SteuerNews Archiv April 2012

Aus unserem SteuerNews-Service für den österreichischen Steuerverein. In Kooperation mit dem Linde-Verlag. Die SteuerNews stammen insbesondere aus folgenden Quellen: PV-Info, SWKOnline, SWI, ASok, UFSjournal, BMF u.v.a.m.

Montag, 30. April 2012 – Vorsteuerabzug für noch nicht im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeiten genutzte Investitionsgüter

Art. 168 Buchst. a der MwStSyst-RL 2006/112/EG ist dahin auszulegen, dass ein Steuerpflichtiger, der als solcher ein Investitionsgut erworben und es dem Vermögen des Unternehmens zugeordnet hat, berechtigt ist, die auf den Erwerb dieses Gegenstands entrichtete Mehrwertsteuer in dem Steuerzeitraum abzuziehen, in dem der Steueranspruch entstanden ist, auch wenn dieser Gegenstand nicht sofort für unternehmerische Zwecke verwendet wird (EuGH 22. 3. 2012, Rs. C-153/11, Klub).

Montag, 30. April 2012 – Neues DBA mit Tadschikistan

Das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Tadschikistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll wurde nun in BGBl. III Nr. 76/2012 veröffentlicht. Das neue DBA orientiert sich inhaltlich an den OECD- Grundsätzen und wird mit 1. 7. 2012 in Kraft treten.

Montag, 30. April 2012 – KV-Abschluss für die Holz- und Sägeindustrie

Die GPA meldet den Abschluss der Kollektivvertragsverhandlungen für die Angestellten der Holz- und Sägeindustrie mit folgendem Ergebnis: Erhöhung der KV-Gehälter: VWGr I und II um 4,2 %, VWGr II und M I um 4 %, VWGr IV, IVa, M II und M III um 3,9 %, VWGr V, Va und VI um 3,6 %; Erhöhung der Ist-Gehälter: VWGr I und II um 4 %, VWGr II und M I um 3,8 %, VWGr IV, IVa, M II und M III um 3,7 %, VWGr V, Va und VI um 3,5 %; Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 4 %; Anrechnung von Karenzzeiten an die Vorrückungen im Kollektivvertrag in der Höhe von 16 Monaten für jedes Kind; Einsetzung einer Arbeitsgruppe zum Thema „Alternsgerechtes Arbeiten“. Der neue Kollektivvertrag gilt ab 1. 5. 2012 und hat eine Laufzeit von 12 Monaten.

Montag, 30. April 2012 – Der Begriff der „Erwachsenenbildung“ in § 49 Abs. 7 ASVG

Im ASVG besteht in § 49 Abs. 7 Z 2 seit jeher eine Begünstigung für nebenberuflich tätige Lehrende und Vortragende an Einrichtungen der Erwachsenenbildung. Die Anwendung dieser Vorschrift ist von der Auslegung des Begriffs der „Erwachsenenbildung“ abhängig, den der VwGH in einem besonders restriktiven Sinn versteht. In der April-Ausgabe der ASoK setzen sich Univ.-Prof. Dr. Elke Gruber, Mag. Andreas Maschinda und Hon.-Prof. Mag. Dr. Josef Schlager in einer interdisziplinären Untersuchung kritisch mit der Frage auseinander, ob der VwGH hier eine zutreffende Interpretation gefunden hat. Nach Auffassung der Autoren widerspricht die restriktive Definition von Erwachsenenbildung durch den VwGH den gesetzlichen Grundlagen, ist wissenschaftlich unhaltbar und führt zu gravierenden Ungleichbehandlungen quer durch den Erwachsenenbildungssektor.

Freitag, 27. April 2012 – Österreichs Steuereinnahmen erreichen Rekordniveau

Laut Angabe des Finanzministeriums lagen die Gesamteinnahmen im 1. Quartal 2012 bei 16,2 Mrd. Euro – eine Steigerung von rund 600 Mio. Euro oder 3,8 % gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres. Starke Zuwächse hat es bei der Lohnsteuer und der Körperschaftsteuer auf Unternehmensgewinne gegeben, die Umsatzsteuer hat leicht zugelegt. Zurückgegangen sind dagegen die Einnahmen aus der Bankenabgabe und der veranlagten Einkommensteuer, berichtet die APA. Insgesamt haben Einkommens- und Vermögenssteuern von Jänner bis März rund 7 Mrd. Euro eingebracht – um rund 390 Mio. Euro oder 5,9 % mehr als in den ersten drei Monaten 2011. Der zahlenmäßig größte Posten in diesem Bereich ist die Lohnsteuer der unselbständig Beschäftigten (5,4 Mrd. Euro, +8,6 %); die Körperschaftsteuer auf Unternehmensgewinne hat mit rund 940 Mio. Euro um 14,8 % mehr erbracht. Zurückgegangen sind dagegen die Bankenabgabe (um 10,2 % auf 118 Mio. Euro), die veranlagte Einkommensteuer (–37,6 % auf 113 Mio. Euro) und die Kapitalertragsteuer auf Zinsen (–63 % auf 67,2 Mio. Euro).

Freitag, 27. April 2012 – Änderung des DBA Frankreich promulgiert

Das vom Nationalrat genehmigte Protokoll und Zusatzprotokoll zwischen der Republik Österreich und der Französischen Republik zur Abänderung des zwischen der Republik Österreich und der Französischen Republik am 26. 3. 1993 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wurde in BGBl. III Nr. 77/2012, ausgegeben am 23. 4. 2012, kundgemacht. Mit dem Protokoll und dem Zusatzprotokoll soll eine Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommens an den neuen OECD-Standard betreffend steuerliche Transparenz und Amtshilfebereitschaft erfolgen.

Donnerstag, 26. April 2012 – VwGH zur Umsatzsteuerbefreiung für Privatschulen

Von den unter § 1 Abs. 1 Z 1 UStG fallenden Umsätzen sind nach § 6 Abs. 1 Z 11 lit. a UStG die Umsätze von privaten Schulen und anderen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Einrichtungen steuerfrei, soweit es sich um die Vermittlung von Kenntnissen allgemeinbildender oder berufsbildender Art oder der Berufsausübung dienenden Fertigkeiten handelt und nachgewiesen werden kann, dass eine den öffentlichen Schulen vergleichbare Tätigkeit ausgeübt wird. Der Zweck der unionsrechtlichen Befreiungsbestimmung des Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchstabe i der (hier noch anzuwendenden) 6. MwSt-RL ist, dass der Zugang zum (Hochschul-)Unterricht nicht durch die höheren Kosten versperrt werden soll, die im Fall der Steuerpflicht entstünden. Dass laut angefochtenem Bescheid nach dem Regelungszweck der Norm die Steuerbefreiung nach § 6 Abs. 1 Z 11 lit. a UStG nur dann zur Anwendung kommen könne, wenn durch die Besteuerung der Umsätze ein Wettbewerbsnachteil für den Unternehmer eintreten würde, entspricht nicht einer richtlinienkonformen Interpretation. Es ist in diesem Sinne für die Anwendung des § 6 Abs. 1 Z 11 lit. a UStG auch nicht erforderlich, dass die strittige Ausbildung tatsächlich von einer öffentlichen Schule angeboten wird (VwGH 29. 2. 2012, 2009/13/0016).

Donnerstag, 26. April 2012 – 2. Stabilitätsgesetz 2012 im Bundesgesetzblatt kundgemacht

In BGBl. I Nr. 35/2012, ausgegeben am 24. 4. 2012, wurde das sog. 2. Stabilitätsgesetz 2012 (2. StabG 2012) kundgemacht. Das 2. StabG 2012 bringt zahlreiche Änderungen arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften, welche in der April-Ausgabe der ASoK in der Rubrik „Neues aus der Gesetzgebung“ kurz vorgestellt wurden.

Donnerstag, 26. April 2012 – UFS: Kleines Pendlerpauschale bei Gesamtwegzeit von 3 Stunden 5 Minuten

Zeitstaffeln oder mathematische Gleichungen (wie in den LStR 2002 vorgesehen) mögen den Vollzug vereinfachen, können aber nicht allein zur Auslegung des Begriffs der (Un-)Zumutbarkeit in § 16 Abs. 1 Z 6 lit. b und c EStG herangezogen werden. Bei einer Zeitspanne zwischen 3 und 4 Stunden für den gesamten Tagesarbeitsweg einschließlich Wartezeiten ist die Unzumutbarkeit der Verwendung von Massenbeförderungsmitteln individuell anhand der Umstände des Einzelfalles zu prüfen. Eine Gesamtwegzeit von – geschätzt – 3 Stunden 5 Minuten liegt am untersten Ende der genannten Bandbreite einer zumutbaren Gesamttageswegzeit. Davon entfällt nur ein Teil der Zeit (1 Stunde 4 Minuten auf dem Hinweg, 57 Minuten auf dem Rückweg) auf die tatsächliche Fahr- und Umsteigezeit. Ein nicht unbeachtlicher Teil (37 Minuten auf dem Hinweg, 25 Minuten auf dem Rückweg) entfällt auf die Zeit zwischen der Ankunft (Abfahrt) des Massenbeförderungsmittels und dem Arbeitsbeginn (Arbeitsende), die unterschiedlich genutzt werden kann. Da nach Ansicht des UFS im gegenständlichen Fall die Verwendung einer Kombination aus Individual- und öffentlichem Verkehr für den Arbeitsweg zumutbar ist, steht nur das kleine Pendlerpauschale zu (UFS 12. 3. 2012, RV/2234-W/11).

Mittwoch, 25. April 2012 – Bessere Behördenvernetzung zur Bekämpfung von Sozialbetrug

Sozial- und Innenministerium sowie Bundeskriminalamt wollen im Bereich der Sozialbetrugsbekämpfung verstärkt kooperieren. Im Innenministerium wurde am 23. 4. 2012 eine gemeinsame Vorgehensweise gegen den Sozialbetrug in Österreich präsentiert. Dazu wird eine Task Force namens „Merlin“ ins Leben gerufen, um in Hinkunft die Unternehmen strenger kontrollieren zu können. Die erwähnte Task Force stellt eine wichtige Maßnahme zur Bekämpfung von Sozialbetrug im Baugewerbe und anderen Unternehmensbereichen dar. Im Zuge dieser Kontrollen kann nun auch Lohn- und Sozialdumping leichter aufgedeckt werden. Gezielte Schwerpunktkontrollen sollen dafür sorgen, Unterentlohnung verstärkt zu unterbinden.

Mittwoch, 25. April 2012 – Bewertung von Supermarktfilialen

Die Merkmale für die Beurteilung der baulichen Ausführung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles ergeben ein Gesamtbild des Gebäudes, welches in die Einreihung in eine bestimmte Bauklasse mündet. Ist innerhalb der Bauklassen eine eindeutige Einstufung nicht möglich, so ist ein entsprechender Zwischenwert anzusetzen (UFS 9. 3. 2012, RV/2071-W/06; VwGH-Beschwerde zu 2012/13/0049, 2012/13/0047, eingebracht).

Mittwoch, 25. April 2012 – VfGH zu Höchstprovisionen für Immobilienmakler

Der Verfassungsgerichtshof hat die Beschwerde einer Immobilienmaklerin gegen die Festlegung einer Höchstprovision (von einer Monatsmiete) für befristete Mietverträge als unbegründet abgewiesen. Die Entlastung der Wohnungssuchenden sei ein öffentliches Interesse, so der Verfassungsgerichtshof (VfGH 5. 3. 2012, V 8/11).

Mittwoch, 25. April 2012 – Außerbetriebliche Versorgungsrente aus Anlass der Übergabe eines deutschen KG-Anteils

Überträgt eine in Österreich ansässige Gesellschafterin einer deutschen GmbH&CoKG ihrem in Deutschland ansässigen Bruder (Mitgesellschafter) ihren Gesellschaftsanteil und erhält sie von ihrem Bruder eine nach österreichischem Recht als außerbetriebliche Versorgungsrente einzustufende Rentenleistung, dann liegt eine unentgeltliche Übertragung des Gesellschaftsanteiles vor, sodass die Rentenzahlungen nicht erst ab Überschreiten der maßgebenden Buchwerte, sondern sofort als sonstige Einkünfte steuerpflichtig werden (Rz. 7027 EStR). Die Steuerpflicht der außerbetrieblichen Versorgungsrente gründet sich sonach nicht auf die steuerliche Erfassung eines in den deutschen Personengesellschaftsbetriebstätten eingetretenen Wertzuwachses, sondern ausschließlich auf die Zahlung in Rentenform. Diese Sichtweise zeitigt auch Wirkung auf der Ebene des DBA-Deutschland. Denn abkommensrechtlich liegt damit kein Anwendungsfall von Artikel 13 (Veräußerung von deutschem Betriebstättenvermögen), sondern ein Anwendungsfall des Artikels 18 Abs. 1 DBA (Rentenzahlungen) vor, sodass das Besteuerungsrecht nicht Deutschland, sondern Österreich zusteht. Dieser Befund wird durch Absatz 5 des Schlussprotokolls zu Artikel 13 und 18 bestätigt. (EAS 3273 vom 20. 4. 2012)

Dienstag, 24. April 2012 – Mäßigungsrecht bei Stornogebühren

Unter einem Reugeld versteht man ein Entgelt, das vereinbarungsgemäß für den Fall der Ausübung einer vertraglich eingeräumten Rücktrittsmöglichkeit zu zahlen ist (§ 909 ABGB). Im vorliegenden Fall war für die kurzfristige Abmeldung von einem Kurs eine 100%ige Stornierungsgebühr vereinbart. Das KSchG sieht in § 7 zugunsten von Verbrauchern ein richterliches Mäßigungsrecht (wie bei Konventionalstrafen nach § 1336 Abs. 2 ABGB) vor. Dabei ist die Relation zwischen zugesagter Summe einerseits und dem durch die Nichterfüllung des Vertrages dem Gläubiger wahrscheinlich drohenden oder entstandenen Schaden andererseits zu beachten, wobei der tatsächlich eingetretene Schaden die Untergrenze des richterlichen Mäßigungsrechts bildet. Der OGH schloss sich den Feststellungen des Erstgerichts an, dass der Schaden des Unternehmers hier tatsächlich 100 % der Kurskosten betragen hat, weil beim besagten Kurs in kurzer Zeit kaum ein Ersatzteilnehmer gefunden werden konnte (OGH 22. 2. 2012, 3 Ob 231/11h).

Dienstag, 24. April 2012 – Nachzahlung des aufgewendeten Unterhalts an den bisher mutmaßlichen Kindesvater

Wird viele Jahre, nachdem ein Kind bereits erwachsen ist, festgestellt, dass der bisher mutmaßliche Kindesvater tatsächlich nicht dessen Vater ist, sondern ein anderer, so kann die von diesem an den Berechtigten bezahlte Ersatzleistung gemäß § 1042 ABGB nicht als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Es handelt sich auch bei dieser Zahlung um eine Unterhaltsleistung, welche gemäß den gesetzlichen Bestimmungen auch dann nicht als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden kann, wenn der Berufungswerber den Unterhaltsabsetzbetrag bisher nicht geltend machen konnte, weil er von der Existenz des Kindes nichts wusste (UFS 23. 3. 2012, RV/1638-W/11).

Montag, 23. April 2012 – Keine Steuerbefreiung bei arbeitgeberseitig garantierten Trinkgeldern

Seit 1999 sind ortsübliche Trinkgelder, die freiwillig von dritter Seite für die Arbeitsleistung gezahlt werden, steuerfrei (§ 3 Abs. 1 Z 16a EStG). Bei einem vom Arbeitgeber garantierten Trinkgeld kann diese Steuerbefreiung nach Ansicht des VwGH nicht angewendet werden: Denn der VfGH (25. 9. 2008, G 19/08) habe Kriterien des steuerfreien Trinkgeldes herausgearbeitet (Grundlage im freigebigen Verhalten der Kunden, Höhe typischerweiser vom persönlichen Einsatz des Dienstnehmers gegenüber den Kunden abhängig, kein Rechtsanspruch), welche hier nicht erfüllt seien. Garantierte Einnahmen des Dienstnehmers unterschieden sich gerade in den vom VfGH aufgezeigten Merkmalen nicht von den anderen im Rahmen der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu erfassenden Bezügen. Durch die Garantie des Arbeitgebers seien die Abhängigkeit vom freigebigen Verhalten der Kunden und der unmittelbare Zusammenhang mit dem persönlichen Einsatz des Dienstnehmers gegenüber den Kunden nicht gegeben. Infolge der Verpflichtung des Arbeitgebers zur Sicherstellung des Mindestbezuges von 500 Euro pro Monat und der Informationsverpflichtung des Dienstnehmers gegenüber dem Dienstgeber über die laufend erhaltenen Beträge erwiesen sich die Beträge im vorliegenden Fall nicht als „außerhalb“ des Dienstverhältnisses bezogen (VwGH 26. 1. 2012, 2009/15/0173).

Montag, 23. April 2012 – EU-Kommission forciert elektronische Auftragsvergabe

Eine stärkere Nutzung von E-Vergabe-Systemen in Europa könnte nach Ansicht der Europäischen Kommission erhebliche Einsparungen bewirken. Öffentliche Stellen, die die E-Vergabe bereits eingeführt hätten, berichteten über Einsparungen in einer Größenordnung von 5 bis 20 % ihrer Beschaffungsausgaben. Eine 5%ige Reduktion entspräche somit einem Betrag von jährlich etwa 100 Mrd. Euro. Gleichwohl komme die E-Vergabe trotz ehrgeiziger politischer Ziele nach wie vor erst bei lediglich 5 bis 10 % aller in der EU durchgeführten Vergabeverfahren zum Einsatz, so die Kommission. In einer nun vorgelegten Mitteilung stellt sie eine Strategie vor, mit der die Umstellung auf die E-Vergabe vollzogen werden soll. Die Kommission schlägt dabei eine Reihe flankierender Maßnahmen vor, um die beteiligten Akteure, einschließlich KMU, dabei zu unterstützen, den Übergang rechtzeitig zu bewerkstelligen. Außerdem wird in der Mitteilung angekündigt, dass die Europäische Kommission selbst bis Mitte 2015 – also bereits ein Jahr vor Ablauf der den Mitgliedstaaten gesetzten Frist – auf eine vollständige elektronische Auftragsvergabe umstellen und ihre E-Vergabe-Lösungen den Mitgliedstaaten zur Verfügung stellen wird. Am 26. 5. 2012 findet in Brüssel eine Konferenz über die elektronische Auftragsvergabe statt.

Montag, 23. April 2012 – VwGH zum Rauchverbot in Wettbüros

Ein Wettbüro, das nicht bloß für individuell bezeichnete Personen zugänglich ist, ist auch nach Auffassung des VwGH als Raum eines öffentlichen Ortes anzusehen und unterliegt als solcher dem Rauchverbot des § 13 Abs. 1 TabakG. Dass nur Personen über 18 Jahren zutrittsberechtigt sind, ändere am Wesensmerkmal der allgemeinen Zugänglichkeit nichts. Zusammenfassend gilt somit auch für Wettbüros das grundsätzliche Rauchverbot; der Inhaber könne aber nur bestraft werden, wenn dort auch tatsächlich geraucht werde, so das Höchstgericht. Die Erfüllung des Straftatbestandes setze nämlich zum einen voraus, dass entgegen dem Rauchverbot geraucht wurde, und zum anderen, dass der Lokalinhaber keine Sorge für die Einhaltung des Rauchverbotes getragen hat. Bei Erfüllung nur eines der beiden Tatbestandsmerkmale liege noch keine Übertretung des § 13c Abs. 2 Z 3 TabakG vor (VwGH 20. 3. 2012, 2011/11/0215).

Montag, 23. April 2012 – Betriebsvereinbarung über das Leistungsvolumen

§ 15 Abs. 48 des Kollektivvertrages für die Angestellten der Elektro- und Elektronikindustrie sieht die Verpflichtung vor, bis 31. 12. des betreffenden Jahres eine Betriebsvereinbarung abzuschließen, in der die im Zuge der Aufteilung des Leistungsvolumens ausgewählten Arbeitnehmer entweder allgemein oder namentlich sowie die Erhöhung ihrer Gehälter anzuführen sind. In der April-Ausgabe der ASoK untersucht Mag. Sebastian Zankel, Jurist in der Rechtsabteilung eines internationalen Konzerns in Wien, in einem Beitrag, inwieweit das Publikationserfordernis dieser Betriebsvereinbarung im Konflikt mit datenschutzrechtlichen Vorschriften steht.

Freitag, 20. April 2012 – Steuerliche Pauschalierung bei Gaststätten gesetzwidrig

Der Verfassungsgerichtshof hat eine Verordnung als gesetzwidrig aufgehoben, mit der die steuerliche Pauschalierung bei Gaststätten ermöglicht wird. Es hätte sich – vereinfacht gesagt – gezeigt, dass durch die Regelung ein Gewinnbetrag ermittelt wird, der in einer großen Anzahl von Fällen nicht mehr den tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen entspricht. Das Höchstgericht hat eine Reparaturfrist bis zum 31. Dezember 2012 gesetzt. (VfGH vom 14. 3. 2012, V 113/11-14)

Freitag, 20. April 2012 – UFS zur Umrechnung von Schweizer Löhnen

Löhne, die nicht in Euro ausbezahlt werden, sind zum (marktüblichen) Umrechnungskurs des Zuflusstages (Tag der bankmäßigen Wertstellung) umzurechnen. Da der Referenzkurs der EZB als Durchschnitt von Ankaufs- und Verkaufskursen ermittelt wird, der in Schweizer Franken gutgeschriebene Lohn aber immer nur in ein und dieselbe Richtung umzurechnen bzw. zu wechseln ist, ist der Referenzkurs der EZB als an sich objektive, von Marktzufälligkeiten unabhängige Größe (geringfügig) adaptierungsbedürftig. Der Adaptierungsnotwendigkeit hat das Finanzamt Rechnung getragen, indem es vom EZB-Kurs einen Abschlag in Höhe von 1,5 % vorgenommen hat. Laut BFH (3. 12. 2009, VI R 4/08, SWI 2010, 294) sind die monatlichen Durchschnittsreferenzkurse der EZB der geeignete Umrechnungsmaßstab (UFS 26. 3. 2012, RV/0023-F/12).

Freitag, 20. April 2012 – Tätigkeitsbericht des VfGH für das Jahr 2011

Der VfGH hat soeben seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2011 veröffentlicht. Demnach weist das Geschäftsjahr 2011 folgende Bewegungsbilanz auf: Einer Zahl von 4.400 neu anhängig gewordenen Verfahren sowie 2.606 aus den Vorjahren übernommenen Verfahren stehen 5.613 abgeschlossene Verfahren gegenüber. Die insgesamt 5.613 Erledigungen des VfGH im Zeitraum vom 1. 1. 2011 bis zum 31. 12. 2011 lassen sich untergliedern in 505 Stattgaben, 138 Abweisungen, 253 Zurückweisungen, 1.345 Ablehnungen und 3.372 sonstige Erledigungen (Einstellungen, Streichungen; Letztere zum Großteil nach Abweisung von Anträgen auf Verfahrenshilfe wegen Aussichtslosigkeit). Die durchschnittliche Verfahrensdauer (bemessen vom Eingangsdatum bis zur Abfertigung der Entscheidung) konnte im Rahmen des mehrjährigen Durchschnitts von rund acht Monaten gehalten werden.

Donnerstag, 19. April 2012 – EuGH zur Rechtsstellung abgelehnter Stellenbewerber

Die Rechtsvorschriften der EU sehen für einen Arbeitnehmer, der schlüssig darlegt, dass er die in einer Stellenausschreibung genannten Voraussetzungen erfüllt, und dessen Bewerbung gleichwohl nicht berücksichtigt wurde (im dem Sinne, dass keine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch erfolgte), keinen Anspruch auf Auskunft darüber vor, ob der Arbeitgeber am Ende des Einstellungsverfahrens einen anderen Bewerber eingestellt hat. Die Verweigerung jedes Zugangs zu Informationen kann nach Ansicht des EuGH jedoch ein Gesichtspunkt sein, der im Rahmen des Nachweises von Tatsachen, die das Vorliegen einer Diskriminierung (im vorliegenden Fall einer russischen Softwareentwicklerin aufgrund ihrer Nationalität) vermuten lassen, heranzuziehen ist (EuGH 19. 4. 2012, Rs. C-415/10, Meister).

Donnerstag, 19. April 2012 – Fahrtkosten eines Arbeitslosen als Werbungskosten i. Z. m. der Arbeitssuche

Kosten der Arbeitssuche können zu Werbungskosten führen. Wenn einem Arbeitslosen i. Z. m. Umschulungsmaßnahmen Fahrtkosten erwachsen, können diese als allgemeine Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Da der Verkehrsabsetzbetrag nach § 33 Abs. 5 Z 1 EStG nur Arbeitnehmern aus einem bestehenden Dienstverhältnis (i. S. d. § 47 Abs. 2 EStG) zusteht, der Mitbeteiligte jedoch unstrittig im Zeitraum der in Rede stehenden Umschulungsmaßnahmen in keinem Dienstverhältnis stand, konnte der Verkehrsabsetzbetrag keine Abgeltungswirkung i. S. d. § 16 Abs. 1 Z 6 EStG für die Fahrtkosten entfalten (dies auch unabhängig von der Frage, ob eine Ausbildungsstätte überhaupt einer „Arbeitsstätte“ gleichgesetzt werden könnte). Für die demgegenüber von der belangten Behörde im angefochtenen Bescheid vertretene Auffassung bietet das Gesetz keine rechtliche Handhabe (VwGH 21. 12. 2011, 2008/13/0235).

Donnerstag, 19. April 2012 – Umsatzsteuerfreiheit von Goldmünzen

Die VO BGBl. II Nr. 109/2012, ausgegeben am 30. 3. 2012, enthält ein Verzeichnis jener Goldmünzen, die die Kriterien der Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 8 lit. j UStG 1994 im Kalenderjahr 2012 jedenfalls erfüllen

Donnerstag, 19. April 2012 – Deutsches Stabilitätsprogramm 2012 verabschiedet

Das Kabinett in Berlin hat am 18. 4. 2012 das aktualisierte Deutsche Stabilitätsprogramm 2012 beschlossen, womit Deutschland die europäischen finanzpolitischen Vorgaben für den Gesamtstaat in vollem Umfang erfüllen möchte. Bereits ab diesem Jahr wird Deutschland sein mittelfristiges Haushaltsziel eines strukturellen Defizits von maximal 0,5 % des BIP erreichen und damit auch die präventiven Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts einhalten. Der strukturelle Finanzierungssaldo verbessert sich in den kommenden Jahren weiter, sodass ab 2014 nicht nur der gesamtstaatliche Haushalt Deutschlands ausgeglichen sein wird. Der Bundeshaushalt unterschreitet bereits 2014 die eigentlich erst ab 2016 geltende Grenze für die strukturelle Neuverschuldung von 0,35 % des BIP.

Mittwoch, 18. April 2012 – Regierungsvorlage zur Verbesserung des Pensionskassensystems beschlossen

Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 17. 4. 2012 die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pensionskassengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Betriebspensionsgesetz, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz, die Rechtsanwaltsordnung und das Gehaltskassengesetz 2002 geändert werden, beschlossen. Im PKG sollen die Anwartschaftsberechtigten mit einem Lebensphasenmodell eine begrenzte Anzahl an Entscheidungsmöglichkeiten für eine bestimmte Veranlagungsform haben. Es soll eine besondere auf Sicherheit ausgerichtete Veranlagungs- und Risikogemeinschaft eingerichtet werden, in der für Leistungsberechtigte die Anfangspension garantiert wird. Die Informationsrechte der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten sowie die Transparenz des Pensionskassensystems sollen verbessert werden. Der Wechsel zwischen den unterschiedlichen Produkten Pensionskasse und betriebliche Kollektivversicherung soll auch auf individueller Basis möglich sein. Im BPG werden die notwendigen arbeitsrechtlichen Änderungen vorgenommen: Die Möglichkeiten, variable Beiträge/variable Prämien in die Pensionskasse/betriebliche Kollektivversicherung (BKV) zu leisten und für bestimmte Zeiten mit reduziertem Entgeltanspruch die Beiträge zur Pensionskasse bzw. die Prämien in die BKV unvermindert fortzuzahlen bzw. die Beitragsleistung des Arbeitgebers zu übernehmen, sollen ausgeweitet werden. Die Unverfallbarkeitsfrist bei Pensionskassenzusagen soll von fünf auf drei Jahre herabgesetzt werden. Die Durchlässigkeit zwischen dem Pensionskassensystem und der BKV sowie jene zwischen dem BPG und anderen kapitalgedeckten Systemen der betrieblichen Altersvorsorge (etwa für Wirtschaftstreuhänder, Rechtsanwälte) und umgekehrt bei einem Berufswechsel sollen ausgeweitet werden.

Mittwoch, 18. April 2012 – Aviso: UFSjournal-Tagung am 12. Juni 2012

Am 12. 6. 2012 findet zwischen 9 und 17 Uhr in der Bundesfinanzakademie, Konferenzsaal Erdbergstraße 186-190, 1030 Wien, die UFSjournal-Tagung statt. UFS-Mitglieder filtern für Sie topaktuell und praxisnah die wirklich wichtigen Judikate aus der Fülle an UFS-Entscheidungen. Ein attraktives, breitgefächertes Programm quer durch alle Bereiche des Abgaben- und Zollrechts, „heiße Eisen“ und intensive Fachdiskussionen sorgen für einen bereichernden Austausch zwischen Finanzverwaltung, Rechtsprechung und Beratungspraxis. Nähere Informationen und Möglichkeit zur Online-Anmeldung auf der Internetseite des Linde Verlages.

Mittwoch, 18. April 2012 – Familienbeihilfenanspruch im zweiten Studienjahr

Ist das volljährige Kind in seinem ersten Studienjahr gleichzeitig in mehreren Studienrichtungen eingeschrieben, so können nur Prüfungen, welche in der Hauptstudienrichtung abgelegt wurden bzw. jene, die im Nachweiszeitraum (= Studienjahr) im Hauptstudium Anrechnung gefunden haben, für die Beurteilung des Studienerfolges herangezogen werden (UFS 7. 3. 2012, RV/0426-G/11).

Dienstag, 17. April 2012 – Mitarbeit von Familienmitgliedern

Die Mitarbeit von Familienmitgliedern ist gelegentlich Anlass für fachliche Diskussionen des Dienstgebers/Arbeitgebers mit der Gebietskrankenkasse bzw. Finanzverwaltung, da die Feststellung, ob ein Dienstverhältnis vorliegt oder nicht, nicht immer einfach ist. In der April-Ausgabe der PV-Info gibt Hannelore Ortner einen prägnanten Überblick über die diesbezügliche Rechtslage und Behördenpraxis im Sozialversicherungs- und Steuerrecht.

Dienstag, 17. April 2012 – Aktuelle Bildungsstatistik: Zunahme absolvierter tertiärer Ausbildungen

Im Jahr 2009 verfügten laut dem Bildungsstandregister der Statistik Austria bereits 14,6 % der Personen im Haupterwerbsalter (25 bis 64 Jahre) über einen Universitäts-, Fachhochschul-, Akademie- oder Kollegabschluss. Bei der Volkszählung 2001 lag dieser Anteil noch bei 10,5 %. Bei 65,9 % der angegebenen Altersgruppe ist der höchste Bildungsabschluss ein sog. Sekundarabschluss, das heißt eine erfolgreich abgeschlossene Lehre, berufsbildende mittlere oder höhere Schule oder allgemein bildende höhere Schule (2001: 63,4 %). Wie Analysen in der aktuellen Publikation „Bildung in Zahlen 2010/11“ zeigen, sind Personen mit höherer Bildung tendenziell zu einem größeren Anteil und länger erwerbstätig. Die staatlichen Bildungsausgaben wurden im letzten Jahrzehnt deutlich erhöht (von 11 Mrd. Euro im Jahr 2000 auf 16,3 Mrd. Euro im Jahr 2010).

Montag, 16. April 2012 – Steuerabkommen mit der Schweiz unterzeichnet

Das 30-seitige Abkommen mit der Schweiz zur Besteuerung von bisher nicht versteuertem österreichischem Vermögen auf Schweizer Bankkonten wurde am 13. 4. 2012 von den Finanzministerinnen der beiden Länder in Bern unterzeichnet. Das Abkommen basiert auf den von der Schweiz mit Deutschland und dem Vereinigten Königreich abgeschlossenen Abkommen ähnlicher Art. Betroffen davon sind alle natürlichen Personen, die einen Wohnsitz in Österreich haben und ein Konto oder Depot bei einer Schweizer Bank besitzen. Schweizer Banken werden für diese unversteuerten Beträge für die Vergangenheit eine Abgeltungssteuer (Steuersatz zwischen 15% und 38 %) einheben, sie werden also von österreichischen Kunden einen pauschalen Steuerbetrag auf bereits bestehende Vermögen bzw. Kapitalerträge und –gewinne abziehen und diese an die österreichischen Steuerbehörden weiterleiten. Mit dieser Überweisung gilt die Steuerpflicht der Vergangenheit als abgegolten. Für den Anleger besteht allerdings ein Wahlrecht. Er kann sich entweder für diese Nachversteuerung in Form einer anonymen Einmalzahlung oder eine Offenlegung seiner Vermögenswerte gegenüber der österreichischen Finanzverwaltung entscheiden. Laufende Kapitalerträge österreichischer Guthaben in der Schweiz werden im Rahmen des Abkommens durch eine jährliche Abzugssteuer mit Kapitalerträgen in Österreich gleichgestellt. Zum Abkommenstext und zur BMF-Info zum Abkommen

Montag, 16. April 2012 – BFH befindet Verpflichtung zur elektronischen UVA-Abgabe für verfassungskonform

Die Verpflichtung eines Unternehmers, seine Umsatzsteuer-Voranmeldungen dem Finanzamt grundsätzlich durch Datenfernübertragung elektronisch zu übermitteln, ist verfassungsgemäß. Beantragt der Unternehmer, zur Vermeidung von unbilligen Härten die Umsatzsteuer-Voranmeldungen (weiterhin) nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck in Papierform abgeben zu dürfen, muss das Finanzamt diesem Antrag entsprechen, wenn dem Unternehmer die elektronische Datenübermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar ist. Liegt eine solche wirtschaftliche oder persönliche Unzumutbarkeit nicht vor, verbleibt es bei dem Anspruch des Unternehmers auf ermessensfehlerfreie Entscheidung des Finanzamts über diesen Antrag. Der Unternehmer darf vom Finanzamt hinsichtlich der zur Erfüllung der Erklärungspflicht auf elektronischem Weg erforderlichen Hard- und Software grundsätzlich nicht auf den Internetzugang anderer „Konzerngesellschaften“ verwiesen werden (BFH 14. 3. 2012, XI R 33/09).

Montag, 16. April 2012 – Entlassung wegen erheblicher Ehrverletzung

Eine Entlassung ist nur dann gerechtfertigt, wenn das Verhalten des Dienstnehmers nach den gewöhnlichen Anschauungen der beteiligten Kreise die Interessen des Dienstgebers so schwer beeinträchtigt, dass ihm nach der Lage des Falles eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum nächsten Kündigungstermin bzw. bis zum Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer nicht zugemutet werden kann. Die Entlassung eines Oberarztes, der die Frage einer Turnusärztin nach der postoperativen Komplikationsrate des ihm vorgesetzten Primars mit einem Gerücht über diesen beantwortet („Schlächter von Ulm“) und sich auch in der Folge nicht davon distanziert, ist ungeachtet der Frage nach der tatsächlichen Komplikationsrate wegen erheblicher Ehrverletzung als gerechtfertigt zu betrachten (OGH 25. 10. 2011, 9 ObA 75/11m).

Freitag, 13. April 2012 – Zurechnung der Kenntnis des Vertreters im Feststellungsverfahren

Das Verfahren nach § 188 BAO stellt sich als Bündelung eines Ausschnittes der Einkommensteuerverfahren aller Beteiligten dar. Solcherart wird die Person, welche im Feststellungsverfahren dem Finanzamt gegenüber für die Personenvereinigung auftritt, für die Gesellschafter der Personenvereinigung (im Hinblick auf diesen Ausschnitt ihres Einkommensteuerverfahrens) tätig. In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die Kenntnis eines Vertreters (über einen Wiederaufnahmegrund) auch der vertretenen Partei zugerechnet wird. Daraus folgt, dass die Kenntnis des im Feststellungsverfahren agierenden Vertreters auch den Beteiligten (hinsichtlich ihrer Einkommensteuerverfahren) zuzurechnen ist (VwGH 22. 12. 2011, 2009/15/0153).

Freitag, 13. April 2012 – Kommission prüft Grenzgängerregelungen

Mit einer gezielten Initiative will die Kommission die Steuervorschriften der Mitgliedstaaten genau prüfen, um zu gewährleisten, dass Grenzgänger durch diese nicht diskriminiert werden. Schätzungen zufolge gehen mehr als 1,2 Mio. Menschen in der EU einer grenzüberschreitenden Beschäftigung nach. Die an Grenzgänger und Saisonarbeiter gezahlten Bruttolöhne beliefen sich im Jahr 2010 auf 46,9 Mrd. Euro. Die Mobilität der Arbeitskräfte hat sich als einer der potenziellen Schlüsselfaktoren für die Steigerung von Wachstum und Beschäftigung in Europa erwiesen. Nach wie vor gehören jedoch steuerliche Hindernisse zu den wichtigsten Faktoren, die Bürgerinnen und Bürger davon abhalten, in einem anderen Mitgliedstaat Arbeit zu suchen. Aus diesem Grund wird die Kommission während des gesamten Jahres 2012 die nationalen direkten Steuern einer genauen Prüfung unterziehen, um herauszufinden, ob diese Beschäftigte benachteiligen, die in einem Mitgliedstaat leben und in einem anderen arbeiten. Sollte die Kommission diskriminierende Bestimmungen finden oder feststellen, dass die Grundfreiheiten der EU verletzt werden, wird sie dies den nationalen Behörden signalisieren und auf den notwendigen Änderungen bestehen. Sollten die Probleme weiterbestehen, wird die Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen die betreffenden Mitgliedstaaten einleiten.

Freitag, 13. April 2012 – Auflösung von Betriebsvereinbarungen in Betrieben ohne Betriebsrat

Das ArbVG enthält keine Bestimmung zu der Frage, ob und wie eine Betriebsvereinbarung in Betrieben ohne Betriebsrat aufgelöst werden kann. Kündbare Betriebsvereinbarungen können in Betrieben mit Betriebsrat unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Letzten eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden (§ 32 Abs. 1 ArbVG). Zur Beendigung einer Betriebsvereinbarung nach Auflösung des Betriebsrates (und wenn auch kein neuer Betriebsrat gewählt wird) fehlt derzeit Judikatur und Literatur. In einem Beitrag in der Aprilausgabe der ASoK erläutert Dr. Thomas Rauch die Auflösungsmöglichkeiten von Betriebsvereinbarungen in Betrieben ohne Betriebsrat.

Donnerstag, 12. April 2012 – BMF fixiert Steuerabkommen mit der Schweiz

Laut Pressemitteilung des BMF steht der Abschluss eines Steuerabkommens mit der Schweiz unmittelbar bevor: Man plane, das Abkommen am 13. 4. 2012 in Bern zu unterzeichnen. Mit diesem Abkommen soll von Österreichern auf Schweizer Bankkonten gebrachtes Geld nachträglich versteuert werden. Der Grundsatzeinigung zufolge ist für die pauschale Abgeltungsteuer der Steuersatz etwas niedriger als im schweizerischen Abkommen mit Deutschland (das sei darauf zurückzuführen, dass in Deutschland Steuerflucht auch Gewerbe-, Erbschafts- und Vermögenssteuern umfasse, während es in Österreich nur um die Kapitalertragsteuer und u. U. um die Einkommensteuer gehe). Neben der einmaligen Abschlagssteuer für in der Vergangenheit nicht versteuerte Guthaben fällt in der Folge eine Steuer auf die Zinserträge in Höhe von 25 Prozent an, die nach bisherigen Rechnungen jährlich 50 Mio. Euro bringen sollte.

Donnerstag, 12. April 2012 – Umsätze eines Heilmasseurs

Die ausschließlich nach ärztlicher Anordnung von einem freiberuflich tätigen Heilmasseur, der die Berufsbefugnis nach dem MMHmG, BGBl. I Nr. 169/2002 besitzt, als Heilbehandlung erbrachten Massageleistungen sind im Sinne einer unionsrechtskonformen Interpretation des § 6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994 (insbesondere EuGH 27. 4. 2006, Rs. C-443/04, Solleveld) steuerfrei, da aufgrund der beruflichen Qualifikationen von einer qualitativen Gleichwertigkeit der Behandlungen im Vergleich mit jenen eines Physiotherapeuten im Sinne des MTD-Gesetzes, BGBl. Nr. 460/1992, auszugehen ist (UFS 6. 2. 2012, RV/0384-G/11). Lesen Sie in Kürze mehr dazu in einer Entscheidungsbesprechung von Dr. Karl Fink, UFS Graz, in der UFSjournal-Aprilausgabe.

Mittwoch, 11. April 2012 – Erhöhung der mietrechtlichen Richtwerte

Mit Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Änderung der Richtwerte nach dem Richtwertgesetz, BGBl. II Nr. 82/2012, sind die ab 1. 4. 2012 bis zum 31. 3. 2014 gültigen Richtwerte verlautbart worden. Die neuen Werte betragen pro Quadratmeter Nutzfläche und Monat je Bundesland:

•Burgenland: 4,70 Euro;
•Kärnten: 6,03 Euro;
•Niederösterreich: 5,29 Euro;
•Oberösterreich 5,58 Euro;
•Salzburg: 7,12 Euro;
•Steiermark: 7,11 Euro;
•Tirol: 6,29 Euro;
•Vorarlberg: 7,92 Euro;
•Wien: 5,16 Euro.

Mittwoch, 11. April 2012 – Krankenkassen erreichen finanzielle Gesamtziele

Der aktuelle Monitoringbericht des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger zeigt, dass die Krankenkassen seit 2009 positiv bilanzieren und in den vergangenen drei Jahren ohne Leistungskürzungen insgesamt bereits 1 Mrd. Euro an Schulden abgebaut haben. Für den Zeitraum von 2010 bis 2013 wurden den Kassen Kostendämpfungen von insgesamt 1,725 Mrd. Euro auferlegt. Im Jahr 2010 waren es 197 Mio. Euro, tatsächlich erreicht wurden jedoch 410 Mio. Euro. Für das Jahr 2011 sollten die Kassen 361 Mio. einsparen, tatsächlich geschafft haben sie nach der letzten Prognose 606 Mio. Euro (die endgültige Abrechnung wird erst im September vorliegen). Für heuer werden die Krankenkassen statt der geforderten 510 Mio. laut Prognose 702 Mio. Euro einsparen. Damit werden die bis 2013 geforderten Kostendämpfungen von 1,725 Mrd. voraussichtlich schon heuer fast erfüllt sein. Für 2013 wurden noch weitere Einsparungen von 657 Mio. Euro vereinbart.

Dienstag, 10. April 2012 – Erhöhung der Wiener Dienstgeberabgabe per 1. 6. 2012

Die Wiener Dienstgeberabgabe („U-Bahnsteuer“) wird ab 1. 6. 2012 für jeden Dienstnehmer und für jede angefangene Woche von bisher 0,72 Euro auf 2 Euro erhöht (LGBl. für Wien Nr. 25/2012 ).

Dienstag, 10. April 2012 – Steuertermine im Mai

Am 15. Mai 2012 sind folgende Abgaben fällig:

•Umsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat März 2012 bzw. für das 1. Quartal 2012;
•Kammerumlage für das 1. Quartal 2012;
•Normverbrauchsabgabe für den Monat März 2012;
•Elektrizitäts-, Kohle- und Erdgasabgabe für den Monat März 2012;
•Werbeabgabe für den Monat März 2012;
•Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 für den Monat März 2012;
•Kraftfahrzeugsteuer für das 1. Quartal 2012;
•Lohnsteuer für den Monat April 2012;
•Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat April 2012;
•Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat April 2012;
•Kommunalsteuer für den Monat April 2012;
•Einkommensteuer, Vorauszahlung für das 2. Quartal 2012;
•Körperschaftsteuer, Vorauszahlung für das 2. Quartal 2012;
•die vom Grundsteuermessbetrag abgeleiteten Beiträge, der Grundbetrag zur Landwirtschaftskammerumlage, die Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie die Bodenwertabgabe für das 2. Quartal 2012 bzw. für das Jahr 2012.

Dienstag, 10. April 2012 – Arbeitslöhne von Piloten nach dem DBA Deutschland – Irland steuerfrei

Sind Einkünfte eines Piloten einer irischen Fluggesellschaft nach dem DBA zwischen Irland und Deutschland von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer auszunehmen, wird nach § 50d Abs. 8 Satz 1 1. Alternative dEStG 2002 (i. d. F. StÄndG 2003) die Freistellung bei der Veranlagung ungeachtet des Abkommens nur gewährt, soweit der Steuerpflichtige nachweist, dass der Staat, dem nach dem Abkommen das Besteuerungsrecht zusteht, auf dieses Besteuerungsrecht verzichtet hat. Ist der geforderte Nachweis aber erbracht, ist die Freistellung zu gewähren. Für ihre Versagung nach § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG 2002 (i. d. F. JStG 2007) besteht dann regelmäßig kein Raum; Abs. 8 steht zu Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 vielmehr im Verhältnis der Spezialität (BFH 11. 1. 2012, I R 27/11). In Zukunft könnte sich dies ändern, wie der BFH mitteilt, denn Deutschland habe die Möglichkeit, sein Besteuerungsrecht im Abkommen selbst zu verankern, in dem neu verhandelten, derzeit noch nicht in Kraft getretenen DBA Irland vom 30. März 2011 genutzt und darin eine entsprechende sog. Rückfallklausel vereinbart.

Dienstag, 10. April 2012 – Aufwendungen eines Krankenpflegers für Berufsreifeprüfung nicht abzugsfähig

Die Aufwendungen eines Krankenpflegers für die Berufsreifeprüfung sind nicht als Aus- und Fortbildungsmaßnahmen abzugsfähig, wenn ein konkret verwertbarer Nutzen für den Beruf nicht objektiv feststellbar ist. Die Berufsreifeprüfung ist auch nicht als Umschulungsmaßnahme zu beurteilen, wenn der Steuerpflichtige zum geplanten Berufswechsel keinerlei Angaben tätigt und auch sonst keine Umstände erkennbar sind, die auf eine konkrete Absicht zur Schaffung einer neuen Einkunftsquelle hinweisen (UFS 27. 2. 2012, RV/3505-W/10).

Freitag, 6. April 2012 – Information zu den umsatzsteuerlichen Änderungen des 1. Stabilitätsgesetzes 2012

Durch das 1. Stabilitätsgesetz 2012, BGBl. I Nr. 22/2012, erfährt das UStG 1994 zwei einschneidende Änderungen, nämlich einerseits die Einschränkung der Option zur Steuerpflicht bei Vermietung und Verpachtung von Grundstücken sowie bei Leistungen von Wohnungseigentumsgemeinschaften (§ 6 Abs. 1 Z 16 und Z 17 i. V. m. § 6 Abs. 2 UStG 1994; ab 1. 9. 2012), andererseits die Verlängerung des Vorsteuerberichtigungszeitraums (§ 12 Abs. 10, § 12 Abs. 10a, § 18 Abs. 10 UStG 1994; ab 1. 4. 2012). Das BMF hat dazu eine Information auf seiner Homepage publiziert.

Freitag, 6. April 2012 – Unsachliche Knebelung durch Stichtagsregelung im Handelsvertretervertrag

Eine Regelung, die den Anspruch des Agenten auf Auszahlung einer Mandanten-Bonifikation für das vorangegangene Jahr an ein aufrechtes Vertragsverhältnis zum Auszahlungsstichtag im Folgejahr bindet, ist sittenwidrig und daher unzulässig. Das Sittenwidrigkeitsurteil besteht darin, dass aufgrund der beanstandeten Vereinbarung bereits „erdientes“ Entgelt im Fall der Beendigung des Vertragsverhältnisses wieder wegfällt und der Handelsvertreter damit erheblich in seinen Möglichkeiten beeinträchtigt wird, das Vertragsverhältnis zu beenden (OGH 25. 11. 2011, 9 ObA 50/11k).

Freitag, 6. April 2012 – Ergänzungsprotokoll zum schweizerisch-deutschen Steuerabkommen unterzeichnet

Deutschland und die Schweiz haben in Bern ein Ergänzungsprotokoll zum gemeinsamen Abkommen über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt vom 21. 9. 2011 unterzeichnet. Das Protokoll führt zu Anpassungen und Erweiterungen des Abkommens. Zu Änderungen kommt es bei der Nachversteuerung bisher unversteuerter Kapitalanlagen, der Behandlung von Erbfällen und beim erweiterten Informationsaustausch. Das Protokoll enthält zudem ergänzende Klarstellungen zur Abgrenzung der künftigen Besteuerung von Kapitalerträgen von der Durchführung des zwischen der Schweiz und der EU bestehenden Zinsbesteuerungsabkommens. Die Ergänzungen berücksichtigen Bedenken und Anliegen, die von Seiten der Europäischen Kommission und einiger Bundesländer geäußert worden waren. Das Steuerabkommen und das Ergänzungsprotokoll bedürfen noch in beiden Vertragsstaaten der Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften, damit das Steuerabkommen in seiner geänderten Fassung in Kraft treten und ab 1. 1. 2013 angewendet werden kann. Auch Österreich strebt ein vergleichbares Abkommen mit der Schweiz an.

Donnerstag, 5. April 2012 – Umschulungskosten zum Verkehrspiloten

(A. B.) – Der VwGH teilt die Auffassung, dass es sich bei den Aufwendungen zum Erwerb des Privatpilotenscheins nach der Lebenserfahrung nicht um solche i. S. d. § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988, sondern der allgemeinen Lebensführung handelt. Auch die Auffassung, dass Aufwendungen für den Privatpilotenschein zu vorweggenommenen Werbungskosten führen können, wenn die Ausbildung zum Privatpiloten Teil einer durchgehenden Schulung zum Verkehrspiloten ist, stößt auf keine Bedenken, wenn der Besitz des Privatpilotenscheins nach der ZLPV, BGBl. Nr. 219/1958, Voraussetzung für den Erwerb des Berufspilotenscheins war. Jedenfalls dann, wenn die Ausbildung zum Berufspiloten unmittelbar an jene zum Privatpiloten anschließt und die Umstände des Einzelfalls den Schluss zulassen, dass die durchgehende Ausbildung mit dem Ziel erfolgt, diesen Beruf auch tatsächlich auszuüben, kann es nicht von entscheidender Bedeutung sein, ob die Umschulung zum Berufspiloten im Rahmen einer „integrierten Ausbildung“ oder im Rahmen einer „modular strukturierten Schulung“ erfolgt (VwGH 28. 2. 2012, 2009/15/0105).

Donnerstag, 5. April 2012 – Kein Vertreterpauschale mangels (nahezu) ausschließlicher Vertretertätigkeit

Eine Einstufung als „Vertreter“ i. S. d. Pauschalierungsverordnung BGBl. II Nr. 382/2001 ist möglich, wenn in völlig untergeordnetem Ausmaß zusätzlich auch eine andere Tätigkeit ausgeübt wird. Werden jedoch im Rahmen der Gesamtarbeitszeit neben der Vertretertätigkeit im Ausmaß von rund 25 bis 30 % auch andere Tätigkeiten ausgeübt (hier Geschäftsführertätigkeit für eine GmbH), so liegt keine (nahezu) ausschließliche Vertretertätigkeit und folglich auch kein Anspruch auf Vertreterpauschale vor (UFS 7. 3. 2012, RV/1036-G/09).

Donnerstag, 5. April 2012 – Stellung kroatischer Staatsangehöriger auf dem EU-Arbeitsmarkt ab Juli 2012

Kroatien wird im Juli 2012 Mitglied der Europäischen Union. Der Beitrittsvertrag befindet sich derzeit in parlamentarischer Behandlung. Was die Arbeitnehmerfreizügigkeit anbelangt, gilt auch für Kroatien das bewährte „2+3+2-Jahre-Modell“. Das heißt, dass kroatische Staatsangehörige während der ersten beiden Jahre nach dem EU-Beitritt keine EU-rechtliche Arbeitnehmerfreizügigkeit haben. In Österreich und Deutschland gelten zudem in bestimmten sensiblen Dienstleistungssektoren, etwa im Baugewerbe, der Gebäudereinigung und in der Hauskrankenpflege, nationale Einschränkungen für die grenzüberschreitende Entsendung von Arbeitskräften vorerst weiter. Im Bedarfsfall können die Mitgliedstaaten die Zugangsbeschränkungen zum Arbeitsmarkt um insgesamt weitere fünf Jahre verlängern, wobei nach der zweiten Phase die befürchtete schwerwiegende Störung des Arbeitsmarkts begründet werden muss. Eine „Stillhalte-Klausel“ verbietet allerdings Verschlechterungen beim Arbeitsmarktzugang für kroatische Staatsangehörige gegenüber der derzeitigen Rechtslage.

Mittwoch, 4. April 2012 – BankArchiv erscheint nun im Linde Verlag

Das BankArchiv (ÖBA), die renommierte wissenschaftliche Fachzeitschrift für Bankmanagement, Bankrecht und Kapitalmarkt, erscheint seit April 2012 im Linde Verlag. Seit 60 Jahren bietet das von der Österreichischen Bankwissenschaftlichen Gesellschaft (BWG) herausgegebene, monatlich erscheinende Periodikum durch die Veröffentlichung einschlägiger Informationen eine Diskussionsplattform für Wissenschaft und Praxis. Neben ausführlichen Fachartikeln zu aktuellen Themen finden sich im BankArchiv für die Praxis unentbehrliche Rubriken (Entwicklung der in Österreich tätigen Kreditinstitute, Mergers & Acquisitions, Entwicklungen im Ausland, höchstgerichtliche Rechtsprechung). Die Zeitschrift richtet sich dabei an Bankfachleute, Finanzierungsexperten, Wirtschaftsjuristen, Wirtschaftstreuhänder, Rechtsanwälte, Wirtschaftswissenschaftler und Treasurer. Die neue Zusammenarbeit der BWG mit dem Linde Verlag erstreckt sich auch auf deren Fachbuchprogramm, welches das wirtschaftsrechtliche Sortiment von Linde optimal ergänzt.

Mittwoch, 4. April 2012 – OGH bestätigt Diskriminierung von Kleinstpensionsbeziehern im Jahr 2008

Nach Einholung einer Vorabentscheidung durch den EuGH (20. 10. 2011, Rs. C-123/10, Brachner) entschied der OGH (6. 12. 2011, 10 ObS 129/11k), dass die im Rahmen der Pensionsanpassung 2008 vorgesehene, geringere Anhebung der Kleinstpensionen eine gemeinschaftswidrige mittelbare Diskriminierung weiblicher Personen darstelle, die nicht durch einen objektiven Grund sachlich gerechtfertigt sei. Die Klägerin habe daher Anspruch auf Erhöhung ihrer Pension ab 1. 1. 2008 um 2,81 % (statt 1,7 %). Wie der OGH in seiner Entscheidung vom 6. 12. 2011, 10 ObS 137/11m, ausgesprochen hat, gelten diese Rechtsfolgen auch für Männer, die im Jahr 2007 ebenfalls eine Kleinstpension unter 747 Euro monatlich erhalten haben, da es andernfalls zu einer sachlich nicht gerechtfertigten Benachteiligung von männlichen Kleinstpensionsbeziehern käme.

Dienstag, 3. April 2012 – Nutzungsdauer von Baugeräten gemäß Österreichischer Baugeräteliste

Wird für ein Baugerät, das in der Österreichischen Baugeräteliste (ÖBGL 2009) enthalten ist, die Nutzungsdauer entsprechend der dort für das Baugerät ausgewiesenen Nutzungsdauer festgelegt, gilt Folgendes:
1. Die in dieser Liste ausgewiesene Nutzungsdauer ist mit einem um 50 % erhöhten Wert als betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer i. S. d. § 7 Abs. 1 EStG 1988 der AfA zugrunde zu legen.
2. Die unter 1. beschriebene Vorgangsweise gilt für Anschaffungen in Wirtschaftsjahren, die im Veranlagungsjahr 2005 bis inklusive 2014 zu erfassen sind.
Zum 14. 12. 2011 bereits abgeschlossene Betriebsprüfungsverfahren, bei denen der AfA für derartige Wirtschaftsgüter eine vom Punkt 1. abweichende Nutzungsdauer zugrunde gelegt worden ist, bleiben durch Punkt 1. unberührt (BMF-Info vom 29. 3. 2012, BMF-010203/0135-VI/6/2012).

Montag, 2. April 2012 – KV-Abschluss für die Elektro- und Elektronikindustrie

Die Kollektivvertragsverhandlungen für die Beschäftigten der Elektro- und Elektronikindustrie brachten laut Auskunft der Gewerkschaft der Privatangestellten sowie der Gewerkschaft PRO-GE folgendes Ergebnis: Erhöhung der KV-Löhne und KV-Gehälter zwischen 3,8 % und 4,5 %; Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 4,5 %; Erhöhung der Zulagen um 3,3 %; Erhöhung der Aufwandsentschädigungen um 3,3 %; Verteilungsoption und Einmalzahlung (Betriebsvereinbarung) möglich. Der neue Kollektivvertrag gilt ab 1. 5. 2012.

Montag, 2. April 2012 – Modernisierung des europäischen Insolvenzrechts

Seit vergangenem Freitag konsultiert die EU-Kommission die Öffentlichkeit zur Modernisierung der EU-Vorschriften über Insolvenzverfahren. Die aktuellen Vorschriften stammen aus dem Jahr 2000 und legen fest, wie bei einer Insolvenz eines Unternehmens oder einer Privatperson zu verfahren ist, wenn mehrere Mitgliedstaaten betroffen sind. Von der Konsultation verspricht sich die Kommission Anregungen, ob und wie die bestehende Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 über Insolvenzverfahren überarbeitet werden sollte, um die Unternehmen und den EU-Binnenmarkt zu stärken. Sie ist Teil der in der Strategie „Europa 2020“ vorgesehenen Maßnahmen der EU zur Erhaltung von Arbeitsplätzen, zur Förderung der wirtschaftlichen Erholung und des nachhaltigen Wachstums sowie zur Belebung der Investitionstätigkeit. Zu Beiträgen, insb. im Hinblick auf ihre Erfahrungen mit – vor allem grenzüberschreitenden – Insolvenzen, aufgerufen sind kleine wie große Unternehmen, Selbständige, Fachleute, Justiz- und sonstige Behörden, Gläubiger, die Wissenschaft und die allgemeine Öffentlichkeit. Anhand ihrer Antworten wird die Kommission darüber befinden, ob und wie der aktuelle Rechtsrahmen verbessert und modernisiert werden sollte. Die Konsultation läuft noch bis zum 21. 6. 2012.

Montag, 2. April 2012 – Keine Mitteilungspflicht für Vermittlungsleistungen, die Umlaufvermögen betreffen

Gemäß § 109b Abs. 2 Z 2 EStG 1988 betrifft die Mitteilungspflicht u. a. Leistungen, „die sich auf das Inland beziehen“. EStR 2000, Rz. 8320, führt diesbezüglich aus, dass dieses Tatbestandsmerkmal jedenfalls auf Vermittlungsleistungen zutrifft, die inländisches Vermögen betreffen. Die EStR 2000 geben in diesem Punkt die Erläuterungen zur Regierungsvorlage des Betrugsbekämpfungsgesetzes 2010, BGBl. I Nr. 105/2010, wieder. Die in § 109b Abs. 2 EStG 1988 umschriebenen Fallkonstellationen von mitteilungspflichtigen Leistungen zeichnen sich alle durch einen Inlandsbezug aus. Dies ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass die Bestimmung die primäre Zielsetzung hat, die korrekte steuerliche Erfassung der Leistungsvergütung beim Empfänger sicherzustellen. Dies setzt jedoch die unbeschränkte oder beschränkte Steuerpflicht des Empfängers voraus. Im Lichte dessen ist nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen § 109b Abs. 2 Z 2 EStG 1988 in Bezug auf „Vermittlungsleistungen, die sich auf das Inland beziehen“, dahingehend auszulegen, dass keine Meldepflicht besteht, wenn sich die Vermittlungsleistung nur auf inländisches Umlaufvermögen bezieht. Wird daher inländisches Umlaufvermögen exportiert und bedient sich der Exporteur vor Ort dazu der Hilfe von Geschäftsvermittlern, die in Österreich nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind, besteht in Bezug auf diese Vermittlungsleistungen keine Mitteilungspflicht gemäß § 109b EStG 1988 (BMF-Information vom 28. 3. 2012, BMF-010203/0134-VI/6/2012).

Montag, 2. April 2012 – Unternehmereigenschaft eines Privatgeschäftsvermittlers

Der Umstand, dass die Tätigkeit eines Privatgeschäftsvermittlers als erwerbstypisch i. S. d. § 1 Abs. 1 Liebhabereiverordnung zu beurteilen ist, bedeutet noch keineswegs, dass damit Unternehmereigenschaft (mit Vorsteuerabzug) verbunden ist. Die Feststellung der Abgabenbehörde, dass die Tätigkeit in erster Linie zur Befriedigung der privaten Konsuminteressen aufrechterhalten wird, bedarf entsprechender Sachverhaltsfeststellungen. Sie kann nicht im Wege einer Vermutung (auf der Grundlage rudimentärer Akteninhalte) getroffen werden (UFS 6. 3. 2012, RV/0445-I/11).

Montag, 2. April 2012 – „Humanitäres Bleiberecht“ vermittelt keinen Anspruch auf Familienbeihilfe

Das sog. „Fremdenrecht“ umfasst das Fremdenpolizeigesetz, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) und das Asylgesetz. Gem. § 3 FLAG in der ab 1. 1. 2006 geltenden Fassung BGBl. I Nr. 100/2005 haben Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach §§ 8 und 9 NAG rechtmäßig in Österreich aufhalten. In den §§ 8 und 9 NAG sind alle Aufenthaltstitel aufgezählt, die bei Erfüllung aller anderen Voraussetzungen zu einem Bezug von Familienbeihilfe berechtigen. Ein „humanitäres Bleiberecht“ gibt es im NAG nicht. Folglich begründet ein „humanitäres Bleiberecht“ auch keinen Niederlassungs- und Aufenthaltstitel für die Familienbeihilfe. Der Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe wurde folgerichtig abgewiesen (UFS 9. 2. 2012, RV/0128-K/11).