SteuerNews Archiv Juli 2011

Aus unserem SteuerNews-Service für den österreichischen Steuerverein. In Kooperation mit dem Linde-Verlag. Die SteuerNews stammen insbesondere aus folgenden Quellen: PV-Info, SWKOnline, SWI, ASok, UFSjournal, BMF u.v.a.m.

Freitag, 29. Juli 2011 – Veräußerungsgewinne aus Kapitalvermögen

Mit dem AbgÄG 2011 wurde das Inkrafttreten der gesamten Kapitalvermögensbesteuerung i. d. F. BBG 2011 und AbgÄG 2011 auf den 1. 4. 2012 verschoben. Die Übergangsbestimmungen wurden dabei angepasst und z. T. geändert: Im Privatvermögen ist dabei insbesondere zwischen Beteiligungen unter 1% und Anteilsscheinen an (Immobilien)Investmentfonds, wesentlichen Beteiligungen an Körperschaften mit mindestens 1% sowie anderen Wirtschaftsgütern und Derivaten i. S. d. § 27 Abs. 3 und Abs. 4 EStG zu unterscheiden. Die Veräußerung von Anteilen an Körperschaften und Fonds, die ab dem 1. 1. 2011 erworben wurden und von anderen Wirtschaftsgütern und Derivaten i. S. d. § 27 Abs. 3 und 4, die ab dem 1. 10 .2011 erworben werden, bleibt stets steuerhängig. Für die steuerliche Beurteilung von Veräußerungen von Betriebsvermögen ist v. a. das Veräußerungsdatum entscheidend. In einem Beitrag in SWK-Heft 22/2011 stellt Dr. Barbara Gunacker-Slawitsch die verschiedenen Übergangsregelungen, die bei der Veräußerung von Kapitalvermögen von natürlichen Personen zu beachten sind, übersichtlich dar.

Freitag, 29. Juli 2011 – Erhöhter Wohnungsaufwand infolge einer Behinderung

Gesundheitliche bzw. körperliche Beeinträchtigungen können zu diversen Aufwendungen, wie etwa erhöhtem Wohnungsaufwand, führen. Im Abgabenrecht ist dabei relevant, ob dieser als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden kann. Die Finanzverwaltung steht einer Abzugsfähigkeit von Krankheitskosten an sich und somit auch behindertengerechten Umbaumaßnahmen – weil u. U. ein „Gegenwert“ geschaffen wird bzw. eine Vermögensumschichtung vorliegen kann – reserviert gegenüber. Im Schwerpunktbeitrag der UFSjournal-Sommerausgabe widmet sich Mag. Bernhard Renner vom UFS Linz ausführlich, unter Berücksichtigung zahlreicher Judikate von UFS, VwGH, VfGH und BFH, dieser komplexen Thematik.

Freitag, 29. Juli 2011 – Neue Schwerarbeitsberufe

Nach Anhörung der Interessenvertretungen hat der Ausschuss Alterssicherung des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherung die Aufnahme folgender neuer Berufe in die Schwerarbeitslisten beschlossen:

Frauen – 1.400 kcal bis 2.000 kcal (Liste 2): Aufzugsbauerin (Schmiererin bzw. Service- und Wartungsfrau); Straßenwärterin.
Männer und Frauen – über 2.000 kcal (Liste 1): Aufzugsbauer/-in (Service mit Störungsbehebung); Aufzugsbauer/-in (Umbau und Neugestaltung von Anlagen); Mineur/-in; Setzen von Hochspannungsisolatoren.

Freitag, 29. Juli 2011 – Der Arbeitnehmer als Whistleblower

„Whistleblowing“ ist zurzeit in aller Munde. Oft in einem Atemzug werden damit auch Begriffe wie Corporate Compliance und die Implementierung von sog. Ethikrichtlinien in Unternehmen genannt. Bei der Bewertung von erlaubtem Whistleblowing durch den Arbeitnehmer geht es darum, das berechtigte wirtschaftliche Interesse des Arbeitgebers an Geheimhaltung, welches als schützenswert erachtet wird, und das immer stärker zunehmende Transparenz- und Informationsbedürfnis der Gesellschaft gegeneinander abzuwägen. Durch die Einführung neuer Bestimmungen in verschiedenen Rechtsbereichen, wie § 9b Umweltinformationsgesetz oder auch im Gleichbehandlungsrecht, wird die Frage nach der Klärung der Rechtsstellung des „Verpfeifers“ bzw. „Aufdeckers“ und die Forderung nach Rechtssicherheit immer virulenter. In der Juli-Ausgabe der ASoK widmet sich MMag. Dr. Sarah Huber diesem Themenbereich in einer eingehenden Untersuchung. Im Speziellen möchte sie dabei klären, ob die Arbeitsrechtsordnung den Schutz des Arbeitnehmers als Whistleblower angemessen gewährleisten kann.

Donnerstag, 28. Juli 2011 – Übertragung gleicher Aktien an eine vermögensverwaltende Personengesellschaft

Das BMF nimmt in einer Information vom 25. 7. 2011, GZ BMF-010203/0423-VI/6/2011, Stellung zur Frage, ob die Einlage gleicher Aktien im Zuge der Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH und Co KG entsprechend der EStR 2000 Rz. 6021 steuerneutral erfolgen kann; weiters, ob für die steuerneutrale Gründung an Stelle der Einlage von Aktien eine Bareinlage geleistet werden kann und ob für die steuerneutrale Gründung die Leistung eines Barzuschusses zur Abdeckung der Gesellschaftsteuer und der Gründungskosten schädlich ist. Zum Volltext der BMF-Info.

Donnerstag, 28. Juli 2011 – Das deutsche Schwarzgeldbekämpfungsgesetz

Mit der Möglichkeit der Erstattung einer Selbstanzeige bietet der deutsche Steuergesetzgeber – ähnlich der österreichischen Regelung – deutschen Steuersündern, die bereits das Stadium der Tatvollendung haben eintreten lassen, eine im deutschen Strafrechtssystem einzigartige Amnestieregelung. Von der Möglichkeit einer Selbstanzeige haben deutsche Bürgerinnen und Bürger in letzter Zeit großen Gebrauch gemacht: Über 30.000 Selbstanzeigen gingen bei den Finanzbehörden ein. Anlass waren u. a. die Datenkäufe aus der Schweiz. Die hohe Anzahl reumütiger Steuersünder hat den deutschen Gesetzgeber zu einer Verschärfung der Rahmenbedingungen für die Erlangung von Straffreiheit mittels einer Selbstanzeige veranlasst. Die Mehrzahl der reumütigen Steuersünder tat nämlich nur eines: Sie zeigte nur jene Auslandskonten und Depots an, für die sie eine Aufdeckung vermutete. Die übrigen Vermögenswerte ließ sie weiter im Verborgenen. Gegen solche Teilselbstanzeigen wendete sich der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Geldwäsche und Steuerhinterziehung (Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz) vom 28. 4. 2011. Mehr dazu in einem Beitrag von Anton-Rudolf Götzenberger in der Juli-Ausgabe der SWI.

Mittwoch, 27. Juli 2011 – VfGH leitet Prüfungsverfahren gegen Kopierkosten bei Gericht ein

Der Verfassungsgerichtshof hat aus Anlass zweier Beschwerden ein Gesetzes- bzw. Verordnungsprüfungsverfahren betreffend Kopierkosten bei Gericht eingeleitet. Die Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter haben Bedenken, dass Bestimmungen im Gerichtsgebührengesetz nicht der Verfassung entsprechen. Einschränkungen des Zugangs zum Rechtsschutz sind laut VfGH nur zulässig, solange sie ein legitimes Ziel verfolgen und soweit ein vernünftiges Verhältnis zwischen den eingesetzten Mitteln und den damit angestrebten Zielen besteht. Der Wesensgehalt des Rechtes auf Zugang zum Gericht darf nicht verletzt werden. Eine Gebühr darf nicht so hoch angesetzt sein, dass sie von der Beantragung bestimmter Amtshandlungen abschreckt. Die mit Anm. 6 zu TP 15 GGG festgesetzten Kopiergebühren erscheinen dem VfGH vorläufig geeignet, insbesondere in aufwendigen, mit einer Vielzahl von Urkunden als Beweismitteln geführten Strafverfahren eine effiziente Verfahrensführung mit unverhältnismäßig hohen Kosten zu belasten bzw. eine solche zu verunmöglichen. Das Recht auf ein faires Verfahren verlangt im Sinne des Grundsatzes der Waffengleichheit den vollen Zugang zum Akteninhalt, der nicht nur die Akteneinsicht selbst, sondern auch die Möglichkeit der Anfertigung von Kopien der relevanten Unterlagen einschließt. Im Strafverfahren, so der VfGH weiter, scheint der Grundsatz der Waffengleichheit deshalb verletzt zu sein, weil der Staatsanwalt die unbeschränkte Möglichkeit hat, von Amts wegen Kopien anfertigen zu lassen (VfGH 1. 7. 2011, B 1060/10 u. a.).

Mittwoch, 27. Juli 2011 – Dienstverhältnis oder freiberufliche Tätigkeit eines Vertretungsarztes?

Die Legaldefinition des § 47 Abs. 2 EStG 1988 enthält als eines der Kriterien, die für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses sprechen, die persönliche Weisungsgebundenheit gegenüber dem Arbeitgeber. Bei Vertretungsärzten besteht nach Emberger/Wallner (Hrsg.), Ärztegesetz 1998, keine fachliche Weisungsgebundenheit, somit liegt eine freiberufliche und keine nichtselbständige Tätigkeit vor (UFS 3. 5. 2011, RV/0793-G/09; Amtsbeschwerde beim VwGH unter 2011/15/0122 anhängig).

Mittwoch, 27. Juli 2011 – KV-Abschluss im Fleischergewerbe

Die Gewerkschaft PRO-GE und die Gewerkschaft der Privatangestellten berichten vom Abschluss der Kollektivvertragsverhandlungen für das Fleischergewerbe mit folgenden Ergebnissen: Erhöhung der KV-Mindestlöhne um 2,75 %; Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 2,75 %; Erhöhung der DAZ und Zehrgelder um 2,75 %; keine Erhöhung für Kost und Quartier; günstigere betriebliche Regelungen bleiben aufrecht; eine Arbeitsgruppe zum Thema „Lohnkategorien“ wird gebildet. Der neue Kollektivvertrag gilt ab 1. 7. 2011 und hat eine Laufzeit von 12 Monaten.

Dienstag, 26. Juli 2011 – Absetzbare Kinderbetreuungskosten während der Ferien

Der LStR-Wartungserlass enthält auch eine Klarstellung zu den absetzbaren Kinderbetreuungskosten während der Ferien: Für die Ferienbetreuung (z. B. Ferienlager) sind sämtliche Kosten absetzbar, sofern die Betreuung durch eine pädagogisch qualifizierte Person erfolgt. Die Rechnung hat eine detaillierte Darstellung zu enthalten, aus der die Gesamtkosten und die abzugsfähigen Kosten für die Kinderbetreuung hervorgehen (Rz. 884d der LStR 2002).

Dienstag, 26. Juli 2011 – Tourismussteuer in Venedig

Venedig wird für Besucher teurer. Ab dem 24. 8. 2011 führt die Gemeinde eine sogenannte Tourismussteuer ein. Gäste, die in Venedig übernachten, müssen einen Beitrag zahlen, der je nach Jahreszeit und nach Art der Unterkunft – Hotel, Pension oder Campingplatz – festgelegt wird. Kinder unter 10 Jahren sind von der Zahlung ausgeschlossen. Jugendliche zwischen 10 und 16 Jahren müssen nur 50 % der Steuer begleichen. Für ein Fünf-Sterne-Hotel beträgt der Obolus in der Hauptsaison 5 Euro. Wer in einer Ferienwohnung übernachtet, muss zusätzlich 2 Euro ausgeben, teilte die Gemeinde mit. Mit der Steuer sollen die hohen Ausgaben für den Erhalt der Palazzi, Monumente und Denkmäler sowie der Parks finanziert werden. – (APA)

Montag, 25. Juli 2011 – OGH: Orientierungshilfe zur Abgrenzung zwischen Zahlungsunfähigkeit und Zahlungsstockung

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens setzt voraus, dass der Schuldner zahlungsunfähig ist. Das Gesetz unterlässt allerdings eine nähere Definition der Zahlungsunfähigkeit. Das Vorstadium zur Zahlungsunfähigkeit ist die Zahlungsstockung. Das Gesetz regelt auch hier nicht, wann und wie lange eine Zahlungsstockung anzunehmen ist. Nunmehr bietet der OGH in einer kürzlich ergangenen Entscheidung (OGH 19. 1. 2011, 3 Ob 99/10w) eine erste konkrete Orientierungshilfe zur Abgrenzung zwischen Zahlungsstockung und Zahlungsunfähigkeit. Mehr dazu in einem Beitrag von Mag. Rainer Werdnik in SWK-Heft 20/21/2011.

Montag, 25. Juli 2011 – Geplante Änderungen in der land- und fortstwirtschaftlichen Berufsausbildung

Das BMASK hat seinen Entwurf zu einem Bundesgesetz, mit dem das Land- und Forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden, zur Begutachtung verschickt. Damit sollen die mit der Novelle BGBl. I Nr. 40/2010 im BAG erfolgten Änderungen auch für die Land- und Forstwirtschaft übernommen werden. Es erfolgen administrative Vereinfachungen bei der Integrativen Berufsausbildung. Klargestellt wird, dass eine Integrative Berufsausbildung mit reduziertem Tages- oder Wochenstundenaufwand erforderlichenfalls vereinbart werden kann. Vorgesehen ist eine gesetzliche Interessenvertretung für Jugendliche in überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen. Die Bestimmungen im BAG betreffend die Teilnahme von Lehrlingen an internationalen Ausbildungsprogrammen, die Festlegung von Schwerpunkten in der Lehre, die Ermöglichung eines Ausbildungsverbundes, die Kriterien für die fachliche Eignung der Lehrberechtigten und Ausbilder sowie die Verhältniszahlen werden mit den notwendigen Anpassungen übernommen. Weitere Regelungen betreffen die neue Bezeichnung „Ausbildung im ländlichen Betriebs- und Haushaltsmanagement“ sowie die Verständigungspflicht im LAG. Die Begutachtungsfrist endet am 29. 8. 2011.

Freitag, 22. Juli 2011 – Die Gründung einer Zweigniederlassung

Österreich ist ein attraktiver Wirtschaftsstandort für ausländische Unternehmen, wobei Wien auch oft als „Brückenkopf“ für Geschäftsbeziehungen in die östlichen Nachbarländer dient. Existiert bereits eine Gesellschaft im Ausland, besteht auch die Möglichkeit, eine Zweigniederlassung im Firmenbuch zu registrieren, ohne dass eben dafür eine eigene Gesellschaft gegründet werden müsste. In einem Beitrag in SWK-Heft 20/21 stellt Dr. Günther Feuchtinger die Voraussetzungen für die Eintragung, den rechtliche Status, Offenlegungspflichten, die notwendige Firma, Liquidation und die gewerberechtlichen Voraussetzungen aus dem Blickwinkel der Praxis dar.

Donnerstag, 21. Juli 2011 – Geteilte Freistellung von Betriebsräten

In größeren Betrieben ist auf Antrag des Betriebsrats eine gesetzlich näher geregelte Zahl von Mitgliedern desselben unter Fortzahlung des Entgelts von der Arbeitsleistung freizustellen (vgl. § 117 ArbVG). In der Praxis treten insbesondere dann Schwierigkeiten auf, wenn seitens des Betriebsrats die Freistellung von Dienstnehmern begehrt wird, die dauernd Überstunden leisten oder teilzeitbeschäftigt sind, oder aber wenn die teilweise Freistellung zweier oder mehrerer Betriebsratsmitglieder anstelle der Freistellung eines Betriebsratsmitglieds begehrt wird. In der Juli-Ausgabe der ASoK geht Dr. Erwin Rotter den damit in Zusammenhang stehenden Rechtsfragen nach. Sein Beitrag enthält auch eine in derartigen Fällen anwendbare Mustervereinbarung.

Donnerstag, 21. Juli 2011 – BMF veröffentlicht LStR-Wartungserlass 2011

Mit Erlass vom 20. 7. 2011, BMF-010222/0121-VI/7/2011, hat das BMF im Rahmen der laufenden Wartung 2011 die gesetzlichen Änderungen aufgrund des Budgetbegleitgesetzes 2011 und des Betrugsbekämpfungsgesetztes 2010 in die LStR 2002 eingearbeitet. Die Lohnsteuerrichtlinien 2002 i. d. F. des Wartungserlasses 2011 sind bei Lohnsteuerprüfungen für vergangene Lohnzahlungszeiträume und auf offene Veranlagungsfälle anzuwenden, soweit nicht für diese Zeiträume andere Bestimmungen in Gesetzen oder Verordnungen oder günstigere Regelungen in den Lohnsteuerrichtlinien Gültigkeit hatten. Eine geänderte Rechtsansicht stellt keinen Wiederaufnahmegrund gemäß § 303 BAO dar. Behandelte Themen sind u. a. Auslandsmontagen, Reisekosten mit beruflicher und privater Veranlassung, Werkverkehr mit Massenbeförderungsmitteln, Alleinverdienerabsetzbetrag, Pensionistenabsetzbetrag, außergewöhnliche Belastungen, gesetzliche Vermutung einer Nettolohnvereinbarung, Haftung für lohnabhängige Abgaben etc.

Donnerstag, 21. Juli 2011 – Berechnung der Zweijahresfrist für Gastprofessoren

Mit der Frage, wie die in Art. 20 DBA Italien vorgesehene Frist von zwei Jahren zu berechnen ist, bei deren Nichtüberschreitung ausländische Gastprofessoren Steuerfreiheit im Gastland genießen, hat sich bereits EAS 756 befasst. Der Sinn dieser Bestimmung liegt danach darin, dass kurzfristige Gastprofessuren im Nichtansässigkeitsstaat dort nicht zu einer Steuerpflicht führen sollten. Als kurzfristig sollen jene gelten, die zwei Studienjahre nicht überschreiten. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, besteht nach der zitierten Abkommensbestimmung für italienische Gastprofessoren Steuerpflicht für sämtliche Lehrvergütungen in Österreich (sonach Steuerpflicht „ab dem ersten Tag“). Mit der Frage, ob diese zwei Jahre zusammenhängend sein müssen, hat sich EAS 781 auseinandergesetzt und ausgeführt: „Übernimmt ein italienischer Wissenschaftler jeweils im Wintersemester 93/94, 94/95 und 95/96 Lehraufträge an einer österreichischen Universität, so tritt durch das Verlassen Österreichs in den Sommersemestern jeweils eine Hemmung der Zweijahresfrist des Artikels 20 DBA Italien ein, sodass bei dieser Gestaltung (1 1/2 Jahre) die Zweijahresfrist noch nicht überschritten wird.“ An dieser Auffassung wird weiterhin festgehalten, und zwar auch im Verhältnis zu Großbritannien, da Art. 21 DBA Großbritannien eine im gegebenen Zusammenhang gleichlautende Regelung enthält (EAS 3235 vom 15. 7. 2011).

Mittwoch, 20. Juli 2011 – Flugabgabegesetz: Änderungen bei Luftfahrzeugen bis 2 Tonnen Abfluggewicht

Das Abgabenänderungsgesetz 2011 wurde am 8. 7. im Plenum des Nationalrates beschlossen. Das BMF informiert zusammenfassend über eine Änderung des Flugabgabegesetzes durch das AbgÄG 2011, wonach für Luftfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Abfluggewicht bis einschließlich 2000 Kilogramm eine Befreiung von der Flugabgabe eingeführt wird. Diese Regelung gilt rückwirkend ab 1. 1. 2011. Die bisher für diese Luftfahrzeuge abgeführte Flugabgabe wird auf Antrag des Luftfahrzeughalters beim Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel, rückerstattet. Für von der Flugabgabe befreite Luftfahrzeuge entfallen die Pflicht zur Registrierung (§ 9), Führung von Aufzeichnungen (§ 10), Übermittlung der Daten an das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel und an den Flugplatzhalter (§ 10) sowie die Verpflichtung ausländischer Luftfahrzeughalter zur Bestellung eines Fiskalvertreters (§ 8).

Mittwoch, 20. Juli 2011 – Abzugsfähigkeit von ausländischen Krankenversicherungsbeiträgen

Krankenversicherungsbeiträge, die aufgrund einer ausländischen gesetzlichen Versicherungspflicht geleistet werden, sind insoweit als Werbungskosten abzugsfähig, als sie der Höhe nach insgesamt Pflichtbeiträgen in der gesetzlichen Sozialversicherung entsprechen. Der UFS hat in seiner Entscheidung vom 12. 5. 2011, RV/0004-F/11, im Falle eines Arbeitnehmers, der als Grenzgänger in der Schweiz tätig war, klargestellt, dass es bei dieser betraglichen Begrenzung auf die ASVG-Krankenpflichtversicherungsbeiträge (Dienstgeber- und Dienstnehmerbeiträge) ankommt und nicht (wie in Rz. 1247 der EStR 2000 angeführt) auf einen Mischsatz zwischen ASVG- und GSVG-Beiträgen und auch nicht auf die ASVG-Selbstversicherungsbeiträge.

Dienstag, 19. Juli 2011 – Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung

Nach geänderter Rechtsprechung des BFH können sowohl einem Kläger als auch einem Beklagtem Zivilprozesskosten unabhängig vom Prozessgegenstand aus rechtlichen Gründen zwangsläufig erwachsen. Unausweichlich und somit zwangsläufig erwachsen sind derartige Aufwendungen jedoch nur, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Weiters sind Zivilprozesskosten nur insoweit abziehbar, als sie notwendig sind und einen angemessenen Betrag nicht überschreiten. Etwaige Leistungen aus einer Rechtsschutzversicherung sind anzurechnen (BFH 12. 5. 2011, VI R 42/10).

Montag, 18. Juli 2011 – Deutsches Stipendium für einen österreichischen Grenzgänger

Erhält ein in der Grenzzone in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger für ein Forschungsprojekt von der Universität Friedrichshafen ein Promotionsstipendium, das laut Stipendienvertrag zwar universitäre Anwesenheit verlangt, aber kein Dienstverhältnis begründet und das nach § 3 Nr. 44 dEStG in Deutschland steuerfrei ist, so ist dieses Stipendium nach Maßgabe von § 3 Abs. 1 Z 3 lit. c EStG 1988 auch in Österreich steuerfrei. Denn nach der zitierten österreichischen Vorschrift sind Bezüge und Beihilfen aus „öffentlichen Mitteln“, die zur unmittelbaren Förderung von Wissenschaft und Forschung gewährt werden, in Österreich steuerfrei. Gemäß § 3 Abs. 4 EStG 1988 sind „öffentliche Mittel“ nicht nur Mittel, die von österreichischen Körperschaften des öffentlichen Rechts gewährt werden, sondern auch solche, die von diesen entsprechenden Körperschaften eines Mitgliedstaates der EU stammen. Da § 3 Nr. 44 dEStG ebenfalls nur für Stipendien gilt, die unmittelbar aus „öffentlichen Mitteln“ zur Förderung der Forschung oder der wissenschaftlichen Aus- oder Fortbildung gewährt werden, wird der Steuerbefreiungstatbestand des § 3 Abs. 1 Z 3 lit. c EStG 1988 im Grunde erfüllt. Dies allerdings noch unter der weiteren Voraussetzung, dass durch das Stipendium lediglich Aufwendungen, nicht aber die Arbeitsleistungen, abgegolten werden. Ob diese zusätzliche Voraussetzung erfüllt ist, kann aber dahingestellt bleiben, weil gleichzeitig auch der Befreiungstatbestand des § 3 Abs. 1 Z 3 lit. d EStG 1988 erfüllt ist. Denn der in Österreich ansässige Steuerpflichtige erhält das Stipendium für eine im Ausland auszuübende Tätigkeit (LStR 2002, Rz. 37 zweiter Satz), wobei hier der reine Aufwandabgeltungscharakter des Stipendiums nicht mehr gesetzliche Steuerbefreiungsvoraussetzung ist. Da nach österreichischem innerstaatlichem Recht jedenfalls Steuerfreiheit zusteht, erübrigt es sich, auf die Auswirkungen des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens einzugehen (EAS 3225 vom 1. 7. 2011).

Montag, 18. Juli 2011 – Aus für Steuerzuckerl bei Golden Handshakes?

Finanzministerin Maria Fekter will Frühpensionen durch steuerliche Maßnahmen einbremsen. Konkret sollen Sonderabfertigungen für Frühpensionisten (Golden Handshakes) von den Unternehmen nicht mehr als Betriebsausgabe von der Steuer abgesetzt werden können. Und auch für den Arbeitnehmer soll die derzeitige steuerliche Begünstigung mit 6 % wegfallen. Eine steuerliche Begünstigung dafür, dass das Pensionssystem zusätzlich belastet werde, sei volkswirtschaftlich „doppelt unsinnig“, sagte Fekter im APA-Sommerinterview. Das Steuerprivileg bei Golden Handshakes ist jedenfalls der Finanzministerin besonders ein „Dorn im Auge“, wie sie betonte. Eine steuerliche Begünstigung für Abfertigungen für Menschen, die mit dem gesetzlichen Pensionsalter in den Ruhestand treten, findet die Finanzministerin gerechtfertigt, nicht aber bei Frühpensionierungen vor dem 60. Lebensjahr. Das würde nämlich das System doppelt belasten – durch die Pensionierung und durch die steuerliche Begünstigung. Dass Unternehmen Golden Handshakes bei Frühpensionierungen als Betriebsausgabe von der Steuer abgesetzen können, empfindet die Ministerin als „ungerechtfertigte steuerliche Subventionierung“. Sie wisse aber, dass ihr Vorschlag, das zu ändern, „radikal“ sei und „sicher für viel Wirbel sorgen wird, aber volkswirtschaftlich macht das keinen Sinn“. Ändern solle sich das sowohl für private als auch für staatliche Unternehmen. – (APA)

Montag, 18. Juli 2011 – Entgeltfortzahlung bei Kündigung im Krankenstand

Der Arbeitgeber kann einen Arbeitnehmer auch während eines Krankenstands kündigen oder entlassen. Sein Anspruch auf Entgeltfortzahlung bleibt bestehen, auch wenn das Arbeitsverhältnis wegen der Kündigung oder Entlassung früher endet. Wenn das Arbeitsverhältnis während des aktuellen Arbeitsjahres endet, kann kein neues Arbeitsjahr mehr beginnen und deshalb kann auch kein neuer Anspruch auf Entgeltfortzahlung entstehen (OGH 27. 4. 2011, 9 ObA 59/10g).

Freitag, 15. Juli 2011 – Unzulässige Vertragsklauseln beim Kraftfahrzeugleasing

Die vertragliche Hauptverpflichtung des Leasinggebers besteht darin, dem Leasingnehmer ein Leasinggut zur Verfügung zu stellen, das sich zum vereinbarten Gebrauch eignet. Vereinbarungen, die dieser Pflicht entgegenstehen, verstoßen gegen § 879 ABGB und sind daher nichtig. Nach Auffassung des OGH trifft das für 32 von 34 Vertragsbestimmungen in den von BMW Austria, Salzburg, verwendeten Leasingverträgen zu (OGH 11. 5. 2011, 7 Ob 173/10g).

Freitag, 15. Juli 2011 – Die Todfallsabfertigung aus arbeitsrechtlicher Sicht

Wird das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers beendet, stellt sich für den Personalverrechner unter anderem die Frage, welche Entgeltansprüche entstanden sind und an wen diese ausbezahlt werden dürfen und müssen. Diesem Themenbereich widmet sich Hannelore Ortner in einer Artikelserie in der PV-Info. Der erste, in der Juli-Ausgabe veröffentlichte Teil behandelt dabei die arbeitsrechtlichen Fragestellungen hinsichtlich der Todfallsabfertigungen.

Donnerstag, 14. Juli 2011 – Betriebsstätte in der Wohnung des Geschäftsführers

Die Wohnung eines Arbeitnehmers ist i. d. R. nicht Betriebsstätte des Arbeitgebers. Etwas anderes gilt nur, wenn der Arbeitnehmer in der Wohnung im Auftrag des Arbeitgebers geschäftlich tätig wird. Keine geschäftliche Tätigkeit liegt vor, wenn es sich nur um vorbereitende und Hilfstätigkeiten i. S. d. Art. 5 Abs. 4 OECD-MA handelt. In einem Betrag in UFSjournal 7/8/2011 bespricht Mag. Marco Laudacher die UFS- Entscheidung vom 16. 5. 2011, RV/0787-L/10.

Donnerstag, 14. Juli 2011 – Veranlagungsfreibetrag bei Progressionseinkünften

Bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen ist stets in einem ersten Schritt der Bestand der österreichischen Steuerpflicht nach innerstaatlichem Steuerrecht zu beurteilen. In einem zweiten Schritt ist sodann zu prüfen, ob die in Schritt 1 ermittelte Steuerpflicht durch ein Doppelbesteuerungsabkommen eingeschränkt wird (EStR 2000 Rz 33). Bezieht ein in Österreich ansässiger Pensionist eine österreichische PVA-Pension von rund 20.000 € jährlich und fließt ihm in Höhe von rund 250 € auch eine deutsche Sozialversicherungspension zu, so liegt nach innerstaatlichem Recht kein Fall einer Pflichtveranlagung vor (§ 41 Abs. 1 Z 1 EStG 1988). Auch im Fall einer Antragsveranlagung ergibt sich nach innerstaatlichem Recht infolge des Veranlagungsfreibetrages von 730 € keine Steuerpflicht für die deutsche Sozialversicherungspension. Ein DBA kann keine Besteuerungsrechte begründen, die im innerstaatlichen Recht nicht vorgegeben sind. Es kann daher auch nicht durch den „Progressionsvorbehalt“ des DBA-Deutschland, auf Grund dessen die deutschen Sozialversicherungspensionen einerseits von der österreichischen Besteuerung freizustellen, andererseits aber für Zwecke des Progressionsvorbehaltes anzusetzen sind, eine Anhebung der inländischen Steuerpflicht eintreten. Der Veranlagungsfreibetrag ist daher auch auf Progressionseinkünfte anzuwenden. (EAS 3222 vom 1. 7. 2011)

Donnerstag, 14. Juli 2011 – VfGH: Keine Bedenken gegen Verschärfungen bei der 13. Familienbeihilfe

Mit der Gewährung der 13. Familienbeihilfe war ursprünglich eine Verdoppelung des Gesamtbetrags an Familienbeihilfe für den Monat September vorgesehen. Durch das Budgetbegleitgesetz 2011 wurde dieser Zusatzbetrag auf 100 € gesenkt und der Bezug auf Kinder beschränkt, die in einem Kalenderjahr das 6. Lebensjahr bereits vollendet haben oder vollenden und das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der VfGH hat diesbezüglich keine Bedenken: Der Gesetzgeber ist nicht verpflichtet, neben der in zwölf Teilbeträgen ausbezahlten Familienbeihilfe Sonderzahlungen für bestimmte Monate vorzusehen. Es sei nicht unsachlich, wenn er davon ausgeht, dass in der Altersgruppe der Sechs- bis Fünfzehnjährigen (im Wesentlichen der Pflichtschüler) bei Schulbeginn typischerweise ein besonderer Mehraufwand entsteht, der durch die allgemein altersabhängige Staffelung der Familienbeihilfe nicht hinreichend berücksichtig ist. (VfGH vom 16. 6. 2011, G 6/11; G 28, 29/11

Donnerstag, 14. Juli 2011 – VfGH: Verschärfungen beim Pflegegeld nicht verfassungswidrig

Die – von der Vorarlberger Landesregierung angefochtenen – Bestimmungen des Bundespflegegeld- Gesetzes, die den Zugang zu den Pflegestufen 1 und 2 insofern erschweren, als Pflegegeld nicht schon bei 50 bzw. 75 Stunden monatlichen Pflegebedarfs besteht, sondern erst bei 60 bzw. 85 Stunden, sind nicht verfassungswidrig. Es steht – so der VfGH – dem Gesetzgeber frei, auf eine die öffentlichen Haushalte übermäßig belastende Nachfrage nach steuerfinanzierten Transferleistungen zu reagieren und den Zugang zu diesen Leistungen zu erschweren. Ein entsprechender Spielraum besteht selbst bei beitragsfinanzierten Leistungen, wie etwa in der gesetzlichen Pensionsversicherung. Daher muss ein solcher Spielraum im gleichen oder sogar im verstärkten Ausmaß für nichtbeitragsfinanzierte Geldleistungen als gegeben angenommen werden. Bei der Frage der Verfassungsmäßigkeit einer Gesetzesänderung kommt es nicht, wie vorgebracht, darauf an, ob die Argumente dafür sozialpolitisch stichhaltig sind. Es trifft auch nicht zu, dass – wie behauptet – der Bund seinen Verpflichtungen aus der Vereinbarung mit den Ländern über gemeinsame Maßnahmen für pflegebedürftige Personen nicht nachgekommen ist. Die Vereinbarung sieht – so der VfGH – keine Bindung des Bundes vor, Details des Bundespflegegeldgesetzes, wie eben die Zugangsvoraussetzungen zu den jeweiligen Stufen des Pflegegeldes, unverändert zu lassen.(VfGH vom 29. 6. 2011, G 7/11, F 1/11)

Mittwoch, 13. Juli 2011 – OECD spickt Lob für Österreich mit Reformappellen

Österreich hat die Krise besser als andere Staaten und mit gutem sozialen Zusammenhalt bewältigt. Der Platz in der Spitzengruppe der OECD-Länder könne aber nur mit weitreichenden Reformen in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Pensionen und Soziales erhalten bleiben, mahnt die OECD in ihrem kürzlich in Wien präsentierten Länderbericht zu Österreich. Arbeit und Unternehmen sollten weniger, Vermögen stärker besteuert werden, so OECD-Generalsekretär Angel Gurria: „Nur mit Reformen bleibt der Spitzenplatz Österreichs in der Champions League erhalten.“ Österreich sei wirtschaftlich sehr gut aufgestellt, die Arbeitslosigkeit sei mit 4,4 % im ersten Quartal 2011 weit niedriger als in den meisten OECD-Ländern. Auch die Jugendarbeitslosigkeit und die Langzeitarbeitslosigkeit sei in Österreich sehr niedrig. Während der Aufschwung in anderen Ländern eine „Erholung ohne Jobs“ sei, sei dies in Österreich nicht der Fall, würdigte Gurria die gute Lage am österreichischen Arbeitsmarkt. Verantwortlich dafür seien die ausgeprägten Sozialpartnerschaft und die gut ausgebildeten und hochmotivierten Arbeitnehmer, Österreichs exportorientierte Wirtschaft und die Investitionen in Wachstum. Der wirtschaftliche Musterschüler Österreich könnte seine guten Noten aber verlieren, wenn nicht tatkräftig Reformen in Angriff genommen werden: Das Pensionsantrittsalter müsse angehoben werden, alle Anreize für Frühpensionen müssten beseitigt werden, fordert die OECD. Die in Österreich hohe Abgabenlast auf Arbeitseinkommen und unternehmerische Tätigkeit solle gesenkt, im Gegenzug Vermögen stärker besteuert werden. Derzeit liege die Vermögensbesteuerung in Österreich weit unter dem OECD-Schnitt. Die Bewertungen von Immobilien sollten an den Marktwert angepasst werden, eine Wiedereinführung von Erbschafts- und Vermögenssteuer sollte in Betracht gezogen werden. – (APA)

Mittwoch, 13. Juli 2011 – OGH zum Verhältnis von Abfertigung und Betriebspension

Die vom Arbeitgeber eingezahlten Versicherungsprämien zur (späteren) Versorgung des Arbeitnehmers („Betriebspension“) sind kein Entgelt und daher bei der Berechnung der Abfertigung nicht zu berücksichtigen. Andernfalls käme es zu einer „sachlich ungerechtfertigten Doppelleistungspflicht“ des Arbeitgebers. Abfertigung und Betriebspension dienen der Versorgung des Arbeitnehmers nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und erfüllen damit eine ähnliche Funktion (OGH 26. 5. 2011, 9 ObA 45/11z).

Dienstag, 12. Juli 2011 – Keine Zwangsstrafe bei unterlassener Offenlegung von Alt-Jahresabschlüssen

Länger als sieben Jahre zurückliegende Jahresabschlüsse müssen nach den Bestimmungen des UGB (§ 212) nicht mehr aufbewahrt werden. Das Firmenbuchgericht kann keine Zwangsstrafe verhängen, wenn es diese Jahresabschlüsse niemals eingemahnt hat und der Unternehmer die nachfolgenden Jahresabschlüsse ordnungsgemäß offengelegt hat (OLG Wien 14. 6. 2011, 4 R 221/11k).

Dienstag, 12. Juli 2011 – Deutscher Bundesrat lehnt Steuervereinfachsgesetz 2011 überraschend ab

Der Deutsche Bundesrat hat das Steuervereinfachungsgesetz, mit dem der Arbeitnehmerpauschbetrag für Werbungskosten erhöht werden soll, vorerst gestoppt. Das zustimmungspflichtige Gesetz fand bei der Abstimmung in der Länderkammer nicht die erforderliche Mehrheit. Ebenso wenig kam eine Mehrheit für die Anrufung des Vermittlungsausschusses zustande; dieser kann nun vom Deutschen Bundestag angerufen werden. Die in der Vorlage vorgesehene Möglichkeit der Abgabe von Steuererklärungen für zwei Jahre würde nicht nur den Verwaltungsablauf erschweren, sondern auch zu Verunsicherung bei den Bürgern führen, hieß es zur Begründung für die Ablehnung. Die Maßnahmen sollten die Steuerzahler insgesamt um etwa 590 Millionen Euro entlasten – teilweise bereits ab 2011, teilweise ab 2012. Dem schwarz-gelben Gesetzentwurf zufolge soll der Arbeitnehmerpauschbetrag für die Werbungskosten um 80 Euro auf 1.000 Euro steigen. Steuerformulare sollen zudem kürzer, verständlicher und computertauglicher werden. Kritisiert wurde unter anderem, dass nicht auch der Pauschbetrag für Behinderte erhöht wird. – (APA/dpa)

Dienstag, 12. Juli 2011 – VwGH: Steuerliche Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein einfaches ortsübliches Totenmahl

Der UFS hat entschieden, dass zu den steuerlich abzugsfähigen Aufwendungen in Zusammenhang mit nicht durch Nachlassaktiva gedeckten Begräbniskosten entgegen der Ansicht der Finanzverwaltung auch Aufwendungen für Traueranzeigen und Beileiddanksagungen, für einen Kranz und ein Sarggesteck sowie für ein einfaches ortsübliches Totenmahl zählen. Als angemessene Aufwendungen für ein einfaches, würdiges Begräbnis einschließlich der Kosten für die Grabstelle und ein Grabdenkmal seien – ebenfalls entgegen der Ansicht der Finanzverwaltung, die hier in Beträge von jeweils 3.000 € getrennt hat – 6.000 € anzusehen, sofern die Zwangsläufigkeit höherer Aufwendungen nicht nachgewiesen werde (UFS 22. 11. 2007, RV/2469-W). Eine gegen diese Entscheidung erhobene Amtsbeschwerde hat der VwGH als unbegründet abgewiesen (VwGH 31. 5. 2011, 2008/15/0009). Derartige Aufwendungen erwachsen nach Ansicht des Höchstgerichts jedenfalls bei einer rechtlichen Verpflichtung zur Tragung der Begräbniskosten zwangsläufig. Mehr dazu in einem Beitrag von Dr. Rudolf Wanke im UFSjournal 7/8/2011.

Dienstag, 12. Juli 2011 – Familienbeihilfe: Herabsetzung der Altersgrenze ist nicht verfassungswidrig

Der VfGH hat mit Erkenntnis vom 16 . 6. 2011, G 6 /2011 festgestellt, dass die Herabsetzung der Altersgrenze für die Gewährung der Familienbeihilfe (vom vollendeten 26. bzw. 27. Lebensjahr auf das vollendete 24. bzw. 25. Lebensjahr) nicht verfassungswidrig ist. Aus der bisherigen Rechtsprechung des VfGH ergibt sich nämlich, dass es im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers liegt, die Altersgrenze für die Familienbeihilfe nach Maßgabe familienpolitischer Zielsetzungen und budgetärer Bedeckungsmöglichkeiten hinauf oder wieder herab zu setzen. Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber bei der Herabsetzung der Familienbeihilfe 2011 seinen zustehenden Spielraum nicht überschritten. Ebenso wenig verstößt die neue Regelung gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes: Bei der Familienbeihilfe geht es hauptsächlich um abgabenfinanzierte Transferleistungen, bei denen ein verfassungsrechtlich geschütztes Vertrauen auf unveränderten Fortbestand grundsätzlich nicht besteht.

Montag, 11. Juli 2011 – Übernahme von Ausbildungskosten als Vorteil aus dem Dienstverhältnis?

Nach dem ASVG zählen Beträge, die vom Dienstgeber im betrieblichen Interesse für die Ausbildung oder Fortbildung des Dienstnehmers aufgewendet werden, nicht als beitragspflichtiges Entgelt. Vergütungen für die Lehr- und Anlernausbildung fallen nicht unter den Begriff Ausbildungskosten. Voraussetzung für die Beitragsfreiheit ist also jedenfalls, dass ein überwiegend betriebliches Interesse an der Aus- bzw. Fortbildung besteht. Alle Aufwendungen des Dienstgebers dagegen, die in erster Linie im Interesse des Dienstnehmers liegen (z. B. Führerschein der Gruppen A und B), unterliegen der Beitragspflicht (Quelle: NÖDIS Nr. 8/Juni 2011).

Montag, 11. Juli 2011 – Was Stundungs- und Aussetzungszinsen derzeit kosten

Der Zinssatz für Stundungszinsen liegt derzeit 4,5 % über dem Basiszinssatz (§ 212 Abs. 2 BAO), jener für Aussetzungszinsen 2 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz (§ 212a Abs. 9 BAO) und jener für Anspruchszinsen 2 % über dem Basiszinssatz (§ 205 Abs. 2 BAO). Aufgrund der Beschlüsse des Rates der Europäischen Zentralbank steigt in Österreich der Basiszinssatz mit Wirkung ab 13. 7. 2011 von 0,38 % auf 0,88 %. Der Zinssatz für Stundungszinsen beträgt daher ab 13. 7. 2011 5,38 %, jener für Aussetzungszinsen 2,88 % und jener für Anspruchszinsen ebenfalls 2,88 %.

Montag, 11. Juli 2011 – Nationalrat: Grünes Licht für Pflegereform und transparente Operationswartelisten

Der Nationalrat hat mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit das Pflegefondsgesetz und das Pflegegeldreformgesetz 2012 beschlossen. Mit der Einrichtung eines Pflegefonds wollen Bund und Länder die bestehenden Pflegeleistungen in den nächsten Jahren absichern und gleichzeitig einen bedarfsgerechten Ausbau des Pflegedienstleistungsangebots forcieren. Flankierend dazu werden sowohl Gesetzgebung als auch die Vollziehung im Pflegegeldbereich mit 1. 1. 2012 zur Gänze an den Bund zu übertragen. Für planbare Operationen in den Sonderfächern Augenheilkunde und Optometrie, Neurochirurgie sowie Orthopädie und orthopädische Chirurgie wird es zukünftig transparente Wartelisten geben. Eine diesbezügliche Novelle des Bundesgesetzes über Kranken- und Kuranstalten, mit der die Landesgesetzgeber zur Umsetzung eines entsprechenden Wartelistenregimes verpflichtet werden, passierte den Nationalrat einstimmig.

Freitag, 8. Juli 2011 – Steuertermine im August

Am 16. August 2011 sind folgende Abgaben fällig:

•Umsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat Juni 2011 bzw. für das 2. Quartal 2011;
•Kammerumlage für das 2. Quartal 2011;
•Normverbrauchsabgabe für den Monat Juni 2011;
•Elektrizitäts-, Kohle- und Erdgasabgabe für den Monat Juni 2011;
•Werbeabgabe für den Monat Juni 2011;
•Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 für den Monat Juni 2011;
•Kraftfahrzeugsteuer für das 2. Quartal 2011;
•Lohnsteuer für den Monat Juli 2011;
•Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat Juli 2011;
•Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat Juli 2011;
•Kommunalsteuer für den Monat Juli 2011;
•Einkommensteuer, Vorauszahlung für das 3. Quartal 2011;
•Körperschaftsteuer, Vorauszahlung für das 3. Quartal 2011;
•die vom Grundsteuermessbetrag abgeleiteten Beiträge, der Grundbetrag zur Landwirtschaftskammerumlage, die Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie die Bodenwertabgabe für das 3. Quartal 2011.

Freitag, 8. Juli 2011 – Aussetzung der Besteuerung bei Übertragung eines Gesellschaftsanteils unter Vorbehalt des Fruchtgenussrechts?

(H. B.-W.) – Werden Anteile an Personen- oder Kapitalgesellschaften übertragen und wird zwischen Übergeber und Übernehmer vereinbart, dass sich der Übergeber das Fruchtgenussrecht an den Gewinnausschüttungen „zurückbehält“, liegt eine Schenkung (Gesellschaftsanteile) unter einer Auflage (Fruchtgenussrecht) vor. Die Bereicherung des Geschenknehmers besteht in der Differenz zwischen dem Gesellschaftsanteil und dem kapitalisierten Fruchtgenussrecht. § 30 ErbStG stellte eine Art Steuerstundung dar, wonach beim Erwerb von Vermögen, das durch ein Nutzungsrecht eines anderen als dem Steuerpflichtigen belastet war, auf Antrag die Besteuerung bis zum Erlöschen des Nutzungsrechts ausgesetzt werden konnte. In diesem Fall entsteht die Steuerschuld mit dem Erlöschen des Nutzungsrechts. Da die Erbschafts- und Schenkungssteuer mit Wirkung vom 1. 8. 2008 als verfassungswidrig aufgehoben wurde, würde keine Steuerpflicht bestehen, wenn das Nutzungsrecht nach dem 31. 7. 2008 erlischt. Der UFS (Senatsentscheidung) wies die Berufung als unbegründet ab. Die Aussetzung der Besteuerung ist in den Fällen, in denen die Nutzung dem Geschenkgeber eingeräumt wird, nicht anwendbar, weil auch der Geschenkgeber Schenkungssteuerpflichtiger ist. § 30 ErbStG ist nur anwendbar, wenn das Nutzungsrecht einem Dritten zusteht (UFS 23. 3. 2011, RV/0491-S/09).

Freitag, 8. Juli 2011 – Nationalrat verlängert Bundesförderung für Gratiskindergartenjahr

Der Bund und die Länder haben 2009 eine Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG über die Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen abgeschlossen. Der darin enthaltene Aufteilungsschlüssel für die Zweckzuschüsse des Bundes bezog sich allerdings nur auf die Kindergartenjahre 2009/10 und 2010/11. Der Nationalrat hat nun einer Verlängerung der besagten Förderung für zwei weitere Jahre zugestimmt. Der Bund wird sich demnach auch in den Kindergartenjahren 2011/12 und 2012/13 mit jeweils 70 Mio. Euro an den Mehrkosten beteiligen, die den Ländern durch die Betreuungsverpflichtung entstehen. Die Aufteilung der Mittel erfolgt nach dem Anteil der 5-Jährigen pro Bundesland.

Donnerstag, 7. Juli 2011 – Die Kammerumlagen I und II sind unionsrechtskonform

Bereits im Jahr 2009 hat der VfGH die Verfassungswidrigkeit der Kammerumlageregelungen verneint. Nunmehr ist auch der VwGH zur Auffassung gelangt, dass verfassungsrechtliche Bedenken nicht vorliegen und KU I und KU II nicht gegen Unionsrecht verstoßen (VwGH 28. 4. 2011, 2009/15/0172 zur KU I und VwGH 31. 5. 2011, 2009/15/0169 zur KU II). Damit ist die Einhebung von Kammerumlagen grundsätzlich rechtskonform, mag deren Berechnung auch in einzelnen Teilbereichen durchaus reformbedürftig sein. Der seit mehreren Jahren erfolgte „Steuerboykott“ einzelner Industriebetriebe hat(te) keine gesetzliche Grundlage. Der VwGH lehnt auch die Einholung einer (weiteren) Vorabentscheidung ab. Damit sind endgültig alle Instanzenzüge ausgeschöpft. Mehr dazu in einem Beitrag von Mag. Marco Laudacher in SWK-Heft 20/21/2011.

Mittwoch, 6. Juli 2011 – Aufwandsunabhängige Erhaltungspflicht des Vermieters bei Gesundheitsgefährdung des Mieters

Ob eine – dem Vermieter obliegende – Erhaltungsmaßnahme nach § 3 Abs. 2 Z 2 zweiter Fall MRG i. d. F. WRN 2006 (Beseitigung einer vom Mietgegenstand ausgehenden erheblichen Gesundheitsgefährdung) vorliegt, hängt nicht von der Höhe des dafür erforderlichen Aufwands ab. Damit ein gesundheitsgefährlicher Mangel in die Erhaltungspflicht des Vermieters fällt, ist einerseits vorausgesetzt, dass die Gefährdung vom Mietgegenstand ausgeht, also ihre Wurzel im Zustand des Mietobjekts selbst hat. Von außen in den Mietgegenstand eindringender Straßenlärm soll demnach keine Erhaltungspflicht des Vermieters auslösen. Weiters muss es sich um eine „erhebliche“ Gefahr für die Gesundheit der Bewohner handeln, womit zum Ausdruck gebracht werden sollte, dass Bagatellbeeinträchtigungen, die nur bei übergroßer Sensibilität spürbar sind, nicht von der Erhaltungspflicht des Vermieters umfasst sind. Außerdem dürfen dem Vermieter Arbeiten zur Beseitigung einer erheblichen Gesundheitsgefährdung nur aufgetragen werden, wenn sich diese nicht durch andere, den Bewohnern des Hauses zumutbare Maßnahmen abwenden lässt (OGH 21. 10. 2010, 5 Ob 174/10i).

Mittwoch, 6. Juli 2011 – Wichtige Termine für die Personalverrechnung

Vorlagefrist Beitragsnachweisungen für Juni 2011:
für Beitragskonten mit Abbuchungsauftrag: 11. 7. 2011;
für Beitragskonten ohne Abbuchungsauftrag: 15. 7. 2011.

Mittwoch, 6. Juli 2011 – Verjährung des Anspruchs auf Rückzahlung von Zuschüssen zum Kinderbetreuungsgeld

Nach der Rechtsprechung des VwGH (10. 5. 2010, 2009/17/0277) ist der Anspruch auf Rückzahlung von Zuschüssen zum Kinderbetreuungsgeld eine Abgabe i. S. d. § 1 BAO; die Bestimmungen über die Verjährung nach der BAO finden Anwendung. Dies bedeutet, dass – unbeschadet der Bestimmung des § 49 Abs. 17 KBGG, die insoweit ins Leere gegangen ist – Abgabenansprüche wie der vorliegende aus dem Jahre 2003 nach Ablauf der fünfjährigen Verjährungsfrist (also mit Ablauf des Jahres 2008) verjährt sind, sofern keine Verlängerung – etwa i. S. d. § 209 Abs. 1 Satz 1 BAO – eingetreten ist. Nach Ansicht des VwGH (18. 9. 2007, 2007/16/0022 m. w. N.) unterbrechen schriftliche Erledigungen die Verjährung nur dann, wenn sie ihren Empfänger erreicht haben, diesem somit zugestellt wurden. Dieser Grundsatz, wonach schriftliche Erledigungen nur dann die Verjährungsfrist verlängern können, wenn sie (wirksam) zugestellt wurden, gilt auch für Aufforderungen zur Einreichung von Abgabenerklärungen bzw. für schriftliche Anfragen (VwGH 29. 11. 2010, 2010/17/0188).

Dienstag, 5. Juli 2011 – EuGH: Staatsmonopol für Pferdewetten und Dienstleistungsfreiheit über das Internet

Ein Monopol für Pferdewetten außerhalb von Rennplätzen, wie es in Frankreich verwirklicht ist, kann gerechtfertigt sein, wenn mit ihm das Ziel der Bekämpfung der mit Glücksspielen verbundenen Gefahren (Bekämpfung von Betrug und Kriminalität sowie Schutz der Sozialordnung, insb. Vermeidung von unerwünschter Spielsucht) in kohärenter und systematischer Weise verfolgt wird. Die Beeinträchtigung der Dienstleistungsfreiheit, die ein solches Monopol darstellt, ist in Bezug auf sämtliche Vertriebskanäle für diese Wetten zu beurteilen. Zur Frage, ob der Markt für online angebotene Pferdewetten vom gesamten Sektor der Pferdewetten getrennt zu betrachten ist, verweist der EuGH auf seine Rechtsprechung, wonach das Internet lediglich ein Vertriebskanal für Glücksspiele ist. Der Markt für Pferdewetten sollte daher grundsätzlich in seiner Gesamtheit betrachtet werden, unabhängig davon, ob die fraglichen Wetten über die traditionellen Kanäle, d. h. physische Annahmestellen, oder über das Internet angeboten werden (EuGH 30. 6. 2011, Rs. C-212/08, Zeturf).

Dienstag, 5. Juli 2011 – Valorisierung der festen Gebührensätze

Mit auf § 14a GebG beruhender Verordnung der Bundesministerin für Finanzen (GebG-ValV 2011) vom 27. 6. 2011, BGBl. II Nr. 191/2011, wurden die festen Gebührensätze des § 14 GebG erhöht. De Erhöhung betrifft alle Bestimmungen des § 14 GebG, deren Gebührensatz in § 1 der Verordnung angeführt ist. Explizit ausgenommen von der Erhöhung sind nur die Bestimmungen des § 14 TP 8 Abs. 5c Z 1 und TP 9 Abs. 2 Z 1a GebG. Dies deshalb, weil diese Gebührensätze auch in anderen Tarifposten vorkommen (die eben entsprechend erhöht werden) und die Einführung des Gebührensatzes für die in § 14 TP 8 Abs. 5c Z 1 angeführte Karte für Geduldete erst am 1. 1. 2010 und jene für die in § 14 TP 9 Abs. 2 Z 1a angeführten Personalausweise für eine Person, die bei der Antragstellung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erst im Jahr 2009 erfolgte. Die Einführung dieser Gebührensätze erfolgte somit erst nach dem 31. 12. 2006, das ist jener Tag, der nach § 14a GebG maßgeblich für die Feststellung der Änderung des Verbraucherpreisindex ist. Der Anteil an der Pauschalgebühr, der jenen Gebietskörperschaften zusteht, deren Behörden die Schriften ausstellen, bleibt unverändert. Anzuwenden sind die erhöhten Gebührensätze auf alle Schriften und Amtshandlungen, für die die Gebührenschuld nach dem 30. 6. 2011 entsteht.

Dienstag, 5. Juli 2011 – Tatbeitrag des Steuerberaters an fahrlässiger Verkürzung von Verbrauchsteuern

Leistet jemand im Sinne von § 11 letzter Fall FinStrG einen Tatbeitrag zu einem Finanzvergehen, so ist in einem finanzstrafbehördlichen Erkenntnis das inkriminierte Verhalten nicht nur in der Begründung, sondern gemäß § 138 Abs. 2 lit. a FinStrG schon im Bescheidspruch zu umschreiben. Dabei ist es nicht ausreichend, nur anzuführen, wozu der Täter beigetragen hat, sondern es ist auch notwendig zu umschreiben, durch welches Verhalten dies geschehen ist (UFS 1. 6. 2011, FSRV/0050-W/11)

Montag, 4. Juli 2011 – NoVA und USt: Ergänzung des BMF-Erlasses vom 21. März 2011

Mit Erlass vom 21. 3. 2011, BMF-010220/0041-IV/9/2011, wurde Folgendes geregelt: 1. In Fällen, in denen die Normverbrauchsabgabe nicht in die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer einbezogen wird, kommt ein Zuschlag gemäß § 6 Abs. 6 NoVAG 1991 zur Anwendung. 2. Bei Kurzzulassungen (Tageszulassungen) von befugten Kraftfahrzeughändlern kommt kein Zuschlag gemäß § 6 Abs. 6 NoVAG 1991 zur Anwendung, wenn das Fahrzeug zum Verkauf bestimmt ist. 3. Bei Fahrzeugen, die nachweisbar an Leasinggesellschaften zur gewerblichen Vermietung geliefert werden, kommt ebenfalls kein Zuschlag gemäß § 6 Abs. 6 NoVAG 1991 zur Anwendung. Nunmehr wird dieser Erlass um einen Punkt 4. erweitert: 4. Liefert ein gemäß § 3 Z 3 NoVAG 1991 befreiter Unternehmer nach Beendigung des begünstigten Verwendungszweckes das Fahrzeug nachweisbar an einen befugten Fahrzeughändler zur gewerblichen Weiterveräußerung, dann ist vom bisher befreiten Unternehmer auf Grund der Änderung des begünstigten Verwendungszweckes gemäß § 1 Z 4 NoVAG 1991 die Normverbrauchsabgabe ohne Zuschlag gemäß § 6 Abs. 6 NoVAG 1991 zu entrichten (BMF-Erlass vom 30. 6. 2011, BMF-010220/0118-IV/9/2011).

Montag, 4. Juli 2011 – Anrechnung des Ehegatteneinkommens bei der Notstandshilfe

Voraussetzung für die Anrechnung des Einkommens des Ehepartners bei der Notstandshilfe ist, dass der Arbeitslose im relevanten Zeitraum mit diesem im gemeinsamen Haushalt lebt oder ein solcher gemeinsamer Haushalt zwar nicht besteht, der Arbeitslose aber die Hausgemeinschaft nur deshalb aufgegeben hat oder ihr ferngeblieben ist, um der Anrechnung des Ehepartnereinkommens auf die ihm gebührende Notstandshilfe zu entgehen. Gem. § 90 ABGB sind die Ehegatten einander zur umfassenden ehelichen Lebensgemeinschaft sowie (unter anderem) auch zum gemeinsamen Wohnen verpflichtet. Von diesem (typischen) Bild einer aufrechten Ehe darf die Behörde im Verwaltungsverfahren nach dem AlVG grundsätzlich ausgehen, solange nicht die Parteien eine davon abweichende Lebensführung behaupten und die erforderlichen Beweismittel benennen oder beibringen. Ein solcher Gegenbeweis ist dem Arbeitslosen hier nicht gelungen, weshalb die Anrechnung des Einkommens der Ehefrau auf dessen Notstandshilfeanspruch sowie folglich die Rückforderung des unberechtigt Empfangenen zu Recht erfolgten (VwGH 25. 5. 2011, 2008/08/0236).

Montag, 4. Juli 2011 – Entfall von Beiträgen bei älteren Arbeitnehmern

Erreichen Arbeitnehmer bestimmte Altersgrenzen, sind niedrigere Beitragssätze abzurechnen. Der begünstigte Personenkreis hat sich aufgrund von gesetzlichen Anpassungen in den letzten Jahren mehrmals, zuletzt mit 1. 7. 2011, geändert. Das Dienstgeberportal der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse bietet hierzu seit Kurzem einen kompakten Überblick.

Freitag, 1. Juli 2011 – Abgabenänderungsgesetz 2011 passiert Finanzausschuss

Der Finanzausschuss des Nationalrats hat am 29. 6. 2011 die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Flugabgabegesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kommunalsteuergesetz 1993, das Neugründungs-Förderungsgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, die Bundesabgabenordnung, das Glücksspielgesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz und das EU-Finanzstrafvollstreckungsgesetz geändert werden (Abgabenänderungsgesetz 2011 – AbgÄG 2011), mehrheitlich angenommen. In der Debatte wurde allerdings angekündigt, dass es im Zuge der Plenarverhandlungen noch zu einem Abänderungsantrag der Regierungsparteien kommen werde.

Freitag, 1. Juli 2011 – Gesundheitsausschuss für transparentere Operationswartelisten

Der Gesundheitsausschuss des Nationalrats hat gestern einstimmig einer geplanten Novelle des Bundesgesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten (RV 1200 BlgNR 24. GP) zugestimmt, mit der die Landesgesetzgeber dazu verpflichtet werden, ein transparentes Wartelistenregime für elektive Operationen und invasive Diagnostik in den Sonderfächern Augenheilkunde und Optometrie, Neurochirurgie sowie Orthopädie und orthopädische Chirurgie umzusetzen. Damit soll eine qualitätsvolle, gerechte sowie solidarische Versorgung im öffentlichen Gesundheitswesen sichergestellt werden. Die konkreten, medizinisch bedingten Reihungskriterien dieses Wartelistenregimes sind der grundsatzgesetzlichen Ausgestaltung, die dem Bund in dieser Materie zukommt, nicht zugänglich und deshalb von den Landesgesetzgebern festzusetzen. Wartezeiten von unter vier Wochen, die im Spitalsbetrieb unumgänglich seien, müssen diesem System grundsätzlich nicht unterworfen werden. Was die finanziellen Auswirkungen des Vorschlags anbelangt, spricht der Entwurf (neben einmaligen Investitionskosten) von jährlichen Wartungskosten in Höhe von 100.000 bis 120.000 Euro.