SteuerNews Archiv Dezember 2011

Aus unserem SteuerNews-Service für den österreichischen Steuerverein. In Kooperation mit dem Linde-Verlag. Die SteuerNews stammen insbesondere aus folgenden Quellen: PV-Info, SWKOnline, SWI, ASok, UFSjournal, BMF u.v.a.m.

Freitag, 30. Dezember 2011 – Gleichstellung von Frauen und Männern bei Versicherungsprämien

Die Europäische Kommission hat Ende Dezember 2011 Leitlinien angenommen, um die Versicherungsbranche bei der Anwendung einer geschlechtsneutralen Preisgestaltung zu unterstützen. Die Leitlinien stellen klar, dass das Urteil des EuGH vom 1. 3. 2011, Rs. C-239/09, Test-Achats, lediglich für neue Verträge gilt, und zwar insbesondere für nach dem 21. 12. 2011 geschlossene Verträge. Anhand von Beispielen wird auch veranschaulicht, was als neuer Vertrag angesehen wird, damit die umfassende Anwendung der geschlechtsneutralen Regelung auf EU-Ebene ab diesem Zeitpunkt gewährleistet ist. Zudem enthalten die Leitlinien Beispiele für geschlechterbezogene Versicherungspraktiken, die mit dem Grundsatz der geschlechtsneutralen Prämien und Leistungen vereinbar sind und vom Urteil im Fall Test-Achats unberührt bleiben. Dabei handelt es sich um vielfältige Praktiken, von der Berechnung versicherungstechnischer Rückstellungen über die Preisgestaltung bei Rückversicherungen und die Übernahme medizinischer Risiken bis hin zu gezieltem Marketing.

Freitag, 30. Dezember 2011 – BMF veröffentlicht EStR-Wartungserlass 2011

Mit Erlass vom 14. 12. 2011, BMF-010203/0580-VI/6/2011, erfolgt insbesondere die Anpassung der EStR 2000 aufgrund der Änderungen durch das Budgetbegleitgesetz 2011, das Abgabenänderungsgesetz 2011 sowie die LuF-PauschVO 2011. Änderungen der EStR 2000, die sich aus der Neuregelung der Besteuerung von Kapitalerträgen (KESt neu) ergeben, werden (noch) nicht berücksichtigt. Die diesbezüglichen Änderungen werden in einem gesonderten Erlass behandelt, der im Zuge der nächsten Wartung in die EStR 2000 eingearbeitet wird. Die behandelten Themen umfassen u. a.: Spendenbegünstigungen; Entfall der Forschungsfreibeträge; Pensionsrückstellungen; Mitteilungspflicht gemäß § 109b EStG; gemischt veranlasste Reisen; Freibetrag für investierte Gewinne; Werbungskosten bei Zimmer-/Appartementvermietung.

Donnerstag, 29. Dezember 2011 – VwGH verneint freien Dienstvertrag bei einem Journalisten/Fotografen

Der freie Dienstvertrag unterscheidet sich von einem Beschäftigungsverhältnis i. S. d. § 4 Abs. 2 ASVG durch die persönliche Unabhängigkeit des Dienstnehmers vom Dienstgeber. Grundvoraussetzung für die Annahme persönlicher Abhängigkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 ASVG und damit eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses ist die persönliche Arbeitspflicht. Der Journalist/Fotograf war persönlich leistungspflichtig; eine Vertretungsmöglichkeit bestand nur im Kollegenkreis. Der Betriebssitz diente ihm als Arbeitsplatz, wo ihm Schreibtisch, Computer, Telefon und Internet zur Verfügung standen. Es waren zwar keine genauen Arbeitszeiten festgelegt, er war aber dazu verpflichtet (wenn er nicht gerade im Außendienst tätig war), an der täglichen Ressortbesprechung teilzunehmen; seine Anwesenheit bei der wöchentlichen Redaktionssitzung wurde erwartet. (…) Daraus, dass er Vorschläge für Themen erstattete, kann nicht auf seine persönliche Unabhängigkeit geschlossen werden; es kann davon ausgegangen werden, dass auch angestellte Journalisten Themen für Zeitschriftenartikel vorschlagen. Auch daraus, dass er manche Geschichten nicht machen wollte und sodann andere Aufträge erhielt, kann auf eine persönliche Unabhängigkeit nicht geschlossen werden. Insofern lag lediglich ein auch in anderen Dienstverhältnissen üblicherweise bestehendes Mitspracherecht (vor einer Entscheidung) vor (VwGH 16. 11. 2011, 2008/080152).

Donnerstag, 29. Dezember 2011 – Sektorales Fahrverbot für LKW auf der Inntalautobahn verstößt gegen Unionsrecht

Das sektorale Fahrverbot für LKW über 7,5 Tonnen, die bestimmte Güter befördern (Abfälle, Steine, Erden, Kraftfahrzeuge, Rundholz und Getreide), auf der Inntalautobahn bedeutet bezüglich dieser Waren eine Beschränkung des freien Warenverkehrs. Eine solche Beschränkung kann jedoch gerechtfertigt sein, sofern sie eine geeignete und erforderliche Maßnahme zur Erreichung eines Gemeinwohlziels, wie etwa des Umweltschutzes, darstellt. Österreich hat allerdings nach Auffassung des EuGH die Möglichkeit, auf weniger einschränkende Maßnahmen zurückzugreifen, nicht ausreichend geprüft. Eine radikale Maßnahme wie ein völliges Fahrverbot auf einem Autobahnabschnitt, der eine überaus wichtige Verbindung zwischen bestimmten Mitgliedstaaten darstellt, schränkt den freien Warenverkehr unverhältnismäßig ein (EuGH 21. 12. 2011, Rs. C-28/09, Kommission/Österreich).

Donnerstag, 29. Dezember 2011 – Übergangsregelung für die Sachbezugsbewertung von Dienstwohnungen läuft aus

Ab dem Lohnzahlungszeitraum Jänner 2012 ist der Sachbezugswert für Dienstwohnungen, die bereits im Dezember 2008 den Arbeitnehmern zur Verfügung gestellt wurden, mit dem vollen Richtwert zu berechnen. Die bisherige Übergangsregelung läuft mit Ende Dezember 2011 aus.

Donnerstag, 29. Dezember 2011 – Kfz-Handel als weitere unternehmerische Tätigkeit eines Baumeisters

Ein Baumeister betätigt sich – außerhalb seines Baumeisterbetriebs – unternehmerisch im Sinne des § 2 Abs. 1 UStG 1994, wenn er auf Drängen Dritter (Bekannter bzw. Geschäftspartner) für diese zweimal hintereinander (im Abstand von drei Monaten) Kraftfahrzeuge im Ausland ankauft, ins Inland importiert, bereits wenige Tage später an diese weiterveräußert und für sie die Formalitäten der Anmeldung (Typisierung) abwickelt. Diesfalls wird er nämlich von Anfang an auf Drängen der späteren Käufer tätig und erwirbt die Kraftfahrzeuge unmittelbar für diese (davon zu unterscheiden wäre der Fall, dass er die Fahrzeuge zunächst privat für sich selbst anschafft und erst später von Interessenten zum Weiterverkauf gedrängt wird). Dadurch, dass der Baumeister jene Tätigkeiten tatsächlich wiederholt unter Ausnützung derselben Gelegenheit innerhalb eines Zeitraums von lediglich drei Monaten ausgeübt hat, ist das Tatbestandsmerkmal der Nachhaltigkeit erfüllt (zumal auch eine einmalige Tätigkeit nachhaltig sein kann, wenn aus den Umständen des Falls auf den Willen geschlossen werden kann, die Tätigkeit bei sich bietender Gelegenheit zu wiederholen). Anzumerken ist, dass für das Vorliegen der Unternehmereigenschaft gemäß § 2 Abs. 1 UStG 1994 Gewinnerzielungsabsicht nicht erforderlich ist; Einnahmenerzielungsabsicht genügt (UFS 29. 11. 2011, RV/0558-W/09).

Mittwoch, 28. Dezember 2011 – Kopiergebühren bei Gericht verfassungswidrig

Nach TP 15 Anm. 6 GGG i. d. F. BGBl. I Nr. 52/2009 und BGBl. II Nr. 188/2009 ist für unbeglaubigte Aktenabschriften oder -ablichtungen und sonstige Kopien eine Gebühr in Höhe von 1 Euro für jede angefangene Seite zu entrichten; werden sie von der Partei selbst hergestellt, eine Gebühr in Höhe von 50 Cent für jede Seite. Nach § 29a GGG ist die TP 15 auch auf die Strafverfahren anzuwenden, die von Amts wegen zu verfolgende Straftaten zum Gegenstand haben. Laut VfGH ist die Erhebung einer Gebühr für das Anfertigen von Ablichtungen durch die Partei selbst – ohne Nutzung von Gerichtsinfrastruktur und unter Heranziehung eigener, von der Partei selbst mitgebrachter Geräte (wie Scanner oder Digitalkameras) – mit dem Gleichheitsgrundsatz nicht vereinbar, da dies bloß eine im Rahmen der Akteneinsicht vorgenommene, zeitgemäße Form der Abschriftnahme bedeutet. TP 15 GGG Anm. 6 i. d. F. Art. I Z 17 lit. b VO BGBl. II Nr. 188/2009 ist verfassungswidrig; § 29a GGG wird als verfassungswidrig aufgehoben. Die Aufhebung des § 29a GGG tritt mit Ablauf des 30. 6. 2012 in Kraft. Art. I Z 17 lit. b VO BGBl. II Nr. 188/2009 ist gesetzwidrig; § 2 VO BGBl. II Nr. 390/2007 wird als gesetzwidrig aufgehoben (VfGH 13. 12. 2011, G 85, 86/11, V 77-81/11).

Dienstag, 27. Dezember 2011 – Pendlerpauschale: Unzumutbarkeit wegen langer Anfahrtszeit

Hinsichtlich der Unzumutbarkeit der Benutzung eines Massenbeförderungsmittels gilt: Die Benützung des Massenbeförderungsmittels ist jedenfalls zumutbar, wenn die Wegzeit für die einfache Wegstrecke mit dem Massenbeförderungsmittel nicht mehr als 90 Minuten beträgt. Die Benützung des Massenbeförderungsmittels ist jedenfalls unzumutbar, wenn die Wegzeit für die einfache Wegstrecke mit dem Massenbeförderungsmittel mehr als 2,5 Stunden beträgt. Beträgt die Wegzeit für die einfache Wegstrecke mit dem Massenbeförderungsmittel mehr als 90 Minuten, aber nicht mehr als 2,5 Stunden, ist die Benützung des Massenbeförderungsmittels zumutbar, wenn die Wegzeit für die einfache Wegstrecke mit dem Massenbeförderungsmittel höchstens dreimal so lange dauert wie die Fahrzeit mit dem Kfz (vgl. VwGH 24. 9. 2008, 2006/15/0001; UFS 30. 8. 2010, RV/0223-G/09; 4. 4. 2011, RV/0076-F/11). Für bereits laufende Pendlerpauschalien ist die Neuregelung der Rz. 255 spätestens ab 2013 anzuwenden (LStR 2002, Rz. 255, in der Fassung des 2. LStR-Wartungserlasses 2011 vom 14. 12. 2011, BMF-010222/0229-VI/7/2011).

Dienstag, 27. Dezember 2011 – Grundsteuerbefreiung für Parkplätze eines Krankenhauses

Gebäudeteile eines Krankenhauses, die als Parkplatz (Tiefgaragenplätze) sowohl für Bedienstete des Krankenhauses als auch für Besucher des Krankenhauses zur Verfügung stehen, sind von der Grundsteuerbefreiung des § 2 Z 8 GrStG 1955 mitumfasst. Es ist davon auszugehen, dass diese Parkplätze unmittelbar den Zwecken der Krankenanstalt dienen (UFS 28. 9. 2011, RV/0824-L/07).

Dienstag, 27. Dezember 2011 – Liste der begünstigten Luftverkehrsunternehmer

Gemäß § 6 Abs. 1 Z 2 UStG 1994 sind Umsätze für die Luftfahrt steuerfrei. In § 9 Abs. 2 Z 1 UStG 1994 sind diese Umsätze definiert. Es handelt sich dabei um bestimmte Leistungen an Unternehmer, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend grenzüberschreitende Beförderungen oder Beförderungen auf ausschließlich im Ausland gelegenen Strecken durchführen („begünstigte Luftverkehrsunternehmer“). Das BMF hat mit Erlass vom 21. 12. 2011, BMF-010219/0282-VI/4/2011, eine aktualisierte Liste (Stand: 1. 1. 2012) dieser begünstigten Unternehmer veröffentlicht.

Dienstag, 27. Dezember 2011 – Nichtraucherschutz gilt auch für Gaststätten, die zugleich Trafiken sind

Ein Gastwirt, der am selben Standort sowohl eine Tabaktrafik als auch das Gastgewerbe betreibt, wurde wegen verschiedener Übertretungen des Tabakgesetzes und der Nichtraucherschutz-Kennzeichnungsverordnung (NKV) bestraft. § 13a TabakG regelt das Rauchverbot in den der Verabreichung von Speisen und Getränken an Gäste dienenden Räumen. Das in § 13a Abs. 1 des Tabakgesetzes normierte grundsätzliche Rauchverbot in den der Verabreichung von Speisen und Getränken an Gäste dienenden Räumen gilt ungeachtet der Bestimmungen des § 13 leg. cit.; für Trafiken besteht daher keine Ausnahme vom Rauchverbot nach § 13a Abs. 1 TabakG. Zum gleichen Ergebnis führt auch die Einbeziehung der Entstehungsgeschichte der §§ 13 und 13a TabakG. Vor der Novelle 2008 bestanden Ausnahmen vom Rauchverbot in Räumen öffentlicher Orte für Betriebe des Gastgewerbes und für Tabaktrafiken. Durch die Novelle wurde die bestehende Ausnahme vom Rauchverbot für Betriebe des Gastgewerbes beseitigt und dieser Bereich in § 13a TabakG neu geregelt. In den Gesetzesmaterialien wird dazu ausgeführt, dass damit künftig der gesamte umschlossene öffentliche Raum einschließlich der Gastronomie dem Nichtraucherschutz des Tabakgesetzes unterliegen soll; ausgenommen sind nur jene Veranstaltungen, die nicht in Räumen von Gebäuden, sondern im Rahmen von Zeltfesten stattfinden. Hingegen sind Betriebe des Gastgewerbes, wenn sie (auch) als Tabaktrafiken dienen, vom hierfür geltenden Rauchverbot nicht ausgenommen (VwGH 23. 11. 2011, 2011/11/0169 bis 0170).

Dienstag, 27. Dezember 2011 – Keine Grundsteuer für schwimmende Anlage

Ein Event- und Konferenzzentrum aus drei Schwimmkörpern und einem Pfahlbau ist laut BFH kein Gebäude im bewertungsrechtlichen Sinn. Bewertungsrechtlich liegt ein Gebäude nur vor, wenn es mit dem Boden fest verbunden und standfest ist. Schwimmkörpern fehlen diese Eigenschaften. Als Folge dieser Rechtsprechung unterliegen schwimmende Anlagen nicht der Grundsteuer (BFH 26. 10. 2011, II R 27/10 ).

Freitag, 23. Dezember 2011 – Österreich behält vorerst Triple-A-Rating

Die Ratingagentur Moody’s hat in einem aktuellen Bericht das Rating Österreichs mit „AAA“ beibehalten. Die Agentur verwies auf den wettbewerbsfähigen Exportsektor, die stark diversifizierte Wirtschaft und die niedrige strukturelle Arbeitslosigkeit des Landes. In diesem Kontext sieht Moody’s es als positiv an, dass die österreichische Regierung eine Schuldenbremse in der Verfassung verankern möchte. Die Finanzkraft (financial strength) wird als sehr hoch erachtet. Gleichzeitig gebe es einen Aufwärtstrend bei der öffentlichen Verschuldung, der angesichts der aktuellen Defizitvorschau wohl nicht vor 2014 umgekehrt werde. Die Revision der Kennzahlen für Schulden und Defizit nach oben durch Eurostat ändere die Einschätzung für die sehr hohe Finanzkraft nicht wesentlich. Es wird aber angemerkt, dass einige Transaktionen – vor allem bezogen auf die ÖBB – das Budget weiterhin beeinträchtigen werden. Die Anfälligkeit für Risiken wird für Österreich „gering“ eingeschätzt, gegenüber „sehr gering“ bei den vergleichbaren Ländern. Verantwortlich dafür seien vor allem die möglichen Haftungen angesichts des vergleichsweise großen Bankensektors. Der Ausblick lautet weiter auf „stabil“, allerdings hänge dieser zunehmend von einer Lösung der Krise in der Eurozone ab, die begonnen habe, einen Einfluss auf Länder der Kernzone wie Österreich zu haben.

Freitag, 23. Dezember 2011 – Kfz-Handel eines Baumeisters

Ein Baumeister betätigt sich – außerhalb seines Baumeisterbetriebes – i. S. d. § 2 Abs. 1 UStG unternehmerisch, wenn er auf Drängen Dritter (Bekannter bzw. Geschäftspartner) für diese zwei Mal hintereinander (im Abstand von drei Monaten) Kraftfahrzeuge im Ausland ankauft, ins Inland importiert, bereits wenige Tage später an diese weiterveräußert und für sie die Formalitäten der Anmeldung (Typisierung) abwickelt. Diesfalls wird er nämlich von Anfang an auf Drängen der späteren Käufer tätig und erwirbt die Kraftfahrzeuge unmittelbar für diese (davon zu unterscheiden wäre der Fall, dass er die Fahrzeuge zunächst privat für sich selbst anschafft und erst später von Interessenten zum Weiterverkauf gedrängt wird). Dadurch, dass der Baumeister jene Tätigkeiten tatsächlich wiederholt unter Ausnützung derselben Gelegenheit innerhalb eines Zeitraumes von lediglich drei Monaten ausgeübt hat, ist das Tatbestandsmerkmal der Nachhaltigkeit erfüllt. Für das Vorliegen der Unternehmereigenschaft gem. § 2 Abs. 1 UStG ist Gewinnerzielungsabsicht nicht erforderlich, vielmehr genügt Einnahmenerzielungsabsicht (UFS 29. 11. 2011, RV/0558-W/09).

Freitag, 23. Dezember 2011 – Individuelle Entfaltung statt kollektiver Demotivation

Motivieren durch Designerarbeitsplätze, durch hohe Gehälter und Bonuszahlungen, durch Firmenauto und Handy – das alles ist out. Die Mitarbeiter von heute sind nicht mehr käuflich, sondern brauchen Zuwendung und individuelle Entfaltung. In der Dezember-Ausgabe der ASoK zeigt ao. Univ.-Prof. Dr. Iris C. Fischlmayr in einem Artikel zeigt auf, wie durch echtes Interesse, durch Übertragen von Verantwortung und durch das Hervorrufen positiver Emotionen Mitarbeiter motiviert und (wieder) begeistert werden können.

Donnerstag, 22. Dezember 2011 – BMF veröffentlicht den 2. LStR-Wartungserlass 2011

Mit Erlass vom 14. 12. 2011, BMF-010222/0121-VI/7/2011, hat das BMF im Rahmen der laufenden Wartung 2011 die gesetzlichen Änderungen aufgrund des Abgabenänderungsgesetzes 2011 und des Insolvenzrechtsänderungsgesetzes 2010 sowie wesentliche höchstgerichtliche Entscheidungen und Aussagen des Salzburger Steuerdialoges 2011 in die LStR 2002 eingearbeitet. Die Lohnsteuerrichtlinien 2002 i. d. F. des Wartungserlasses 2011 sind bei Lohnsteuerprüfungen für vergangene Lohnzahlungszeiträume und auf offene Veranlagungsfälle anzuwenden, soweit nicht für diese Zeiträume andere Bestimmungen in Gesetzen oder Verordnungen oder günstigere Regelungen in den Lohnsteuerrichtlinien Gültigkeit hatten. Eine geänderte Rechtsansicht stellt keinen Wiederaufnahmegrund gemäß § 303 BAO dar. Behandelte Themen sind u. a. Auslandsmontagen, erweiterte Spendenbegünstigung, Nachzahlungen im Insolvenzverfahren, Vertreterpauschale.

Donnerstag, 22. Dezember 2011 – Zahlungsweise der BV-Beiträge für geringfügig Beschäftigte

Der Dienstgeber kann wählen, ob er die BV-Beiträge in Höhe von 1,53 % des monatlichen Entgeltes und der Sonderzahlungen für geringfügig Beschäftigte entweder monatlich oder aber jährlich überweisen will. Bei einer jährlichen Zahlungsweise sind zusätzlich 2,5 % vom jeweiligen BV-Beitrag an den zuständigen Krankenversicherungsträger zur Weiterleitung an die BV-Kasse zu überweisen und auf der Beitragsnachweisung für Dezember bzw. bei unterjähriger Beendigung für den Beendigungsmonat in der Verrechnungsgruppe N97 anzugeben. Eine Änderung der Zahlungsweise ist jedoch nur am Ende des Kalenderjahres möglich und muss dem Krankenversicherungsträger bis spätestens Ende Dezember des laufenden Jahres für das kommende Jahr schriftlich bekannt gegeben werden (Quelle: NÖDIS Nr. 15/Dezember 2011).

Mittwoch, 21. Dezember 2011 – Institute legen Konjunkturprognose für Österreich vor

Das WIFO erwartet für 2012 nur noch 0,4 % reales Plus, das Institut für Höhere Studien (IHS) geht von 0,8 % Anstieg aus. 2013 soll das heimische BIP um 1,6 % (WIFO) bzw. 1,9 % (IHS) ansteigen, wie die Institute in ihrer neuen Konjunkturprognose erklärten. Im nun ablaufenden Jahr 2011 dürfte die Wachstum real 3,2 bis 3,3 % betragen haben. In Mitleidenschaft gezogen wird die Realwirtschaft 2012 durch die Schuldenkrise, wodurch die Investitionstätigkeit stark gebremst wird und die Konsumfreude leidet. Wegen der Konsolidierungsbemühungen der öffentlichen Haushalte kann die Fiskalpolitik aber nicht expansiv gegensteuern. Ohne glaubhafte Konsolidierung könnten Vermögens- und Vertrauenseffekte sogar zu einer Rezession führen, warnt das IHS.

Dienstag, 20. Dezember 2011 – Deutschland: Gesetz zum Abbau der kalten Progression

Das Bundeskabinett in Berlin hat den Entwurf eines Gesetzes zum Abbau der kalten Progression beschlossen. Der geplante Ausgleich hat ein Volumen von insgesamt 6 Mrd. Euro pro Jahr und wird 2013 und 2014 in zwei Schritten umgesetzt. Im Detail wird der Grundfreibetrag bis 2014 um insgesamt 350 Euro bzw. 4,4 % auf 8.354 Euro angehoben. Dieser Betrag bleibt steuerfrei, erst höhere Einkommen werden besteuert. Der Tarifverlauf wird bis 2014 ebenfalls um insgesamt 4,4 % angepasst. Denn jedes Einkommen soll genau um den Betrag entlastet werden, um den es durch die kalte Progression belastet wird. Die Bundesregierung wird künftig alle zwei Jahre überprüfen, wie die kalte Progression wirkt und ob nachgesteuert werden muss. Grundfreibetrag und Tarifverlauf können daraufhin entsprechend angepasst werden. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

Dienstag, 20. Dezember 2011  Anwendung des BMSVG auf nach Österreich überlassene Arbeitnehmer

In der arbeitsrechtlichen Praxis stellt sich vermehrt die Frage, ob Arbeitnehmer, die von einem Arbeitskräfteüberlasser mit Sitz im Ausland an österreichische Beschäftigerbetriebe überlassen werden, dem BMSVG unterliegen, auch wenn ausdrücklich die Geltung des ausländischen Arbeitsrechts vereinbart wurde. Diese Frage ist auf Grundlage des EVÜ bzw. der Rom I-VO jeweils für den Einzelfall zu beantworten. Mag. Erwin Rath zeit in einem Artikel in der Dezember-Ausgabe der ASoK zeigt auf, in welchen Fällen es zur Geltung des BMSVG für überlassene Arbeitnehmer kommen kann.

Dienstag, 20. Dezember 2011 – Wichtige Termine für die Personalverrechnung

Vorlagefrist Beitragsnachweisungen für Dezember 2011:
– für Beitragskonten mit Abbuchungsauftrag: 10. 1. 2012;
– für Beitragskonten ohne Abbuchungsauftrag: 16. 1. 2012.

Übermittlung Schwerarbeitsmeldungen für 2011: (frühestens) 1. 1. 2012 bis (spätestens) 29. 2. 2012.

Abrechnung der Beiträge für geringfügig Beschäftigte: bis 15. 1. 2012.

Meldung der Lohnzettel für 2011:
– Meldung der elektronischen Jahreslohnzettel mittels ELDA: bis 29. 2. 2012;
– Meldung der Jahreslohnzettel in Papierform: bis 31.1.2012 an das zuständige Betriebsstättenfinanzamt.

Montag, 19. Dezember 2011 – Budgetbegleitgesetz 2012 im Bundesgesetzblatt kundgemacht

Das Budgetbegleitgesetz 2012 (das Änderungen in zahlreichen Abgabengesetzen bringt, darunter u. a. Erweiterung des Spendenabzugs, Anpassungen im neuen KESt-System, Ausdehnung der beschränkten Steuerpflicht zweiter Art, Betriebserfordernis für die Anrechnung der Mindest-KöSt bei natürlichen Personen, GrESt-Pflicht für Erwerbe von bzw. Zuwendungen an Stiftungen) wurde in BGBl. I Nr. 112/2011, ausgegeben am 7. 12. 2011, kundgemacht.

Montag, 19. Dezember 2011 – Gebührenpflicht von Beschwerden an VwGH und VfGH

Für Beschwerden an den VwGH und an den VfGH sind im Zeitpunkt der Einbringung Eingabegebühren zu entrichten, ausgenommen es wird aufgrund eines Antrags Verfahrenshilfe bewilligt, und diese umfasst auch die einstweilige Befreiung von der Entrichtung der Gebühren. Anhand zweier aktueller Fälle aus der Entscheidungspraxis des UFS (UFS 6. 5. 2011, RV/1101-W/11; 1. 9. 2011, RV/1787-W/11) erläutert Andrea Wimmer-Bernhauser vom UFS Wien im Schwerpunktbeitrag der UFSjournal-Dezemberausgabe im Zusammenhang mit der Gebührenpflicht für VwGH- bzw. VfGH-Beschwerden auftretende Zweifelsfragen.

Freitag, 16. Dezember 2011 – Recht auf Zugang aller zu Basiskonto

Nach jüngsten Studien der EU-Kommission haben europaweit rund 30 Mio. Verbraucher über 18 Jahre kein Bankkonto, wobei davon rund 7 Mio. Bürgern der Zugang verwehrt wurde. In Österreich schätzt man die Zahl auf rund 150.000 Personen. Jeder europäische Bürger ab 18 Jahren soll Zugang zu einem Konto haben, bekräftigten am 13. 12. 2011 sämtliche Mitglieder des EU-Unterausschusses des Nationalrates mittels eines einstimmig angenommenen Antrags auf Mitteilung an die europäischen Institutionen. Grundlage für diesen Beschluss war die Empfehlung der Kommission an die Mitgliedstaaten, jenen Personen, die derzeit über kein Konto mit grundlegenden Zahlungsfunktionen verfügen, ein sog. „Basiskonto“ zur Verfügung zu stellen. Die Abgeordneten kritisieren, dass die Kommission trotz jahrelanger Vorbereitungsarbeiten der EU-Behörden sowie europaweiter Studien und Konsultationen nur eine Empfehlung vorgelegt hat. Angesichts der unbefriedigenden Erfahrungen mit freiwilligen Maßnahmen treten die Mandatare für gesetzliche Schritte auf europäischer Ebene ein, um ein Recht auf den Zugang zu dieser grundlegenden Dienstleistung der Daseinsvorsorge auch dort zu schaffen, wo freiwillige, diskriminierungsfreie Initiativen der Banken dieses nicht ausreichend gewährleisten.

Freitag, 16. Dezember 2011 – Kein Anstieg der Armutsgefährdung durch Wirtschaftskrise

Die Statistik Austria hat berechnet, dass 12 % der österreichischen Bevölkerung bzw. rund 1 Mio. Menschen armutsgefährdet sind. Trotz des Konjunktureinbruchs 2009 und des Anstiegs der Arbeitslosigkeit stieg der aus dem Haushaltseinkommen errechnete Lebensstandard um 3,7 %. Die kurzfristigen Auswirkungen der Krise für die Privathaushalte in Österreich waren eher moderat. Längerfristig haben sich die Lebensbedingungen armutsgefährdeter Personen allerdings kontinuierlich verschlechtert und die Zahl der manifest Armen erreichte 2010 einen Höchststand. Für 511.000 Armutsgefährdete war der absolute Mindestlebensstandard nicht mehr leistbar. Datengrundlage der Untersuchung waren die Ergebnisse der im Jahr 2010 EU-weit durchgeführten Erhebung EU-SILC (Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen) über die aktuellen Lebensbedingungen und die Einkommenssituation im Jahr 2009.

Donnerstag, 15. Dezember 2011 – Regierungsvorlage zur Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012

In der Sitzung des Ministerrates am 13. 12. 2011 hat die Bundesregierung ein Gesetzesvorhaben präsentiert, das den administrativen Instanzenzug völlig neu gestalten soll: die Regierungsvorlage zu einem Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Finanz-Verfassungsgesetz 1948, das Finanzstrafgesetz, das Bundesgesetz, mit dem das Invalideneinstellungsgesetz 1969 geändert wird, das Bundessozialamtsgesetz, das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000, das Bundesgesetzblattgesetz, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 und das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 geändert und einige Bundesverfassungsgesetze und in einfachen Bundesgesetzen enthaltene Verfassungsbestimmungen aufgehoben werden (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012). Der Entwurf sieht die Einführung einer zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit vor. Danach soll es für jedes Land ein Verwaltungsgericht erster Instanz und für den Bund zwei Verwaltungsgerichte erster Instanz geben („9+2-Modell“). Die UVS in den Ländern sollen in den Verwaltungsgerichten der Länder aufgehen. Der Asylgerichtshof soll zum Verwaltungsgericht des Bundes werden. Das Verwaltungsgericht des Bundes soll jedenfalls an die Stelle des Bundesvergabeamtes treten, das Verwaltungsgericht des Bundes für Finanzen an die Stelle des UFS. Die Zuständigkeiten der Kollegialbehörden mit richterlichem Einschlag und der sonstigen weisungsfrei gestellten Organe sollen, soweit sie eine rechtsprechende Tätigkeit ausüben, auf die Verwaltungsgerichte übergehen.

Mittwoch, 14. Dezember 2011 – Ausgleichstaxe nach dem BEinstG im Kalenderjahr 2012

Die Höhe der gemäß § 9 Abs. 2 BEinstG zu entrichtenden Ausgleichstaxe beträgt für das Kalenderjahr 2012 für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre, für Dienstgeber mit 25 bis 99 Dienstnehmern monatlich 232 Euro, für Dienstgeber mit 100 bis 399 Dienstnehmern monatlich 325 Euro und für Dienstgeber mit 400 oder mehr Dienstnehmern monatlich 345 Euro (Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über die Feststellung der Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz für das Kalenderjahr 2012, BGBl. II Nr. 416/2011).

Mittwoch, 14. Dezember 2011 – Das neue Update zum UN-Musterabkommen

Das geplante Update des UN-Musterabkommens aus 2001 mitsamt Kommentar konnte im Laufe der 7. Sitzung des UN-Expertenkomitees im Oktober 2011 weitgehend abgeschlossen werden. Die wichtigsten Änderungen des UN-Musterabkommens selbst umfassen die Einführung einer Schiedsklausel sowie eine Änderung der Bestimmung zum Informationsaustausch. Die Änderungen des Kommentars zum UN-Musterabkommen bestehen überwiegend darin, die letzten Updates des OECD-Kommentars seit 2000 in den UN-Kommentar aufzunehmen. Mehr dazu in einem Beitrag von Dr. Adebiola Bayer in der Dezember-Ausgabe der SWI.

Mittwoch, 14. Dezember 2011 – Was Stundungs- und Aussetzungszinsen derzeit kosten

Der Zinssatz für Stundungszinsen liegt derzeit 4,5 % über dem Basiszinssatz (§ 212 Abs. 2 BAO), jener für Aussetzungszinsen 2 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz (§ 212a Abs. 9 BAO), jener für Anspruchszinsen 2 % über dem Basiszinssatz (§ 205 Abs. 2 BAO) und jener für die mit dem Abgabenänderungsgesetz 2011 geschaffenen Berufungszinsen (§ 205a BAO) ebenfalls 2 % über dem Basiszinssatz. Aufgrund der Beschlüsse des Rates der Europäischen Zentralbank sinkt in Österreich der Basiszinssatz mit Wirkung ab 11. 12. 2011 von 0,88 % auf 0,38 %. Der Zinssatz für Stundungszinsen beträgt daher ab 11. 12. 2011 4,88 %, jener für Aussetzungszinsen 2,38 % und jener für Anspruchszinsen ebenfalls 2,38 %. Der Zinssatz für Berufungszinsen wird ab 1. 1. 2012 2,38 % betragen.

Mittwoch, 14. Dezember 2011 – EU plant kombinierte Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung für Drittstaatsangehörige

Bürger aus Drittstaaten, die legal in der EU arbeiten, sollen zukünftig in Hinblick auf Arbeitsbedingungen, Sozialversicherung und öffentliche Dienstleistungen vergleichbare Rechte wie EU-Bürger genießen. Dies sieht ein Richtlinienvorschlag über kombinierte Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen vor, der am 13. 12. 2011 vom Plenum des Europaparlaments angenommen wurde. Das gemeinsame Ansuchen um Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung („Single Permit“) trägt zum Bürokratieabbau bei, führt zu administrativen Vereinfachungen für Bürger aus Drittstaaten und ergänzt andere Maßnahmen für legale Migranten wie etwa die „Blaue Karte“. Es soll die Migration jener Arbeitskräfte erleichtern, die dem europäischen Arbeitsmarkt zugutekommen. Die Richtlinie wird es dem Drittstaatenangehörigen oder seinem Arbeitgeber in der EU gestatten, einen einzelnen Antrag auf Genehmigung einzureichen. Die Mitgliedstaaten haben nach der Veröffentlichung im Amtsblatt zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Dienstag, 13. Dezember 2011 – Österreich fünftreichster EU-Mitgliedstaat

(Eurostat/ORF) – Österreich war 2010 das fünftreichste Land der EU. Damit rutschte das Land gegenüber 2009 um einen Platz ab. Die jüngsten Daten der Statistik von Eurostat vom 13. 12. 2011 weisen Österreich mit einem Kaufkraftstandard gemessen am BIP pro Kopf von 126 Prozent des EU-Schnitts aus. Das ist zwar um zwei Prozentpunkte mehr als 2009, doch wurde Österreich von Dänemark überholt. An der Spitze des EU-Rankings liegt Luxemburg mit 271 Prozent vor den Niederlanden (133), Irland (128) und Dänemark (127). Hinter Österreich liegen Schweden (123), Belgien (119), Deutschland (118), Finnland (115), Großbritannien (112), Frankreich (108) und Italien (101). Genau im EU-Durchschnitt von 100 Prozent liegt Spanien. Darunter rangieren Zypern (99), Griechenland (90), Slowenien (85), Malta (83), Portugal und Tschechien (je 80), die Slowakei (74), Ungarn (65), Estland (64), Polen (63), Litauen (57), Lettland (51), Rumänien (46) und Bulgarien (44). Kroatien, das Mitte 2013 das 28. EU-Land werden soll, kommt in dieser Liste auf 61 Prozent.

Dienstag, 13. Dezember 2011 – Zufluss beim Mehrheitsgesellschafter einer GmbH

Für den Zufluss beim Mehrheitsgesellschafter kommt es nach ständiger Rechtsprechung darauf an, ob ein Betrag fällig und die Gesellschaft zahlungsfähig ist, da es der Gesellschafter sonst in der Hand hätte, bei der Gesellschaft Gewinne zu kürzen, ohne selbst die entsprechenden Beträge versteuern zu müssen. Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Schuldner objektiv generell mangels bereiter Mittel nicht nur vorübergehend außerstande ist, fällige Geldschulden regelmäßig zu erfüllen. Für die Zahlungsfähigkeit ist es hingegen nicht von Bedeutung, ob die Gesellschaft über hinreichend liquide Mittel verfügt, wenn die Gesellschaft in der Lage war, sich derartige Mittel auf dem Kreditwege beschaffen zu können (UFS 14. 11. 2011, RV/1289-W/02).

Montag, 12. Dezember 2011 – Steuertermine im Jänner

Am 16. Jänner 2012 sind folgende Abgaben fällig:
•Umsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat November 2011;
•Normverbrauchsabgabe für den Monat November 2011;
•Elektrizitäts-, Kohle- und Erdgasabgabe für den Monat November 2011;
•Werbeabgabe für den Monat November 2011;
•Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 Z 3 EStG für den Monat November 2011;
•Lohnsteuer für den Monat Dezember 2011;
•Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat Dezember 2011;
•Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat Dezember 2011;
•Kommunalsteuer für den Monat Dezember 2011.

Montag, 12. Dezember 2011 – Gesetzliche Grundlage für Freiwilligenengagement geplant

Das BMASK hat im November den Entwurf eines Bundesgesetzes zur Förderung von freiwilligem Engagement (Freiwilligengesetz – FWG) zur Begutachtung versandt. Es zielt auf die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für Rahmenbedingungen und Strukturen zur Förderung von Freiwilligentätigkeiten im Inland und zur Durchführung des freiwilligen Sozialjahres ab. Rund 44 % der österreichischen Bevölkerung ab 15 Jahre sind freiwillig bzw. ehrenamtlich tätig. Der Freiwilligenbereich in Österreich zeichnet sich dabei durch vielfältige Einsatzmöglichkeiten und besondere Merkmale hinsichtlich seiner Strukturen und hinsichtlich der Engagementdimensionen der Freiwilligen aus. Konkret beinhaltet der nun vorliegende Ministerialentwurf neben einer Definition von freiwilligem Engagement für Förderzwecke die Verankerung des Österreichischen Freiwilligenrats, einen periodischen Freiwilligenbericht und das Internetportal freiwilligenweb.at als zentrales Informations- und Vernetzungsmedium sowie wesentliche Qualitätssicherungsmaßnahmen für Freiwilligentätigkeiten. Enthalten ist außerdem ein Anerkennungsfonds für besonderes freiwilliges Engagement. Durch die Änderung des GebG soll die Eingabegebühr für die Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung nunmehr für alle Freiwilligen entfallen, womit – so die Erläuterungen – eine praxisorientierte Unterstützung der Freiwilligen erfolgt.

Freitag, 9. Dezember 2011 – Wichtige Termine für die Personalverrechnung

Vorlagefrist Beitragsnachweisungen für November 2011:
für Beitragskonten mit Abbuchungsauftrag: 12. 12. 2011,
für Beitragskonten ohne Abbuchungsauftrag: 15. 12. 2011.
Meldung der Service-Entgelte mit der Beitragsnachweisung für November 2011:
für Selbstabrechner mit Beitragskonten mit Abbuchungsauftrag: 12. 12. 2011,
für Selbstabrechner mit Beitragskonten ohne Abbuchungsauftrag: 15. 12. 2011,
für Vorschreibebetriebe: 7. 12. 2011.

Freitag, 9. Dezember 2011 – Nationalrat beschließt Schuldenbremse als einfaches Gesetz

Das Plenum des Nationalrats hat am 7. 12. 2011 die kontrovers diskutierte Schuldenbremse, für deren ursprünglich im Verfassungsrang geplante Fassung eine Zweidrittelmehrheit erforderlich gewesen wäre, letztlich im Rang eines einfachen Gesetzes als Teil des Bundeshaushaltsgesetzes beschlossen. Die ursprüngliche Regierungsvorlage (siehe dazu SWK-Heft 34/35/2011, T 238 ff.) verwies das Plenum einstimmig an den Verfassungsausschuss zurück.

Freitag, 9. Dezember 2011 – Kostenersätze für Drittschuldnererklärungen sind Leistungsentgelt

Es genügt eine kausale Verknüpfung zwischen Leistung und Gegenleistung. Steht für ein Tun (oder ein Unterlassen) etwas zu und zieht jemand anderer daraus einen (wirtschaftlichen) Vorteil, liegt ein (umsatzsteuerbarer) Leistungsaustausch vor. Unmaßgeblich hiebei ist, aus welchen Gründen das Tun (oder Unterlassen) erfolgt. Wird beispielsweise eine Drittschuldnererklärung nicht deswegen ausgefüllt, um dafür einen Kostenersatz zu erhalten, sondern (nur) deswegen, um allfällige Haftungen auszuschließen, liegt trotzdem ein Leistungsaustausch vor (UFS 12. 10. 2011, RV/0557-L/08; VwGH-Beschwerde unter 2011/15/0181 anhängig).

Mittwoch, 7. Dezember 2011 – Aufwertung und Anpassung nach den Sozialversicherungsgesetzen für das Kalenderjahr 2012

In BGBl. II Nr. 398/2011 haben der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und der Bundesminister für Gesundheit die Aufwertung und Anpassung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz, dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz und dem Beamten- Kranken- und Unfallversicherungsgesetz für das Kalenderjahr 2012 kundgemacht. Für das Kalenderjahr bzw. Beitragsjahr 2012 wurden demgemäß die Aufwertungszahl aufgrund des § 108 Abs. 2 i. V. m. § 108a ASVG mit 1,006 und die tägliche Höchstbeitragsgrundlage aufgrund des § 108 Abs. 3 ASVG mit 141,00 Euro ermittelt.

Mittwoch, 7. Dezember 2011 – Firmenbuchauszug gemäß § 365g Abs. 2 GewO 1994 – NeuFöG

Liegen bei Neugründung einer juristischen Person oder eingetragenen Personengesellschaft – grundsätzlich – die Voraussetzungen für die Befreiung nach dem NeuFöG vor und wird der Gewerbebehörde kein Firmenbuchauszug vorgelegt, sondern der Antrag an die Gewerbebehörde gemäß § 365g GewO 1994 gestellt, ist der Antrag ebenso wie die Ausstellung des Firmenbuchauszuges von der Abgabenbefreiung des § 1 Z 1 NeuFöG umfasst. (BMF-Info vom 6.12.2011, BMF-010206/0257-VI/5/2011)

Mittwoch, 7. Dezember 2011 – Tiefbohrungen in der Türkei

Hat ein österreichisches Unternehmen den Auftrag für Tiefbohrarbeiten in der Türkei übernommen und werden diese Arbeiten für einen 6 Monate übersteigenden Zeitraum ausgeübt, dann wird hierdurch eine Baubetriebstätte im Sinn von Artikel 5 Abs. 3 DBA-Türkei begründet, der in Anwendung der Funktionsanalyse ein fremdüblicher Gewinn zuzurechnen ist (siehe auch VPR 2010 Rz 182 i. V. m. Rz. 257 ff). Werden in der türkischen Baustelle Maschinen des Unternehmens eingesetzt, dann ist davon auszugehen, dass diese Maschinen nicht in das steuerliche Betriebsvermögen der Baubetriebstätte überführt werden, sondern weiterhin dem Betriebsvermögen des österreichischen Hauptsitzes zuzurechnen sind (VPR 2010 Rz. 194). Artikel 7 DBA-Türkei entspricht dem Artikel 7 OECD-MA i. d. F. vor dem Update 2010. Dies hat zur Folge, dass zwischen Teilen ein und desselben Unternehmens keine fiktiven Mietverträge mit steuerlicher Wirkung abgeschlossen werden können. Dies gilt auch für die Nutzungsüberlassung von Maschinen des Hauptsitzes an eine ausländische Baubetriebstätte. Wohl aber sind nach Artikel 7 Abs. 3 OECD-MA idF vor dem Update 2010 an die Betriebstätte jene Aufwendungen weiter zu belasten, die dem Hauptsitz in Bezug auf die der Betriebstätte überlassenen Maschinen erwachsen sind, wie beispielsweise Afa, Fremdfinanzierungskosten, Instandhaltungskosten, Versicherung (siehe auch VPR 2010 Rz. 227). Da sonach der Abschluss eines „Gerätemietvertrages“ zwischen Hauptsitz und Betriebstätte keine steuerliche Wirkung zeitigt und sein Abschluss daher verfehlt ist, wird zu prüfen sein, ob die als „Gerätemiete“ an die Betriebstätte verrechneten Beträge mit dem übereinstimmen, was nach Artikel 7 Abs. 3 DBA-Türkei als Kostenweiterbelastung zu werten ist. Eine derartige Kostenweiterbelastung kann aber begrifflich nicht als eine unter Artikel 12 DBA-Türkei fallende Lizenzgebühr für die Überlassung von gewerblichen Ausrüstungen gewertet werden und vermag daher der Türkei keinen Anspruch auf eine Quellensteuererhebung zu vermitteln. (EAS 3251 vom 25. 11. 2011)

Montag, 5. Dezember 2011 – Eingetragene Partnerschaft: Doppelname ist mit einem Bindestrich zu bilden

Der VfGH hat entschieden, dass auch im Fall von eingetragenen Partnern der Doppelname unter Setzung eines Bindestriches zwischen den beiden Namen zu bilden und zu führen ist. Begründet wird dies mit einer verfassungskonform Interpretation des EPG. Andernfalls käme es nämlich zu einer unzulässigen Diskriminierung. Der Beschwerdeführer hatte sich darauf berufen, dass mit dem Doppelnamen ohne Bindestrich erhebliche Nachteile verbunden seien, da es schon durch die Schreibweise des Namens ersichtlich werde, dass es sich um die eingetragene Partnerschaft eines homosexuellen Paares handle; der fehlende Bindestrich bewirke ein Outing (VfGH 22. 9. 2011, B 518/11). Den Ausschluss heterosexueller Paare vom Institut der eingetragenen Partnerschaft erachtete der VfGH demgegenüber nicht für diskriminierend. Es liege vielmehr – auch vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des EGMR – innerhalb des Gestaltungsspielraumes des Gesetzgebers, wenn er für verschiedengeschlechtliche Paare die Ehe und für gleichgeschlechtliche Paare die eingetragene Partnerschaft vorsehe (VfGH 22. 9. 2011, B 1405/10).

Montag, 5. Dezember 2011 – Aktualisierte Liste der zum Vorsteuerabzug berechtigenden Klein-LKW

Das BMF hat kürzlich die Liste der Kleinlastkraftwagen gemäß § 3 der Verordnung BGBl. II Nr. 193/2002 aktualisiert und das Fahrzeug Peugeot iON LKW neu aufgenommen. Zur aktualisierten Liste auf der BMF-Homepage.

Freitag, 2. Dezember 2011 – Steuerbefreiungen nach dem Kunstförderungsgesetz

Gemäß § 3 Abs. 3 Kunstförderungsgesetz sind Staats-, Würdigungs-, und Förderungspreise sowie Prämien und Preise für hervorragende künstlerische Leistungen von der Einkommensteuer befreit. Dies gilt auch für dem Grunde und der Höhe nach vergleichbare Leistungen aufgrund von landesgesetzlichen Vorschriften sowie für Stipendien und Preise, die unter vergleichbaren Voraussetzungen von nationalen oder internationalen Förderungsinstitutionen vergeben werden, wobei die Rechtsform der Institution unbeachtlich ist. Voraussetzungen für eine Vergleichbarkeit sind jedenfalls, dass der Preis in der Rechtsgrundlage der Institution verankert ist, dass der Kreis an möglichen Preisträgern nicht abschließend umschrieben ist (z. B. an eine Mitgliedschaft gebunden) und dass der Preis keinen Entgeltcharakter hat. Dies wäre etwa der Fall, wenn auf Grundlage der Preisverleihung Ansprüche an einem oder mehreren Werken erworben werden, sodass der Preis in wirtschaftlicher Betrachtungsweise einen Kaufpreis darstellt (BMF-Information vom 29. 11. 2011, BMF-010203/0576-VI/6/2011).

Freitag, 2. Dezember 2011 – Familienbeihilfe: VwGH zum Begriff der Berufsausbildung

Um von einer Berufsausbildung sprechen zu können, ist außerhalb des in § 2 Abs. 1 lit. b FLAG besonders geregelten Besuchs einer Einrichtung im Sinn des § 3 des Studienförderungsgesetzes nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH das ernstliche, zielstrebige und nach außen erkennbare Bemühen um einen Ausbildungserfolg erforderlich. Ziel einer Berufsausbildung in diesem Sinn ist es, die fachliche Qualifikation für die Ausübung des angestrebten Berufes zu erlangen. Das Ablegen von Prüfungen, die in einer Ausbildungsvorschrift vorgesehen sind, ist essenzieller Bestandteil der Berufsausbildung. Berufsausbildung liegt daher nur dann vor, wenn die Absicht zur erfolgreichen Ablegung der vorgeschriebenen Prüfungen gegeben ist. Dagegen kommt es nicht darauf an, ob die erfolgreiche Absicht tatsächlich gelingt (VwGH 26. 5. 2011, 2011/16/0077).

Donnerstag, 1. Dezember 2011 – Abzugsfähigkeit von Sonderausgaben bei beschränkter Steuerpflicht

Sonderausgaben sind bei einem beschränkt Steuerpflichtigen nur insoweit absetzbar, als sich diese auf das Inland beziehen. Aus dem Blickwinkel des Unionsrechts stellt es keine Diskriminierung dar, wenn ein Mitgliedstaat Gebietsfremden steuerliche Begünstigungen, die sich aus der persönlichen Lage oder dem Familienstand ergeben (etwa bestimmte Sonderausgaben, wie Personenversicherungen, Kirchenbeitragszahlungen etc.), nicht gewährt, da sich Gebietsfremde grundsätzlich nicht in einer einem Gebietsansässigen vergleichbaren Lage befinden (UFS 11. 10. 2011, RV/0250-K/09).

Donnerstag, 1. Dezember 2011 – BMF-Info zur Kommunalsteuerprüfung nach § 14 KommStG

Nach § 14 Abs. 1 erster Satz KommStG 1993 obliegt die Kommunalsteuerprüfung dem für die Lohnsteuerprüfung zuständigen Finanzamt (§ 81 EStG 1988) oder dem für die Sozialversicherungsprüfung zuständigen Krankenversicherungsträger (§ 41a Abs. 1 und 2 ASVG). Bei der Durchführung der Kommunalsteuerprüfung ist das Prüfungsorgan des Finanzamtes oder des Krankenversicherungsträgers als Organ der jeweils berührten Gemeinde tätig (§ 14 Abs. 1 fünfter Satz KommStG 1993). Das Recht der Gemeinden auf Durchführung einer Nachschau gemäß der jeweils für sie geltenden Landesabgabenordnung (Abgabenverfahrensgesetz) bleibt jedoch unberührt, wobei § 148 Abs. 3 BAO sinngemäß anzuwenden ist (§ 14 Abs. 1 letzter Satz KommStG 1993). In verfassungskonformer Auslegung ist der Verweis (im letzten Satz des § 14 Abs. 1 KommStG 1993) auf die landesrechtlichen Nachschaubestimmungen als statisch anzusehen. Der VwGH bestätigte in seinem Erkenntnis vom 7. 7. 2011, 2009/15/0223, dass den einzelnen Landesabgabenordnungen weiterhin Gültigkeit zukommt. Die Erweiterung des Anwendungsbereichs der BAO auf Landes- und Gemeindeabgaben und die Aufhebung von Landesabgabenordnungen mit 1. 1. 2010 haben den Inhalt des Verweises in § 14 KommStG 1993 und damit die Befugnisse der Gemeinden, die Kommunalsteuer betreffende Nachschauen vorzunehmen, nicht berührt (BMF 10. 11. 2011, BMF-010222/0227-VI/7/2011).

Donnerstag, 1. Dezember 2011 – Quellensteuerentlastung für Lizenzgebühren nach Spanien

Aufgrund von § 5 Abs. 1 Z 1 der DBA-Entlastungsverordnung (DBA-EVO), BGBl. III Nr. 92/2005, ist eine abkommenskonforme Steuerentlastung bei Auszahlung steuerabzugspflichtiger Vergütungen unzulässig, wenn den Dokumentationsanforderungen der §§ 2 bis 4 nicht ausreichend entsprochen worden ist. Zu diesen Dokumentationsanforderungen gehört – sofern nicht ein Anwendungsfall von § 2 Abs. 2 DBA-Entlastungsverordnung vorliegt (insbesondere jährliche Vergütung unter 10.000 Euro) – das Vorliegen einer von der ausländischen Steuerverwaltung auf dem Vordruck ZS-QU1 oder ZS-QU2 erteilten Ansässigkeitsbescheinigung sowie im Fall juristischer Personen die – im Vordruck ZS-QU2 bereits integrierten – Erklärungen nach § 3 der DBA-Entlastungsverordnung. Eine spanische Gesellschaft, die von einem österreichischen Unternehmen Lizenzgebühren erhält und lediglich eine spanische Ansässigkeitsbescheinigung (Residencia Fiscal en Espana, Convenio) übermittelt, erlangt damit keinen Anspruch auf unmittelbare Quellenentlastung in Österreich und wird daher den Entlastungsanspruch im Rückerstattungsverfahren geltend machen müssen. Durch das Verlangen nach Erteilung der Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-QU2 soll sichergestellt werden, dass Beträge, die in Österreich von der Quellenbesteuerung entlastet werden, im ausländischen DBA-Partnerstaat für steuerliche Belange offengelegt werden. Weiters wird Vordruck ZS-QU2 benötigt, um zu vermeiden, dass in das DBA-Ausland fließende Zahlungen möglicherweise nur durch die Zwischenschaltung bloßer Durchlaufgesellschaften der österreichischen Quellenbesteuerung entzogen werden (EAS 3254 v. 25. 11. 2011).