bewirkten Informationseingriffe Art. 8 GRC, der ebenfalls den Schutz personenbezogener Daten verbürgt, keinen diesbezüglich über die Verfassungsbestimmung des § 1 DSG 2000 hinausgehenden Schutzgehalt hat, führt eine Prüfung der wesentlich auch in Durchführung der Elektrizitätsbinnenmarkt-RL ergangenen Bescheide an diesem Grundrecht zu keinem anderen Ergebnis. Denn nach Art. 8 Abs. 2 GRC dürfen die personenbezogenen Daten ebenfalls nur auf einer gesetzlich geregelten Grundlage verarbeitet werden. Dies ist durch die die angefochtenen Bescheide tragenden gesetzlichen Grundlagen gewährleistet (VfGH 29. 9. 2012, B 54/12 u. a.)

Montag, 10. Dezember 2012 – Sozialplan-Entlassungsabfindung und Diskriminierungsverbot

Ein Sozialplan darf nach Ansicht des EuGH eine geminderte Entlassungsabfindung für Arbeitnehmer vorsehen, die kurz vor dem Renteneintritt stehen. Eine solche Ungleichbehandlung könne nämlich durch das Ziel gerechtfertigt werden, einen Ausgleich für die Zukunft zu gewähren und jüngere Arbeitnehmer zu schützen sowie ihre berufliche Wiedereingliederung zu unterstützen, und sie trage zugleich der Notwendigkeit einer gerechten Verteilung der begrenzten finanziellen Mittel eines Sozialplans Rechnung. Darüber hinaus sei es legitim, zu vermeiden, dass eine Entlassungsabfindung Personen zugutekommt, die keine neue Stelle suchen, sondern ein Ersatzeinkommen in Form einer Altersrente beziehen wollen. Es stellt nach dem Dafürhalten der Luxemburger Richter jedoch eine nach dem Unionsrecht verbotene Diskriminierung dar, wenn bei der Berechnung der Minderung der Entlassungsabfindung die Möglichkeit einer vorzeitigen Altersrente wegen einer Behinderung berücksichtigt wird. Durch eine derartige Ungleichbehandlung nicht behinderter und behinderter Arbeitnehmer werde nämlich sowohl das Risiko für Schwerbehinderte (die im Allgemeinen größere Schwierigkeiten als nicht behinderte Arbeitnehmer haben, sich wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern) als auch die Tatsache verkannt, dass das Risiko steige, je mehr sie sich dem Renteneintrittsalter näherten (EuGH 6. 12. 2012, Rs. C-152/11, Odar).

Freitag, 7. Dezember 2012 – Bundesfinanzgericht, Enforcement, Grundbuchsgebühr u. a.: Nationalrat beschließt zahlreiche Gesetze

Das Plenum des Nationalrats hat in den Sitzungen am 5. und 6. 12. 2012 zahlreiche Gesetze beschlossen, u. a. das Finanzverwaltungsgerichtsbarkeitsgesetz (Organisation des neuen Bundesfinanzgerichts), das Rechnungslegungs-Kontrollgesetz (Enforcement; Schaffung einer sog. Bilanzpolizei); eine Novelle des Zahlungsdienstegesetzes (SEPA-Verfahren), die Grundbuchsgebührennovelle (Neuregelung der Eintragungsgebühr) und das Versicherungsrechts-Änderungsgesetz (Unisex-Regel, Diskriminierungsverbot Behinderter).

Freitag, 7. Dezember 2012 – Rückwirkende Zuordnung eines Grundstückes zum Grundvermögen

Nach § 52 Abs. 2 BewG sind land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücksflächen dem Grundvermögen zuzurechnen, wenn nach ihrer Lage und den sonstigen Verhältnissen, insb. mit Rücksicht auf die bestehenden Verwertungsmöglichkeiten, anzunehmen ist, dass sie in absehbarer Zeit anderen als land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dienen werden. Bei einer rückwirkenden Zuordnung zum Grundvermögen ist derjenige Zeitraum als absehbar oder nicht absehbar zu beurteilen, der zwischen dem Bewertungsstichtag und dem Tag liegt, an dem eine Verwertung des strittigen Grundstückes als Bauland frühestens möglich ist. Beurteilungszeitpunkt für eine mögliche Bebauung ist der Tag der Bescheiderlassung. Ist das Grundstück als Bauland gewidmet, voll aufgeschlossen und besteht eine rege Nachfrage nach Baugrundstücken, so kann auch ein längerer Zeitraum als absehbarer Zeitraum angesehen werden. In diesem Fall ist auch eine rückwirkende Zuordnung eines Grundstückes zum Grundvermögen möglich (UFS 22. 11. 2012, RV/1446-L/08).

Donnerstag, 6. Dezember 2012 -Subunternehmer als Dienstnehmer

Der Beschwerdeführer erbringt Leistungen im Bereich Innenausbau und Stuckatur für andere Bauunternehmen. Bei einer Prüfung wurde festgestellt, dass sieben als „Spachtler“ tätige Subunternehmer in Wirklichkeit als Dienstnehmer einzustufen sind; dementsprechend wurde Lohnsteuer, Sozialversicherung und Kommunalsteuer vorgeschrieben. Der VwGH bestätigt dies, weil in den vorgelegten „Aufträgen“ jeweils nur die Art der Arbeiten, aber keine als Werk konkretisierte Leistung beschrieben gewesen und auch jeweils zeitraumbezogen nach Monaten abgerechnet worden ist, ohne dass die Rechnungen Bezugnahmen auf bestimmte als Werk deutbare Leistungen enthalten hätten (VwGH 31. 7. 2012, 2008/13/0071).

Donnerstag, 6. Dezember 2012 – Ausgleichstaxe nach dem BEinstG für das Kalenderjahr 2013

Die Höhe der gemäß § 9 Abs. 2 BEinstG zu entrichtenden Ausgleichstaxe beträgt für das Kalenderjahr 2013 für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre, für Dienstgeber mit 25 bis 99 Dienstnehmern monatlich 238 Euro (2012 waren es 232 Euro), für Dienstgeber mit 100 bis 399 Dienstnehmern monatlich 334 Euro (2012: 325 Euro) und für Dienstgeber mit 400 oder mehr Dienstnehmern monatlich 355 Euro (2012: 345 Euro) (Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über die Feststellung der Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz für das Kalenderjahr 2013, BGBl. II Nr. 407/2012).

Donnerstag, 6. Dezember 2012 – Slowakei schafft Flat Tax ab

Das slowakische Parlament hat am 4. 12. 2012 die Abschaffung der Einheitssteuer beschlossen. Die vor neun Jahren eingeführte sog. Flat Tax von 19 % hatte wesentlich zum Ruf der Slowakei als Unternehmerparadies beigetragen und mit dem 2004 erfolgten EU-Beitritt einen Investitionsboom ausgelöst. Von 2013 an wird in dem Euro-Land für Besserverdiener nun ein höherer Steuersatz von 25 % gelten. Unternehmen bezahlen dann generell 23 % statt der bisherigen 19 %. Die slowakische Regierung wolle mit dieser Maßnahme das Haushaltsdefizit von fast 5 % auf unter 3 % des BIP reduzieren, berichtet die APA.

Donnerstag, 6. Dezember 2012 – KV-Abschluss für Handelsangestellte

Nach sechs Verhandlungsrunden einigten sich die Sozialpartner am 5. 12. 2012 laut Angaben der APA auf einen neuen Kollektivvertrag für über eine halbe Million Beschäftigte im Handel: Angestellte bekommen ab 1. 1. 2013 um 2,98 % mehr Gehalt, Lehrlinge 3,1 %. Da Gehälter auf den vollen Euro aufgerundet würden, erhielten rund 90 % der Handelsangestellten de facto ein Gehaltsplus von 3 %, hieß es aus Gewerkschaftskreisen. Themen aus dem Rahmenrecht wurden aus den diesjährigen Kollektivvertragsverhandlungen ausgeschlossen und in eigens eingerichtete Arbeitsgruppen ausgelagert. Diesbezüglich ist mit Ergebnissen erst im Laufe des kommenden Jahres zu rechnen.

Mittwoch, 5. Dezember 2012 – Einkunftszurechnung an ein liechtensteinisches Büro eines in Österreich ansässigen Steuerberaters

(B. R.) Liegt die wesentliche Wertschöpfungsfunktion eines Wirtschaftstreuhänders und Steuerberaters mit inländischem Stammsitz in Österreich, sind die für diese Arbeiten bezogenen Einkünfte dem Stammsitz und nicht dem Büro in Liechtenstein zuzurechnen, auch wenn er gewisse Arbeiten wie Führung der Buchhaltung oder Erstellung der Jahresabschlüsse für österreichische Klienten in einem eigenen Büro in Liechtenstein durchführen lässt. Eine allfällige, durch diese Verlagerung von Arbeiten für österreichische Klienten in das Büro in Liechtenstein bewirkte Gesamtgewinnsteigerung ist mit einer zusätzlichen Gewinntangente abzugelten. Einkünfte im Zusammenhang mit Arbeiten für „ausländische“ und nicht vor österreichischen Behörden vertretenen Klienten sind hingegen von dieser Beurteilung nicht berührt (UFS 23.10.2010, RV/0090-F/10).

Mittwoch, 5. Dezember 2012 – Einlage und Gestaltungsmissbrauch

Die Einzahlung von Geld auf ein betriebliches Konto ist eine Einlage im Sinne von § 4 Abs. 4a Satz 2 dEStG a. F.; das gilt auch bei sinngemäßer Anwendung der Vorschrift auf die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 dEStG a. F. Die kurzfristige Einlage von Geld stellt einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts dar, wenn sie allein dazu dient, die Hinzurechnung nach § 4 Abs. 4a dEStG a. F. nicht abziehbarer Schuldzinsen zu umgehen; in diesem Fall entsteht der Steueranspruch so, wie er entstanden wäre, wenn die Einlage unterblieben wäre (BFH 21. 8. 2012, VIII R 32/09).

Mittwoch, 5. Dezember 2012 – Aufwandersatzverordnung für 2013 im Bundesgesetzblatt kundgemacht

Aufgrund der §§ 1 und 2 des Bundesgesetzes über den Aufwandersatz von gesetzlichen Interessenvertretungen und freiwilligen kollektivvertragsfähigen Berufsvereinigungen in Arbeitsrechtssachen – Aufwandersatzgesetz, BGBl. Nr. 28/1993, i. d. F. des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 98/2001, wird verordnet: Die Höhe der als Aufwandersatz in Arbeitsrechtssachen zu leistenden Pauschalbeträge wird wie folgt festgesetzt: 1. für das Verfahren erster Instanz: a) bis zur ersten Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung oder bis zur abgesonderten Abhaltung einer ersten Tagsatzung bzw. bis zur Erlassung eines Zahlungsbefehls, Zahlungsauftrages oder Versäumungsurteils: 250 Euro; b) für das weitere Verfahren: 435 Euro; 2. für das Berufungsverfahren und das Verfahren über einen Rekurs gegen einen Endbeschluss: 435 Euro. Diese Verordnung tritt mit 1. 1. 2013 in Kraft (Verordnung der Bundesregierung über den Aufwandersatz von gesetzlichen Interessenvertretungen und kollektivvertragsfähigen freiwilligen Berufsvereinigungen in Arbeitsrechtssachen [Aufwandersatzverordnung], BGBl. II Nr. 403/2012).

Dienstag, 4. Dezember 2012 – Steuertermine im Jänner

Am 15. Jännar 2013 sind folgende Abgaben fällig:
•Umsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat November 2012;
•Normverbrauchsabgabe für den Monat November 2012;
•Elektrizitäts-, Kohle- und Erdgasabgabe für den Monat November 2012;
•Werbeabgabe für den Monat November 2012;
•Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 Z 3 EStG für den Monat November 2012;
•Lohnsteuer für den Monat Dezember 2012;
•Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat Dezember 2012;
•Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat Dezember 2012;
•Kommunalsteuer für den Monat Dezember 2012.

Dienstag, 4. Dezember 2012 – Haushalt: Deutschland erreicht dieses Jahr Nulldefizit

Auf der Grundlage der aktualisierten Mittelfristprojektion des Bundesministeriums der Finanzen erreicht Deutschland schon in 2012 einen vollständig ausgeglichenen Staatshaushalt. Das bedeutet, dass das gesamtstaatliche Maastricht-Defizit in diesem Jahr vollständig abgebaut wird, also bereits bei null liegt. Noch im Sommer lag die Schätzung bei gut 0,5 % des BIP. Zur Verbesserung gegenüber der Schätzung vom Sommer hat beigetragen, dass der Bundeshaushalt im Vollzug mit einem deutlich niedrigeren Finanzierungsdefizit abschließen wird. Trotz der finanziellen Belastungen aus der langfristigen Stabilisierung der Eurozone könnte das Finanzierungsdefizit bei nur 25 Mrd. Euro und damit unterhalb des Ansatzes des Nachtragshaushaltes liegen. Die Schuldenstandsquote fällt 2012 mit 81,5 % des BIP um 2 Prozentpunkte günstiger aus als im Sommer erwartet. Im Ergebnis könnte die Schuldenquote aus heutiger Sicht bis auf rund 73 % des BIP im Jahr 2016 sinken.

Dienstag, 4. Dezember 2012 – Festsetzung diverser Mindestlohntarife

Im Bundesgesetzblatt wurde die Festsetzung folgender Mindestlohntarife kundgemacht: Mindestlohntarif für Hausbetreuer/innen für Österreich (BGBl. II Nr. 388/2012); Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen für Wien (BGBl. II Nr. 389/2012); Mindestlohntarif für die Betreuung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften für Wien (BGBl. II Nr. 390/2012); Mindestlohntarif für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften für Oberösterreich (BGBl. II Nr. 393/2012); Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen für Oberösterreich (BGBl. II Nr. 394/2012).

Montag, 3. Dezember 2012 – Hinterziehungsabsicht bei nicht deklarierten Einkünften aus Schweizer Depots

(B. R.) Es ist realitätsfremd, ein Steuerpflichtiger sei gutgläubig der Auffassung, erhebliche Einkünfte aus Schweizer Depots seien in Österreich steuerfrei und müssten nicht einmal in den Steuererklärungen angegeben werden. Allein aus dem Umstand, dass diese Kapitalerträge nicht deklariert wurden, ist bereits bedingter Vorsatz durch unvollständige Angaben anzunehmen. Dabei dürfen auch die seit vielen Jahren in der Öffentlichkeit geführten Diskussionen bezüglich Sicherstellung der Besteuerung von Kapitaleinkünften aus in der Schweiz angelegten Kapitalvermögen nicht unberücksichtigt bleiben. Auch nach dem Gesamtbild der Vermögensverhältnisse ist zweifelsfrei davon auszugehen, dass der Steuerpflichtigen die Steuerbarkeit der Kapitaleinkünfte kannte. Nach allgemeiner Lebenserfahrung ist regelmäßig anzunehmen, dass derjenige, der über ein größeres Vermögen (hier ca. EUR 1,9 Mio.) verfügt, auch von der potentiellen Steuerpflicht anfallender Erträge weiß. In Anbetracht der Einkommensverhältnisse und dem Vorliegen diverser ausländischer Einkunftsquellen kann das Vorbringen, der Steuerpflichtige wäre rechtsirrig davon ausgegangen, mit dem in der Schweiz erfolgten verschwindend geringen Quellensteuerabzug seien sämtliche Steuerpflichten erfüllt, nicht als ernsthaft gewertet werden. Die Nichterklärung von Kapitaleinkünften aus Depots in der Schweiz erfüllt daher den Tatbestand der hinterzogenen Abgaben und führt zu der verlängerten Festsetzungsverjährung nach § 207 Abs. 2 BAO (UFS 11. 10. 2012, RV/1451-W/11).

Montag, 3. Dezember 2012 – Gesellschaftsteuerrechtliche Beurteilung von Verlustabdeckungszusagen

Im Gefolge des EuGH-Urteils vom 1. 12. 2011, Rs. C-492/10, Immobilien Linz, hat das BMF mit Erlass vom 30. 11. 2012, BMF-010206/0211-VI/5/2012, seine Rechtsansicht zur gesellschaftsteuerrechtlichen Beurteilung von Verlustzusagen (siehe zu diesem Themenkreis bereits Aigner/Kofler/Tumpel, SWK-Heft 2/2012, 72; Petritz-Klar/Petritz, SWI 2012, 77; Fischerlehner, UFSjournal 2011, 441) veröffentlicht: Die Verlustübernahme durch einen Gesellschafter unterliegt dann nicht der Gesellschaftsteuer, wenn die Gesellschaft vor dem Bilanzstichtag einen klagbaren Anspruch auf die Übernahme des unternehmensrechtlichen Jahresverlustes erwirbt. Zum Volltext des Erlasses in der Findok.

Montag, 3. Dezember 2012 – Kündigung eines Vertragsbediensteten wegen Dienstunfähigkeit infolge überhöhter Krankenstände

Der Arbeitgeber, der die Kündigung eines Vertragsbediensteten wegen überhöhter Krankenstände ausspricht, muss nach Ansicht des OGH eine Prognose über die weitere Arbeitsfähigkeit des betroffenen Arbeitnehmers anstellen. Sie sei im zeitlichen Zusammenhang mit dem Kündigungszeitpunkt zu erstellen. Entscheidend sei, dass ein verständiger und sorgfältiger Arbeitgeber bei objektiver Betrachtung berechtigt davon ausgehen könne, dass Krankenstände in erhöhtem Ausmaß mit hoher Wahrscheinlichkeit auch in Zukunft zu erwarten sind. Eine ungünstige Prognose könne etwa aus der anhaltend steigenden Zahl der Krankheitstage bei regelmäßigen Krankenständen abgeleitet werden, so das Höchstgericht. Die Entscheidung der Vorinstanzen, dass die Krankenstandstage des Buslenkers eine ungünstige Zukunftsprognose ergaben, wurde vom OGH gebilligt (OGH 22. 9. 2012, 9 ObA 119/12h).