SteuerNews Archiv August 2012

Aus unserem SteuerNews-Service für den österreichischen Steuerverein. In Kooperation mit dem Linde-Verlag. Die SteuerNews stammen insbesondere aus folgenden Quellen: PV-Info, SWKOnline, SWI, ASok, UFSjournal, BMF u.v.a.m.

Freitag, 31. August 2012 – OGH zur Gewährleistungspflicht des Verkäufers

Die unentgeltliche Ersatzlieferung umfasst das Wahlrecht des Verkäufers, entweder selbst den Ausbau des mangelhaften Verbrauchsguts (hier: Heizkörper) aus der Sache, in die es eingebaut wurde, vorzunehmen und das als Ersatz gelieferte Verbrauchsgut in diese Sache einzubauen oder die Kosten zu tragen, die für diesen Ausbau und den Einbau des als Ersatz gelieferten Verbrauchsguts notwendig sind. Verweigert der Übergeber die (vollständige) Verbesserung oder den (vollständigen) Austausch, gerät er mit seinen Gewährleistungspflichten in Verzug. Damit ist der Übernehmer befugt, auf die Gewährleistungsbehelfe der zweiten Stufe (Preisminderung oder Wandlung) umzusteigen. Auch der Umstand, dass der (unterdessen verschrottete) Kaufgegenstand nicht zurückgegeben werden kann, schließt nicht die Wandlung als solche aus, sondern führt nur dazu, dass dessen Wert vom Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises abzuziehen ist (OGH 10. 7. 2012, 4 Ob 80/12m).

Freitag, 31. August 2012 – Keine aufschiebende Wirkung in Verfahren über autonome Studienbeiträge

Der VfGH hat entschieden, Beschwerden gegen die Vorschreibung autonomer Studiengebühren grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung zu gewähren. Das heißt, die Vorschreibung der Zahlung gilt auch während des VfGH-Verfahrens. Sie wird nicht ausgesetzt. Bereits entrichtete Studienbeiträge sind rückzuerstatten, sollten die Bestimmungen zu den Studienbeiträgen aufgehoben werden. Daher ist es derzeit kein unzumutbarer Nachteil, wenn die aufschiebende Wirkung nicht gegeben wird. Es kann jedoch sein, dass es im konkreten Einzelfall besonders außergewöhnliche Umstände gibt, die eine aufschiebende Wirkung und damit die Aussetzung der konkreten Zahlungsverpflichtung rechtfertigen. Der VfGH wird daher jeden einzelnen Antrag auf aufschiebende Wirkung prüfen und im Einzelfall entscheiden. Grundsätzlich gilt jedoch, dass solchen Beschwerden keine aufschiebende Wirkung zukommt.

Donnerstag, 30. August 2012 – Deutschland setzt Basel III um

Das deutsche Bundeskabinett hat den vom Bundesminister der Finanzen vorgelegten Gesetzesentwurf zur nationalen Umsetzung der europäischen Basel III-Regeln beschlossen. Die vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Dezember 2010 vorgeschlagenen Eigenkapital- und Liquiditätsstandards (die sog. Basel III-Regeln) verlangen von den Banken qualitativ besseres und quantitativ umfangreicheres Eigenkapital. Außerdem müssen Banken künftig, wenn sie gegen das Kreditwesengesetz verstoßen, mit empfindlicheren Geldstrafen rechnen. Neben den klassischen Instrumenten wie dem Entzug der Bankzulassung und der Abberufung von Bankvorständen wird der Bußgeldrahmen so weit erhöht, dass er es grundsätzlich ermöglicht, die durch Verstöße gegen das Bankaufsichtsrecht erzielten Gewinne abzuschöpfen. Die BaFin wird in ihren Eingriffs- und Sanktionsmöglichkeiten deutlich gestärkt. Die Basel III-Regeln sollen in der EU durch die Vierte Änderung der Banken- und Kapitaladäquanzrichtlinie (das sog. CRD IV-Paket) zum 1. 1. 2013 eingeführt werden. Diese befindet sich seit geraumer Zeit im europäischen Vermittlungsverfahren zwischen Europäischem Parlament, Rat und Europäischer Kommission.

Donnerstag, 30. August 2012 – Festlegung der neuen Vignettenpreise

Der Preis einer Jahresvignette, die im Jahr 2013 zur Straßenbenützung berechtigt, einschließlich Umsatzsteuer beträgt laut Vignettenpreisverordnung 2012, BGBl. II Nr. 276/2012, für einspurige Kraftfahrzeuge 32,10 Euro und für mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren höchstes zulässiges Gesamtgewicht nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, 80,60 Euro. Ebenfalls angepasst werden in der genannten Verordnung die Preise für Zweimonats-, Zehntages- sowie Korridorvignetten.

Donnerstag, 30. August 2012 – Vorweggenommene Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

(B. R.) Bei vorweggenommenen Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung muss die entsprechende Absicht klar und eindeutig nach außen in Erscheinung treten. Diese Voraussetzung kann in freier Beweiswürdigung als erfüllt angesehen werden, wenn ein Bauernhaus innerhalb von ca. zwei Jahren nach der Anschaffung des Mietobjektes in fünf tatsächlich vermietete Einheiten umgebaut wird und die beabsichtigte Vermietung Grundlage sowohl der Kreditgewährung durch die Bank als auch der Kreditbesicherung durch einen Bürgen ist (UFS 1. 6. 2012, RV/0464-F/09).

Mittwoch, 29. August 2012 – Keine 10%-Grenze beim Vorsteuerabzug i. Z. m. gemischt genutzten Gebäuden

Für ein Gebäude, bei welchem räumliche Bereiche überwiegend oder gänzlich für private Wohnzwecke des Unternehmers genutzt werden, wird der (anteilige) Vorsteuerausschluss, insbesondere vor dem Hintergrund der hier maßgeblichen Unionsrechtslage und somit jedenfalls für Zeiträume vor Inkrafttreten von Art. 186a der MwStSyst-RL, durch die (speziellere) Bestimmung des § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1994 geregelt. Bei teilweise privaten Wohnzwecken des Unternehmers dienenden Gebäuden ist daher das Überwiegen der privaten Nutzung pro Raum zu prüfen und nicht das Erreichen der 10%-Grenze an unternehmerischer Nutzung des Gesamtgebäudes. Eine 10%-Grenze, wie sie mit dem AbgÄG 2004 in § 12 Abs. 2 Z 1 UStG 1994 eingeführt worden ist, findet sich in § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1994 nicht. Werden daher bei einem gemischt unternehmerisch und privat genutzten Gebäude Räume von insgesamt mehr als 90 % der Nutzfläche des Gebäudes ausschließlich oder überwiegend privat genutzt, so schließt dies dennoch den Vorsteuerabzug nicht zur Gänze aus (VwGH 28. 6. 2012, 2009/15/0217).

Mittwoch, 29. August 2012 – Urlaubsersatzleistung zu Saisonende bei Saisonbetrieben

(E. K.) – Der VwGH unterschied bezüglich der Abgeltung offenen Urlaubs zwischen der in den Jahren 2001 bis 2007 verpflichtenden Verlängerung des Dienstverhältnisses laut Zusatzkollektivvertrag für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe im Ausmaß der Hälfte des offenen Urlaubs (maximal sieben Werktage) und dem restlichen noch offenen Urlaub. Ersteres stellt laut VwGH eine Fortzahlung des Grundlohns während des in natura verbrauchten Urlaubs und somit eine tatsächliche Verlängerung des Dienstverhältnisses mit allen arbeitsrechtlichen Ansprüchen und auch einer entsprechenden lohnsteuerrechtlichen tatsächlichen Verlängerung dar. Demnach kann § 67 Abs. 8 lit. d EStG für die Besteuerung von Urlaubsersatzleistungen nicht angewendet werden. Diese kollektivvertragliche Regelung war rechtlich äußerst umstritten und wurde ab 2008 wieder fallen gelassen. Diese Entscheidung bezieht sich auf eine alte Rechtslage des Kollektivvertrags für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe; alle offenen Urlaube der Jahre ab 2008 sind daher wie gewohnt als Urlaubsersatzleistung zu versteuern (VwGH 28. 6. 2012, 2009/15/0027).

Mittwoch, 29. August 2012 – Sicherstellungsauftrag gegen einen potenziell Haftungspflichtigen

Gegen Personen, die der Begehung eines vorsätzlichen Finanzvergehens verdächtig sind, kann schon ab Anhängigkeit eines Strafverfahrens, somit bereits vor der Entstehung eines sie betreffenden (akzessorischen) Abgabenanspruches im Sinne von § 11 BAO, ein Sicherstellungsauftrag erlassen werden. Das verbum legale „sinngemäߓ in § 232 Abs. 3 BAO hat zum Inhalt, dass bereits gegenüber einem potenziellen, noch nicht in Anspruch genommenen Haftungspflichtigen im Sinne des § 11 BAO eine Sicherstellung nach den allgemeinen Vorgaben des Abs. 1 und 2 des § 232 BAO möglich ist. Die Anhängigkeit eines Finanzstrafverfahrens ist für eine Sicherstellung bei einem potenziell Haftungspflichtigen Bedingung, reicht aber für sich allein nicht aus. Hinsichtlich eines potenziell Haftungspflichtigen müssen auch noch die Kriterien des Abs. 1 und Abs. 2 des § 232 BAO erfüllt sein (UFS 25. 7. 2012, ZRV/0070-Z3K/12). Lesen Sie in Kürze mehr dazu in einer Entscheidungsbesprechung von Dr. Wilhelm Pistotnig, UFS Graz.

Mittwoch, 29. August 2012 – Die Geltendmachung von Ansprüchen und deren Verfall nach den Kollektivverträgen

Viele österreichische Kollektivverträge beinhalten für die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis Verfallsfristen. Die diversen Kollektivverträge normieren dabei unterschiedliche Fristen, aber vor allem auch unterschiedliche Formgebote hinsichtlich der Geltendmachung. Zu hinterfragen gilt es in diesem Zusammenhang, ob die Formvorschriften konstitutive oder lediglich deklarative Wirkung haben. Der OGH befasste sich in seiner Entscheidung vom 27. 2. 2012, 9 ObA 13/12w, abermals mit der Frage, welche Vorgangsweise für eine schriftliche Geltendmachung ausreicht, wenn der Kollektivvertrag für die Durchsetzung eines Anspruchs explizit Schriftlichkeit vorsieht. Mag. Michael Geiblinger, PLL.M. (Medical Law) nimmt in der August-Ausgabe der ASoK das aktuelle Judikat zum Anlass, den angesprochenen Themenkomplex systematisch darzustellen.

Dienstag, 28. August 2012 – Die schlechteste Zahlungsmoral hat – der Staat

Eine aktuelle Studie des Kreditschutzverbandes von 1870 kommt zu dem Ergebnis, dass die Gebietskörperschaften die schlechteste Zahlungsmoral aufweisen: Sie begleichen Rechnungen heuer im Schnitt innerhalb von 42 Tagen (und brauchen damit vier Tage länger als im Vorjahr). Private hingegen zahlen – ebenso wie 2011 – innerhalb von 18 Tagen. Im Burgenland lässt die öffentliche Hand die Rechnungen am längsten liegen (46 Tage), in Wien und Oberösterreich sind es 45 Tage. Dahinter folgen die Steiermark und Niederösterreich mit 44 bzw. 43 Tagen. Um fast zwei Wochen schneller als die Behörden im Burgenland zahlen jene in Vorarlberg (35 Tage). Auch in Tirol (37 Tage), Salzburg und Kärnten (jeweils 39 Tage) geht es deutlich schneller als im Osten des Landes.

Dienstag, 28. August 2012 – Sprache der Verrechnungspreisdokumentation

Wird die Verrechnungspreisdokumentation von multinationalen Unternehmen auf der Grundlage der EU-Ratsentschließung über den EU-Verhaltenskodex zur Verrechnungspreisdokumentation verbundener Unternehmen, ABl. Nr. C 176 vom 28. 7. 2006, aufgebaut (EU-VPD), wird diese als Kerndokument für die Beurteilung der Verrechnungspreise eines multinationalen Unternehmens in Österreich anerkannt (VPR 2010 Rz, 309). Ob sich multinationale Unternehmen der EU-VPD unterwerfen wollen, ist ihnen zwar freigestellt; wenn sich aber ein internationaler Konzern für die EU-VPD entscheidet, dann trifft ihn die Verpflichtung, sie EU-weit kohärent anzuwenden (Z 10 EU-VPD) und es ist der Konzern demnach verpflichtet, ein Masterfile mit einer Dokumentation für den Gesamtkonzern und eine landesspezifische Dokumentation vorzulegen (Z 15 EU-VPD). Während das Masterfile durchaus in englischer Sprache erstellt werden kann und eine Übersetzung nur bei unbedingter Notwendigkeit verlangt werden soll (Z 23 EU-VPD), ist die landesspezifische Dokumentation in einer vom jeweiligen Mitgliedstaat vorgeschriebenen Sprache abzufassen (Z 9 EU-VPD). Da in Österreich nach Art. 8 B-VG die deutsche Sprache als Staatssprache vorgeschrieben ist, ergibt sich damit aus der EU-VPD, dass die landesspezifische Dokumentation für Österreich in deutscher Sprache erstellt werden muss. (EAS 3294 vom 24. 8. 2012)

Dienstag, 28. August 2012 – Pflichtveranlagung bei Rückzahlung von Pflichtbeiträgen

(B. R.) Werden dem Steuerpflichtigen Pflichtbeiträge, die ursprünglich von seinen nichtselbständigen Einkünften einbehalten wurden, in weiterer Folge wieder rückgezahlt, ist der Tatbestand einer Pflichtveranlagung gemäß § 41 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 gegeben, weshalb ein Antrag auf Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung auch nicht wieder zurückgenommen werden kann (UFS 13. 7. 2012, RV/0803-W/11).

Montag, 27. August 2012 – Statistik: Aktuelle Entwicklung des Produktionsindex

Der saisonal bereinigte Produktionsindex für den produzierenden Bereich (ÖNACE 2008 B – F) verzeichnete auf der Basis 2005 nach Berechnungen der Statistik Austria im Juni 2012 einen Rückgang um 1,6 % gegenüber Mai 2012. Verglichen mit dem Vorjahresmonat nahm der arbeitstägig bereinigte Produktionsindex in Österreich jedoch um 0,3 % zu. Gegenüber dem Vormonat Mai 2012 ging die Produktion saisonal bereinigt (EU-harmonisiert) im Juni 2012 in der Industrie (ÖNACE 2008 B – E) um 1,1 % zurück. Der Produktionsindex in der Industrie (ÖNACE 2008 B – E) erreichte im Juni 2012 nach Arbeitstagen bereinigt (EU-harmonisiert) 122,1 Punkte und stieg um 0,8 % gegenüber dem Ergebnis des Juni 2011. Die Produktion im Baugewerbe zeigte im Jahresvergleich ein Minus von 2,7 %. Verglichen mit dem Vorjahresmonat Juni 2011 wiesen die Verwendungskategorien folgende Veränderungen auf: Energie: +11,3 %, kurzlebige Konsumgüter: +3,7 %, Investitionsgüter: -0,2 %, Vorleistungsgüter: -0,6 %, langlebige Konsumgüter: -1,1 %.

Montag, 27. August 2012 – Staatsvertrag mit Deutschland zur Nachnutzung von Zollämtern

Derzeit gibt es für die Weiternutzung der bestehenden Infrastruktur der ehemaligen gemeinschaftlichen Grenzzollämter an der österreichisch-deutschen Binnengrenze keine geeignete staatsvertragliche Grundlage. Ein dem Nationalrat vorgelegtes Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Nachnutzung der ehemaligen österreichisch-deutschen gemeinschaftlichen Grenzzollämter (RV 1893 BlgNR 24. GP) soll nun diesbezüglich Abhilfe schaffen. Ziel dieses Abkommens ist es, durch die Weiternutzung der bestehenden Infrastruktur der ehemaligen gemeinschaftlichen Grenzzollämter an der österreichisch-deutschen Binnengrenze weiterhin eine Zollabfertigung als Dienstleistungsangebot für die Wirtschaft zu gewährleisten, sofern durch die Nähe von Speditions- und Verteilerzentren der Bedarf, Zollförmlichkeiten durchführen zu können, nach wie vor gegeben ist. Es erlaubt dem Nachbarstaat, bestimmte Zollstellen, die sich auf dem Hoheitsgebiet des jeweiligen Gebietsstaates befinden, als Binnenzollstellen fortzuführen oder neu einzurichten. Dazu enthält es Regelungen über die anwendbaren Rechtsvorschriften für die Zollabfertigung und die Behandlung beschlagnahmter oder eingezogener Waren sowie über die Rechtsstellung der Bediensteten des Nachbarstaates im Gebietsstaat und der im Gebietsstaat eingerichteten Zollstellen des Nachbarstaates.

Montag, 27. August 2012 – Trinken einer ätzenden Flüssigkeit aus gekaufter Mineralwasserflasche kein Arbeitsunfall

Es liegt nach Ansicht des OGH kein Arbeitsunfall vor, wenn ein Versicherter Verätzungen der Speiseröhre und des Magens erleidet, weil er auf einer Betriebsfahrt aus einer in einer Bäckerei gekauften Mineralwasserflasche trinkt, in die aus Verschulden der Mitarbeiter der Bäckerei eine ätzende Flüssigkeit (Industrielauge für eine Spülmaschine) abgefüllt war. Der OGH hielt fest, der Unfall sei nicht durch besondere Gefahrenelement verursacht worden, die der versicherten Tätigkeit bzw. dem Betrieb des Dienstgebers des Klägers (einem Haustechnikunternehmen) oder den Umständen an der Arbeitsstätte oder der Arbeitstätigkeit zuzurechnen seien. Vielmehr sei die Verwechslung der Flüssigkeiten im Betrieb eines außenstehenden Dritten (einer Bäckerei) geschehen. Die Ansicht des Berufungsgerichts, der bloße Umstand, dass der Ankauf einer Jause in der Bäckerei betriebsüblich war, sei nicht ausreichend, um eine über das normale Maß hinausgehende, durch betriebliche Verhältnisse bedingte besondere Gefährlichkeit zu begründen, sei zu billigen. Der Unfall hebe sich nicht von den vielfältigen alltäglichen Risiken ab, denen jeder Mensch ausgesetzt sei (OGH 24. 7. 2012, 10 ObS 97/12f).

Freitag, 24. August 2012 – Voraussichtliche Grenzbeträge für den AlV-Dienstnehmeranteil 2013

Die voraussichtlichen Grenzbeträge zum Dienstnehmeranteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag (AlV-DNA) für den Wegfall bzw. die Reduktion der AlV-Beiträge bei geringem Einkommen für das Jahr 2013 (aufgrund der Aufwertungszahl: 1,028) betragen (vorbehaltlich der offiziellen Kundmachung im Bundesgesetzblatt): bis 1.219 Euro: 0 % (Verrechnungsgruppe N 25a); über 1.219 Euro bis 1.330 Euro: 1 % (N 25b); über 1.330 Euro bis 1.497 Euro: 2 % (N 25c); über 1.497 Euro: 3 %.

Freitag, 24. August 2012 – Abweichende EuGH-Entscheidung kein Wiederaufnahmegrund

Die in einer Entscheidung des EuGH zum Ausdruck gebrachte abweichende Rechtsansicht, die erst nach rechtskräftigem Abschluss des innerstaatlichen Verfahrens erlassen wurde, ist nicht als Wiederaufnahmsgrund anzusehen. Eine solche Entscheidung bildet keine neue Tatsache oder ein neues Beweismittel. Auch das Unionsrecht gebietet keine andere Beurteilung: Der EuGH hat in einer Reihe von Entscheidungen die Bedeutung der Rechtskraft betont. Das Unionsrecht verpflichtet ein nationales Gericht nicht, von der Anwendung von Vorschriften des nationalen Verfahrensrechts abzusehen und eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung zu überprüfen und aufzuheben, wenn es sich erweist, dass durch diese Entscheidung das Unionsrecht verletzt wurde. Das nationale Gericht kann demnach eine unionsrechtswidrige, aber materiell rechtskräftige Entscheidung nur dann aufheben oder abändern, wenn die innerstaatlichen Verfahrensvorschriften dies ermöglichen. Eine nachträgliche Änderung der maßgebenden Rechtslage bildet im Allgemeinen zwar keine den Anspruch aufhebende oder hemmende Tatsache i. S. d. § 35 Abs. 1 EO, dies gilt aber dann nicht, wenn der Exekutionstitel in die Zukunft wirkt. Insoweit begründet eine Änderung der Rechtslage einen Oppositionsgrund. Der Verpflichtete kann gegen die Unterlassungsexekution geltend machen, sein im Exekutionsantrag behauptetes Verhalten sei nach nunmehr geltender Rechtslage zulässig (OGH 12. 6. 2012, 4 Ob 83/12b).

Donnerstag, 23. August 2012 – Deutschland: Überschuss von 8,3 Mrd. Euro im ersten Halbjahr 2012

Der Finanzierungssaldo des Staates betrug im ersten Halbjahr 2012 nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes + 8,3 Mrd. Euro. Gemessen am Bruttoinlandsprodukt in jeweiligen Preisen (1.299,5 Mrd. Euro) errechnet sich daraus eine Quote von + 0,6 %. Ausschlaggebend dafür war ein Überschuss der Sozialversicherung in Höhe von 11,6 Mrd. Euro, dem ein Defizit der Haushalte von Bund, Länder und Gemeinden in Höhe von 3,3 Mrd. Euro gegenüberstand. Die nach wie vor gute konjunkturelle Entwicklung führte auch im ersten Halbjahr 2012 zu vermehrten Staatseinnahmen. Sie sind im Vergleich zum ersten Halbjahr 2011 um 2,9 % gestiegen. Die staatlichen Ausgaben sind im ersten Halbjahr 2012 mit + 0,8 % moderat gestiegen. 308,7 Mrd. Euro Steuergelder flossen im ersten Halbjahr 2012 in die Staatskassen, davon entfielen 109,1 Mrd. Euro auf Lohn- und Einkommensteuer. Nach einem Zuwachs von + 9,6 % im ersten Halbjahr 2011 hat sich hier der Anstieg der Steuereinnahmen jedoch deutlich auf + 3,8 % abgeschwächt. Einnahmen aus Sozialbeträgen stiegen um 2,8 % auf 217,9 Mrd. Euro; Einnahmen aus Vermögenseinkommen sanken im ersten Halbjahr 2012 um 5,5 % auf 13,5 Mrd. Euro.

Donnerstag, 23. August 2012 – Mietvereinbarung mit Tochter?

Vermietet der Berufungswerber eine von ihm angekaufte „Vorsorgewohnung“ an seine studierende Tochter, der gegenüber er noch unterhaltspflichtig ist, so liegt kein steuerlich anzuerkennendes Mietverhältnis vor; dies selbst dann nicht, wenn ein fremdüblicher Mietvertrag abgeschlossen ist. An dieser Ansicht vermag auch der Umstand nichts zu ändern, dass die Gründe für die Verzögerung im Studienabschluss nicht im Einflussbereich der Tochter gelegen waren. Die Selbsterhaltungsfähigkeit der Tochter wird auch nicht durch allfällige Geldzuwendungen der Großeltern und durch eigene Ersparnisse begründet (UFS 2. 7. 2012, RV/0344-K/10).

Donnerstag, 23. August 2012 – Das Kündigungsrecht des Versicherers in der Insolvenz des Versicherungsnehmers

Das IRÄG 2010 brachte erhebliche Neuerungen im österreichischen Insolvenzrecht. Materiell-rechtliches Kernstück der Novelle sind die Änderungen in Bezug auf Vertragsverhältnisse und im Besonderen die neuen Regelungen der §§ 25a und 25b IO. Diese sehen zum einen eine temporäre Vertragsauflösungssperre für Vertragspartner des Schuldners vor, wenn die Auflösung des Vertrages die Unternehmensfortführung gefährden könnte. Zum anderen wird ein Verbot (formell) insolvenzabhängiger Lösungsklauseln statuiert. In der August-Ausgabe der GesRZ widmen sich Dr. Petra Leupold und MMag. Martin Ramharter in einer ausführlichen Untersuchung den Auswirkungen des IRÄG 2010 auf Versicherungsverträge (vor allem in der Rechtsschutz- sowie D&O-Versicherung). Praktisch bedeutsam ist die Frage, ob und in welcher Weise die Neuerungen im Insolvenzrecht auf das Versicherungsrecht ausstrahlen, insbesondere für etwaige Kündigungs- und Rücktrittsrechte des Versicherers in der Insolvenz des Versicherungsnehmers.

Donnerstag, 23. August 2012 – Kündigung eines Mitglieds des Betriebsrates wegen beharrlicher Pflichtenverletzung

Ein Mitglied des Betriebsrates darf bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit nur nach vorheriger Zustimmung des Gerichts gekündigt oder entlassen werden (§ 120 Abs. 1 ArbVG). Das Gesetz enthält weiters in einer taxativen Aufzählung drei Gründe für die gerichtliche Zustimmung zu der vom Arbeitgeber begehrten Kündigung (§ 121 Z 1 bis 3 ArbVG: dauernde Einschränkung bzw. Einstellung des Betriebs, dauerhafte Arbeitsunfähigkeit und beharrliche Pflichtenvernachlässigung). Der Kündigungstatbestand der „beharrlichen Pflichtenvernachlässigung“ findet sich auch im allgemeinen Entlassungsrecht. Bei bestimmten Gruppen besonders geschützter Arbeitnehmer stellt die beharrliche Pflichtenvernachlässigung keinen Kündigungs-, sondern einen Entlassungstatbestand dar (§ 15 Z 2 APSG; § 12 Abs 2 Z 1 MSchG; § 7 Abs 3 VKG). Lediglich bei begünstigten Behinderten kann die Zustimmung des Behindertenausschusses zur beabsichtigten (oder in bestimmten Ausnahmefällen bereits ausgesprochenen) Kündigung wegen beharrlicher Pflichtenvernachlässigung erfolgen (§ 8 Abs 4 lit. c BEinstG). Zur Klärung des Begriffs der „beharrlichen Pflichtenvernachlässigung“ kann demnach auch auf die Judikatur zu diesem Entlassungstatbestand sowie zu § 8 Abs 4 lit. c BEinstG verwiesen werden. In der August-Ausgabe der ASoK betrachtet Dr. Thomas Rauch die Besonderheiten der beharrlichen Pflichtenvernachlässigung nach § 121 Z 3 ArbVG, mit der sich auch jüngst der OGH befasst hat

Mittwoch, 22. August 2012 – Praxisgebühren können nicht als Sonderausgaben abgezogen werden

Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 28 Abs. 4 des deutschen Sozialgesetzbuchs V, die sog. Praxisgebühren, können nicht als Sonderausgaben abgezogen werden. Gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a dEStG können Steuerpflichtige Beiträge zu Krankenversicherungen als Sonderausgaben abziehen. Darunter fallen jedoch nur solche Ausgaben, die zumindest im Zusammenhang mit der Erlangung des Versicherungsschutzes stehen, also letztlich der Vorsorge dienen. Bei der Praxisgebühr ist dies nicht der Fall, weil der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung unabhängig von der Zahlung der Praxisgebühr gewährt wird. Sie stellt vielmehr eine Form der Selbstbeteiligung der Versicherten an ihren Krankheitskosten dar. Ob Praxisgebühren als außergewöhnliche Belastung nach § 33 Abs. 1 dEStG in Form von Krankheitskosten geltend gemacht werden können, konnte der BFH offenlassen. Im Streitfall wurde die dem Kläger zumutbare Belastung (§ 33 Abs. 3 dEStG) nicht erreicht. Die Zahlungen hätten sich schon aus diesem Grund bei ihm steuerlich nicht auswirken können (BFH 18. 7. 2012, X R 41/11).

Mittwoch, 22. August 2012 – Kein Vertreterpauschale für Energieberater

Ob die Tätigkeit eines Vertreters vorliegt, richtet sich nach der Verkehrsauffassung. In diesem Zusammenhang wird es als wesentlich erachtet, dass Vertreter Geschäfte abschließen und vermitteln. Beinhaltet die zu beurteilende Außendiensttätigkeit nicht überwiegend die Anbahnung und den Abschluss von Geschäften und sind andere Tätigkeiten (wie im gegenständlichen Fall die Betreuung und Beratung von Kunden) vorrangig, so ist das Überwiegen letzterer Tätigkeiten für die Beurteilung als Vertreter schädlich. Ein überwiegend im Außendienst tätiger Angestellter eines Energielieferanten, dessen vordringliche Aufgabe es ist, Kunden über Energiesparpotentiale zu informieren, und im Rahmen dessen Tätigkeit nicht der Abschluss von Energielieferverträgen im Vordergrund steht, erfüllt daher die Voraussetzungen eines Vertreters i. S. d. Pauschalierungsverordnung BGBl. II Nr. 382/2001 nicht (UFS 23. 7. 2012, RV/1696-W/12).

Mittwoch, 22. August 2012 – „Freier Dienstvertrag“ eines Pizzazustellers als echter Arbeitsvertrag

Überwiegen bei einer Gesamtbetrachtung nach der tatsächlichen Handhabung des Vertragsverhältnisses die Merkmale der persönlichen Abhängigkeit des Arbeitnehmers, so liegt auch dann ein echter Arbeitsvertrag vor, wenn die Parteien vermeintlich einen „freien Dienstvertrag“ (einen schriftlichen Vertrag, der als „freier Dienstvertrag“ bezeichnet war) abgeschlossen haben. Im vorliegenden Fall war der Kläger als Pizzazusteller an den vereinbarten Wochentagen für die Beklagte tätig und in deren Betriebsorganisation eingebunden. Er erhielt das vereinbarte Honorar für die geleisteten Stunden. Der OGH billigte die Rechtsansicht der Vorinstanzen, dass das Vertragsverhältnis der Streitteile als echter Arbeitsvertrag zu qualifizieren sei. Im fortgesetzten Verfahren sei allerdings die Höhe der Ansprüche zu überprüfen. Durch ein im Rahmen eines vermeintlichen „freien Dienstvertrages“ bezogenes überkollektivvertragliches Honorar könne zwar der Anspruch auf Sonderzahlungen abgegolten werden. Dies gelte jedoch nicht für die weiteren geltend gemachten Ansprüche. Eine Vereinbarung, wonach das Urlaubsentgelt unabhängig vom Verbrauch des Urlaubs mit einem erhöhten laufenden Entgelt abgegolten werden soll, sei unwirksam. Das Gleiche gilt nach Ansicht des Höchstgerichts für die Ansprüche auf Überstundenzuschläge und Feiertagsentgelte (OGH 26. 7. 2012, 8 ObA 56/11k).

Dienstag, 21. August 2012 – Keine Ausgleichszahlung für Flugannullierung wegen eines angekündigten Pilotenstreiks

Der deutsche BGH hat entschieden, dass außergewöhnliche Umstände i. S. d. Art. 5 Abs. 3 der EU-Fluggastrechteverordnung anzunehmen sein können, wenn der Flugplan eines Luftverkehrsunternehmens infolge eines Streiks ganz oder zu wesentlichen Teilen nicht wie geplant durchgeführt werden kann. Als Konsequenz daraus würde die Verpflichtung zur Leistung von Ausgleichszahlungen an die von einer Flugannullierung betroffenen Passagiere entfallen. Dieses Ergebnis folge aus Wortlaut und Zweck des Art. 5 Abs. 3 der Fluggastrechteverordnung und stehe im Einklang mit der Auslegung dieser Vorschrift durch die bisherige Rechtsprechung des EuGH, so die Karlsruher Richter. Lufthansa hatte, nachdem zu erwarten war, dass die überwiegende Zahl der angesprochenen Mitarbeiter dem Streikaufruf nachkommen und somit keine zur Einhaltung des gesamten Flugplans ausreichende Anzahl von Piloten zur Verfügung stehen würde, Anlass, den Flugplan so zu reorganisieren, dass zum einen die Beeinträchtigungen der Fluggäste durch den Streik so gering wie unter den gegebenen Umständen möglich ausfallen würden und sie zum anderen in der Lage sein würde, nach Beendigung des Streiks sobald wie möglich zum Normalbetrieb zurückzukehren. Schöpft ein Luftverkehrsunternehmen unter Einhaltung dieser Anforderungen die ihm zur Verfügung stehenden Ressourcen in dem gebotenen Umfang aus, kann nach Ansicht des BGH die Nichtdurchführung eines einzelnen Flugs i. d. R. nicht allein deshalb als vermeidbar angesehen werden, weil stattdessen ein anderer Flug hätte annulliert werden können (BGH 21. 8. 2012, X ZR 138/11).

Dienstag, 21. August 2012 – Widerruf der Kompetenzübertragung vom Betriebs- auf den Zentralbetriebsrat

Der VfGH hat mit Erkenntnis vom 30. 6. 2012, V 72/11, den fünften Satz des § 53 Abs. 2 BRGO, BGBl. Nr. 355/1974, als gesetzwidrig aufgehoben; die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. 1. 2014 in Kraft. Die Regelung der Übertragung der Befugnisse des Betriebsrates auf den Zentralbetriebsrat in § 53 BRGO ist nach Ansicht des Höchstgerichts insoweit gesetzwidrig, als Abs. 2 Satz 5 leg. cit. den Widerruf der Übertragung nur bei Vorliegen „wichtiger Gründe“ unter bestimmten Voraussetzungen zulässt. Mit den das derzeit geltende Regelungssystem tragenden gesetzlichen Vorschriften sei es unvereinbar, wenn der Verordnungsgeber den Widerruf der Übertragung in bestimmten Fällen an Voraussetzungen bindet, für die sich im Gesetz keine Anhaltspunkte finden. Sollte es der Gesetzgeber im Einklang mit dem Inhalt der Verordnung für geboten oder sinnvoll erachten, dass eine entsprechende Beschränkung bestehen soll (wofür es gute Gründe geben mag, etwa zur Verhinderung von Rechtsmissbrauch), müsste er eine ausdrückliche Regelung treffen. Im derzeit geltenden Gesetzesrecht (§§ 113, 114 ArbVG) sei eine Grundlage dafür jedenfalls nicht vorhanden, so der VfGH.

Dienstag, 21. August 2012 – Tätigkeitsbericht des UFS für das Jahr 2011

Zum Stichtag 31. 12. 2011 gehörten dem UFS neben der Präsidentin 225 hauptberufliche Mitglieder (davon 27 Senatsvorsitzende) an. Die Liegedauer der Akten, die vom Eingang der Akten im UFS bis zum Tag der Auswertung der offenen Fälle am 31. 12. des jeweiligen Jahres berechnet wird, hat sich bei einem Vergleich der Jahre 2003 – 2011 tendenziell verkürzt. Die Liegedauer von 22,43 Monaten im Jahr 2003 ist auf 21,02 Monate im Jahr 2011 gesunken. Unter Außerachtlassung von Zeiten, in denen die Entscheidung über das Rechtsmittel ausgesetzt war, ergibt sich im Jahr 2011 eine Liegedauer von 19,25 Monaten. Ebenso ist die Erledigungsdauer der Akten, die vom Eingang der Akten im UFS bis zum Tag der Erledigung berechnet wird, im Vergleich der Jahre 2003 – 2011 von 22,68 Monaten im Jahr 2003 auf 18,92 Monate im Jahr 2011 gesunken. Unter Außerachtlassung von Zeiten, in denen die Entscheidung über das Rechtsmittel ausgesetzt war, ergibt sich im Jahr 2011 eine Erledigungsdauer von 17,96 Monaten. Zum 1. 1. 2011 waren 18.150 Rechtssachen anhängig. Im Laufe des Berichtsjahres wurden 10.882 neu protokolliert und 9.907 erledigt. Zum 31. 12. 2011 waren 19.125 Rechtssachen offen. Von den insgesamt 9.907 Erledigungen im Jahr 2011 betrafen 8.942 den Geschäftsbereich Steuern und Beihilfen, 373 den Geschäftsbereich Finanzstrafrecht und 592 den Geschäftsbereich Zoll. 1.021 Entscheidungen (10,30 %) ging eine mündliche Berufungsverhandlung voraus. Die Erledigungen im Bereich Steuern und Beihilfen betrafen zu 22,4 % Einkommensteuerbescheide von Unternehmern, zu 19,3 % Umsatzsteuerbescheide, zu 6,4 % nach einer Lohnsteuerprüfung ergangene Bescheide, zu 9,0 % Einkommensteuerbescheide von Arbeitnehmern, zu 5,5 % Gebühren-, Grunderwerbsteuer-, Kapitalverkehrsteuer-, Erbschafts- und Schenkungssteuerbescheide und zu 5,8 % Körperschaftsteuerbescheide. 7,5 % betrafen Behilfenbescheide, insbesondere die Familienbeihilfe, 8,2 % entfielen auf sonstige Bescheide, z. B. NoVA, Energieabgabenvergütung, Kfz-Steuer. In durchschnittlich 2,08 % aller erledigten Rechtsmittelverfahren werden Entscheidungen des UFS durch den VfGH oder den VwGH aufgehoben. Zum Tätigkeitsbericht für 2011 im Volltext.

Dienstag, 21. August 2012 – Schätzung bei Gastronomiebetrieb

Ist auf Grund fehlender Grundaufzeichnungen eine Schätzungsbefugnis gegeben, dann steht der Abgabenbehörde die Wahl der Schätzungsmethode im allgemeinen frei. In Fällen, in denen nähere Anhaltspunkte für eine gebotene Schätzung nicht zu gewinnen sind, kann die Zuschätzung von Sicherheitszuschlägen in Betracht kommen. Allerdings ist zu beachten, dass auch die Höhe von Sicherheitszuschlägen zu begründen ist. Damit kann aber ein Sicherheitszuschlag von 900.000 € für einen nicht erklärten Umsatz von maximal 217.000 € (als überhöhter Abfall ausgebuchter Warenbestand) nicht in Einklang gebracht werden, damit war der Bescheid wegen Verletzung von Verfahrensgrundsätzen aufzuheben (VwGH 27. 6. 2012, 2012/13/0015).

Montag, 20. August 2012 – Pflichtversicherung trotz Gesetzesverstoß?

Sobald eine entsprechende Tätigkeit in wirtschaftlicher und persönlicher Abhängigkeit gegen Entgelt ausgeübt wird, kommt es zu einer Pflichtversicherung, und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine „erlaubte“ Beschäftigung handelt oder nicht. Verstöße gegen diverse Gesetze (z. B. AuslBG, KJBG, AZG) entbinden den Dienstgeber grundsätzlich weder von seinen sozialversicherungsrechtlichen noch von arbeitsrechtlichen Verpflichtungen (Erstattung einer Anmeldung, Entrichtung von Beiträgen, Bezahlung des Anspruchslohnes etc.). Gelangen die Versicherungsträger im Rahmen ihrer Tätigkeit zu dem begründeten Verdacht, dass arbeits-, gewerbe- oder steuerrechtliche Vorschriften übertreten werden, sind sie berechtigt, die zuständigen Behörden zu verständigen (Quelle: Wolfgang Mitterstöger in NÖDIS, Nr. 8/August 2012).

Montag, 20. August 2012 – Neue Anschrift des VfGH

Der Verfassungsgerichtshof ist übersiedelt und arbeitet seit dem 20. 8. 2012 an seinem neuen Standort auf der Wiener Freyung. Mit dem Umzug war es möglich, alle bisherigen drei Standorte des Verfassungsgerichtshofes (das teilweise renovierungsbedürftige Gebäude Judenplatz, die Räumlichkeiten in der Jordangasse und in der Wipplingerstraße) aufzulösen und auf der Freyung zusammenzufassen. Die neue Adresse des Verfassungsgerichtshofes lautet: Verfassungsgerichtshof, Freyung 8, 1010 Wien. Die Telefonnummer bleibt unverändert: 01/ 53 122 – 0.

Montag, 20. August 2012 – Kündigungsentschädigung: Keine Berücksichtigung einer nachträglichen Schwangerschaft

Die Arbeitnehmerin ist mit der Kündigungsentschädigung so zu stellen, als ob das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber ordnungsgemäß beendet worden wäre. Die Anspruchsberechnung hat am Zeitpunkt der Austrittserklärung anzuknüpfen. Eine Verlängerung des Zeitraums der Kündigungsentschädigung durch eine weitere Schwangerschaft, die zum Zeitpunkt der Auflösungserklärung nicht bestanden hat, kommt nicht in Betracht. Der (fiktiven) Berechnung der Kündigungsentschädigung liegt nicht die Fiktion zugrunde, dass das Dienstverhältnis weiterhin aufrecht ist. Der Zeitraum für die Kündigungsentschädigung ist also nur nach den im Zeitpunkt der Auflösungserklärung vorliegenden Umständen zu bestimmen. Da die Klägerin im Zeitpunkt der Austrittserklärung mit dem zweiten Kind noch nicht schwanger war, kann dessen Geburt daher nicht berücksichtigt werden (OGH 26. 7. 2012, 8 ObS 4/12i).

Freitag, 17. August 2012 – Jährliche Inflationsrate im Euroraum unverändert bei 2,4 %

Die jährliche Inflationsrate im Euroraum lag im Juli 2012 bei 2,4 % (unverändert verglichen mit Juni). Ein Jahr zuvor hatte sie 2,6 % betragen. In Österreich blief sich der Wert auf 2,1 %. Die monatliche Inflationsrate betrug im Euroraum wie in Österreich -0,5 % im Juli 2012. Die jährliche Inflationsrate der EU lag im Juli 2012 bei 2,5 % (unverändert verglichen mit Juni). Ein Jahr zuvor hatte sie 2,9 % betragen. Die monatliche Inflationsrate betrug -0,4 % im Juli 2012. Die niedrigsten jährlichen Raten wurden in Schweden (0,7 %), Griechenland (0,9 %) sowie Deutschland und Lettland (je 1,9 %) gemessen, die höchsten in Ungarn (5,7 %), Malta (4,2 %) und Estland (4,1 %). Im Vergleich zu Juni 2012 ging die jährliche Inflationsrate in zwölf Mitgliedstaaten, u. a. Österreich (von 2,2 % auf 2,1 %), zurück, blieb in einem unverändert und stieg in vierzehn an. Die niedrigsten Durchschnittswerte über zwölf Monate bis einschließlich Juli 2012 verzeichneten Schweden (1,0 %), Irland (1,6 %) und Griechenland (1,8 %), während die höchsten Werte in Ungarn (4,9 %), Estland (4,6 %) und der Slowakei (4,1 %) gemessen wurden.

Freitag, 17. August 2012 – Rücktrittsrecht von Auflösungserklärung bei Mietvertrag

Anlässlich einer Wohnungs- und Hausbegehung wurde die Mieterin vom Vermieter nach längeren Verhandlungen, intensivem Drängen und der Drohung, ansonsten hinausgeklagt zu werden, dazu veranlasst, eine vorbereitete Auflösungserklärung zu unterschreiben. Wenige Tage später erklärte die Beklagte ihren Rücktritt von dieser Vereinbarung. Die Vermieterin brachte die Räumungsklage ein. Dem Verbraucher steht das gegenüber einem Unternehmer bei sog. Haustürgeschäften eingeräumte Rücktrittsrecht auch dann zu, wenn die Vertragserklärung des Verbrauchers in ihrer wirtschaftlichen Tragweite dem Vertragsabschluss entspricht. Dies trifft etwa dann zu, wenn ein Wohnungsmieter zu einer Vereinbarung über die Auflösung des Mietvertrags veranlasst worden ist. Im zu beurteilenden Fall ist die Mieterin nicht weniger schutzwürdig, als sie es bei einem voreiligen Vertragsabschluss gewesen wäre, drohte ihr doch der Verlust der von ihr seit ihrer Kindheit bewohnten Wohnung (OGH 28. 6. 2012, 2 Ob 1/12d).

Freitag, 17. August 2012 – OGH zur Haftung des Dienstnehmers und des schädigenden Dritten

Der vorsätzlich handelnde Drittbeklagte fügte gemeinsam mit zwei grob fahrlässig handelnden Dienstnehmern deren Dienstgeber einen Schaden in Millionenhöhe zu. In einem derartigen Sonderfall erscheint es laut OGH geboten, von der Solidarhaftung abzuweichen. Die Ersatzpflicht jedes haftungsbegünstigten Dienstnehmers ist mit der Haftung bei alleiniger Schadensverursachung zu begrenzen. Jeder Dienstnehmer haftet für seinen gemäßigten Dienstnehmeranteil gemeinsam mit dem Dritten solidarisch. Zwischen mehreren Dienstnehmern kommt es nicht zur Solidarhaftung. Der Dritte haftet darüber hinaus allein für den restlichen Schaden als seinen eigenen Haftungsanteil. Bei besonders hohen Schadensbeträgen ist zur Vermeidung einer Existenzgefährdung des einzelnen Dienstnehmers eine Kontrollrechnung anstellen, in deren Rahmen auf die sozialen Verhältnisse des Dienstnehmers Bedacht zu nehmen ist (OGH 26. 7. 2012, 8 ObA 24/12f).

Freitag, 17. August 2012 – Avalprovision führt zu sonstigen Einkünften

Die GmbH-Anteile wurden nicht veräußert oder endgültig verwertet, sondern dienen nur, zeitlich begrenzt, der Sicherstellung zweier Darlehen. Für die Übernahme des Ausfallsrisikos erhielt der Berufungswerber ein Entgelt, gegen dessen Fremdüblichkeit weder die Akten noch die Vorbringen der beiden Verfahrensparteien sprechen. Die Avalprovision für die einmalige Verpfändung von GmbH-Anteilen des Privatvermögens führt zu Einkünften aus Leistungen (sonstige Einkünfte i. S. d. § 29 Z 3 EStG) (UFS 21. 6. 2012, RV/0551-S/11).

Freitag, 17. August 2012 – Saisonale Unterbrechung des Dienstverhältnisses und Altersteilzeitgeld

(A. S.) – Anspruchsvoraussetzung für das Altersteilzeitgeld ist, dass die gesetzliche oder kollektivvertragliche Mindestarbeitszeit im letzten Jahr maximal um einen bestimmten Prozentsatz unterschritten wird und dass ein Lohnausgleich gewährt wird, der mindestens 50 % der Unterschiedsbetrags zwischen dem im letzten Jahr (bei kürzerer Beschäftigungsdauer während dieser kürzeren, mindestens drei Monate betragenden Zeit) vor der Herabsetzung der Normalarbeitszeit durchschnittlich gebührenden Entgelt und dem der verringerten Arbeitszeit entsprechenden Entgelt ausmacht. Während sich die erste Voraussetzung auf das Mindestbeschäftigungsausmaß im letzten Jahr bezieht, betrifft die zweite die Bemessung des Lohnausgleichs, nicht aber das Erfordernis einer ununterbrochenen Beschäftigung. Eine saisonale Unterbrechung des Dienstverhältnisses für Zeiträume, während deren Arbeitslosengeld bezogen wird, kann daher bei der Beurteilung der Anspruchsvoraussetzungen für das Altersteilzeitgeld außer Betracht bleiben (VwGH 2. 5. 2012, 2010/08/0008).

Donnerstag, 16. August 2012 – OGH zur Preisminderung bei einer Eigentumswohnung

Liegenschafts- und Wohnungseigentum bringt es ganz allgemein mit sich , dass gelegentlich ein Betreten einer Wohnung, Terrasse etc. durch Dritte nicht verhindert werden darf, weil bestimmte Arbeiten durchzuführen sind oder mögliche Gefahrquellen überprüft bzw. gewartet werden müssen. Die Terrasse wird nicht zum allgemeinen Teil einer Liegenschaft, wenn ein Teil dieser Terrasse vom Rauchfangkehrer vier Mal jährlich zu bestimmten Terminen als Zugang für kurzzeitige Kehrarbeiten benutzt wird. Es ist davon auszugehen, dass redliche und vernünftige Parteien für diesen Fall kein Recht auf Preisminderung vereinbart hätten (OGH 24. 7. 2012, 10 Ob 19/12k).

Donnerstag, 16. August 2012 – Darlehenshingabe von Gesellschaftern an die Gesellschaft

Auch wenn prima facie fremdunübliche Bedingungen betreffend die Darlehenshingabe von Gesellschaftern an die Gesellschaft, wie Nachrangigkeit im Insolvenzfall, gewinnabhängige Verzinsung, Auszahlung der Zinsen und Tilgung des Darlehens für die Dauer der Finanzierungsgarantie durch die AWS (Förderbank für den österreichischen Mittelstand) nur mit deren Zustimmung, sowie Nachschussverpflichtungen im Allgemeinen gegen das tatsächliche Vorliegen eines Darlehens sprechen, muss das nicht bedeuten, dass es sich bei den Darlehen tatsächlich um eine verdeckte Einlage der Gesellschafter an die Gesellschaft handelt. In der einer jüngst ergangenen Berufungsentscheidung hat der UFS im Rahmen der notwendigen Gesamtbetrachtung dem Gesellschafter im Gegensatz zum Finanzamt die Position eines Fremdkapitalgebers zuerkannt (UFS 13. 6. 2012, RV/0165-F/09). Lesen Sie in Kürze mehr dazu in einer Entscheidungsbesprechung von Dr. Gerald Daniaux, UFS Feldkirch, in der UFSjournal-Septemberausgabe.

Donnerstag, 16. August 2012 – Steuerreform in Kroatien mit März 2012

Bereits in den Jahren 2009 und 2010 hatte der kroatische Steuergesetzgeber Steuerreformpakete mit zahlreichen Maßnahmen zur Erhöhung des Steueraufkommens beschlossen. Nach dem Regierungswechsel Ende 2011 zeichnete sich eine erneute Steuerreform ab. Diese wurde im Eilverfahren am 17. 2. 2012 vom kroatischen Parlament beschlossen. Zu den wichtigsten Änderungen zählen die Anhebung des Mehrwertsteuersatzes, die Änderung des Einkommensteuertarifs, die Einführung einer Dividendensteuer und die Senkung des Krankenversicherungsbeitrags. In einem Beitrag in der Augustausgabe der SWI beschreiben Dr. Branka Niemann und Univ.-Prof. Dr. Rainer Niemann die Rechtsänderungen beschrieben und erläutern mit Blick auf die individuelle Einkommensteuer, wer von den Tarifänderungen begünstigt bzw. benachteiligt wird.

Donnerstag, 16. August 2012 – Wann ist die Wegzeit Arbeitszeit?

Ist die Wegzeit zwischen zwei Arbeitsorten so knapp bemessen, dass dem Arbeitnehmer keinerlei freie Gestaltungsmöglichkeit bleibt, liegt Arbeitszeit vor (hier: Fahrt einer Raumpflegerin zwischen zwei Objekten). Die Wegzeit gilt hingegen nicht als Arbeitszeit, wenn zwischen zweigeteilten Diensten (an verschiedenen Orten) eine Pause – von z. B. zwei bis fünf Stunden – liegt (Stichwort: zweigeteilter Dienst der Kraftfahrer im Linienverkehr) (OGH 30. 4. 2012, 9 ObA 47/11v).

Donnerstag, 16. August 2012 – Aktuelle Termine für die Personalverrechnung

Vorlagefrist Beitragsnachweisungen für August 2012: für Beitragskonten mit Abbuchungsauftrag: 10. 9. 2012; für Beitragskonten ohne Abbuchungsauftrag: 17. 9. 2012.

Dienstag, 14. August 2012 – VwGH zur Anwendung der Gaststättenpauschalierung

(M. M.) – Mit dem Erkenntnis vom 14. 3. 2012, V 113/11, hat der VfGH die Gaststättenpauschalierungsverordnung u. a. in der für die Veranlagungsjahre 2003 bis 2006 maßgeblichen Fassung als gesetzwidrig aufgehoben. Der Beschwerdefall stellt, weil der VwGH den Antrag nach Art. 139 Abs. 1 B-VG, über den der VfGH abgesprochen hat, u. a. im Verfahren über die gegenständliche Beschwerde gestellt hat, einen Anlassfall i. S. d. Art. 139 Abs. 6 B-VG dar. Gemäß Art. 139 Abs. 6 B-VG ist hinsichtlich des Anlassfalls so vorzugehen, als ob die als gesetzwidrig aufgehobene Norm bereits zum Zeitpunkt der Verwirklichung des dem Bescheid zugrunde gelegten Sachverhalts nicht mehr der Rechtsordnung angehört hätte (vgl. etwa VwGH 28. 4. 2011, 2010/15/0182). Daraus folgt, dass der Beschwerdeführer in dem als Beschwerdepunkt geltend gemachten Recht auf Anwendung der Gaststättenpauschalierungsverordnung nicht verletzt ist.

Montag, 13. August 2012 – Heimarbeitstarife für 2012 im Überblick

Das Bundeseinigungsamt setzt die Heimarbeitstarife, die u. a. Regelungen zum Mindestentgelt beinhalten, fest. Alle ab 1. 5. 2012 gültigen Heimarbeitstarife finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (Pfad: Arbeit -> Bundeseinigungsamt).

Montag, 13. August 2012 – Vorwegbesteuerung von Pensionskassenpensionen

Mit dem 1. Stabilitätsgesetz 2012 hat der Nationalrat auch eine Änderung des PKG, in Kraft ab 1. 4. 2012, beschlossen. Ergänzt wurde das PKG um § 48b, der für bestimmte Gruppen von Leistungsberechtigten und Anwartschaftsberechtigten eine einmalige Möglichkeit einer Vorwegbesteuerung von Pensionskassenpensionen im Jahr 2012 vorsieht. Zur Inanspruchnahme der Vorwegbesteuerung muss der Berechtigte einen schriftlichen Antrag fristgerecht bis spätestens 31. 10. 2012 an seine Pensionskasse stellen. Aus diesem Grund sind in nächster Zeit vermehrt Anfragen von Pensionskassenpensionsbeziehern über die Auswirkungen der Vorwegbesteuerung zu erwarten. In einem Beitrag in SWK-Heft 23/24/2012 untersuchen Dipl.-Ing. Günther Platzer und Mag. Roland Reisch, für welche Personen eine Optierung zur Vorwegbesteuerung vorteilhaft sein kann.

Montag, 13. August 2012 – 30-jährige Verjährungsfrist für Aufteilungszusage i. Z. m. Sonderklassegebühren

Die Verwaltungsdirektion des Krankenhauses teilte einem Primararzt mit, ihm einen Betrag von rund 3,25 Mio. ATS für die Behandlung von Sonderklassepatienten zu überweisen; er sei aber verpflichtet, die den nachgeordneten Ärzten gebührenden Anteile auf diese aufzuteilen. Der Primar betonte gegenüber diesen Ärzten immer wieder, dass er wegen einer (2008 schließlich abgewiesenen) Rückforderungsklage des Krankenhausträgers noch keine Zahlungen leisten könne, sie aber ihre Anteile bekommen würden und das Geld gut verzinst auf seinem Konto sei. Strittig war, ob er seine Zahlungspflicht konstitutiv oder lediglich deklarativ anerkannt hat. Die Abgrenzung zwischen einem deklarativen und einem konstitutiven Anerkenntnis ist danach vorzunehmen, ob durch eine Erklärung bestehende Unsicherheiten beseitigt werden sollen. Bei Beurteilung der Unsicherheiten aus der Frage der Sonderklassegebühren berücksichtigte der OGH die Rechtsprechung des VfGH, der verschiedene landesgesetzliche Regelungen, nach denen der Krankenanstaltenträger namens der Ärzte die diesen gebührenden Sonderklassegebühren hereinzubringen habe, dahin auslegt, dass es sich nicht um Ansprüche des Arztes, sondern der Krankenanstalt handelt. Das Verhältnis zwischen Krankenhausträger bzw. Abteilungsleiter und den nachgeordneten Ärzten ist als vertragliche Vereinbarung zu interpretieren und nach den konkreten Verhaltensweisen zu beurteilen. Im Ergebnis liegt daher eine unklare zweifelhafte Situation für die nachgeordneten Ärzte vor, die nach den Erklärungen des Beklagten keinerlei Anlass hatten, ihre Ansprüche gegenüber dem Krankenhausträger geltend zu machen, sondern davon ausgehen konnten, dass der Beklagte ihre Anteile für sie verwalte und ihre Ansprüche anerkenne. Für ein solches konstitutives Anerkenntnis gilt die 30-jährige Verjährungsfrist (OGH 25. 7. 2012, 9 ObA 79/11z).

Montag, 13. August 2012 – FATCA-Musterabkommen veröffentlicht

Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Spanien und die USA haben am 8. 2. 2012 in einer gemeinsamen Erklärung vereinbart, die bilaterale Zusammenarbeit zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung weiter auszubauen. Die fünf Staaten und die USA haben dazu ein Musterabkommen erarbeitet, das vor Kurzem veröffentlicht wurde. Hierdurch werden die von den USA mit dem US-amerikanischen Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA; siehe dazu Brix/Perl, SWI 2011, 433) verfolgten Ziele auf eine zwischenstaatliche Grundlage gestellt. Im Gegenzug verpflichten sich die USA, den Partnerstaaten steuerlich relevante Informationen zur Verfügung zu stellen. Das Musterabkommen soll als Grundlage für entsprechende bilaterale Vereinbarungen dienen und hat folgenden Inhalt: Die fünf Staaten verpflichten sich jeweils, von den in ihrem Gebiet ansässigen Finanzinstituten die Informationen über für US-Kunden geführte Konten zu erheben und der US-Behörde zur Verfügung zu stellen. Die USA verpflichten sich im Gegenzug, dem jeweiligen Vertragspartner Informationen über Zins- und Dividendeneinkünfte zur Verfügung zu stellen, die die US-Steuerbehörde von US Finanzinstituten erhebt. Die USA verpflichten sich, alle Finanzinstitute des jeweiligen Vertragspartners von der Pflicht auszunehmen, mit der US-Steuerbehörde Vereinbarungen abschließen zu müssen, um in den USA Quellensteuereinbehalte unter FATCA zu vermeiden. Zum Musterabkommen (in englischer Sprache) im Volltext.

Montag, 13. August 2012 – Aussetzung der Einhebung in Zollverfahren

Mit der Abweisung einer Berufung durch das Zollamt mittels Berufungsvorentscheidung ist das Rechtsbehelfsverfahren der ersten Stufe beendet und im Fall einer bereits bewilligten Aussetzung der Einhebung deren Ablauf zu verfügen oder im Fall eines noch unerledigten Antrags auf Aussetzung der Antrag abzuweisen (UFS 16. 7. 2012, ZRV/0156-Z3K/11).

Freitag, 10. August 2012 – Voraussichtliche Sozialversicherungswerte für 2013

Die voraussichtlichen Beträge und Grenzwerte für das Jahr 2013 liegen bereits vor (vorbehaltlich der offiziellen Kundmachung im Bundesgesetzblatt): Die Aufwertungszahl für 2013 beträgt 1,028; sie dient zur Errechnung der täglichen Höchstbeitragsgrundlage und der täglichen Geringfügigkeitsgrenze. Höchstbeitragsgrundlagen ab 1. 1. 2013 für laufende Bezüge täglich: € 148,–, monatlich: € 4.440,–; für Sonderzahlungen jährlich € 8.880,–; für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen monatlich € 5.180,–. Geringfügigkeitsgrenzen ab 1. 1. 2013 täglich € 29,70, monatlich € 386,80; Grenzwert für Dienstgeberabgabe monatlich € 580,20 (Quelle: NÖDIS Nr. 8/August 2012).

Freitag, 10. August 2012 – Fragen-Antworten-Katalog zum 1. Stabilitätsgesetz 2012

Auf seiner Homepage hat das BMF einen Fragen-Antworten-Katalog rund um Anwendungsfälle des § 6 Abs. 2 letzter UAbs. UStG i. d. F. 1. Stabilitätsgesetz 2012 zusammengestellt. Darin finden sich FAQs (frequently asked questions), also häufig im Zusammenhang mit der Neuregelung (Verzicht auf Steuerbefreiung für Grundstücksumsätze nur zulässig, wenn Leistungsempfänger Grundstück nahezu ausschließlich für zum Vorsteuerabzug berechtigende Umsätze verwendet) gestellte Fragen zum Vorsteuerabzug.

Freitag, 10. August 2012 – Steuerliche Hindernisse bei grenzüberschreitenden Risikokapitalinvestitionen

Die Europäische Kommission hat Anfang August eine öffentliche Konsultation eingeleitet, um praktische Beispiele für Probleme im Bereich der direkten Steuern zu sammeln, die auftreten, wenn Risikokapital grenzüberschreitend investiert wird. Aufgrund von Inkohärenzen zwischen den Steuersystemen der 27 Mitgliedstaaten der EU können Risikokapitalfonds bei grenzüberschreitenden Investitionen mit Doppelbesteuerung sowie mit steuerrechtlicher Ungewissheit und verwaltungstechnischen Hindernissen konfrontiert sein. Diese Probleme könnten die volle Entfaltung des Risikokapitalmarkts in Europa behindern und dadurch die Finanzierung der innovativsten KMU gefährden. Durch die öffentliche Konsultation sollen konkrete Beispiele für Probleme mit direkten Steuern gefunden werden, und es soll beurteilt werden, ob diese Probleme Investoren und KMU in der EU Zusatzkosten verursachen. Die Konsultation läuft bis 5. 11. 2012.

Donnerstag, 9. August 2012 – OGH: Befristung von Gutscheinen auf zwei Jahre ist unwirksam

Der OGH hat die Verkürzung der Gültigkeitsdauert eines Gutscheins in AGB auf eine Frist unterhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist als gröbliche Benachteiligung von Konsumenten (§ 879 Abs. 3 ABGB) gewertet und dem Unternehmen deshalb die Verwendung solcher Klauseln untersagt. Nach Auffassung des OGH kommt es für eine solche unzulässige Benachteiligung auch nicht darauf an, ob der Gutschein verkauft oder verschenkt wurde. Grundsätzlich ende das Recht, mit einem Gutschein aus dem Warensortiment des Ausstellers Waren zu beziehen, innerhalb von 30 Jahren. Der OGH führte nun aus, dass zwar die Vereinbarung einer kürzeren als der gesetzlichen Verjährungsfrist in ständiger Rechtsprechung für zulässig erachtet wird. Uneingeschränkt zulässig soll aber die Fristverkürzung nur dann sein, wenn sie zwischen zumindest annähernd gleich starken Vertragspartnern individuell vereinbart wurde. Verfallsklauseln sind dann sittenwidrig, wenn sie die Geltendmachung von Ansprüchen ohne sachlichen Grund übermäßig erschweren. Je kürzer die Verfallsfrist sein soll, desto triftiger müsse der Rechtfertigungsgrund sein. Jedenfalls sei eine umfassende Interessenabwägung erforderlich (OGH 28. 6. 2012, 7 Ob 22/12d).

Donnerstag, 9. August 2012 – Statistik: Fast ein Drittel der Unselbständigen in atypischen Beschäftigungsverhältnissen

Im Jahr 2011 waren laut Statistik Austria 1,097 Mio. bzw. 31 % der unselbständig Erwerbstätigen atypisch beschäftigt, das heißt, sie haben in Teilzeit, geringfügig, in Leiharbeit oder mit einem freien Dienstvertrag gearbeitet. Im Zuge der Wirtschaftskrise bzw. im Zeitraum von 2008 bis 2011 nahm die Zahl der unselbständig Beschäftigten insgesamt leicht zu (+46.000), die Anzahl der Normalarbeitsverhältnisse (Erwerbstätige ohne atypische Beschäftigung) ging jedoch zurück (-51.000). Die markantesten geschlechtsspezifischen Unterschiede hinsichtlich atypischer Beschäftigungsformen zeigen sich bei der Teilzeitarbeit (Männer: 7,6 %, Frauen: 44,5 %). Insgesamt waren 69 % der unselbständig Erwerbstätigen 2011 über ein Normalarbeitsverhältnis beschäftigt, hatten also eine unbefristete Vollzeitanstellung, die kein Leiharbeitsverhältnis ist. Bei Männern stellen Normalarbeitsverhältnisse mit 86 % tatsächlich den Normalfall dar; bei Frauen ist nur jede Zweite (51%) innerhalb eines Normalarbeitsverhältnisses beschäftigt. Atypische Beschäftigungsformen treten vermehrt am Beginn und Ende der Erwerbslaufbahn auf. Sie finden sich, wenn auch mit unterschiedlicher Gewichtung, in jeder Bildungskategorie. So entfallen knapp drei Viertel aller Leiharbeitsverhältnisse auf Personen mit Pflichtschul- oder Lehrabschluss. Bei Universitätsabsolventen spielt Leiharbeit dagegen keine Rolle; sie stehen allerdings rund doppelt so oft in befristeten Arbeitsverhältnissen (11 %) wie der Gesamtdurchschnitt der unselbständig Erwerbstätigen (6 %), so die Statistik Austria.

Donnerstag, 9. August 2012 – Alleinerzieherabsetzbetrag bei fehlender Einreisegenehmigung des Ehepartners

(B. R.) – Können Ehepartner wegen fehlender Einreisegenehmigung für den ausländischen Ehepartner nicht in Gemeinschaft leben, steht dem allein in Österreich lebenden Ehepartner bei Erfüllung der übrigen Voraussetzungen gemäß § 33 Abs. 4 Z 2 EStG der Alleinerzieherabsetzbetrag zu (UFS 13. 7. 2012, RV/0858-W/11).

Mittwoch, 8. August 2012 – BVerfG: Ungleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Partnern bei GrESt verfassungswidrig

Es verstößt gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, dass eingetragene Lebenspartner vor Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2010 nicht wie Ehegatten von der Grunderwerbsteuer befreit sind. § 3 Nr. 4 dGrEStG a. F. sowie auch die übrigen Befreiungsvorschriften des § 3 dGrEStG a. F. sind mit dem allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar, soweit sie eingetragene Lebenspartner nicht wie Ehegatten von der Grunderwerbsteuer befreien. Der Gesetzgeber hat bis zum 31. 12. 2012 eine Neuregelung für die Altfälle zu treffen, die die Gleichheitsverstöße rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Einführung des Instituts der eingetragenen Lebenspartnerschaft zum 1. 8. 2001 bis zum Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2010 beseitigt. Es besteht keine Veranlassung, den Gesetzgeber von der Pflicht zur rückwirkenden Beseitigung der verfassungswidrigen Rechtslage zu entbinden. Eine von der grundsätzlichen Rückwirkung sowohl einer Nichtigkeits- als auch einer Unvereinbarkeitserklärung abweichende Anordnung der Weitergeltung eines als verfassungswidrig erkannten Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht wegen zuvor nicht hinreichend geklärter Verfassungsrechtslage kommt nur im Ausnahmefall in Betracht und bedarf einer besonderen Rechtfertigung (BVerfG 18. 7. 2012, 1 BvL 16/11).

Mittwoch, 8. August 2012 – EuGH bestätigt Verbot der Verwertung von Firmenbuchdaten

Ein Hoheitsträger, der die von Unternehmen aufgrund von gesetzlichen Meldepflichten gemeldeten Daten in einer Datenbank speichert und interessierten Personen Einsicht gewährt und/oder Ausdrucke herstellen lässt, wird nicht wirtschaftlich tätig und ist infolgedessen im Rahmen dieser Tätigkeit nicht als Unternehmen im Sinne von Art. 102 AEUV anzusehen. Dass diese Gewährung von Einsicht und/oder Herstellung von Ausdrucken gegen ein gesetzlich vorgesehenes und nicht unmittelbar oder mittelbar von der betreffenden Einheit bestimmtes Entgelt erfolgt, kann an der rechtlichen Einstufung dieser Tätigkeit nichts ändern. Auch soweit ein solcher Hoheitsträger unter Berufung auf das Schutzrecht sui generis, das ihm als Hersteller der betreffenden Datenbank nach Art. 7 der Richtlinie 96/9/EG gewährt wird, oder auf ein anderes Recht des geistigen Eigentums darüber hinausgehende Handlungen zur Verwertung der in dieser Weise erfassten und offengelegten Daten untersagt, übt er keine wirtschaftliche Tätigkeit aus und ist daher im Rahmen dieser Tätigkeit nicht als Unternehmen im Sinne von Art. 102 AEUV anzusehen (EuGH 12. 7. 2012, Rs. C-138/11, Compass Datenbank GmbH/Österreich).

Mittwoch, 8. August 2012 – Keine Gleichwertigkeit von Ausbildung an medizinisch technischer Akademie und Abschluss an Berufsfachschule

(B. R.) – Die Ausbildung zur Ergotherapeutin an einer medizinisch technischen Akademie, abschließend mit einem Diplom (nunmehr an einer Fachhochschule mit dem akademischen Titel Bachelor), und die Ausbildung an einer (deutschen) Berufsfachschule, abschließend mit einem staatlich anerkannten Abschluss, sind nicht vergleichbar und enden auch nicht mit einem gleichwertigen Ausbildungsabschluss. Der Besuch der Berufsfachschule vermittelt daher als auswärtige Berufsausbildung den Pauschbetrag gemäß § 34 Abs. 8 EStG als außergewöhnliche Belastung (UFS 28. 6. 2012, RV/0299-K/10).

Mittwoch, 8. August 2012 – Urlaubsvorgriff: Keine Rückverrechnung bezahlten Urlaubsentgelts bei einvernehmlicher Auflösung

Eine Vereinbarung, die dem gesetzlichen Verbot der Rückverrechnung von bezahltem Urlaubsentgelt bei Auflösung des Dienstverhältnisses widerspricht, ist unwirksam. Der Arbeitnehmer kann die Nachzahlung des rückverrechneten Betrags auch dann verlangen, wenn er der Vereinbarung im Bewusstsein ihrer Gesetzwidrigkeit zugestimmt hat. Zwar könnte ein Arbeitnehmer in einem Vergleich über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, mit dem eine zweifelhafte Rechtslage bereinigt wird, auch auf unabdingbare Ansprüche wirksam verzichten, ein solcher Vergleich lag im vorliegenden Fall aber nicht vor. Der Versuch des beklagten Arbeitgebers, aus der Lage der Klägerin, die unbedingt eine einvernehmliche Auflösung haben wollte, für sich einen gesetzlich nicht erlaubten Vorteil herauszuschlagen, ist nicht weiter schutzwürdig. Die Vereinbarung einer „Aussetzung“ bloß zum Zweck der Umgehung einer gesetzlich verbotenen Rückverrechnung ist unwirksam (OGH 26. 7. 2012, 8 ObA 39/12m).

Dienstag, 7. August 2012 – Steuertermine im September

Am 17. September 2012 sind folgende Abgaben fällig:
•Umsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat Juli 2012;
•Normverbrauchsabgabe für den Monat Juli 2012;
•Elektrizitäts-, Erdgas- und Kohleabgabe für den Monat Juli 2012;
•Werbeabgabe für den Monat Juli 2012;
•Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 Z 3 EStG für den Monat Juli 2012;
•Lohnsteuer für den Monat August 2012;
•Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat August 2012;
•Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat August 2012;
•Kommunalsteuer für den Monat August 2012.

Dienstag, 7. August 2012 – Keine Anerkennung von Werbungskosten des Ehegatten

(G. L.) – Gemäß § 16 Abs. 1 EStG sind Werbungskosten Aufwendungen oder Ausgaben für die Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Das bedeutet, dass die Einkommensteuer in Österreich personenbezogen erhoben wird und dass diese Aufwendungen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen selbst ausgeübten oder einer verwandten Tätigkeit zu stehen haben. Dieser unmittelbare Zusammenhang der Werbungskosten mit der vom Steuerpflichtigen selbst ausgeübten Tätigkeit ist damit unabdingbare Voraussetzung für deren Anerkennung. Betrifft ein Teil der geltend gemachten Werbungskosten jedoch nicht die Steuerpflichtige selbst, sondern ihren Gatten, mangelt es am Zusammenhang mit der von der Berufungswerberin ausgeübten nichtselbständigen Tätigkeit. Daran vermag auch das Vorbringen, ihr Gatte habe diese bei seiner Einkommensteuererklärung (Arbeitnehmerveranlagung) deshalb nicht geltend gemacht, weil sich keine steuerlichen Auswirkungen ergeben hätten, nichts zu ändern (UFS 25. 7. 2012, RV/1250-W/12).

Montag, 6. August 2012 – Änderung bei UID-Abfragen mit Anfang August

(M. M.) – Anfragen zur Überprüfung einer UID müssen vorrangig elektronisch erfolgen. Jeder Unternehmer hat die UID-Abfrage verpflichtend über FinanzOnline durchzuführen (Art. 28 Abs. 2 UStG). Auch Massenabfragen von UID-Nummern sind seit 1. 7. 2011 mit einem Webservice über FinanzOnline möglich. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit einer elektronischen Selbstabfrage über den EU-Server. Nur soweit dem Unternehmer die elektronische Abfrage mangels technischer Voraussetzungen (z. B. kein Internetzugang) unzumutbar ist, können Bestätigungsanfragen ab 1. 8. 2012 an das für das jeweilige Unternehmen zuständige Finanzamt gerichtet werden. Die bis 31. 7. 2012 bestehende Möglichkeit zur Abfrage über das UID-Büro des Bundes entfällt. Beide elektronischen Abfragemöglichkeiten (FinanzOnline und EU-Server) stehen auch zur Bestätigung der österreichischen UID eines österreichischen Unternehmers zur Verfügung.

Montag, 6. August 2012 – 15. Ärztegesetz-Novelle

Die Bundesregierung hat dem Nationalrat ihren Entwurf betreffend die 15. Ärztegesetz-Novelle vorgelegt (RV 1383 BlgNR 24. GP). Die geplante Novellierung dient der Lösung einzelner in der Praxis, insb. im Rahmen der Vollzugsarbeit der Österreichischen Ärztekammer aufgetretener Fragen im Bereich des ärztlichen Berufs-, Kammer- und Disziplinarrechts. Bei den Neuerungen handelt sich etwa um die Flexibilisierung der Kernarbeitszeit für Turnusärzte in Krankenanstalten, die Umsetzung der sog. Blue-Card-Richtlinie der EU, die Verankerung einer Ausnahme von der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht gegenüber anderen Ärzten und Krankenanstalten zur besseren Vernetzung bei Verdacht auf Kindesmissbrauch sowie die Adaptierung der Berechnungsweise der Kammerumlagen und Wohlfahrtsfondsbeiträge für Gruppenpraxen. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

Freitag, 3. August 2012 – Neuer Lehrberuf Gleisbautechnik im Baugewerbe

(R. G.) – Mit Verordnung vom 30. 5. 2012 hat das BMWFJ den Lehrberuf Gleisbautechnik mit einer Lehrzeit von drei Jahren als befristeten Ausbildungsversuch eingerichtet. Seitens des BMUKK wird demnächst ein bereits ausverhandelter Schulversuchslehrplan erlassen, mit dem im Schuljahr 2012/2013 begonnen werden kann. Laut Verordnung des BMWFJ kann damit jedenfalls bis 31. 5. 2017 in den Lehrberuf eingetreten werden. Nach Beendigung des Ausbildungsversuches entscheidet das BMWFJ, ob der Lehrberuf Gleisbautechnik in die Lehrberufsliste übernommen wird. Inhaltlich baut das Berufsbild des Gleisbautechnikers auf dem Lehrberuf Tiefbauer auf. Die in der Ausbildung zum Tiefbauer absolvierte Lehrzeit wird auf die Lehrzeit des Gleisbautechnikers im Ausmaß des 1. und 2. Lehrjahres angerechnet. Der Umstieg auf eine vierjährige Doppellehre ist damit ebenso möglich.

Freitag, 3. August 2012 – Geänderte Mehrwertsteuervereinbarung zwischen der Schweiz und Liechtenstein

Die Schweiz und Liechtenstein bilden hinsichtlich der Mehrwertsteuer ein gemeinsames Anwendungsgebiet. Aus verschiedenen Gründen musste die Mehrwertsteuervereinbarung mitsamt ihren Anlagen vollumfänglich überarbeitet werden. In die neue, am 12. 7. 2012 unterzeichnete Vereinbarung eingeflossen sind auch die Erfahrungen aus der Zusammenarbeit der beiden Steuerverwaltungen seit der Einführung der Mehrwertsteuer. Laut Vertrag regeln die beiden Regierungen die parallel zur Schweiz erfolgende Einführung der Mehrwertsteuer im Fürstentum Liechtenstein in einer Vereinbarung. Der schweizerische Bundesrat ist somit durch einen von der Bundesversammlung genehmigten Staatsvertrag dazu ermächtigt, die vorliegende Totalrevision der Vereinbarung selbständig abzuschließen. Die Änderungen der Vereinbarung treten 30 Tage nach dem Tag in Kraft, an dem die Vertragsparteien einander auf diplomatischem Weg mitgeteilt haben, dass die innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind.

Freitag, 3. August 2012 – Zehnjährige Beendigungsfrist bei Hausapotheken verfassungswidrig

Der VfGH hat eine Sonderregelung für Ärzte in sog. Zwei-Kassenvertragsarzt-Gemeinden aufgehoben. Diese haben gem. § 62a Abs. 1 Apothekengesetz i. d. F. BGBl. Nr. 41/2006 zehn Jahre Zeit, den Betrieb der Hausapotheke aufgrund einer öffentlichen Apotheke einzustellen. Andere Ärzte (jene in Drei-Kassenvertragsarzt-Gemeinden und jene in Zwei-Kassenvertragsarzt-Gemeinden nach dem 1. 1. 2008) haben dafür drei Jahre Zeit. Diese unterschiedliche Vorgangsweise widerspricht dem Gleichheitssatz. Es gibt außerdem keine sachliche Rechtfertigung für die bis zu zehn Jahre andauernde Weiterführung einer Hausapotheke neben einer bereits existierenden öffentlichen Apotheke. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. 12. 2013 in Kraft (VfGH 30. 6. 2012, G 33/12).

Freitag, 3. August 2012 – Wetten auf aufgezeichnete Rennen sind Glücksspiel

Die zivilrechtliche Begriffsbildung, die für die Anwendung der Vorschriften des ABGB maßgeblich ist, ist im vorliegenden Zusammenhang nicht von entscheidender Bedeutung. Maßgeblich ist, wie die Begriffsbestimmung des § 1 Abs. 1 GSpG zu verstehen ist. Dieser zufolge ist das Vorliegen eines entgeltlichen Glücksvertrags, bei dem die Entscheidung über Gewinn oder Verlust ausschließlich oder vorwiegend vom Zufall abhängen, erforderlich. Wie die belangte Behörde bereits hervorgehoben hat, hängt das Spielergebnis ausschließlich von der per Zufall erfolgenden Auswahl der gezeigten Rennen ab. Die Entscheidung über Gewinn oder Verlust ist daher vom Zufall abhängig, sodass ein Glücksspiel im Sinn des § 1 Abs. 1 GSpG vorliegt. Das Setzen auf eine bestimmte Reihenfolge des Einlaufs von Hunden bei maschinell zufällig ausgewählten aufgezeichneten Rennen unterscheidet sich nicht wesentlich vom Spiel an elektronischen Apparaten, die zufällig bestimmte Zahlen- oder Symbolkombinationen kreieren. Der Unterschied, dass in letzterem Fall von vornherein durch die Spielregel festgelegt ist, bei welcher aufscheinenden Kombination ein Gewinn eintritt, während bei den virtuellen Hunderennwetten der Spieler durch die Nennung von Hunden (bzw. deren diesen zugeordneten Nummern) selbst diese Kombination festlegt, ändert nichts daran, dass die Entscheidung, ob diese Kombination eintritt, von der Auswahl (des gezeigten Rennens) mittels Zufallsgenerators abhängt. Der Spieler hat somit keinen Einfluss auf das Spielergebnis, welches ausschließlich von der zufälligen Auswahl durch den Apparat abhängt (VwGH 27. 4. 2012, 2008/17/0175).

Freitag, 3. August 2012 – Rechnungsberichtigung bei unberechtigtem Steuerausweis

Voraussetzung für eine Rechnungsberichtigung ist, dass eine Rechnung im Sinne des § 11 Abs. 1 UStG überhaupt vorliegt. Fehlt ein Rechnungsmerkmal, liegt eine derartige Rechnung nicht vor; somit kann auch keine Rechnungsberichtigung erfolgen (UFS 3. 7. 2012, RV/2986-W/08).

Donnerstag, 2. August 2012 – Erschwerter Zugang zum OGH in Grundstücksstreitigkeiten verfassungswidrig?

In Streitigkeiten über ein Grundstück ist dessen dreifacher Einheitswert entscheidend dafür, ob der OGH in dritter Instanz angerufen werden kann. Der OGH hat Bedenken dagegen, dass diese Norm dem Gleichheitssatz entspricht und stellt einen Gesetzesprüfungsantrag an den VfGH. Der Einheitswert einer Liegenschaft macht in aller Regel nur einen Bruchteil des Verkehrswerts aus. Das führt dazu, dass man bei einem Streit über eine bewegliche Sache – zum Beispiel über ein Auto – viel leichter zum OGH kommt als bei einem Streit über ein Grundstück. Zivilprozessuale Vereinfachungsüberlegungen können die Ungleichbehandlung nicht rechtfertigen. Die entsprechende Regelung soll daher wegen Verstoßes gegen den Gleichheitssatz als verfassungswidrig aufgehoben werden (OGH 11. 7. 2012, 3 Ob 89/12b).

Donnerstag, 2. August 2012 – Französisches Parlament beschließt massive Steuererhöhung

Mit der Mehrheit des linken Regierungsbündnisses hat das französische Parlament am 31. 7. 2012 die erste große Steuerreform des neuen Präsident Hollande verabschiedet. Auf die Bürger kommen durch den Nachtrag zum diesjährigen Haushalt bis zum Jahresende Zusatzbelastungen in Höhe von 7,2 Mrd. Euro zu. Neben einer Sonderabgabe zur Vermögenssteuer im Umfang von 2,3 Mrd. Euro ist die Einführung einer Steuer auf Finanztransaktionen ein Kernstück der Reform. Die Abgabe in Höhe von 0,2 % muss ab Mittwoch auf Geschäfte mit Papieren von Unternehmen gezahlt werden, die ihren Hauptsitz in Frankreich haben. Ausgenommen ist allerdings der Handel mit Aktien von Gesellschaften, deren Börsenwert unter der Schwelle von 1 Mrd. Euro liegt. Eine weitere neue Steuer in der Höhe von 0,01 % erhebt die Regierung auf bestimmte Transaktionen im Hochfrequenzhandel und besondere Geschäfte mit Kreditausfallversicherungen (CDS) auf EU-Staatsanleihen. Im Gegensatz zur Abgabe auf Aktiengeschäfte betrifft diese allerdings lediglich Unternehmen und Personen, die in Frankreich steuerpflichtig sind. Vollkommen steuerfrei bleibt zunächst der Kauf normaler Unternehmens- und Staatsanleihen.

Mittwoch, 1. August 2012 – Gesetzesprüfung: Bemessung der Grunderwerbsteuer verfassungswidrig?

Der VfGH hat eine Prüfung der Grunderwerbssteuer eingeleitet. Die Höchstrichter hegen Bedenken gegen die teilweise als Bemessungsgrundlage herangezogenen „Einheitswerte“. Beim Kauf oder Tausch von Grundstücken bemisst sich die Abgabe nämlich nach dem realen Verkehrswert der Immobilien, bei Schenkung oder Erbe jedoch nach den Einheitswerten. Diese wurden allerdings seit Jahrzehnten nicht mehr wertangepasst und sind daher zu niedrig. „Auch wenn der Gesetzgeber nicht gehindert ist, grunderwerbsteuerlich aus sachlichen Gründen zwischen verschiedenen Erwerbsvorgängen zu differenzieren und insbesondere unentgeltliche Übergänge von Grundstücken im Familienverband anders zu behandeln als Kaufverträge über Grundstücke, scheint die Anknüpfung an die Einheitswerte nicht geeignet, diesem Anliegen Rechnung zu tragen. Im Prüfungsverfahren wird zu untersuchen sein, welche Bedeutung in diesem Zusammenhang dem Umstand zukommt, dass die Anknüpfung an die Einheitswerte offensichtlich im Interesse der Verwaltungsökonomie liegt.“, so der Prüfungsbeschluss vom 13. 6. 2012, B 35/12.

Mittwoch, 1. August 2012 – Gewinnermittlung – „Gaststättenpauschalierung“

Der VfGH hat Teile der Gaststättenpauschalierungs-VO (BGBl. II Nr. 227/1999) als gesetzwidrig aufgehoben (Erk. vom 14. 3. 2012, V 113/11), wobei die Aufhebung einzelner Teile mit Ablauf des 31.12.2012 in Kraft tritt. Allerdings ist auch innerhalb dieser Frist auf Grund des Vorranges des Unionsrechts vor dem innerstaatlichen Recht die VO nicht anzuwenden, da eine unzulässige Beihilfe i. S. d. Art. 87 EGV (jetzt: Art. 107 AEUV) vorliegt (UFS 9. 7. 2012, RV/0245-I/12 mit Verweis auf UFS 30. 3. 2012, RV/0688-I/10).