SteuerNews Archiv Juni 2011

Aus unserem SteuerNews-Service für den österreichischen Steuerverein. In Kooperation mit dem Linde-Verlag. Die SteuerNews stammen insbesondere aus folgenden Quellen: PV-Info, SWKOnline, SWI, ASok, UFSjournal, BMF u.v.a.m.

Donnerstag, 30. Juni 2011 – Anteilsvereinigung und Missbrauch

Mit Erlass vom 29. 6. 2011, BMF-010206/0149-VI/5/2011, hat das BMF seine Rechtsansicht des zum Erkenntnis des VwGH vom 5. 4. 2011, 2010/16/0168, betreffend Vermeidung der Anteilsvereinigung nach § 1 Abs. 3 GrEStG 1987 durch Treuhandgestaltung als Missbrauch i. S. d. § 22 BAO (dazu Triendl, UFSjournal 2011, 239) veröffentlicht: Der VwGH ist im Erkenntnis vom 5. 4. 2011, 2010/16/0168, von seiner bisherigen Rechtsprechung nicht abgegangen, wonach die wirtschaftliche Anteilsvereinigung den Tatbestand des § 1 Abs. 3 GrEStG 1987 nicht verwirklicht. Aufgrunddessen ist weiter davon auszugehen, dass Treuhandgestaltungen i. Z. m. § 1 Abs. 3 GrEStG 1987 grundsätzlich keine Steuerpflicht nach dieser Bestimmung begründen. Die bloße Treuhandschaft, die auch zivilrechtlich zulässig ist, kann keinen Missbrauch i. S. d. § 22 BAO darstellen. Der VwGH hat jedoch mit dem angeführten Erkenntnis – wie schon in den Erkenntnissen vom 21. 10. 1971, 0524/71, vom 12. 4. 1978, 0314/77, und vom 19. 1. 2005, 2000/13/0176 – zum Ausdruck gebracht, dass auch bei formalrechtlich anknüpfenden Bestimmungen des Steuerrechts die Anwendung der Missbrauchsbestimmung des § 22 BAO nicht völlig ausgeschlossen ist. Diese kann jedoch nur in Einzelfällen bei speziellen Sachverhaltskonstruktionen zur Anwendung kommen.

Donnerstag, 30. Juni 2011 – Steuerfreiheit der Einkünfte eines Bundesbediensteten während Entsendung ins Ausland?

Wird Entwicklungszusammenarbeit unmittelbar durch den Bund, konkret durch Entsendung eines Beamten, geleistet, so wird die Tätigkeit des Arbeitnehmers nicht im Auftrag einer österreichischen Entwicklungsorganisation i. S. v. § 3 Abs. 2 EZA-G erbracht. Eine Steuerbefreiung der während des Entsendungszeitraums bezogenen Einkünfte (Gehälter) gem. § 3 Abs. 1 Z 11 EStG steht nicht zu (UFS 20. 6. 2011, RV/3195-W/09).

Donnerstag, 30. Juni 2011 – Benchmarking mittels Datenbankstudien: Fluch oder Segen?

Art. 9 OECD-MA sieht das Erfordernis einer fremdverhaltenskonformen Gewinnaufteilung zwischen nahestehenden Gesellschaften vor. Verrechnungspreise dienen der Herbeiführung einer sachlich gerechtfertigten Ergebnisaufteilung. Bei der Bestimmung der Verrechnungspreise gilt der fundamentale Grundsatz des dealing at arm’s length (Fremdvergleich). Kernpunkt und Hauptproblem bei der Anwendung des Arm’s-Length-Prinzips ist das Erfordernis der Vergleichbarkeit. Alle besonderen Umstände der zu beurteilenden Transaktion sind in den Fremdvergleich miteinzubeziehen, d. h., der „sachgerechte Einzelfall“ ist der Maßstab, den es zu finden gilt. Datenbanken sollen dabei helfen, diesen Einzelfall zu finden bzw. die (fast) unendliche Anzahl an potenziellen Vergleichsbetrieben auf (einige) tatsächlich relevante Unternehmen einzugrenzen. In der Prüfungspraxis ist verstärkt die Dokumentation der Fremdüblichkeit von Verrechnungspreisen mittels Datenbankstudien zu beobachten. Allerdings müssen die verwendeten Datenbanken (sowie deren Anwendung), und darin liegt eine wesentliche – jedoch oft ignorierte – Voraussetzung, gewisse Mindestanforderungen in Bezug auf die Qualität der Datenbankstudien erfüllen. In einem Beitrag in der Juliausgabe der SWI setzen sich Mag. Roland Macho und Dipl.-Kffr. Melinda Perneki ausführlich mit diesem Thema auseinander.

Mittwoch, 29. Juni 2011 – Information zur Auftraggeberhaftung

Das BMF hat auf seiner Homepage folgende Information zur Auftraggeberhaftung gem. § 82a EStG veröffentlicht: Wird die Erbringung von Bauleistungen nach § 19 Abs. 1a UStG 1994 von einem Unternehmen an ein anderes Unternehmen weitergegeben, so haftet das auftraggebende Unternehmen (bis max. 5 % des geleisteten Werklohns) für die vom Finanzamt einzuhebenden lohnabhängigen Abgaben, die das beauftrage Unternehmen abzuführen hat. Die Haftung entfällt, wenn das beauftragte Unternehmen zum Zeitpunkt der Leistung des Werklohns in der Gesamtliste der haftungsfreistellenden Unternehmen (HFU-Liste) aufscheint oder das auftraggebende Unternehmen 5 % des Werklohns an das Dienstleistungszentrum Auftraggeberhaftung (DLZ-AGH) der WGKK überweist. Der Haftungsbetrag i. H. v. 5 % des Werklohns ist gemeinsam mit dem 20%igen Haftungsbetrag für SV-Beiträge an das DLZ-AGH abzuführen. Das DLZ-AGH leitet den Haftungsbetrag für lohnabhängige Abgaben an die Finanzverwaltung weiter. Wird beim zuständigen Finanzamt festgestellt, dass Lohnabgaben (LSt, DB, DZ) nicht ordnungsgemäß entrichtet wurden, wird das Unternehmen von der HFU-Liste durch das DLZ-AGH gestrichen.Wurde die Streichung von der HFU-Liste durch das Finanzamt veranlasst, so ist dem Wiederaufnahmeantrag beim DLZ-AGH eine Bestätigung des Finanzamtes (Formular L 082a) beizulegen. Der aus der HFU-Liste gestrichene Abgabepflichtige hat sich daher vor Antragstellung beim DLZ-AGH mit dem zuständigen Finanzamt (Team Abgabensicherung) in Verbindung zu setzen. Wenn die Gründe für die Streichung weggefallen sind, wird das Finanzamt die Zustimmungserklärung (Formular L 082a) dem Unternehmen per Post (Fax) zusenden. Andernfalls wird im Schreiben (Formular L 082a) an das Unternehmen vermerkt, dass die Gründe noch nicht weggefallen sind und er sich diesbezüglich nochmals mit dem zuständigen Finanzamt in Verbindung setzen möge.

Mittwoch, 29. Juni 2011 – Neue Beitragsgruppen und Beitragssätze online

Auf der Homepage der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse stehen seit Kurzem die neuen Beitragsgruppen/Beitragssätze ab 1. Juli 2011 zum Download zur Verfügung.

Mittwoch, 29. Juni 2011 – Unionsrechtswidrige Klauseln in Kollektiv- und Arbeitsverträgen

Das OLG Innsbruck hat mit Beschluss vom 9. 3. 2011, 13 Ra 4/11b, gem. Art. 267 AEUV zwei interessante Fragen zur Vorabentscheidung an den EuGH herangetragen. Dieser soll darüber Aufschluss geben, wie mit den Vorgaben des Unionsrechts widersprechenden Bestimmungen in Kollektivverträgen sowie in Einzelarbeitsverträgen zu verfahren ist. Konkret hegt das OLG Innsbruck im Anlassfall Zweifel an der Wirksamkeit des faktischen Ausschlusses der Anrechnung von Vordienstzeiten bei der Einstufung laut Kollektivvertrag, wobei auch zahlreiche Einzelarbeitsverträge an diese kollektivvertraglichen Vorgabe anknüpfen. In der Juni-Ausgabe der ASoK geht Dr. Gerhard Kohlegger, am Vorlageverfahren beteiligter Richter des OLG Innsbruck, in einem Beitrag ausführlich auf diese Bedenken ein. Seines Erachtens werden sowohl die Kommission als auch die Generalanwaltschaft und der EuGH bei dieser Vorlage wieder eine Gelegenheit vorfinden, die in Grundlinien bereits vorgegebene Privatrechtswirkung wichtiger Grundsätze des Unionsrechts weiterzuentwickeln.

Dienstag, 28. Juni 2011 – Widerruf eines Spendenbegünstigungsbescheids

Voraussetzung für die Abzugsfähigkeit der einer spendensammelnden Organisation zugewendeten Spenden ist, dass der ausschließliche Zweck und die tatsächliche Geschäftsführung der Körperschaft auf das Sammeln von Geld in Form von Spenden gerichtet sind. Werden die Geldmittel durch die Körperschaft in den drei dem Antrag auf Spendenbegünstigung vorangegangenen Wirtschaftsjahren und nach Antragstellung nicht ausschließlich durch das Sammeln von Spenden aufgebracht, sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Spendenbegünstigung nicht erfüllt. Der Spendenbegünstigungsbescheid ist zu widerrufen (UFS 10. 5. 2011, RV/2507-W/10).

Dienstag, 28. Juni 2011 – VfGH: Keine grundsätzlichen Bedenken gegen Vermögenszuwachssteuer

Der VfGH hat mit Erkenntnis vom 16. 6. 2011, G 18/11, den im BBG 2011 für die Einführung der Wertpapier-KESt vorgesehenen Termin für verfassungswidrig befunden. Die erforderlichen Maßnahmen könnten von den Banken nicht – wie ursprünglich vorgesehen – bis zum 1. 10. 2011 getroffen werden, aus verfassungsrechtlichen Gründen sei daher eine Verlängerung der Frist zur Einführung notwendig. Diesbezüglich ist in der Regierungsvorlage zum AbgÄG 2011 bereits eine Verlängerung der Legisvakanz auf den 1. 4. 2012 vorgesehen, sodass nach der mit 30. 9. 2011 wirksam werdenden Aufhebung der ursprünglichen Inkrafttretensbestimmung nach Ansicht des VfGH gesetzestechnisch eine erneute Erlassung nicht erforderlich sein wird. Die übrigen von den antragstellenden Banken i. Z. m. der Einführung der neuen Vermögenszuwachssteuer vorgebrachten Bedenken werden vom VfGH nicht geteilt. Die Besteuerung von Kursgewinnen sei demnach ebenso zulässig wie die Heranziehung der Banken für die Einhebung dieser Steuer. Auch mache der Umstand, dass den Banken dadurch Kosten durch die Einhebung der Steuer entstehen, die Wertpapier-KESt selbst nicht verfassungswidrig.

Dienstag, 28. Juni 2011 – Die neue EU-Aufsicht über Banken, Versicherungen sowie den Wertpapierbereich

Als eine Konsequenz der Finanzkrise sind mit Jahresanfang 2011 die sog, European Supervisory Authorities (ESAs) realisiert worden. Ausgangspunkt für die Reform der EU-Finanzmarktregulierung war die Einsetzung einer Expertengruppe unter Jacques de Larosiére, die im Februar 2009 ein duales Aufsichtssystem empfahl. Kern der Empfehlung war die Implementierung einer Mirko- und Makroaufsicht auf EU-Ebene, um einen effizienteren Frühwarnmechanismus für systemische Risiken einzuführen sowie die Zuständigkeiten und Befugnisse der nationalen Aufsichtsbehörden zu harmonisieren. Mit der Schaffung der ESAs wurde die europäische Finanzmarktaufsicht neu positioniert und mit weitreichenderen Kompetenzen ausgestattet. Charakteristisch für die ESAs sind deren neuen und effizienteren Aufsichtstools, die nach dem Angemessenheitsprinzip angewendet werden sollen. In der Juni-Ausgabe der Zeitschrift „Aufsichtsrat aktuell“ gibt Dr. Armin J. Kammel, LL.M. (London), Bank- und Kapitalmarktrechtsexperte bei der Vereinigung Österreichischer Investmentgesellschaften (VÖIG) in Wien, einen gut lesbaren, komprimierten Überblick über die wichtigsten Neuerungen.

Dienstag, 28. Juni 2011 – Beitragsrechtliche Zuordnung von Vergleichszahlungen

Vergleichszahlungen weisen durch ihre weitreichende Gestaltungsmöglichkeit eine sehr starke Wechselwirkung zwischen Arbeitsrecht und Abgabenrecht auf. Ein aktuelles Erkenntnis des VwGH zeigt die – teuren – Folgen eines abgabentechnisch ungenau abgeschlossenen Vergleichs (VwGH 16. 2. 2011, 2011/08/0014). In der Juni-Ausgabe der PV-Info widmet sich Mag. Elfriede Köck in einer Entscheidungsbesprechung diesem brisanten Thema.

Montag, 27. Juni 2011 – Kein Arbeitsunfall bei einem in die Selbständigkeit strebenden Arbeitslosen

Der vorliegende Fall unterscheidet sich von dem der Entscheidung 10 ObS 420/02s zugrunde liegenden Sachverhalt schon insofern, als sich der Unfall des beim AMS als arbeitslos gemeldeten damaligen Klägers auf dem direkten Heimweg von einem Vorstellungsgespräch zur Erlangung einer (unselbständigen) Beschäftigung ereignete, während sich der Kläger im gegenständlichen Fall im Unfallszeitpunkt auf dem Heimweg von einem seine (geplante) selbständige Erwerbstätigkeit vorbereitenden Gespräch mit einem potenziellen Geschäftspartner befand. Der OGH geht davon aus, dass – trotz der Erweiterung der Arbeitslosenversicherungspflicht auf freie Dienstnehmer und der seit 1. 1. 2009 bestehenden Möglichkeit der Einbeziehung von selbständig Erwerbstätigen in die Arbeitslosenversicherung – auch weiterhin nur Beschäftigungen als Dienstnehmer i. S. d. § 4 Abs. 2 ASVG als zumutbar anzusehen sind. Dies bedeutet, dass für den Arbeitslosen nach dem AlVG weiterhin keine Verpflichtung besteht, eine selbständige Erwerbstätigkeit aufzunehmen oder von sich aus alle zumutbaren, gebotenen Anstrengungen zur Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit zu unternehmen. Fehlt jedoch eine solche Verpflichtung, dann kann selbst bei einer weiten Auslegung der Bestimmung des § 176 Abs. 1 Z 8 ASVG nicht mehr davon gesprochen werden, dass der Kläger sein Vorbereitungsgespräch mit einem potenziellen Geschäftspartner zur Gründung eines Unternehmens am Unfallstag „auf Veranlassung des Arbeitsmarktservices“ geführt hätte. Ein Unfallversicherungsschutz nach § 176 Abs. 1 Z 8 ASVG liegt daher nicht vor (OGH 29. 3. 2011, 10 ObS 25/11s).

Freitag, 24. Juni 2011 – Insolvenz-Entgelt-Fonds und Rechtsmissbrauch

Wird durch die ungewöhnliche Vertragsgestaltung (Anm.: Werkvertrag statt eines Dinestvertrags) zu einem Arbeitsverhältnis zulasten des Insolvenz-Entgelt-Fonds eine Ausbeutungssituation geschaffen und diese Situation vom Arbeitnehmer in einer einem Fremdvergleich nicht standhaltenden Weise (hier rund 15 Jahre) bewusst in Kauf genommen, so ist der Arbeitnehmer verpflichtet, geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Bei Unterbleiben solcher Maßnahmen ist die Überwälzung des Finanzierungsrisikos auf den Fonds grundsätzlich als rechtsmissbräuchlich zu beurteilen (OGH 22. 2. 2011, 8 ObS 2/11v).

Freitag, 24. Juni 2011 – Lohnzettel bei überschneidenden Zeiträumen

(M. B.) – Ist ein Dienstnehmer neben seinem (ruhenden) Hauptdienstverhältnis in einem zweiten Dienstverhältnis bei einem Arbeitgeber beschäftigt (z. B. geringfügige Beschäftigung während einer Karenz nach MSchG oder VKG bzw. einer Bildungskarenz), ist ein eigener Lohnzettel mit der Lohnzettelart 18 „Lohnzettel § 84 Abs. 1 EStG – mehrere Lohnzettel vom selben Arbeitgeber mit überschneidenden Zeiträumen“ zu übermitteln. Zu beachten ist, dass dieses Dienstverhältnis jedenfalls den Bestimmungen des BMSVG unterliegt, auch wenn auf das ruhende Hauptdienstverhältnis (noch) die Bestimmungen der „Abfertigung alt“ anzuwenden sind.

Freitag, 24. Juni 2011 – BFH: Umsatzsteuerpflicht bei Fondsverwaltung?

Zur Auslegung der Verwaltung von Sondervermögen durch Kapitalanlagegesellschaften im Sinne des Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 6 der 6. MwSt-RL richtet der BFH folgende Fragen an den EuGH im Rahmen eines Ersuchens um Vorabentscheidung: Ist die Leistung eines außenstehenden Verwalters eines Sondervermögens nur dann hinreichend spezifisch und damit steuerfrei, wenn a) er eine Verwaltungstätigkeit und nicht nur eine Beratungstätigkeit ausübt oder wenn b) sich die Leistung ihrer Art nach aufgrund einer für die Steuerfreiheit nach dieser Bestimmung charakteristischen Besonderheit von anderen Leistungen unterscheidet oder wenn c) er aufgrund einer Aufgabenübertragung nach Art. 5g der geänderten Richtlinie 85/611/EWG tätig ist? Im Rahmen der Vorlage wird der EuGH insbesondere darüber zu entscheiden haben, ob eine portfoliobezogene Beratung überhaupt als Verwaltungstätigkeit anzusehen ist und ob es für die Steuerfreiheit darauf ankommt, dass die Beauftragung des externen Beraters in Übereinstimmung mit den aufsichtsrechtlichen Vorgaben des Investmentrechts erfolgt (BFH 5. 5. 2011, V R 51/10).

Freitag, 24. Juni 2011 – UFS und Landwirtschaft unter Ehegatten

Im ersten Fall führten die Ehegatten beide bereits landwirtschaftliche Betriebe auf eigene Rechnung und Gefahr. Als sich der Betrieb der Ehegattin durch die Übergabe des landwirtschaftlichen Betriebs ihrer Eltern vergrößerte, fasste das Finanzamt ihren nunmehr vergrößerten Betrieb und den Betrieb des Ehegatten zu einer einzigen wirtschaftlichen Einheit zusammen. Im zweiten Fall führte der Ehegatte seit Jahren einen landwirtschaftlichen Betrieb. Die Ehegattin erwarb ihren Betrieb durch Übergabe von den Eltern. Das Finanzamt legte die beiden Betriebe bewertungsrechtlich zu einer einzigen wirtschaftlichen Einheit zusammen.In beiden Fällen wurde Berufung eingebracht. Im ersten Fall wurde die Berufung abgewiesen, im zweiten Fall folgte der UFS der Argumentation der Berufungswerber und hob den Feststellungsbescheid des Finanzamtes auf. Die Berufungswerberin brachte unter anderem vor, es müsse einer Frau, die über die entsprechende Ausbildung und Fachkenntnis verfüge, in der heutigen Zeit möglich sein, unabhängig von ihrem Mann selbständig einen Betrieb zu führen. Im Schwerpunktbeitrag der UFSjournal-Juniausgabe widmet sich Andrea Wimmer-Bernhauser vom UFS Wien ausführlich diesen beiden Entscheidungen.

Freitag, 24. Juni 2011 – Ministerialentwurf zum „Lobbyistengesetz“ geht in Begutachtung

Das Justizministerium hat seinen lange angekündigten Entwurf für ein Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz (LobbyG) zur Begutachtung versandt. Damit sollen klare Verhältnisse für das Lobbying und die professionelle Interessenvertretung – also bei Tätigkeiten, welche die Beeinflussung staatlicher Entscheidungsprozesse bezwecken – geschaffen werden. Dazu dient vor allem die Einrichtung eines Registers, in dem solche Aktivitäten zu veröffentlichen sind, wobei auch gesetzlich eingerichtete berufliche Interessenvertretungen erfasst werden. Darüber hinaus sieht der Entwurf bestimmte Mindestanforderungen an die Tätigkeit als Lobbyist oder Interessenvertreter sowie eine Unvereinbarkeitsbestimmung für Funktionsträger der öffentlichen Hand vor. Diese Regelungen sollen durch abgestufte, wirksame und effektive zivil-, verwaltungs- und verwaltungsstrafrechtliche Sanktionen begleitet werden. Verträge mit nicht registrierten Interessenvertretungsunternehmen sowie nicht registrierte Lobbying-Verträge mit diesen sollen zivilrechtlich nichtig sein. Des Weiteren sieht der Entwurf für die Verletzung seiner Kernpflichten zum Teil empfindliche Verwaltungsstrafen vor. In bestimmten Fällen soll auch eine Streichung aus dem Register erfolgen. Die Begutachtungsfrist endet am 19. 7. 2011; die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

Mittwoch, 22. Juni 2011 – Bundesgesetz über den Obersten Sanitätsrat (OSR-Gesetz)

Mit einer Novelle der rechtlichen Grundlage für den Obersten Sanitätsrat will die Bundesregierung die Modernisierung dieses Beratungsgremiums voranbringen, zumal die geltenden Bestimmungen betreffend die Organisation des öffentlichen Sanitätsdienstes, RGBl. Nr. 68/1870, für überholt und nicht mehr zeitgemäß gehalten werden. Der Oberste Sanitätsrat ist ein besonders bedeutendes Beratungsgremium für den Bundesminister für Gesundheit. Ein zurzeit in parlamentarischer Behandlung befindlicher Gesetzesentwurf (RV 1226 BlgNR 24. GP) sieht die verpflichtende Einrichtung des Obersten Sanitätsrats als Kommission gem. Bundesministeriengesetz vor. Festgeschrieben wird außerdem eine Frauenquote von mindestens 40 % seiner Mitglieder. Das mit Beginn 2011 neu konstituierte Gremium stehe mit den diesbezüglichen Bestimmungen im Einklang, heißt es in den Erläuterungen. Die finanziellen Auswirkungen der Novelle werden mit 7.000 Euro jährlich beziffert, die erforderlichen Mittel seien durch das Budget des Gesundheitsministeriums bedeckt.

Mittwoch, 22. Juni 2011 – Aktualisierte BMF-Info zur Begünstigtenmeldung nach § 5 PSG

Das BMF hat am 21. 6. 2011 eine aktualiserte Information zur Begünstigtenmeldung nach § 5 PSG i. d. F. Budgetbegleitgesetz 2011 publiziert (BMF-010216/0023-VI/6/2011). Durch das BBG 2011 war ja bekanntlich eine umfassende Pflicht zur Offenlegung der Stiftungsbegünstigten eingeführt worden. In der aktualisierten Info werden Zweifelsfragen im Zusammenhang mit dieser Meldepflicht erörtert: von der Meldepflicht umfasste Stiftungen und Begünstigte, Begünstigtenstellung, begünstigte Spendenempfänger als Stiftungsbegünstigte, Begünstigtenkreis bei gemeinnützigen Privatstiftungen, Meldung für die Vergangenheit, Zeitpunkt bzw. Art und Umfang der Meldung. -> Volltext der BMF-Information

Mittwoch, 22. Juni 2011 – Großes Pendlerpauschale im Nahbereich

Im Nahbereich (unter 25 km einfache Wegstrecke) ist die Benutzung eines Massenbeförderungsmittels immer zumutbar, wenn die Fahrtzeit für die einfache Fahrtstrecke weniger als 90 Minuten beträgt. Das gilt auch dann, wenn die Fahrtdauer mit dem Massenbeförderungsmittel mehr als drei mal so lange ist wie mit dem PKW (UFS 16. 5. 2011, RV/0424-G/08).

Dienstag, 21. Juni 2011 – Zur Auftragsvergabe durch private Unternehmen

Auch Unternehmen, die nicht unter den Anwendungsbereich des BVergG fallen, schreiben immer wieder Bauleistungen aus. Während sich die Vertreter des Bauvertragsrechts laufend mit Fragen des BVergG befassen, blieben Probleme derartiger privater Auftragsvergaben bisher weitgehend unerörtert. Ihnen widmet sich em. o. Univ.-Prof. Dr. Heinz Krejci in der Ausgabe 3/2011 der Linde-Fachzeitschrift „bau aktuell“. Dabei untersucht er, inwieweit auch im Sektor der Auftragsvergabe durch private Unternehmen eine Pflicht besteht, Ausschreibungen durchzuführen. Sofern entweder eine solche Pflicht besteht oder aber – ohne eine solche – eine Ausschreibung erfolgt, stellt sich die in seinem Artikel ebenfalls erörterte Anschlussfrage, ob und inwieweit eine private Vergabe auf bestimmte Art und Weise durchzuführen ist.

Dienstag, 21. Juni 2011 – Doppelbesteuerungsabkommen mit Tadschikistan unterzeichnet

Anfang Juni haben Vertreter der Republik Österreich und der Präsidialrepublik Tadschikistan ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) unterzeichnet. Es handelt sich um ein erstes derartiges Abkommen mit dem zentralasiatischen Staat; bisher hat noch das DBA aus der Zeit der Sowjetunion Anwendung gefunden. Das nun abgeschlossene Abkommen beinhaltet alle Rechtsstandards gemäß den aktuellen OECD-Kriterien, womit Österreich auch seinen internationalen Verpflichtungen nachkommt. Das neue DBA soll der österreichische Wirtschaft Rechtssicherheit gewähren und Unternehmen, die sich in Tadschikistan engagieren, sollen dadurch künftig verbesserte Rahmenbedingungen vorfinden, heißt es aus dem BMF.

Dienstag, 21. Juni 2011 – Kumulative Vorschreibung von Beitragszuschlägen wegen unterlassener Anmeldung

I. Z. m. der Verpflichtung zur Anmeldung des Dienstnehmers vor Arbeitsantritt wurde die Möglichkeit der zweistufigen Anmeldung – Mindestangaben-Anmeldung vor Arbeitsantritt und vollständige Anmeldung innerhalb von sieben Tagen ab Beginn der Pflichtversicherung – festgelegt. Beitragszuschläge können nach § 113 Abs. 1 ASVG unter anderem vorgeschrieben werden, wenn die Anmeldung zur Pflichtversicherung nicht vor Arbeitsantritt erstatten wurde (Z 1) oder die vollständige Anmeldung nicht oder verspäteten erstattet wurde (Z 2). Nach Ansicht des VwGH sind diese Beitragszuschläge voneinander unabhängig und es können auch Beitragszuschläge nach beiden Bestimmungen vorgeschrieben werden, wenn eine beschäftigte Person weder vor Arbeitsantritt angemeldet wird noch ein vollständige Anmeldung binnen sieben Tagen erfolgt (VwGH 27. 4. 2011, 2011/08/0073).

Montag, 20. Juni 2011 – Pensionskassen weisen negatives Veranlagungsergebnis auf

(FMA) – Österreichs Pensionskassen erwirtschafteten im ersten Quartal 2011 eine leicht negative Veranlagungsperformance von minus 0,7 %. Aufgrund der unterschiedlichen Veranlagungsstrategien und den teils hohen Volatilitäten auf den Finanzmärkten streuten die Ergebnisse in den einzelnen Veranlagungs- und Risikogemeinschaften (VRG) in einer Bandbreite zwischen -1,9 % und 1,1 %. Das verwaltete Vermögen der österreichischen Pensionskassen beträgt zum 31. 3. 2011 14,9 Mrd. Euro und blieb damit zum Vorquartal in etwa gleich. Das im Rahmen der betrieblichen Kollektivversicherung von in Österreich zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherungsunternehmen verwaltete Vermögen erhöhte sich im Vergleich dazu um 4,1 % auf 465,9 Mio. Euro. Die Zahl der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten hat sich gegenüber dem Vorquartal um 1,9 % erhöht. Derzeit werden rund 777.000 Personen im Pensionskassensystem geführt, wovon rund 67.000 Personen (8,7 %) eine Pensionsleistung aus dieser Form der betrieblichen Altersvorsorge beziehen. Ende des ersten Quartals 2011 werden rund 38,7 % des gesamten Pensionskassenvermögens „ausgewogen“ veranlagt, mit einem tatsächlichen durchschnittlichen Aktienanteil dieser Gruppe von 30,8 %. Die Veranlagungsperformance für diese Gruppe für das erste Quartal 2011 beträgt rund -1,0 %. Die zweitgrößte Gruppe bilden mit 25,5 % des Gesamtvermögens die „dynamisch“ veranlagten VRGen, mit einer leicht besseren Performance von -0,6 %. -> zum FMA-Bericht.

Montag, 20. Juni 2011 – Steuerliche Erfassung von Insolvenzentgelten

Insolvenzentgelte aus einem 2008 nach Konkurseröffnung über das Vermögen der Dienstgeberin beendeten Dienstverhältnis sind ungeachtet des bescheidmäßigen Zuspruchs durch die IEF-Service GmbH und deren Auszahlung erst im Jahr 2009 gemäß der Zuflussfiktion des 19 Abs. 1 Satz 3 EStG 1988 (i. d. F. AbgÄG 2005) bereits im Jahr 2008 steuerlich zu erfassen. Der Anspruch auf Kündigungsentschädigung und Urlaubsersatzleistungen entsteht bereits mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses (UFS 14. 4. 2011, RV/0385-F/10).

Montag, 20. Juni 2011 – Kinderbetreuungsgeld: Väteranteil zuletzt gestiegen

Eineinhalb Jahre nach Einführung des einkommensabhängigen Kindergeldes hat das für Familienangelegenheiten zuständige BMWFJ eine erste Bilanz gezogen. Danach ist – wie die Tageszeitung „Kurier“ in ihrer Sonntagsausgabe berichtet – der Anteil der Väter in Karenz mit der einkommensabhängigen Variante deutlich gestiegen. Ursprünglich war man von 20 % Väterbeteiligung ausgegangen, tatsächlich erreicht wurden allerdings 31 %. Wie lange die Männer jeweils zu Hause bleiben, wurde nicht erhoben. In der Regel sind die Mütter länger daheim, deshalb weisen die bisherigen Statistiken, die alle Kindergeldbezieher zu einem bestimmten Zeitpunkt erfassen, einen weit geringeren Väteranteil auf. Die beliebteste Kindergeldvariante ist nach wie vor die Langvariante, wo ein Elternteil bis zu 30 Monate je 436 Euro bekommt; dort ist der Väteranteil am geringsten. Die Kurzvarianten haben aber Auswirkungen: 2009 wählten 62 % aller Kindergeldbezieher die Langvariante, inzwischen sind es nur noch 50 %.

Freitag, 17. Juni 2011 – Eingeschränkte Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an Forschungseinrichtungen unionsrechtswidrig!

Die in § 4a EStG (i. d. F. Steuerreformgesetz 2009, BGBl. I Nr. 26/2009) geregelte steuerliche Abzugsfähigkeit von Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen an mit Forschungs- und Lehraufgaben befasste Einrichtungen beschränkt sich auf in Österreich ansässige Institutionen. Diese Einschränkung verstößt laut EuGH gegen die Kapitalverkehrsfreiheit: Die fragliche steuerliche Abzugsregelung führt für Steuerpflichtige, die an Einrichtungen spenden, die in einem anderen Mitgliedstaat als Österreich ansässig sind, zu einer höheren steuerlichen Belastung als für Steuerpflichtige, die an die in § 4a Z 1 lit. a bis d EStG genannten Einrichtungen spenden. Da die Möglichkeit des Spendenabzugs das Verhalten des Spenders erheblich beeinflussen kann, ist die fehlende Abzugsfähigkeit von Spenden an Forschungs- und Bildungseinrichtungen, die in einem anderen Mitgliedstaat als Österreich ansässig sind, geeignet, die Steuerpflichtigen davon abzuhalten, an diese zu spenden. Das einzige Kriterium, nach dem sich Steuerpflichtige, die an in Österreich ansässige Einrichtungen spenden, von solchen unterscheiden, die an in einem anderen Mitgliedstaat ansässige entsprechende Einrichtungen spenden, ist daher in Wirklichkeit der Ansässigkeitsort des Spendenempfängers. Ein solches Kriterium kann per definitionem kein gültiges Kriterium für die Beurteilung der objektiven Vergleichbarkeit dieser Situationen und somit für das Bestehen eines objektiven Unterschieds zwischen ihnen darstellen. Daher ist festzustellen, dass die Republik Österreich dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 56 EG und Art. 40 EWR-Abkommen verstoßen hat, dass sie die steuerliche Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an Einrichtungen mit Forschungs- und Lehraufgaben nur im Fall von in Österreich ansässigen Einrichtungen zugelassen hat (EuGH 16. 6. 2011, Rs. C-10/10, Kommission/Österreich).

Freitag, 17. Juni 2011 – Finanzstrafrecht: Notwendigkeit einer ausreichenden Dokumentation des Verfahrens vor dem Spruchsenat

Die Abhaltung einer nichtöffentlichen Sitzung eines Spruchsenats, in der sich u. a. die Mitglieder des Senaes, insbesondere auch der Laienbeisitzer, eine abschließende Kenntnis über den finanzstrafrechtlich relevanten Sachverhalt zur nachfolgenden Entscheidungsfindung verschaffen, und die durch den Senat in der Folge tatsächlich getroffene Entscheidung sind durch einen, wenngleich auf das Wesentliche beschränkten Aktenvermerk i. S. d. § 56 Abs.2 FinStrG i. V. m. § 89 BAO zu dokumentieren. Protokolle über die Beratung und Abstimmung des Senates (§ 133 FinStrG) ersetzen einen solchen Aktenvermerk nicht, weil solche Protokolle der Akteneinsicht der Parteien entzogene Verschlussstücke darstellen. Für die Parteien ist aus diesen in Verfolgung ihrer rechtlichen Interessen z. B. nicht erkennbar, ob tatsächlich ein bestimmter Senat in korrekter Zusammensetzung eine bestimmte Entscheidung auf Basis konkret definierter Beweismittel getroffen hat: Tatsächlich soll aber nicht die getroffene Entscheidung, sondern die Willensbildung des Senats geheim bleiben. Aufgrund dieser Überlegungen muss in diesem Aktenvermerk auch der Spruch der beschlossenen Entscheidung (§ 138 FinStrG) erkennbar sein; ein bloßer diesbezüglicher Hinweis wie „Laut Stellungnahme des Amtsbeauftragten vom (Datum)“ wird nur bei völliger Eindeutigkeit der von der Entscheidung umfassten Sache und nur dann genügen, wenn in der zitierten Stellungnahme des Amtsbeauftragten eine ausreichend deutliche Beschreibung der dem Beschuldigten zur Last gelegten Taten unter Angabe der anzuwendenden Strafvorschrift und des strafbestimmenden Wertbetrages (vgl. § 124 Abs.2 FinStrG) stattgefunden hat (UFS 25. 5. 2011, FSRV/0003-G/11).

Donnerstag, 16. Juni 2011 – Europäischer Pass für Risikokapitalfonds

Die Europäische Kommission hat am 15. 6. 2011 die Konsultation zu einem „Europäischen Pass für Risikokapitalfonds“ gestartet. Die Stellungnahmen sollen in neue Regeln einfließen, durch welche solche Fonds die Möglichkeit erhalten sollen, Kapital frei aufzunehmen und in der gesamten EU zu investieren, ohne sich in jedem Mitgliedstaat registrieren zu müssen. Die Konsultation endet am 10. 8. 2011.

Donnerstag, 16. Juni 2011 – Reform und Neudefinition des Arbeitnehmerbegriffs gefordert

Das Nationalratsplenum hat sich am 15. 6. 2011 in einer Entschließung für einen einheitlichen Arbeitnehmerbegriff ausgesprochen. Darin urgieren die Abgeordneten ein modernes, flexibles Arbeitsvertragsrecht, das auch die Schaffung eines modernen, einheitlichen Arbeitnehmerbegriffs in allen relevanten Rechtsmaterien enthält. Mit der Erweiterung des Arbeitnehmerbegriffs (der derzeit nur auf die persönliche Abhängigkeit abzielt) um die Dimension der wirtschaftlichen Abhängigkeit könnte man nach Ansicht der Antragsteller Lohn- und Sozialdumping effektiver bekämpfen. Eine Erweiterung müsse dabei in die Richtung gehen, wirtschaftlich in hohem Maße abhängige, persönlich aber relativ unabhängige Personen in den Arbeitnehmerbegriff einzubeziehen. Damit würden arbeitnehmerähnliche Beschäftigte wieder in das Arbeitsrecht und das Sozialversicherungssystem voll einbezogen werden. Eine leichtere Überprüfbarkeit der Merkmale unselbständiger bzw. selbständiger Beschäftigung und eine Verringerung der Zugangsbarrieren zu dauerhafter und betrieblich integrierter Beschäftigung wären möglich. Es käme zu einer Ausdehnung der betrieblichen und kollektiven Mitbestimmung sowie einer Erweiterung des Personenkreises, für den arbeitsrechtliche Regelungen (Gesetze, Kollektivverträge, Satzungen, Mindestlohntarife, Lehrlingsentschädigung, Betriebsvereinbarungen etc.) gelten.

Donnerstag, 16. Juni 2011 – Lehrbeauftragte an pädagogischen Hochschulen – Versicherungspflicht

Lehrbeauftragte an pädagogischen Hochschulen wurden bisher nicht anders als Lehrbeauftragte an Universitäten und daher als Dienstnehmer i. S. d. § 4 Abs. 2 ASVG behandelt (vgl. z. B. E-MVB 004-ABC-L-001). In der Referentenbesprechung vom 1. 3. 2011, 32-MVB-51.1/11 Dm/Sdo, wird nunmehr allerdings festgehalten, dass das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur auf § 1 Abs. 3 Lehrbeauftragtengesetz, BGBl Nr. 656/1987, verweist, wonach diese Tätigkeiten weder ein Dienstverhältnis zum Bund, noch – sofern sie nicht Hauptberuf und Hauptquelle der Einnahmen bilden – eine Sozialversicherungspflicht i. S. d. ASVG begründen. Dieser Regelung (anders als in den bisherigen Besprechungen) folgend liegt bei einer Hausfrau, die als Lehrbeauftragte an einer pädagogischen Hochschule tätig ist, zwar „eine Dienstnehmereigenschaft vor, die aber vom ASVG ausgenommen ist“.

Mittwoch, 15. Juni 2011 – Verfassungsrichter prüfen die neue Vermögenszuwachssteuer

(APA) – Die Verfassungsrichter haben die Kursgewinnsteuer („Wertpapier-KESt“) heute erstmals in einer öffentlichen Verhandlung geprüft. Insgesamt 14 Banken hatten eine Individualbeschwerde gegen die Steuer beim VfGH eingereicht. Sie kritisieren, dass ihnen eine Abzugspflicht für eine „fremden Steuer“ auferlegt werde, die Frist für die Umsetzung zu kurz und die Kosten zu hoch seien. Die Bundesregierung bezweifelt allerdings die Kostenschätzungen der Banken und hat eine Ausweitung der Umsetzungsfrist um sechs Monate auf den 1. 4. 2012 in Aussicht gestellt. Ein Erkenntnis wurde heute noch nicht gefällt. Es soll entweder mündlich oder schriftlich erfolgen, sagte VfGH-Präsident Gerhard Holzinger am Ende der Verhandlung. Bei der öffentlichen Verhandlung unter regem öffentlichen Andrang wurden von den beiden Parteien – den Banken und der Bundesregierung – noch einmal die verfassungsrechtlichen Argumente ausgetauscht. Stephan Denk, Rechtsanwalt der Banken, kritisierte, dass den Banken eine Abzugspflicht für fremde Steuern auferlegt würde. Für die von der Bank geschätzten Millionenkosten für die Umsetzung (261 Mio. Euro) und den laufenden Betrieb (55 Mio. Euro) würden die Geldinstitute keinen Kostenersatz erhalten, sagte er heute vor den Höchstrichtern. Außerdem sei das verfassungsrechtliche Effizienzgebot verletzt, da die Steuereinnahmen in keiner Relation zu den Kosten stehen würden. Wenig Verständnis für die Vorbringen der Banken zeigte dagegen Gunter Mayr aus dem BMF, der die Bundesregierung vor dem Höchstgericht vertrat: Die Banken würden behaupten, „dass sie etwas nicht könnten, was jeder Gemüsehändler am Naschmarkt kann“, sagte er bezüglich der Speicherung der Anschaffungskosten. Ihm zufolge müssten die Banken lediglich zwei Dinge speichern, das Wertpapier und die Anschaffungskosten. Er zückte einen eigenen Bankenauszug über den Erwerb von Aktien, auf dem die notwendigen Informationen vermerkt wären. Auch die Kostenschätzung der Banken werden von Mayr bezweifelt: Die Bundesregierung habe im Zuge der Begutachtung der Frist eine Studie in Auftrag gegeben, der zufolge die einmaligen Kosten zwischen 90 und 100 Mio. Euro, die laufenden Kosten rund 20 Mio. Euro betragen sollen. Bei der Bundesregierung gehe man davon aus, dass die Banken die Komplexität des Gesetzes überschätzt hätten und daher auch zu den deutlich höheren Kosten kämen. Dem Finanzministerium wurden heuer im Februar 11 offene Fragen seitens der Banken übermittelt, die man gemeinsame diskutiert hätte, so Mayr. Innerhalb von zwei Wochen wurden die Fragen aus Sicht des Ministeriums beantwortet.

Mittwoch, 15. Juni 2011 – Wegstrecke bei Pendlerpauschale

Da Tageskilometerzähler von Autos aufgrund verschiedener Faktoren nicht immer exakt die gefahrene Strecke angeben, sind diese im Zweifelsfall kein geeignetes Beweismittel zur Feststellung der Länge des Arbeitsweges mit einem PKW. Weisen sämtliche herangezogenen Internet-Routenplaner eine Weglänge von unter 20 km aus und werden von der Partei (§ 78 BAO) keine anderen Beweismittel als die Entfernungsangabe am Tachometer ihres PKW vorgelegt, ist eine Weglänge von unter 20 km festzustellen. Die amtswegige Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Weglänge ist nicht geboten (UFS 3. 5. 2011, RV/2733-W/10).

Dienstag, 14. Juni 2011 – Gewinnfreibetrag bei Personengesellschaften

Der ab der Veranlagung 2010 anwendbare Gewinnfreibetrag stellt eine deutliche Steuerentlastung für alle selbständig Tätigen dar. Die Berechnung des Freibetrags für einen Einzelunternehmer ist einfach und unkompliziert möglich. Bei Personengesellschaften ist zu beachten, dass eine von der Vermögensbeteiligung abweichende Gewinnbeteiligung, Vorwegbezüge für einzelne Gesellschafter oder auch Sonderbetriebseinnahmen oder -ausgaben – trotz auf den ersten Blick ausreichender Investitionen – beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag zu einer Nichtausschöpfung führen können. Eine genaue Berechnung ist zur optimalen Investitionsplanung daher sehr zu empfehlen. Mehr dazu in einem Beitrag von Mag. Wolfgang Steirer und Dipl.-Finw. Verena Schroeder in SWK-Heft 17/18/2011.

Dienstag, 14. Juni 2011 – Geplante Maßnahmen zur Bekämpfung des Sozialbetrugs am Bau

Eine Regierungsvorlage zur Änderung des BUAG und zu damit in Zusammenhang stehenden Gesetzesänderungen (1221 BlgNR 24. GP) soll dazu beitragen, den Sozialbetrug am Bau weiter zu bekämpfen und Baufirmen, die sich durch Lohn- und Sozialdumping Wettbewerbsvorteile verschaffen, einen Riegel vorschieben. In Aussicht genommen sind unter anderem der Ausbau der Einsichts- und Kontrollbefugnisse der BUAK sowie die Einrichtung einer Baustellendatenbank. Ebenso werden gesetzliche Voraussetzungen für eine Zusammenarbeit des Arbeitsinspektorats mit Arbeitsaufsichtsbehörden anderer EU-Länder geschaffen. Mit der Klarstellung der Definition „Spezialbetrieb“ will man eine ungerechtfertigte „Flucht“ aus dem BUAG unterbinden. Arbeitnehmern ist es in Hinkunft untersagt, ihre Ansprüche aus dem BUAG an den Arbeitgeber abzutreten.

Freitag, 10. Juni 2011 – Fiktive Mieten bei Vermietung mietengeschützter Objekte

Der VwGH betont, dass im Fall gesetzlicher Mietzinsbeschränkungen die Prognose über die Erzielung eines wirtschaftlichen Gesamterfolges immer unter Heranziehung fiktiver marktkonformer Miete zu erstellen ist. Von Bedeutung sei immer die objektive Möglichkeit zur Erzielung eines tatsächlichen Ertrages innerhalb des absehbaren Zeitraumes. Dies gilt auch dann, wenn wie im gegenständlichen Fall die Investitionen in ein „ertraggehemmtes Objekt“ mit atypisch hohen Fremdfinanzierungskosten (es wurde ein dem MRG unterliegendes Althaus mit 100%iger Fremdfinanzierung erworben) eingegangen sei (VwGH 30. 3. 2011, 2005/13/0148).

Freitag, 10. Juni 2011 – Studie zu den ökonomischen Folgen des Verzichts auf Krankenstand

Eine im Auftrag der Felix-Burda-Stiftung in Deutschland durchgeführte Studie hat ergeben, dass Mitarbeiter, die krank zur Arbeit gehen, anstatt Krankenstand in Anspruch zu nehmen, den deutschen Unternehmen fast doppelt so teuer kommen wie die reinen Fehlzeiten kranker Mitarbeiter, die zu Hause bleiben. Die Untersuchung geht davon aus, dass kranke Beschäftigte am Arbeitsplatz nicht nur weniger leisten, sondern auch mehr Fehler machen und sogar häufiger Opfer eines Unfalls werden. Derartiges Verhalten begünstige zudem chronische Krankheiten. Pro Jahr summierten sich die Kosten für die reinen Fehlzeiten von Erkrankten auf 1.197 Euro pro Mitarbeiter. Die versteckten Kosten eines kranken Mitarbeiters dagegen lägen bei 2.394 Euro, so die Studie. Insgesamt schmälerten kranke Arbeitnehmer das BIP pro Jahr um 9 %.

Donnerstag, 9. Juni 2011 – Der Begriff „Aktien“ im DBA-Thailand

Verlegt ein österreichischer Steuerpflichtiger, der an einer österreichischen GmbH beteiligt ist, seine Ansässigkeit nach Thailand, geht dadurch das österreichische Besteuerungsrecht am Wertzuwachs der Beteiligung nicht verloren, sodass der Tatbestand der Wegzugsbesteuerung (§ 27 Abs. 6 Z 1 lit. b EStG 1988) nicht erfüllt ist. Denn nach Artikel 13 Abs. 4 DBA-Thailand bleibt im Fall des Verkaufes von Aktien die Steuerpflicht im Ansässigkeitsstaat der Gesellschaft, sonach in Österreich, erhalten. Die Abkommensbestimmung spricht zwar nur von einer Veräußerung von „Aktien“, doch ist diese Bestimmung aus dem Abkommenszusammenhang heraus als allgemeine Regelung für die Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften zu verstehen und inkludiert demnach auch die Veräußerung von GmbH-Anteilen (EAS 2659 betreffend das DBA-Niederlande, EAS 3112 betreffend das DBA-Irland). (EAS 3219 v. 28. 5. 2011)

Donnerstag, 9. Juni 2011 – KV-Abschluss für die Glasindustrie

Die Gewerkschaft der Privatangestellten berichtet vom Abschluss der Kollektivvertragsverhandlungen für die Angestellten der Glasindustrie mit folgendem Ergebnis: Erhöhung der KV-Gehälter um 3,05 %; Erhöhung der Ist-Gehälter um 2,85 %, jedoch mindestens um 45 Euro; Erhöhung der KV-Zulagen um 3,05 %; Erhöhung der innerbetrieblichen Zulagen um 2,85 %; Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 3,05 %; Erhöhung des Kilometergeldes auf 0,42 Euro. Der neue Kollektivvertrag gilt ab 1. 6. 2011.

Donnerstag, 9. Juni 2011 – Die Juni-Session des VfGH

Am 9. Juni beginnen die Beratungen der Juni-Session des VfGH, die bis zum 2. Juli dauern werden. Unter anderem steht die Kapitalertragsteuer für Wertpapiere auf der Tagesordnung: In einem Antrag zahlreicher Banken an den VfGH wird die Wertpapier-KESt als verfassungswidrig angesehen und ihre Aufhebung begehrt. Zum einen sei die Umsetzungsfrist zu knapp bemessen, zum anderen werden die aus Sicht der Banken zu hohen Investitionskosten, die für die vorgesehene Einhebung notwendig seien, kritisiert. Weitere das Budgetbegleitgesetz betreffende Fälle sind Kürzungen bzw. Streichungen der Familienbeihilfe und die erhöhten Anforderungen, um Pflegegeld der Stufe 1 und 2 zu erhalten.

Mittwoch, 8. Juni 2011 – OGH zu nichtiger Kautionsvereinbarung mit dem Arbeitgeber

Nach § 1 Abs. 1 KautSchG darf sich ein Dienstgeber von seinem Dienstnehmer eine Kaution nur zur Sicherung von Schadenersatzansprüchen bestellen lassen, die ihm gegen den Dienstnehmer aus dem Dienstverhältnis erwachsen können. Einlagebücher können nur dann als Kaution bestellt werden, wenn Rückzahlungen daraus nur gegen Abgabe der Unterschrift und Erbringung des Nämlichkeitsnachweises des Kautionsbestellers erfolgen dürfen. Allein schon diese Voraussetzung ist im vorliegenden Fall nicht erfüllt, weil dem Beklagten ein Inhabersparbuch unter Bekanntgabe des Losungsworts übergeben wurde, das ohne weitere Mitwirkung des Klägers verwertet werden könnte. Der schriftliche Arbeitsvertrag enthält darüber hinaus unstrittig keine Widmung der Kaution (auch) für Schadenersatzansprüche. Da die Bestellung einer zulässigen Kaution für Schadenersatzansprüche der Schriftform bedürfte (§ 1 Abs. 2 KautSchG), kommt es auf allfällige mündliche Vereinbarungen nicht an. Rechtsgeschäfte, die den Bestimmungen des § 1 KautSchG widersprechen, sind nichtig. Das aufgrund solcher Rechtsgeschäfte Geleistete kann jederzeit zurückgefordert werden. Der Kläger hat daher Anspruch auf Naturalrestitution durch Herausgabe seines aufgrund eines nichtigen Rechtsgeschäfts übergebenen Sparbuchs (OGH 26. 4. 2011, 8 ObA 34/10y).

Mittwoch, 8. Juni 2011 – VfGH kippt Multiplikation von Pauschalgebühren bei Vertragsstrafe

Der VfGH hat die Vorschreibung von Pauschalgebühren in Höhe von knapp 400.000 Euro für einen mit Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsvergleich im Zusammenhang mit Mietzinsforderungen als denkunmögliche Gesetzesanwendung qualifiziert: Die Vertragsstrafe als bloßes Druckmittel zur Einhaltung eines Unterlassungsbegehrens begründet weder einen Anspruch auf wiederkehrende Leistungen i. S. d. § 58 Abs. 1 Jurisdiktionsnorm (JN), noch ist sie nach ihrem tatsächlichen wirtschaftlichen Wert einem solchen Anspruch gleichzuhalten. Die vorgenommenen Bewertung findet überdies keine Deckung in § 56 JN, da sich der Kläger weder erboten hat, anstelle der begehrten Unterlassung die Vertragsstrafe als „bestimmte Geldsumme“ anzunehmen, noch der beklagten Partei im Vergleich eine einem alternativen Klagebegehren auf Zuerkennung einer Geldsumme entsprechende Alternativbefugnis dieser Art eingeräumt hat. Ein Unterlassungsbegehren ist auch im Fall einer Befestigung mit einer Vertragsstrafe nicht nach § 58 Abs. 1 JN, sondern nach § 59 JN zu bewerten. Danach ist „bei Klagen auf Unterlassung die vom Kläger angegebene Höhe seines Interesses als Wert des Streitgegenstandes anzusehen“ (VfGH 10. 3. 2011, B 22/10).

Mittwoch, 8. Juni 2011 – Zugehörigkeit von Wertpapieren zum notwendigen Betriebsvermögen

Wertpapiere, die aus im Betriebsvermögen befindlichen Mitteln angeschafft wurden, bleiben auch bei Vorliegen eines „Überbestands“ bis zu ihrer tatsächlichen Entnahme Betriebsvermögen. Erst wenn die Widmung zum privaten Bereich nach außen hin klar dokumentiert ist, und zwar insbesondere durch die buchmäßige Behandlung (Erfassung als Privatentnahme) oder allenfalls durch die private Verwendung, liegt Privatvermögen vor (UFS 17. 3. 2011, RV/2800-W/10).

Dienstag, 7. Juni 2011 – Steuertermine im Juli

Am 15. Juli 2011 sind folgende Abgaben fällig:
•Umsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat Mai 2011;
•Normverbrauchsabgabe für den Monat Mai 2011;
•Elektrizitäts-, Erdgas- und Kohleabgabe für den Monat Mai 2011;
•Werbeabgabe für den Monat Mai 2011;
•Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 Z 3 EStG für den Monat Mai 2011;
•Lohnsteuer für den Monat Juni 2011;
•Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat Juni 2011;
•Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat Juni 2011;
•Kommunalsteuer für den Monat Juni 2011.

Dienstag, 7. Juni 2011 – Internationale Rechtsprechung zum Betriebsstättenbegriff

Der für die Fortentwicklung von OECD-Musterabkommen (OECD-MA) samt Kommentar (OECD-MK) zuständige Fiskalausschuss der OECD arbeitet derzeit an einer Neukommentierung des in Art. 5 OECD-MA definierten Betriebsstättenbegriffs. Anlässlich einer internationalen Konferenz im April am Sitz der OECD wurden im Rahmen eines hochkarätig gesetzten Workshop Zweifelsfragen rund um die Auslegung des Betriebsstättenbegriffs erörtert und Entscheidungen der Höchstgerichte aus aller Welt zum Betriebsstättenbegriff unter der Leitung eines Vertreters der OECD kritisch analysiert und besprochen – mit zum Teil überraschenden Ergebnissen, die einen ersten Hinweis darauf geben, in welche Richtung die 2013 zu erwartende Neukommentierung des Art. 5 OECD-MA gehen wird. Dr. Stefan Bendlinger berichtet in seinem Beitrag in der Juni-Ausgabe der SWI, wie es mit der Betriebsstättendefinition weitergeht.

Montag, 6. Juni 2011 – Keine Entziehung der Gewerbeberechtigung als Folge geringfügiger Verwaltungsübertretungen

Gem. § 87 Abs. 1 Z 3 GewO ist die Gewerbeberechtigung zu entziehen, wenn der Gewerbeinhaber infolge schwerwiegender Verstöße gegen die i. Z. m. dem betreffenden Gewerbe zu beachtenden Rechtsvorschriften und Schutzinteressen die für die Ausübung dieses Gewerbes erforderliche Zuverlässigkeit nicht mehr besitzt. Nach Ansicht des VwGH können „schwerwiegenden Verstöße“ auch durch eine Vielzahl geringfügiger Rechtsverletzungen gegeben sein. Es kommt darauf an, ob sich aus dieser Vielzahl unter Berücksichtigung der Art der verletzten Schutzinteressen und der Schwere ihrer Verletzung die Prognose stellen lässt, der Gewerbetreibende sei nicht mehr als zuverlässig anzusehen. Die Behörde hat im vorliegenden Fall aber nicht näher begründet, warum die acht verwaltungsstrafrechtlichen Übertretungen eines Gastwirtes (Überschreitung der Sperrstunde in zwei Fällen, Nichteinhaltung vorgeschriebener Auflagen) in den Jahren 2006 bis 2008 in ihrer Gesamtheit für die Bejahung des Entziehungstatbestandes eine ausreichende Grundlage bilden. Dies wäre schon deshalb erforderlich gewesen, weil die hier begangenen Verwaltungsübertretungen hinsichtlich ihrer Schwere und Zahl nicht mit jenen vergleichbar sind, die der VwGH in ähnlichen Fällen als ausreichend ansah, um den Tatbestand der „schwerwiegenden Verstöße“ zu erfüllen (VwGH 14. 4. 2011, 2009/04/0307).

Montag, 6. Juni 2011 – Neuregelung der Steuerbefreiung für Auslandsmontagen

In der Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz 2011 ist u. a. eine dauerhafte Neuregelung der Steuerbefreiung für sog. Auslandsmontagen vorgesehen: Sie ist auf Arbeitgeber aus der EU/dem EWR und der Schweiz gleichermaßen anzuwenden, darüber hinausgehend auch auf Arbeitgeber, die in einem Drittstaat ansässig sind und den Arbeitnehmer von einer Betriebsstätte, die in der EU/dem EWR oder der Schweiz gelegenen ist, entsenden. In Hinkunft sind nur mehr 60 % der laufenden Einkünfte befreit. Die Befreiung steht nur für jene Einkünfte zu, die für eine Leistungserbringung aufgrund der Auslandsentsendung bezogen werden und bezieht sich auf die steuerpflichtigen laufenden (monatlichen) Einkünfte (somit nach Abzug der Sozialversicherung). Nicht steuerbare Ersätze gemäß § 26 EStG und Reiseaufwandsentschädigungen nach § 3 Abs. 1 Z 16b EStG sind nicht in die Bemessungsgrundlage der 60-%-Grenze einzubeziehen. Sonstige Bezüge gemäß § 67 EStG 1988 sind von der Befreiung nicht erfasst. Die Begünstigung ist mit dem Wert der jeweils maßgeblichen monatlichen Höchstbeitragsgrundlage nach dem ASVG (2011: 4.200 Euro) gedeckelt. Bei Inanspruchnahme der Befreiung stehen während der Auslandsentsendung die Begünstigungen für Zulagen und Zuschläge nach § 68 EStG nicht zu, dürfen die Kosten für höchstens eine Familienheimfahrt im Monat vom Arbeitgeber getragen werden und keine aus der Auslandstätigkeit resultierenden Werbungskosten (Reisekosten, Familienheimfahrten, doppelte Haushaltsführung) bei der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt werden. Die Neuregelung soll ab dem Kalenderjahr 2012 zur Anwendung kommen. Im Interesse des Vertrauensschutzes soll die bestehende und mit 2012 auslaufende Rechtslage für jene Arbeitnehmer weiter bestehen bleiben, die aufgrund der Tätigkeit an einem Einsatzort, der nicht mehr als 400 Kilometer weit entfernt liegt, von der Neuregelung nicht profitieren können. Dementsprechend bleiben in diesen Fällen (nur) im Jahr 2012 33 % der Bezüge für die begünstigte Auslandstätigkeit steuerfrei.

Montag, 6. Juni 2011 – Pflegegeldreformgesetz 2012 und Pflegefondsgesetz

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bundespflegegeldgesetz und das Bundesbehindertengesetz geändert werden (Pflegegeldreformgesetz 2012) in den Nationalrat eingebracht (RV 1208 BlgNR 24. GP). Der Gesetzesvorschlag sieht eine Übertragung der Gesetzgebungs- und Vollziehungskompetenz von den Ländern auf den Bund, eine Kompetenzbereinigung durch Konzentration des Pflegegeldes beim Bund, eine deutliche Reduktion der Anzahl der Entscheidungsträger, die Vereinheitlichung der Vollziehung im Bereich des Pflegegeldes, Verwaltungseinsparungen bei Ländern und Gemeinden in Vollzug und Legistik, eine Beschleunigung der Verfahren sowie die Umsetzung von diesbezüglichen Rechnungshofempfehlungen vor. Ebenfalls in parlamentarischer Behandlung befindet sich die Regierungsvorlage zu einem Pflegefondsgesetz (1207 BlgNR 24. GP), mit dem ein Pflegefonds eingerichtet und ein Zweckzuschuss an die Länder zur Sicherung und zum bedarfsgerechten Aus- und Aufbau des Betreuungs- und Pflegedienstleistungsangebotes in der Langzeitpflege für die Jahre 2011 bis 2014 gewährt wird.

Freitag, 3. Juni 2011 – AbgÄG bringt Steuerzuckerl für Jungunternehmer

Der Ministerrat hat am 31. 5. 2011 die Regierungsvorlage zum AbgÄG 2011 beschlossen. Das Abgabenänderungsgesetz 2011 bringt u. a. Änderungen im Neugründungs-Förderungsgesetz, mit denen Jungunternehmer entlastet und zur Einstellung von Mitarbeitern motiviert werden sollen. Schon jetzt sind Neugründungen im ersten Jahr für alle beschäftigten Arbeitnehmer von mehreren lohnabhängigen Abgaben befreit. Weil ganz zu Beginn aber oft noch keine Arbeitnehmer beschäftigt werden, wird die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Begünstigung künftig auf drei Jahre ausgedehnt. Innerhalb dieses Zeitraums ist die Begünstigung auf zwölf Monate begrenzt, wobei diese Frist mit dem Beschäftigungsmonat des ersten Arbeitnehmers startet. Bei der Abgabenbegünstigung entfallen für maximal zwölf Monate die Dienstgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds, die Wohnbauförderungsbeiträge des Dienstgebers, die Beiträge zur Unfallversicherung und zur Kammerumlage. Bezüglich der Anzahl der Mitarbeiter, für die eine Begünstigung möglich ist, besteht in den ersten zwölf Kalendermonaten ab der Neugründung keine Einschränkung. Im zweiten und dritten Jahr wird die Befreiung nur noch für die ersten drei beschäftigten Arbeitnehmer gewährt.

Freitag, 3. Juni 2011 – Melde- und Abgabenpflichten bei grenzüberschreitender Arbeitskräfteüberlassung

Die gesetzlichen Änderungen im Zuge der Ost-Öffnung des heimischen Arbeitsmarktes ab 1. 5. 2011 haben unter anderem Auswirkungen auf Meldepflichten im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Personalgestellungen von Arbeitnehmern nach Österreich. Aus diesem Anlass bietet Mag. Monika Kunesch, LL.M. in der Juni-Ausgabe der PV-Info eine Gesamtzusammenstellung der Meldepflichten und der abgabenrechtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Überlassung von Arbeitnehmern nach Österreich. Ergänzend dazu beleuchtet Dr. Andreas Gerhartl in einem weiteren Beitrag zum Schwerpunktthema dieses PV-Info-Heftes die Pflichten des Beschäftigers bei der Arbeitskräfteüberlassung.

Freitag, 3. Juni 2011 – OECD: Schweiz verstößt weiter gegen internationale Steuerstandards

Beim Kampf gegen Steuerbetrug verstößt die Schweiz laut einem Bericht der OECD weiter gegen internationale Standards. Allerdings sei das Land auf einem guten Weg und habe seine Haltung beim Austausch von Steuerdaten in den vergangenen beiden Jahren „erheblich“ geändert, heißt es in dem kürzlich bei einer Konferenz auf den Bermudas vorgestellten Bericht. Um zu verhindern, von der OECD auf eine schwarze Liste der Steueroasen gesetzt zu werden, begann die Schweiz 2009, mit Deutschland und zahlreichen anderen Ländern Steuerabkommen zu vereinbaren. Diese Abkommen entsprechen dem nun veröffentlichten Bericht zufolge aber „nicht komplett“ den erforderlichen Normen. So fordere die Schweiz von anfragenden Steuerbehörden anderer Länder zu detaillierte Informationen über betroffene Personen und Firmen an, bevor sie Bankdaten herausrücke. Außerdem gebe es im Zusammenhang mit älteren Abkommen noch zu große Einschränkungen beim Austausch von Bankinformationen. Auf den Bermuda-Inseln tagte das Globale Forum für Transparenz und den steuerlichen Informationsaustausch der OECD, bei dem sich mehr als einhundert Staaten im Auftrag der G-20-Gruppe gegenseitig auf ihre Einhaltung internationaler Standards überprüfen. Das Globale Forum ermahnte die Schweiz, weitere Anstrengungen zu unternehmen. Das Land könne nur an der für 2012 geplanten nächsten Phase teilnehmen, wenn es eine „bedeutende Anzahl“ an Abkommen geschlossen habe, die den internationalen Vorgaben entsprächen. Insgesamt hat das Globale Forum 35 Staaten überprüft, 25 weitere Berichte sollen bis zum Gipfel der 20 führenden Industrie- und Schwellenländer (G-20) im November im französischen Cannes vorliegen. – (APA/AFP)

Mittwoch, 1. Juni 2011 – Aktualisierte Liste der vorsteuerabzugsberechtigten Klein-LKW

Das BMF hat kürzlich die Liste der Kleinlastkraftwagen gemäß § 3 der Verordnung BGBl. II Nr. 193/2002 aktualisiert und die Fahrzeuge KIA cee`d Typ ED SW (4 Seitentüren), KIA Sportage Typ SLS (4 Seitentüren) und Think City Van (Elektromotor, 2 Seitentüren) neu aufgenommen.

Mittwoch, 1. Juni 2011 – Weniger Arbeitsunfälle im Verkehrsbereich

Das Verkehrs-Arbeitsinspektorat hat seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2010 vorgelegt. Im Berichtsjahr 2010 wurden ihm demnach 3.652 Unfälle gemeldet, darunter fünf tödliche Arbeitsunfälle. Die Zahl der Unfälle stieg damit gegenüber dem Vorjahr, in dem ausnahmsweise keine tödlichen Arbeitsunfälle vorkamen, leicht an (2009: 3.639 Unfälle). Insgesamt ist aber innerhalb der letzten 10 Jahre eine fallende Tendenz der gemeldeten Unfälle zu verzeichnen (2001: 5.799), was einen Rückgang um 37 % bedeutet. Die Unfallrate (Unfälle auf je 1.000 Arbeitnehmer) ist von 38,8 (2001) auf 29,7 (2010) zurückgegangen, was insgesamt einen Rückgang um 23 % innerhalb dieses Jahrzehnts darstellt. Das Jahr 2010 war damit das Jahr mit der zweitniedrigsten Unfallrate im Aufsichtsbereich der Verkehrs-Arbeitsinspektion. Das Aufgabengebiet des Verkehrs-Arbeitsinspektorats umfasste 2010 insgesamt 7.081 Betriebe, Betriebsstätten und Anlagen mit 123.153 Arbeitnehmern. Die 19 Verkehrs-Arbeitsinspektoren inspizierten im Berichtszeitraum 668 Betriebe mit 45.177 Arbeitnehmern. Bei 1.328 Inspektionen kam es zu 2.472 Beanstandungen.