SteuerNews Archiv November 2011

Aus unserem SteuerNews-Service für den österreichischen Steuerverein. In Kooperation mit dem Linde-Verlag. Die SteuerNews stammen insbesondere aus folgenden Quellen: PV-Info, SWKOnline, SWI, ASok, UFSjournal, BMF u.v.a.m.

Mittwoch, 30. November 2011 – UStR-Wartungserlass 2011 veröffentlicht

Mit Erlass vom 23. 11. 2011, BMF-010219/0262-VI/4/2011, erfolgte die Einarbeitung der gesetzlichen Änderungen des Abgabenänderungsgesetzes 2011, BGBl. I Nr. 76/2011, des Budgetbegleitgesetzes 2011, BGBl. I Nr. 111/2010 und der Glücksspielgesetz-Novelle 2008, BGBl. I Nr. 54/2010 in die UStR 2000. Im Rahmen der laufenden Wartung wurden Aussagen aus der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 des Rates vom 15. März 2011 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem, ABl. Nr. L 77 vom 23. 3. 2011, S. 1, sowie aktuelle Judikatur der Höchstgerichte übernommen und Aussagen zur überholten Rechtslage gestrichen.

Mittwoch, 30. November 2011 – EGMR nimmt zur fristlosen Kündigung einer Whistleblowerin Stellung

In einem kürzlich ergangenen EGMR-Urteil zur Kündigung einer prominenten deutschen Whistleblowerin werden das Recht auf freie Meinungsäußerung des Arbeitnehmers sowie das öffentliche Interesse an Information (über Missstände) gegen die Interessen des Arbeitgebers abgewogen. In einem für die November-Ausgabe der ASoK verfassten Beitrag nimmt Mag. Paula Aschauer, Universitätsassistentin am Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Karl-Franzens-Universität Graz, eine allgemeine Einschätzung dieser Entscheidung vor und beleuchtet im Speziellen deren Auswirkungen auf Österreich.

Mittwoch, 30. November 2011 – KV-Abschluss für Handelsangestellte

Für die rund 520.000 Handelsangestellten wurde in der vierten Verhandlungsrunde folgende Einigung erzielt: Erhöhung der KV-Gehälter um durchschnittlich 3,6 % in allen Gehaltstafeln; Angestellte mit zu bis 1.500 Euro brutto erhalten einen Fixbetrag von 50 Euro; Angestellte über 1.500 brutto erhalten eine Erhöhung von 3,5 %; Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um durchschnittlich 3,9 %; Anrechnung des Karenzurlaubes für das erste Kind im Ausmaß von 10 Monaten, für die Einstufung sowohl beim selben Arbeitgeber als auch als Vordienstzeiten bei Dienstgeberwechsel; 10 Monate Karenzurlaub werden weiters für das Jubiläumsgeld angerechnet; Hospizkarenz wird für Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, das Urlaubsausmaß, die Kündigungsfrist und das Jubiläumsgeld ebenfalls im Ausmaß von 10 Monaten angerechnet; der Auszahlungszeitpunkt für den Urlaubszuschuss wird auf den 30. 6. vorverlegt. Der neue Kollektivvertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten und gilt ab 1. 1. 2012.

Dienstag, 29. November 2011 – Besteuerung nicht realisierter Wertzuwächse bei Sitzverlegung zulässig

Eine Regelung eines Mitgliedstaats, wonach der Betrag der Steuer auf die nicht realisierten Wertzuwächse beim Vermögen einer Gesellschaft endgültig – ohne Berücksichtigung möglicherweise später eintretender Wertminderungen oder Wertzuwächse – zu dem Zeitpunkt festgesetzt wird, zu dem die Gesellschaft aufgrund der Verlegung ihres tatsächlichen Verwaltungssitzes in einen anderen Mitgliedstaat aufhört, in dem ersten Mitgliedstaat steuerpflichtige Gewinne zu erzielen, verstößt nicht gegen die Dienstleistungsfreiheit. Es ist in diesem Zusammenhang unerheblich, ob sich die besteuerten nicht realisierten Wertzuwächse auf Kursgewinne beziehen, die im Aufnahmemitgliedstaat angesichts der dort geltenden Steuerregelung nicht zum Ausdruck kommen können. Die sofortige Einziehung der Steuer zum Zeitpunkt der Verlegung des Sitzes der Gesellschaft, ohne der Gesellschaft die Möglichkeit zu bieten, die Zahlung des Steuerbetrags aufzuschieben, ist jedoch mit dem Unionsrecht unvereinbar (EuGH 29. 11. 2011, Rs. C-371/10, National Grid Indus BV).

Dienstag, 29. November 2011 – Dezember-Session des VfGH

Seit dem 28. 11. 2011 laufen die Beratungen der Dezember-Session des VfGH, die bis 16. 12. dauern werden. Auf der Tagesordnung stehen u. a. die Kopierkosten bei Gericht (Höhe der verlangten Kopierkosten; eine solche Gebühr wird auch dann fällig, wenn die Infrastruktur des Gerichts nicht beansprucht wird), das E-Voting (Wahlordnung bei den ÖH-Wahlen) und das Glücksspielgesetz (Individualantrag: Glücksspielabgaben und Gebühren sind dann zu entrichten, wenn bei Wetten „die Teilnahme vom Inland“ aus erfolgt, es sei jedoch technisch nicht möglich, dies festzustellen).

Dienstag, 29. November 2011 – Zinsen als nachträgliche Betriebsausgaben

Betriebsausgaben (laufende und nachträgliche) sind vom Steuerpflichtigen dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen. Erbringt die Berufungswerberin keinerlei Nachweis dafür (durch Überschussrechnungen, Unzumutbarkeit der Verwertung von Vermögen) und macht auch nicht glaubhaft, dass es ihr entgegen der vom Finanzamt bereits im Einkommensteuerbescheid 2007 und 2008 vertretenen Ansicht nicht zumutbar war, die ehemalige Betriebsschuld durch rechnerische Einnahmenüberschüsse ab Betriebsaufgabe und/oder durch Erlöse aus der Verwertung von Vermögen (Liegenschaft, Lebensversicherungen) zur Gänze (spätestens) bis zum Streitjahr 2009 zu tilgen, kommt ein auch nur teilweiser Zinsenabzug nicht in Betracht. Nur insoweit die ehemalige Betriebsschuld nachweislich nicht zumutbar bis zum 31. 12. 2008 gedeckt werden hätte können, wäre bezogen auf die verbleibende Restschuld im Jahr 2009 ein Zinsenabzug in Betracht gekommen (UFS 13. 10. 2011, RV/0512-F/10).

Montag, 28. November 2011 – EuGH zu nationaler Begrenzung der Ansammlung von nicht konsumiertem Urlaub

Durch eine nationale Regelung kann die Möglichkeit der Ansammlung von Ansprüchen auf nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub, die während eines Zeitraums der Arbeitsunfähigkeit erworben wurden, zeitlich begrenzt werden. Eine derartige Frist muss aber die Dauer des Bezugszeitraums, an den sie anknüpft, deutlich überschreiten. Das Unionsrecht steht nach dem zur Richtlinie 2003/88/EG über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung ergangenen EuGH-Urteil im Fall eines während mehrerer Bezugszeiträume in Folge arbeitsunfähigen Arbeitnehmers einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten wie etwa Tarifverträgen nicht entgegen, die die Möglichkeit, Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub anzusammeln, dadurch einschränken, dass sie einen Übertragungszeitraum von 15 Monaten vorsehen, nach dessen Ablauf der Anspruch erlischt (EuGH 22. 11. 2011, Rs. C-214/10, KHS).

Freitag, 25. November 2011 – Pendlerpauschale bei mehreren Wohnsitzen

Besitzt ein das Pendlerpauschale beantragender Abgabepflichtiger mehrere Wohnsitze, so fußt dessen ertragsteuerliche An- respektive Nichtanerkennung einzig und allein auf der Entfernung zwischen Arbeitsstätte und dem nächstgelegenen Wohnsitz (UFS 8. 9. 2011, RV/0235-W/10).

Freitag, 25. November 2011 -Aktualisierte Liste der zum Vorsteuerabzug berechtigenden Kleinbusse

Die Liste der Fahrzeuge, die ab dem Jahr 2002 aufgrund der Verordnung BGBl. II Nr. 193/2002 unter Bedachtnahme auf die Entscheidung des EuGH vom 8. 1. 2002, Rs. C-409/99, als zum Vorsteuerabzug berechtigende Kleinbusse anerkannt werden, wurde um ein weiteres Fahrzeug, den Lancia Voyager, erweitert. Zur aktualisierten Liste auf der BMF-Homepage.

Freitag, 25. November 2011- Internetprovider nicht zur Einrichtung eines Downloadfilters verpflichtet

Das Unionsrecht steht einer von einem nationalen Gericht erlassenen Anordnung entgegen, einem Anbieter von Internetzugangsdiensten die Einrichtung eines Systems der Filterung aufzutragen, um einem unzulässigen Herunterladen von Dateien vorzubeugen. Eine solche Anordnung beachtet weder das Verbot, solchen Anbietern eine allgemeine Überwachungspflicht aufzuerlegen, noch das Erfordernis, ein angemessenes Gleichgewicht zwischen einerseits dem Recht am geistigen Eigentum und andererseits der unternehmerischen Freiheit, dem Recht auf den Schutz personenbezogener Daten und dem Recht auf freien Empfang oder freie Sendung der Informationen zu gewährleisten (EuGH 24. 11. 2011, Rs. C-70/10, Scarlet Extended SA / Société belge des auteurs, compositeurs et éditeurs SCRL).

Donnerstag, 24. November 2011 – Wartungserlass zu den UmgrStR veröffentlicht

Mit Erlass vom 15. 11. 2011, BMF-010203/0560-VI/6/2011, erfolgt in den UmgrStR 2002 hinsichtlich des Art. I UmgrStG neben der laufenden Wartung die Anpassung an die gesetzlichen Änderungen durch das Budgetbegleitgesetz 2007, das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2007, das Abgabensicherungsgesetz 2007, das Schenkungsmeldegesetz 2008 und das Abgabenänderungsgesetz 2010. Insbesondere werden folgende Änderungen behandelt: grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus EU-Mitgliedstaaten; keine doppelte Berücksichtigung von Wertminderungen nach verschmelzungsbedingtem Verlust des Besteuerungsrechts; verschmelzungsbedingter Transfer von selbst geschaffenen unkörperlichen Wirtschaftsgütern auf eine ausländische Körperschaft; Ausnahme von der Aufwertung auf den gemeinen Wert bei Importverschmelzungen; Ausschüttungsfiktion für Importverschmelzungen; Tauschbesteuerung bzw. Nichtfestsetzungskonzept bei einem Downstream-Merger mit ausländischen Anteilsinhabern; unentgeltlicher Verzicht auf Anteilsgewährung und Verpflichtung zur Schenkungsmeldung bzw. Stiftungseingangssteuer; Schenkungsmeldepflicht von Äquivalenzverletzungen; Rückwirkung auf Anteilsinhaberebene im Rahmen der Gruppenbesteuerung; keine Firmenwertabschreibung aufgrund einer Umgründung möglich, wenn der Umgründungsvorgang umgründungssteuerrechtlich von den Tauschwirkungen ausgenommen wird; Nachversteuerung von Firmenwertabschreibungen; Unzulässigkeit der Bildung von Beteiligungsgemeinschaften auf Gruppenmitgliederebene; Nachversteuerung der Firmenwertabschreibung auf die Tochtergesellschaft bei Downstream- und Upstream-Verschmelzung; Nacherfassung geltend gemachter Firmenwertabschreibungen bei Downstream- und Upstream-Verschmelzung.

Mittwoch, 23. November 2011 – Mindeststeuer einer britischen „Private Limited Company“

Eine im Inland unbeschränkt steuerpflichtige ausländische Gesellschaft, die mit einer inländischen Kapitalgesellschaft vergleichbar ist, unterliegt in Österreich der Mindeststeuer nach § 24 Abs. 4 KStG 1988.(UFS 7. 10. 2011, RV/0422-G/10)

Mittwoch, 23. November 2011 – Operative Tätigkeiten durch Gesellschafter-Geschäftsführer

Bei einer GmbH erbrachte der Gesellschafter-Geschäftsführer auch EDV-Leistungen für seine Gesellschaft und stellte diese gesondert in Rechnung. Nach der Rechtsprechung des VwGH (vgl. VwGH 2. 9. 2009, 2005/15/0143; 23. 9. 2010, 2010/15/0121) hindere der Umstand, dass ein Gesellschafter nicht nur die Aufgaben der Geschäftsführung, sondern auch Tätigkeiten im operativen Bereich der Gesellschaft ausübe, nicht die Zurechnung sämtlicher Bezüge unter § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG. Damit unterliegen auch die der Gesellschaft in Rechnung gestellten Programmierleistungen der Kommunalsteuer (VwGH 15. 9. 2011, 2011/15/0083).

Mittwoch, 23. November 2011 – Neues DBA mit Bosnien und Herzegowina

Das neue Abkommen zwischen der Republik Österreich und Bosnien und Herzegowina zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll wurde in BGBl. III Nr. 168/2011 veröffentlicht. Das DBA findet für alle Steuerjahre Anwendung, die am oder nach dem 1. 1. 2012 beginnen.

Mittwoch, 23. November 2011 – Anpassungen beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld

Die Bundesregierung hat dem Nationalrat den Entwurf eines Bundesgesetzes übermittelt, mit dem das Kinderbetreuungsgeld und die Exekutionsordnung geändert werden (RV 1522 BlgNR 24. GP). Vorgesehen sind Änderungen der Berechnung des Zuverdienstes bei selbständigen Einkünften, Einkünften aus einem Gewerbebetrieb und aus Land- und Forstwirtschaft, die künftig an die Berechnungsmethode der unselbständigen Einkünfte angepasst wird. Damit sollen negative Auswirkungen für Selbständige, die sich für die einkommensabhängige Variante mit der niedrigen Zuverdienstgrenze entschieden haben, in Hinblick auf die Aufrechterhaltung der selbständigen Tätigkeit bzw. des Gewerbebetriebs vermieden werden. Es ist zudem geplant, eine geringe Anhebung der Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld vorzunehmen. Unselbstständig Erwerbstätige sollen nun bis zur ASVG-Geringfügigkeitsgrenze dazuverdienen dürfen.

Dienstag, 22. November 2011 – Elektromobil ist Hilfsmittel i. S. d. VO über außergewöhnliche Belastungen

Die Kosten für ein Elektromobil sind als außergewöhnliche Belastung aufgrund eigener Behinderung zu berücksichtigen, und zwar auch dann, wenn für einen PKW der Pauschbetrag nach § 3 Abs. 1 der Verordnung über die außergewöhnlichen Belastungen, BGBl. Nr. 303/1996, gewährt wird, da das Elektromobil ein Hilfsmittel im Sinn des § 4 der Verordnung ist (UFS 14. 7. 2011, RV/1740-W/11; Amtsbeschwerde beim VwGH zu 2011/15/0145 eingebracht).

Dienstag, 22. November 2011 – 8,88 % ASVG-Verzugszinsen für das Jahr 2012

Gemäß § 59 Abs. 1 ASVG berechnet sich der jeweils für ein Kalenderjahr geltende Hundertsatz für Verzugszinsen aus dem Basiszinssatz zuzüglich acht Prozentpunkten; dabei ist der Basiszinssatz, der am 31. Oktober eines Kalenderjahres gilt, für das nächste Kalenderjahr maßgebend. Der Basiszinssatz hat per 31. 10. 2011 0,88 % betragen; somit werden für rückständige Beiträge im Jahr 2012 Verzugszinsen in Höhe von 8,88 % in Rechnung gestellt.

Dienstag, 22. November 2011 – Ausschluss juristischer Personen von der Verfahrenshilfe verfassungswidrig

Auch wenn eine Ungleichbehandlung zwischen juristischen und natürlichen Personen in der Gewährung von Verfahrenshilfe weithin unbedenklich erscheint – dienen doch die Vorschriften über die Verfahrenshilfe der Durchsetzung der Rechte des Menschen auch im Fall der Einkommens- und Vermögenslosigkeit -, so ist der Ausschluss juristischer Personen schlechthin von der Verfahrenshilfe mit dem Gleichheitssatz nicht vereinbar. Trotz aller Unterschiede zwischen juristischen und natürlichen Personen in dieser Hinsicht bestehen Fälle, in denen das berechtigte Interesse von juristischen Personen an der Gewährung von Verfahrenshilfe gleichgelagert ist wie das von natürlichen Personen oder in denen eine Prozessführung im öffentlichen Interesse liegt. Der gänzliche Ausschluss von Verfahrenshilfe für juristische Personen ist daher verfassungswidrig. Der Gesetzgeber hat gegebenenfalls auch die Aspekte der Höhe anfallender Gerichtsgebühren und eines Anwaltszwangs zu berücksichtigen. Art. 15 Z 3 des Budgetbegleitgesetzes 2009 (betrifft die Änderung in § 63 ZPO) wird als verfassungswidrig aufgehoben; die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. 12. 2012 in Kraft (VfGH 5. 10. 2011, G 26/10 u. a.).

Dienstag, 22. November 2011 – Gerichtszuständigkeit bei aktuell unbekanntem Wohnsitz des Verbrauchers

Gelingt es dem nationalen Gericht nicht, den Wohnsitz des Verbrauchers im Inland festzustellen, hat es zu prüfen, ob er seinen Wohnsitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat hat. Kann das nationale Gericht keinen Wohnsitz des Verbrauchers im Unionsgebiet feststellen und verfügt es auch nicht über beweiskräftige Indizien, die den Schluss zulassen, dass der Beklagte seinen Wohnsitz tatsächlich außerhalb der Union hat, gilt im Fall eines Rechtsstreits der Grundsatz der Zuständigkeit der Gerichte des Mitgliedstaats, in dem sich der Wohnsitz des Verbrauchers befindet, nicht nur für den aktuellen Wohnsitz des Verbrauchers, sondern auch für seinen letzten bekannten Wohnsitz (EuGH 17. 11. 2011, Rs. C-327/10, Hypotecní banka a.s./Udo Mike Lindner).

Dienstag, 22. November 2011 – Fernsehauftritt einer Beamtin während des Krankenstands

Eine Beamtin der Gemeinde Wien befand sich wegen Depressionen im Krankenstand und wirkte währenddessen an Fernsehaufnahmen für eine Talkshow als geladener Gast mit. Das Dienstrecht der Beamten der Bundeshauptstadt Wien verpflichtet den Beamten, im Dienst und außer Dienst alles zu vermeiden, was die Achtung und das Vertrauen, die seiner Stellung entgegengebracht werden, untergraben könnte. Der Dienstrechtssenat der Stadt Wien verhängte aus diesem Grund über die Beamtin die Disziplinarstrafe in Form einer Geldbuße. Der VwGH hob Bescheid und Strafe wegen Rechtswidrigkeit des Inhalts auf: Die Teilnahme am öffentlichen Leben bildete einen Teil der Therapie für die Beamtin. Keine Hinweise gab es dafür, dass der Fernsehauftritt dem Heilungsprozess abträglich gewesen wäre; vielmehr hat die Beamtin nach Rücksprache mit ihrem Arzt gehandelt und dieser sie zu diesem Vorgehen ermuntert. Für ihren Standpunkt, die Beamtin hätte sich wegen der Eigenart ihrer Krankheit nicht in der Öffentlichkeit zeigen dürfen, hat die Disziplinarbehörde keine plausible Begründung geliefert. Dass sie „sehr wohl die physische und psychische Kraft“ gefunden hat, „sich der durchaus aufregenden Situation einer Fernsehaufnahme zu stellen“, wie die Behörde meint, kann ihr ebenso wenig als Dienstpflichtverletzung angelastet werden, wie der Umstand, dass die Beamtin dadurch den „Unmut“ einer Kollegin erweckt haben mag (VwGH 14. 10. 2011, 2008/09/0021).

Montag, 21. November 2011 – VwGH zum Vorsteuerabzug für eine Stiftung bei Vermietung an den Stifter

Die Vermietung einer Immobilie zu Wohnzwecken als fortlaufende Duldungsleistung kommt auch bei einer Privatstiftung als unternehmerische Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 UStG 1994 bzw. als wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des Art. 4 Abs. 1 und 2 der 6. MwSt-RL in Betracht. Es fehlt allerdings an einer wirtschaftlichen Tätigkeit, wenn die Überlassung der Nutzung eines Wohnhauses an den Stifter/Begünstigten nicht deshalb erfolgt, um Einnahmen zu erzielen, sondern um ihm einen Vorteil zuzuwenden (Zuwendung aus der Stiftung). Die Beurteilung ist dabei anhand eines Vergleichs zwischen den Umständen vorzunehmen, unter denen das Wohngebäude dem Stifter überlassen wird, und den Umständen, unter denen die entsprechende wirtschaftliche Tätigkeit gewöhnlich ausgeübt wird. Wesentlich zur Beantwortung der Frage, ob die Nutzungsüberlassung einer Wohnimmobilie an den Stifter/Begünstigten eine unternehmerische Tätigkeit darstellt, ist somit das Vorliegen einer marktkonformen Vermietung. Wenn die belangte Behörde die Ansicht vertritt, es läge auch dann keine unternehmerische Tätigkeit vor, wenn die Vereinbarungen einem „Fremdvergleich“ standhielten (und deshalb diesbezüglich auch keine weiter gehenden Erhebungen vornahm und keine deutlichen Feststellungen zur „Fremdunüblichkeit des Mietverhältnisses“ traf), hat sie damit die Rechtslage verkannt. Ohne Klärung der Frage, ob eine Vermietung zu marktkonformen (fremdüblichen) Bedingungen vorliegt, kann auch noch nicht abschließend beurteilt werden, ob das Mietverhältnis deshalb nicht anerkannt werden könnte, weil die vorliegende Gesamtgestaltung als eine „missbräuchliche Praxis“ zu werten sei (VwGH 19. 10. 2011, 2008/13/0046).

Montag, 21. November 2011 – Beschäftigerhaftung bei Arbeitskräfteüberlassung

Ein Beschäftiger, der das Überlassungshonorar an den Überlasser nachweislich beglichen hat, haftet hinsichtlich der Entgelte der überlassenen Dienstnehmer nur mehr als Ausfallsbürge, auch wenn mit der gegenüber dem Überlasser beglichen Forderung die Entgelte einzelner überlassener Arbeitnehmer nicht zur Gänze abgedeckt werden (OGH 26. 5. 2011, 9 ObA 55/11w).

Freitag, 18. November 2011 – Keine Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer bei mangelhaften Eingaben im elektronischen Verfahren

Das elektronische Verfahren zur Vorsteuererstattung erfordert, wie ein kürzlich vom UFS entschiedener Fall (UFS 19. 9. 2011, RV/0344-G/11) zeigt, ein besonders hohes Maß an Genauigkeit: Unvollständig übermittelten Anträgen wird die Anerkennung versagt, und es gibt kaum Möglichkeiten zur Nachbesserung von Pflichtangaben. In einem Beitrag in der UFSjournal-Novemberausgabe erläutert Dr. Michael Rauscher vom UFS Graz, worauf in der Praxis zu achten ist.

Donnerstag, 17. November 2011 – Anrechnung einer begünstigten Behinderten in Karenz auf die Pflichtzahl

(H. O.) – Im Anlassfall war strittig, ob eine beim Dienstgeber eingestellte begünstigte Behinderte, die sich in Karenz nach dem MSchG befindet und Kinderbetreuungsgeld bezieht, jedoch vom Dienstgeber in diesem Zeitraum kein Entgelt erhält, weiterhin auf die Pflichtzahl anzurechnen ist. Der VwGH hat diese Frage bejaht und dazu ausgeführt: „Die begünstigte Behinderte, die einen aufrechten Dienstvertrag mit ihrem Dienstgeber hat, bleibt bei diesem beschäftigt, auch wenn in der Karenz nach dem MSchG keine Entgeltzahlungen seitens des Dienstgebers erfolgen.“ Die Erbringung der Dienstleistungen durch die begünstigte Behinderte wurde in diesem Fall aus in ihrer Sphäre gelegenen Gründen verhindert (VwGH 28. 6. 2011, 2009/11/0223).

Donnerstag, 17. November 2011 – BFH zweifelt an Verfassungskonformität der neuen Erbschaftssteuer

Fraglich ist, 1. ob die auf Steuerentstehungszeitpunkte im Jahr 2009 beschränkte Gleichstellung von Personen der Steuerklasse II (u. a. Geschwister, Neffen und Nichten) mit Personen der Steuerklasse III (fremde Dritte) verfassungsgemäß ist und 2. ob § 19 Abs. 1 i. V. m. §§ 13a und 13b dErbStG in der auf den 1. 1. 2009 zurückwirkenden Fassung des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes vom 22. 12. 2009 deshalb gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstößt, weil die §§ 13a und 13b ErbStG es ermöglichen, durch bloße Wahl bestimmter Gestaltungen (gewerblich geprägte Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft) die Steuerfreiheit des Erwerbs von Vermögen gleich welcher Art und unabhängig von dessen Zusammensetzung und Bedeutung für das Gemeinwohl zu erreichen. Der BFH hat das deutsche Finanzministerium aufgefordert, dem Verfahren beizutreten (BFH 5. 10. 2011, II R 9/11).

Donnerstag, 17. November 2011 – Reisekosten bei fixen Einsatzgebieten

Eine Gesellschaft zahlte an ihre Mitarbeiter, die als Mautaufsichtsorgane in einem größeren Gebiet in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland tätig waren, Reisekostenersätze. Nach ständiger Rechtsprechung ist auch ein mehrere Orte umfassendes Einsatzgebiet (von Wien bis z. B. Klingenbach) als Mittelpunkt der Tätigkeit eines Steuerpflichtigen anzusehen. Der Aufenthalt in einem solchen Gebiet stellt keine Dienstreise i. S. d. § 26 Z 4 erster Teilstrich EStG dar. Es sei auch im konkreten Fall davon auszugehen, dass sich längerfristig auf einem ganz konkret vorgegebenen Autobahn- und Schnellstraßennetz eines Stützpunktes sich bewegende Mautaufsichtsorgane in dem von ihnen ständig befahrenen Gebiet die günstigsten Verpflegungsmöglichkeiten gekannt hätten, sodass ein Verpflegungsmehraufwand ausgeschlossen werden könne (VwGH 28. 9. 2011, 2007/13/0138).

Mittwoch, 16. November 2011 – Kollektivverträge der Bauwirtschaft

Vor Kurzem ist im Linde Verlag der Kurzkommentar „Kollektivverträge der Bauwirtschaft“ von Dr. Christoph Wiesinger in bereits 3. Auflage erschienen. Dem Arbeitsrecht der Bauwirtschaft eilt der Ruf voraus, besonders kompliziert zu sein. Tatsächlich unterscheidet sich das „Bauarbeitsrecht“ vom Arbeitsrecht anderer Branchen in zahlreichen Punkten. Der vorliegende Kommentar soll bei der Erforschung dieser Materie hilfreich sein, wobei jene Punkte besonders ausführlich gewürdigt werden, die in der Praxis häufig Fragen aufwerfen. In der 3. Auflage sind wieder beide Kollektivverträge (Bauarbeiter, Bauangestellte) in ihrer aktuellen Fassung (Stand: 1. 11. 2011) enthalten, die Anmerkungen sind, wo es notwendig war, überarbeitet worden. Auch das neue Dienstreiserecht der Bauangestellten ist bereits berücksichtigt.

Mittwoch, 16. November 2011 – Nationalrat beschließt Budgetbegleitgesetz 2012

Das Plenum des Nationalrats hat am 15. 11. 2011 das Budgetbegleitgesetz 2012 in zweiter Lesung in der Fassung eines Abänderungsantrags mehrheitlich angenommen. Der Abänderungsantrag betrifft hinsichtlich des abgabenrechtlichen Teils die partielle Wiedereinführung des Alleinverdienerabsetzbetrags: Da der Bezug des AVAB mit weiteren steuerlichen Begünstigungen, insbesondere im Bereich der Topfsonderausgaben (§ 18 EStG) und der außergewöhnlichen Belastungen (§ 34 EStG) verknüpft ist, sollen diese Begünstigungen für jene Steuerpflichtige erhalten bleiben, die durch den Wegfall des Alleinverdienerabsetzbetrags schlechter gestellt wurden. Die Änderung gilt erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2012. Überdies wird die Einkommensgrenze für den Pensionistenabsetzbetrag von 13.100 Euro auf 19.930 Euro jährlich angehoben, wenn der Partner nicht mehr als 2.200 Euro im Jahr verdient. Die Änderung gilt erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2012.

Mittwoch, 16. November 2011 – Appartementvermietung und Fremdenpension als einheitlicher Gewerbebetrieb

Tätigkeiten unterschiedlicher Einkunftsarten stellen einen einheitlichen Gewerbebetrieb dar, wenn die Tätigkeiten sich gegenseitig bedingen und derartig miteinander verflochten sind, dass die gesamte Betätigung nach der Verkehrsauffassung als einheitlicher (Gewerbe-)Betrieb aufzufassen ist. Die (kurzfristige) Zimmervermietung in einer Frühstückspension mit 33 Betten und die (ebenfalls kurzfristige) Vermietung eines Appartements an Feriengäste können als gleichartige Betätigungen angesehen werden. Dies vor allem, wenn sich die vermieteten Gebäude(teile) in örtlicher Nähe zueinander befinden (ca. 50 m entfernt im selben Ort), für beide Bereiche dasselbe Personal tätig ist und die Bewerbung der gesamten Vermietungstätigkeit anhand eines gemeinsamen Internetauftritts erfolgt (UFS 29. 9. 2011, RV/0499-I/09).

Dienstag, 15. November 2011 – Zur Erinnerung: 12. SWK-Steuerrechtstag am 28. November

Bald ist es wieder so weit: In knapp zwei Wochen, am Montag, dem 28. November 2011, findet der alljährliche, mittlerweile zwölfte SWK-Steuerrechtstag statt. Sichern Sie sich Ihren Informationsvorsprung für die berufliche Praxis, und profitieren Sie vom Insiderwissen der Experten! Die Highlights aus dem umfassenden Programm:

•Einkommen- und Körperschaftsteuer: KESt neu, Salzburger Steuerdialog, Budgetbegleitgesetz 2012;
•Aktuelles aus dem Lohnsteuerrecht;
•Aktuelles aus dem Umsatzsteuerrecht;
•verfahrensrechtliche Neuigkeiten (Berufungszinsen, Bescheidberichtigung);
•aktuelle EuGH-Rechtsprechung zu Ertragsteuern/Umsatzsteuer;
•aktuelle VwGH-Judikatur zur Unternehmensbesteuerung;
•aktuelle UFS-Entscheidungen: Auswirkungen auf die Beratungs- und Unternehmenspraxis;
•neue Instrumente und Befugnisse im Abgabenvollzug (u. a. Finanzpolizei);
•Bilanzsteuerrecht 2011 (Werterhellung etc.).
Veranstaltungsort ist das Hotel Strudlhof, Strudlhofgasse 10, 1090 Wien; der 12. SWK-Steuerrechtstag dauert von 8.45 Uhr bis 17:40 Uhr. Linde-Zeitschriftenabonnenten bekommen 20 % Seminarrabatt! Details und eine Möglichkeit zur Online-Anmeldung finden Sie hier.

Montag, 14. November 2011 – Keine Umsatzsteuerpflicht bei Verkauf notleidender Forderungen

Art. 2 Nr. 1 und Art. 4 der 6. MwSt-RL sind dahin auszulegen, dass ein Wirtschaftsteilnehmer, der auf eigenes Risiko zahlungsgestörte Forderungen zu einem unter ihrem Nennwert liegenden Preis kauft, keine entgeltliche Dienstleistung im Sinne von Art. 2 Nr. 1 dieser Richtlinie erbringt und keine in ihren Geltungsbereich fallende wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, wenn die Differenz zwischen dem Nennwert dieser Forderungen und deren Kaufpreis den tatsächlichen wirtschaftlichen Wert der betreffenden Forderungen zum Zeitpunkt ihrer Übertragung widerspiegelt (EuGH 27. 10. 2011, GFKL Financial Services AG).

Montag, 14. November 2011 – VwGH besteht auf Anwendung der Anrechnungsmethode bei Drittstaatsdividenden vor dem AbgÄG 2011

Bei der Besteuerung von Drittstaatsdividenden greift nach den Regelungen des AbgÄG 2011 in Reaktion auf die EuGH-Rechtsprechung in Sachen Haribo/Saline die Befreiungsmethode. Dagegen war die steuerliche Behandlung der Drittstaatsdividenden in den Vorjahren bisher noch strittig. Während die Finanzverwaltung von der Anrechnungsmethode ausging, hat der UFS die Steuerbefreiung für Zeiträume vor 2011 zugelassen. Nach dem jüngst ergangenen VwGH-Erkenntnis vom 25. 10. 2011, 2011/15/0070, ist die Verdrängung des nationalen Rechts allerdings in Form des „geringsten Eingriffs“ durchzuführen, sodass vor Anwendung des AbgÄG 2011 nur die Anrechnungsmethode zum Zug kommen kann. Soweit zudem die Möglichkeit nicht besteht, vom Drittstaat die erforderlichen Auskünfte zu erhalten, ist die Versagung der Entlastung durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt. Lesen Sie in Kürze mehr dazu in einem Beitrag von Mag. Marco Laudacher, UFS Linz, in SWK-Heft 33/2011.

Montag, 14. November 2011 – Die Vertretungsmacht von Gemeindeverbandsorganen in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten

Gemeindeverbände als Dienstgeber bereiten dann Probleme, wenn die Beendigung von Dienstverhältnissen durch den nach außen Vertretungsbefugten nicht durch den Beschluss des zuständigen Organs gedeckt ist. In der November-Ausgabe der ASoK widmet sich Univ.-Ass. Mag. Elisabeth Kohlbacher dieser Problemstellung. Ihr Beitrag geht dabei insb. auf die Bedeutung des § 867 ABGB, das Zusammenspiel zwischen öffentlich-rechtlichen Kompetenzvorschriften und zivilrechtlichen Vertretungsregeln sowie deren Anwendbarkeit auf Gemeindeverbände ein.

Freitag, 11. November 2011 – Vorsteuerabzug bei Photovoltaikanlagen

Der BFH hat sich in drei Entscheidungen mit dem Vorsteuerabzug bei Photovoltaikanlagen (auf dem Dach einer Scheune, eines Carports und eines Schuppens) befasst: Danach ist ein (privater) Betreiber einer Photovoltaikanlage, der den mit seiner Anlage erzeugten Strom kontinuierlich an einen Energieversorger veräußert, insoweit umsatzsteuerrechtlich Unternehmer. Er ist damit grundsätzlich (im Umfang des unternehmerischen Nutzungsanteils) zum Abzug der ihm in Rechnung gestellten Umsatzsteuer aus Aufwendungen berechtigt, die mit seinen Umsätzen aus den Stromlieferungen in direktem und unmittelbarem Zusammenhang stehen. Den unternehmerischen Nutzungsanteil an dem jeweiligen Gebäude hat der Unternehmer im Wege einer sachgerechten und von der Finanzverwaltung zu überprüfenden Schätzung zu ermitteln. Dabei kommt z. B. ein Umsatzschlüssel in Betracht, bei dem ein fiktiver Vermietungsumsatz für den nichtunternehmerisch bzw. privat genutzten inneren Teil des Gebäudes einem fiktiven Umsatz für die Vermietung der Dachfläche an einen Dritten zum Betrieb einer Photovoltaikanlage gegenübergestellt wird (BFH 19. 7. 2011, XI R 29/10 [Scheune]; XI R 21/10 [Carport]; XI R 29/09 [Schuppen]; siehe zur umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung von Photovoltaikanlagen in Österreich, insb. zur Unternehmereigenschaft, bereits den Überblicksaufsatz von DDr. Hermann Peyerl in SWK-Heft 20/21/2010, S 657).

Freitag, 11. November 2011 – Einkünfte eines Erfinders

Einkünfte, die aus einer Erfindung resultieren, können unter verschiedene Einkunftsarten subsumiert werden. Überwiegen die Verwertung und Vermarktung einer Erfindung in seinen beiden Unternehmen die erfinderische Tätigkeit eines Steuerpflichtigen, so ist insgesamt von einer gewerblichen Tätigkeit auszugehen. Daher sind die Einkünfte aus der Verwertung der Erfindung (Lizenzeinnahmen bzw. Veräußerungserlös aus Verkauf der Lizenzen) Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Sinne des § 23 EStG 1988. In einem Beitrag in der Novemberausgabe des UFSjournals erläutert Mag. Helga Hochrieser vom UFS Wien anhand eines konkreten Berufungsfalls (UFS 6. 9. 2011, RV/2232-W/09) die möglichen Fallvarianten und versucht zu klären, in welchen Fällen eine Steuerbegünstigung nach § 38 EStG 1988 zusteht.

Freitag, 11. November 2011 – Beitragskalender für 2012

Auf der Internetseite der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse steht seit Kurzem der Beitragskalender für 2012 zum Download zur Verfügung.

Donnerstag, 10. November 2011 – Nachweispflicht im Krankenstand und Entgeltfortzahlung

Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber eine Arbeitsverhinderung unverzüglich bekannt zu geben. Auf Verlangen des Arbeitgebers hat er eine Bestätigung eines Vertragsarztes über den Beginn, die voraussichtliche Dauer und die Ursache der Arbeitsunfähigkeit vorzulegen. Dieses Verlangen kann nach angemessener Zeit wiederholt werden. Die unverschuldete Verletzung dieser Nachweispflicht führt nicht zum Verlust des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung (OGH 29. 8. 2011, 9 ObA 97/10w).

Donnerstag, 10. November 2011 – Leistung eines ausländischen Sachverständigen wird im Inland erbracht

Der Bund, der im Bereich seines hoheitlichen Handelns auch steuerbare Umsätze bewirkt, gilt in Bezug auf alle an ihn erbrachten sonstigen Leistungen als Unternehmer nach § 3a Abs. 5 Z 1 UStG; die Leistung eines ausländischen Sachverständigen, der im Auftrag des Gerichts ein Gutachten erstattet, wird daher im Inland erbracht. Für den Fall einer solchen Umkehrung der Steuerschuld ist dem Sachverständigen nur der Nettobetrag zu überweisen; dem Gericht obliegen als Leistungsempfänger und Steuerschuldner nach § 19 Abs. 1 UStG die Abgabenmeldung i. S. d. § 21 UStG und die Abführung an das gemäß § 15 Abs. 3 AVOG zuständige Finanzamt (Anm.: Wien 1/23) (OGH 16. 9. 2011, 16 Ok 6/11).

Donnerstag, 10. November 2011 – Konsultationsverfahren zur Besteuerung von Bordpersonal nach dem DBA Schweiz

Im Rahmen eines nach Art. 25 Abs. 3 DBA Schweiz, BGBl. Nr. 64/1975, durchgeführten Konsultationsverfahrens wurde die Frage behandelt, welche Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung Österreich auf Einkünfte für unselbständige Arbeit anwendet, die an Bord eines Seeschiffes oder Luftfahrzeugs im internationalen Verkehr oder an Bord eines Schiffes, das der Binnenschifffahrt dient, ausgeübt wird, wenn diese Vergütungen von in Österreich ansässigen Personen bezogen werden und diese nach Art. 15 Abs. 3 DBA Schweiz in der Schweiz besteuert werden dürfen. Zwischen Österreich und der Schweiz besteht Einigkeit darüber, dass solche Einkünfte gemäß Art. 23 Abs. 1 DBA Schweiz i. d. g. F. BGBl. Nr. 64/1975 in Österreich unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung ausgenommen sind. Die durch das Abänderungsprotokoll 2006, BGBl. III Nr. 22/2007, bewirkte Revision des DBA Schweiz hat in diesem Zusammenhang keine Änderung der bisherigen Rechtslage herbeigeführt. Art. 23 Abs. 2 erster Satz DBA Schweiz i. d. g. F des Abänderungsprotokolls 2006 erweiterte das Besteuerungsrecht Österreichs bei in Österreich ansässigen Personen lediglich in Bezug auf Einkünfte im Sinne des Art. 15 Abs. 1 DBA Schweiz (siehe dazu auch EAS 3150 vom 19. 4. 2010). Diese Auslegung findet auf alle offenen Fälle Anwendung. Über die Bestimmungen des innerstaatlichen und zwischenstaatlichen Rechts hinausgehende Rechte und Pflichten können aus diesem Erlass nicht abgeleitet werden (BMF-Erlass vom 31. 10. 2011, BMF-010221/1435-IV/4/2011).

Mittwoch, 9. November 2011 – Gastgewerbe: Dingliche Wirkung einer Sperrstundenbeschränkung

Gem. § 113 Abs. 5 GewO hat die Gemeinde eine spätere Aufsperrstunde oder eine frühere Sperrstunde vorzuschreiben, wenn die Nachbarschaft wiederholt durch ein nicht strafbares Verhalten von Gästen vor der Betriebsanlage des Gastgewerbebetriebes unzumutbar belästigt wurde oder wenn sicherheitspolizeiliche Bedenken bestehen. Im vorliegenden Fall wurde durch Bescheid des Bürgermeisters eine spätere Aufsperrstunde angeordnet. Einer derartigen Vorschreibung kommt, da ihr Grund nicht in der Person des Gastgewerbetreibenden liegt, sog. dingliche Wirkung zu. Sie wirkt somit auch gegenüber dem Betriebsnachfolger. Der gewerberechtliche Geschäftsführer ist für die Einhaltung der vorgeschriebenen späteren Aufsperrstunde verantwortlich (VwGH 15. 9. 2011, 2009/04/0112).

Mittwoch, 9. November 2011 – UFS zur Nichterlassung eines Mängelbehebungsauftrages

Die Erlassung eines Mängelbehebungsauftrages bei inhaltlichen und formalen Mängeln bzw. dem Fehlen einer Unterschrift oder Vollmacht liegt nicht im Ermessen der Abgabenbehörde, sondern ist verpflichtend vorzunehmen (UFS 26. 9. 2011, RV/0028-F/10).

Dienstag, 8. November 2011 – Budgetvollzug 2011: Einnahmen steigen deutlich rascher als Ausgaben

Die positive Entwicklung im Bundeshaushalt setzte sich nach einem Bericht der aktuellen Parlamentskorrespondenz auch im September 2011 fort. Von Jänner bis Ende September 2011 nahmen die Einnahmen im allgemeinen Haushalt des Bundes gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres demnach um 8,2 % zu, die Ausgabensumme stieg hingegen nur um 1,1 %. Dies dokumentiert der Monatserfolgsbericht der Finanzministerin über Einnahmen und Ausgaben des Bundes im September 2011 an den Budgetausschuss des Nationalrats. In absoluten Zahlen stiegen die Einnahmen von Jänner bis Ende September 2011 gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres um 3,4107 Mrd. Euro auf 41,5305 Mrd. Euro. Die Ausgaben nahmen um 545,2 Mio. Euro auf 50,8497 Mrd. Euro zu. Somit sank das Defizit gegenüber dem Wert von Ende September 2010 um 2,8654 Mrd. Euro auf 7,6216 Mrd. Euro. Wegen steigender Zinssätze stieg im Jahresabstand der Aufwand für die Verzinsung der Staatsschuld weiter, und zwar um 884,5 Mio. Euro auf 5,9804 Mrd. Euro.

Dienstag, 8. November 2011 – Beruf der zahnärztlichen Assistenz erfährt gesetzliche Regelung

Der Beruf der zahnärztlichen Ordinationshilfe wurde in Österreich bislang nicht gesetzlich geregelt und ist damit nicht als Gesundheitsberuf anerkannt. Dementsprechend ist das in zahnärztlichen Ordinationen tätige Assistenzpersonal derzeit nur berechtigt, als „Hilfspersonen“ nach den genauen Anordnungen und unter ständiger Aufsicht der Angehörigen des zahnärztlichen Berufs bzw. Dentistenberufs tätig zu werden. Ein dem Nationalrat dieser Tage zugeleiteter Entwurf eines Zahnärztlichen Assistenz-Gesetzes (RV 1499 BlgNR 24. GP) sieht nun jedoch diesbezügliche Änderungen vor: Mit der nunmehr anvisierten Schaffung von Regelungen über Beruf und Ausbildung wird die zahnärztliche Assistenz erstmals als Gesundheitsberuf anerkannt. Damit möchte man nicht nur die Attraktivität einer solchen Beschäftigung, sondern auch die Verweildauer im Beruf erhöhen, heißt es im Entwurf. Da der überwiegende Anteil der Berufsangehörigen der zahnärztlichen Assistenz Frauen sind, rechnet man damit, mit einer Aufwertung dieser Berufsgruppe insbesondere auch positive frauenpolitische Auswirkungen zu erreichen.

Montag, 7. November 2011 – Kinderbetreuung: Achtstundenkurs allein vermittelt noch keine pädagogische Qualifikation

Von einer pädagogisch qualifizierten Person i. S. d. § 34 Abs. 9 Z 3 EStG 1988 kann nur gesprochen werden, wenn deren Ausbildung zumindest jenen Umfang aufweist, der der Ausbildung von Tagesmüttern und -vätern im jeweiligen Bundesland entspricht. Dies ist (entgegen LStR 2002, Rz. 884a ff.) bei einem bloß acht Stunden dauernden Kurs nicht der Fall. Bei den Kinderbetreuungskosten nach § 34 Abs. 9 EStG 1988 sind auch an Angehörige geleistete Aufwendungen abzugsfähig, wenn der Angehörige in einem anderen Haushalt lebt, pädagogisch im Sinne des Gesetzes qualifiziert ist und er, anders als üblicherweise bei einer Kinderbetreuung durch nahe Angehörige, hierfür ein Entgelt erhält. Die mit dem Angehörigen abgeschlossene Vereinbarung muss die Kriterien für die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen einander Nahestehenden entsprechen (UFS 18. 10. 2011, RV/1801-W/11). Im Schwerpunktthema Kinderbetreuungskosten und pädagogische Qualifikation in der UFSjournal-Novemberausgabe setzen sich Dr. Rudolf Wanke vom UFS Wien und Petra Borgmann ausführlich mit dieser heiklen, umstrittenen Frage auseinander.

Montag, 7. November 2011 – EuGH gewährt Ersatz des immateriellen Schadens bei Ausfall eines Fluges

„Annullierung“ bedeutet nicht bloß, dass das betreffende Flugzeug überhaupt nicht startet, sondern umfasst auch den Fall, dass dieses Flugzeug gestartet ist, aber anschließend, aus welchen Gründen auch immer, zum Ausgangsflughafen zurückkehren musste, und die Fluggäste auf andere Flüge umgebucht wurden. Der Begriff „weiter gehender Schadensersatz“ ist dahin auszulegen, dass er es dem nationalen Gericht ermöglicht, unter den Voraussetzungen des Übereinkommens zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr oder des nationalen Rechts Ersatz für den wegen der Nichterfüllung des Luftbeförderungsvertrags entstandenen Schaden, einschließlich des immateriellen Schadens, zu gewähren. Hingegen kann der Begriff „weiter gehender Schadensersatz“ dem nationalen Gericht nicht als Rechtsgrundlage dafür dienen, ein Luftfahrtunternehmen zu verurteilen, den Fluggästen, deren Flug verspätet war oder annulliert wurde, die Kosten zu erstatten, die ihnen durch die Verletzung der diesem Unternehmen obliegenden Unterstützungs- und Betreuungspflichten entstanden sind; diese Kosten können als sich unmittelbar aus der einschlägigen VO (EG) Nr. 261/2004 ergebender Ausgleichsanspruch geltend gemacht werden (EuGH 13. 10. 2011, Rs. C-83/10, Aurora Sousa Rodríguez u. a./Air France SA).

Montag, 7. November 2011 – Steuertermine im Dezember

Am 15. Dezember 2011 sind folgende Abgaben fällig:
•Umsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat Oktober 2011;
•Normverbrauchsabgabe für den Monat Oktober 2011;
•Elektrizitäts-, Kohle- und Erdgasabgabe für den Monat Oktober 2011;
•Werbeabgabe für den Monat Oktober 2011;
•Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 Z 3 EStG für den Monat Oktober 2011;
•Lohnsteuer für den Monat November 2011;
•Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat November 2011;
•Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat November 2011;
•Kommunalsteuer für den Monat November 2011.

Montag, 7. November 2011 – KV-Abschluss für das Reinigungspersonal in Versicherungsunternehmen

Die Gewerkschfat vida meldet den Abschluss der Kollektivvertragsverhandlungen für das Reinigungspersonal in Versicherungsunternehmen mit folgendem Ergebnis: Erhöhung um 3,4 % (neuer KV-Mindestlohn: 1.230 Euro); Überzahlungen bleiben in euromäßiger Höhe aufrecht; Systemumstellung ohne Dienstzulagen für Neueintritte ab 1. 1. 2012 (der KV-Mindestlohn für diese Beschäftigten beträgt 1.245 Euro); Formulierung von Sonderfreizeiten im KV, z. B. zwei Tage bezahlte Freizeit bei eigener Eheschließung. Der neue Kollektivvertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten und gilt ab 1. 10. 2011.

Freitag, 4. November 2011 – Budgetbegleitgesetz 2012 passiert Budgetausschuss

Das Budgetbegleitgesetz 2012 wurde am 3. 11. 2011 im Budgetausschuss behandelt. Die Regierungsvorlage wurde inklusive eines Abänderungsantrages zum Abgabenrechtlichen Teil mehrheitlich angenommen. Der Abänderungsantrag betrifft einerseits eine Formalkorrektur in der Artikelbezeichnung des EU-Amtshilfevollstreckungsgesetzes; andererseits sollen Zinsen aus der Gewährung von Förderdarlehen nicht von der Erweiterung der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht der zweiten Art (§ 21 Abs. 3 Z 2 KStG) erfasst werden. Durch die beispielhafte Aufzählung von Förderungszwecken (Wohnbauförderungsdarlehen oder Darlehen zur Förderung der Wirtschaft) soll zum Ausdruck gebracht werden, dass die Förderungszwecke sehr weit zu verstehen sind. Für die Ausnahme von der beschränkten Steuerpflicht soll es daher ausreichen, wenn die Darlehen mit einer bestimmten Zweckbestimmung begeben werden. Dies gilt auch unabhängig davon, ob die Darlehen direkt oder indirekt gewährt werden.

Freitag, 4. November 2011 – Vergabe einer UID-Nummer

Ein Unternehmer, der im Inland weder Sitz noch Betriebsstätte hat und Umsätze in Österreich tätigt, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, hat gemäß Art. 1 Abs. 1 UStG 1994 Anspruch auf Zuteilung einer Umsatzsteueridentifikationsnummer (UFS 29. 9. 2011, RV/0238-G/11).

Freitag, 4. November 2011 – VfGH beanstandet Schwerarbeiterpension nicht

Der VfGH hat die Anträge des OGH und des OLG Graz betreffend die Aufhebung von Regelungen zur Schwerarbeiterpension als verfassungs- bzw. gesetzwidrig – im Einzelnen ging es um § 4 Abs. 3 und 4 Allgemeines Pensionsgesetz (APG), BGBl. I Nr. 142/2004 i. d. F. BGBl. I Nr. 130/2006, sowie um § 1 Abs. 1 Z 4 und § 3 der Anlage zur Verordnung der Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz über besonders belastende Berufstätigkeiten (Schwerarbeitsverordnung), BGBl. II Nr. 104/2006 – als unbegründet abgewiesen. Zum einen, so der VfGH, sei der Begriff „Schwerarbeit“ ausreichend präzise definiert. Zum anderen seien auch die Berechnungsmethoden nicht unsachlich (VfGH 6. 10. 2011, G 20/11, V 13/11 u. a.).

Donnerstag, 3. November 2011 – KESt-Entlastung für ausländische Pensionskassen

Unter EAS 3126 wurde ausgeführt, dass ausländische Pensionskassen (pension funds), die in Mitgliedstaaten der EU errichtet und mit österreichischen Pensionskassen vergleichbar sind, gemäß § 6 Abs. 1 KStG (i.d. F. BGBl. I Nr. 52/2009) von der Körperschaftssteuer befreit und daher auch berechtigt sind, eine von österreichischen Dividenden erhobene Kapitalertragsteuer rückzufordern (die EAS ist allerdings insoweit überholt, als durch das BBG 2011 ab 1.1.2011 die Zuständigkeit für die Rückerstattung auf das Finanzamt Bruck-Eisenstadt-Oberwart übergegangen ist). Für eine Vermeidung des Rückerstattungsverfahrens durch eine unmittelbare KESt-Entlastung bei Auszahlung der Portfoliodividenden (Beteiligung unter 10%) ist allerdings keine gesetzliche Grundlage gegeben. Die in § 94 Z. 6 lit. c EStG (i.d.F. BBG 2011) vorgesehene Freistellung vom KESt-Abzug für Dividenden, die einer Veranlagungs- und Risikogemeinschaft einer befreiten Pensionskasse zugehen, gilt nur für unter § 1 Abs. 3 Z. 2 und 3 KStG fallende Pensionskassen, sonach nicht für die von § 1 Abs. 3 Z. 1 KStG erfassten ausländischen Pensionskassen. (EAS 3238 vom 31.10.2011)

Donnerstag, 3. November 2011 – Veranstaltungstipp: Privatstiftungsrecht/Vermögensplanung für Familienrechtler

Die SWK-Redaktion empfiehlt: Am 9. 11. 2011 findet im Seminarhotel Strudlhof, Strudlhofgasse 10, 1090 Wien, die 5. Tagung der im Linde Verlag erscheinenden interdisziplinären Fachzeitschrift für Familienrecht (iFamZ) unter dem Motto Neuerungen im Familienrecht statt. Wie der Name der Zeitschrift bereits verrät, ist ihr der fächerübergreifende Ansatz ein besonderes Anliegen. Die iFamZ-Tagung besteht aus zwei Modulen, Partnerschaft & Familie sowie Patienten & Senioren. Aus dem zweiten Modul, das sich insbesondere der Rechtsfürsorge und Generationennachfolge widmet, sei ein familien-, aber auch steuer- und wirtschaftsrechtlich brisantes, stets aktuelles Thema hervorgehoben: Privatstiftungsrecht und generationenübergreifende Vermögensplanung. Univ.-Prof. Dr. Martin Schauer, ausgewiesener Spezialist in dieser diffizilen Rechtsmaterie, untersucht, welche Möglichkeiten eine Privatstiftung zur Absicherung und vorausschauenden Vermögensplanung bietet, zeigt die praktisch bedeutsamen Schnittstellen zwischen Privatstiftungen und Pflichtteilsrecht auf und erläutert, welche Regeln für unter Sachwalterschaft stehende Personen (Stifter, Begünstigte …) zur Anwendung kommen. Details zur Veranstaltung, inklusive der (auch nach Modul getrennten) Möglichkeit zur Online-Bestellung, finden Sie -> hier.

Donnerstag, 3. November 2011 – Wichtige Termine für die Personalverrechnung

Vorlagefrist Beitragsnachweisungen für Oktober 2011:
für Beitragskonten mit Abbuchungsauftrag: 10. 11. 2011;
für Beitragskonten ohne Abbuchungsauftrag: 15. 11. 2011.

Mittwoch, 2. November 2011 – Zukunftsvorsorge kann vor Ablauf der steuerlichen Mindestbindung nicht gekündigt werden

Die eine Rückzahlung der Versicherungsprämien für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren ausschließenden §§ 108g Abs. 1 Z 2 und 108i Abs. 1 EStG gehen der älteren generellen Kündigungsregelung des § 165 Abs. 1 VersVG vor. Die sozialpolitische Überlegung, in Krisenzeiten müsse es dem Konsumenten (Versicherungsnehmer) möglich sein, vorzeitig auf das eingezahlte Kapital zuzugreifen, auch wenn damit wesentliche Nachteile (Nachversteuerung, Prämienrückzahlungen, eventuelle Stornoabschläge etc.) verbunden sind, vermag die Gegenmeinung nicht zu rechtfertigen. Krisenbedingten Notfällen kann der Versicherungsnehmer durch Prämienfreistellung (§ 173 VersVG) begegnen (OGH 7. 9. 2011, 7 Ob 138/11m).

Mittwoch, 2. November 2011 – Wirtschaftsrecht als Instrument zur Durchsetzung kollektivvertraglicher Arbeitsbedingungen

Inwieweit eignen sich die dem Wirtschaftsrecht zuordenbaren Disziplinen des Lauterkeits- und des Vergaberechts als Instrument zur Durchsetzung kollektivvertraglicher Arbeitsbedingungen? Begründet eine Unterschreitung kollektivvertraglicher Mindeststandards, beispielsweise die Bezahlung zu niedriger Arbeitsentgelte, etwa einen UWG-Verstoß? Und können darüber hinaus kollektivvertragsuntreue Anbieter von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden? Diesen Fragestellungen geht Univ.-Prof. Dr. Hartmut Oetker, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht der Universität Kiel, in einem Beitrag in der Ausgabe 5/2011 der GesRZ, der im Linde Verlag erscheinenden Fachzeitschrift für Gesellschafts- und Unternehmensrecht, unter Berücksichtigung der österreichischen sowie der deutschen Rechtslage nach. Er liefert eine auch für den primär arbeitsrechtlich fokussierten Leser interessante Untersuchung, die diesen über den eigenen „Tellerrand“ blicken lässt!