SteuerNews Archiv Mai 2011

Aus unserem SteuerNews-Service für den österreichischen Steuerverein. In Kooperation mit dem Linde-Verlag. Die SteuerNews stammen insbesondere aus folgenden Quellen: PV-Info, SWKOnline, SWI, ASok, UFSjournal, BMF u.v.a.m.

Dienstag, 31. Mai 2011 – Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz 2011

Im Rahmen der zweitägigen Klausurtagung der Regierungsparteien am Semmering hat der Ministerrat heute unter anderem das AbgÄG 2011 beschlossen und als Regierungsvorlage der parlamentarischen Behandlung zugewiesen. Darin ist neben etlichen anderen Einzelmaßnahmen auch eine Ausweitung der Absetzbarkeit von Spenden sowie des Kirchenbeitrags enthalten. Konkret werden auch Zuwendungen für Umweltschutzorganisationen, Tierheime und die freiwillige Feuerwehr absetzbar sein. Beim Kirchenbeitrag soll man künftig 400 statt bisher 200 Euro steuerlich geltend machen können. Eine Erleichterung ist auch bei den Neugründungen vorgesehen: Die Befreiung vom Dienstgeberbeitrag für 12 Monate, die bislang oft ins Leere ging, da etliche neu gegründete Betriebe im ersten Jahr noch keine Arbeitnehmer beschäftigen, wird flexibilisiert und soll innerhalb von drei Jahren in Anspruch genommen werden können.

Dienstag, 31. Mai 2011 – Einbringung eiens Forstbetriebs in eine KEG durch wirtschaftlichen Eigentümer

Die Übertragung von Liegenschaften im Zusammenhang mit der Einbringung eines Betriebes durch den wirtschaftlichen Eigentümer gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten unterliegt der Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 2 GrEStG (UFS 27. 1. 2011, RV/2303-W/06; VwGH-Beschwerde zu 2011/16/0087 eingebracht).

Dienstag, 31. Mai 2011 – Wichtige Termine für die Personalverrechnung

Vorlagefrist Beitragsnachweisungen für Mai 2011:
für Beitragskonten mit Abbuchungsauftrag: 10. 6. 2011;
für Beitragskonten ohne Abbuchungsauftrag: 15. 6. 2011.

Montag, 30. Mai 2011 – Einbringung von „Zwerganteilen“: Bestandsschutz für Gegenleistungsanteile?

Durch die Neuordnung der Einkünfte aus Kapitalvermögen in den §§ 27 f. EStG mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 und den damit verbunden Änderungen im Bereich der Besteuerung von realisierten Wertsteigerungen i. Z. m. Kapitalanteilen (insb. Aktien und GmbH-Anteile) ergeben sich auch Auswirkungen im Bereich des Umgründungssteuerrechts. Der Gesetzgeber hat diesbezüglich jedoch bislang keine Anpassung des UmgrStG vorgenommen. In einem Beitrag in SWK-Heft 16/2011 beschäftigt sich Mag. Gustav Wurm mit der Frage, ob sich der sog. „Bestandsschutz“ bei der Einbringung von im außerbetrieblichen Bereich gehaltenen „Zwerganteilen“ in den dafür erhaltenen Gegenleistungsanteilen an der übernehmenden Körperschaft fortsetzt.

Montag, 30. Mai 2011 – Einheitlicher Mehrwertsteuersatz in Tschechien geplant

Die tschechische Regierung plant eine Vereinheitlichung der Mehrwertsteuer und hat bereits einen entsprechenden Gesetzesentwurf beschlossen. Künftig soll es keinen ermäßigten Mehrwertsteuersatz für sozial wichtige Waren und Dienstleistungen mehr geben. Derzeit gibt es in Tschechien zwei Mehrwertsteuersätze, einen ermäßigten in Höhe von 10 % und den Regelsatz in Höhe von 20 %. Mit dem ermäßigten Satz sind außer Nahrungsmitteln und Medikamenten beispielsweise auch Wohnungen, Bücher, Printmedien oder die Verkehrstarife belastet. Laut Gesetznovelle soll der ermäßigte Satz im Jahr 2012 von 10 % auf 14 % steigen, während der Normalsatz bei 20 % bleibt. Ab 2013 soll es nur mehr einen einheitlichen Mehrwertsteuersatz in Höhe von 17,5 % geben. Als Kompensation plant die Regierung Steuerermäßigungen für Familien mit Kindern. Die Mehrwertsteuerreform soll dem Budget einen Mehrerlös von Dutzenden Milliarden Kronen jährlich bringen. Damit will die Regierung die geplante Reform des Pensionssystems finanzieren. – (APA)

Montag, 30. Mai 2011 – Kapitalausschüttungen an geschäftsführende GmbH-Gesellschafter sind GSVG-pflichtig

In der Praxis wird häufig übersehen, dass bereits seit Inkrafttreten der Einbeziehung der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH in die Pflichtversicherung nach dem GSVG Ausschüttungen an diese bei der Bildung der Beitragsgrundlage nach dem GSVG miteinzubeziehen sind. Ein in der Mai-Ausgabe der ASoK veröffentlichter Beitrag von MMag. Dr. Martin Rieder, Leiter der SVA-Landesstelle Tirol, möchte die betreffende Gesetzesbestimmung daher in Erinnerung rufen und näher erläutern. Als Abhilfe gegen die erwähnten Effizienzdefizite derselben schlägt er die Einführung eines effizienten und dem heutigen Stand der Technik entsprechenden automationsunterstützten Verfahrens zur Übermittlung der Ausschüttungsdaten an den zuständigen Sozialversicherungsträger vor.

Freitag, 27. Mai 2011 – Gebührenpflicht einer Eingabe an die „Polizeiinspektion“

(H. B.-W.) – An die Polizeiinspektion wurde ein Ersuchen um Herstellung und Übersendung einer Aktenkopie gerichtet. Die Polizeiinspektion teilte daraufhin den derzeitigen Stand der Angelegenheit mit. Mit der Begründung, die Polizeiinspektion sei kein Organ einer Gebietskörperschaft, wurde die Eingabengebühr gemäß § 14 TP 6 GebG in Höhe von 13,20 Euro nicht entrichtet. Der UFS wies die Berufung ab, da Organ der Gebietskörperschaft nicht nur der einzelne der Polizeiinspektion zugeordnete Beamte, sondern stets die betreffenden Behörden und Ämter und die sie vertretenden Personen sind. Auch eine Eingabe, die sich direkt an die Polizeiinspektion wendet, ist gebührenpflichtig (UFS 11. 4. 2011, RV/0769-W/09).

Freitag, 27. Mai 2011 – OK-Vermerk des Telefax-Sendeberichts kein Beweis für Zugang

Der „OK-Vermerk“ eines Telefax-Sendeberichts erbringt keinen (Anscheins-)Beweis für den Zugang beim Empfänger. Ein Telefax reist im Prinzip auf Gefahr des Versenders; bloß erwiesene Störung des Empfangsgeräts (dem ist wohl die nicht ausreichende Ausstattung mit Druckerpapier gleichzuhalten) fällt in den Risikobereich des Empfängers. Der Zugangszeitpunkt ist der Signaleingang während der Geschäftszeit, sonst mit Beginn des nächsten Arbeitstags. Keinesfalls reicht daher die Feststellung aus, dass der Kläger Arbeitsunfähigkeitsbestätigungen per Telefax übermittelt habe, weil sich daraus noch kein notwendiger Zugang beim Empfänger ergibt (OGH 30. 3. 2011, 9 ObA 51/10f).

Freitag, 27. Mai 2011 – Dienstleistungsscheck ab 1. 5. 2011 auch online erhältlich

Vor fast fünfeinhalb Jahren, am 1. 1. 2006, ist das Dienstleistungsscheckgesetz (DLSG) zur Erleichterung einfacher haushaltstypischer Dienstleistungen in Privathaushalten in Kraft getreten. Der Dienstleistungsscheck ermöglicht eine legale Beschäftigung im haushaltsnahen Bereich (bspw. Haushaltshilfe, Gartenarbeiten oder Kinderbetreuung) mit automatischer Unfallversicherung und der Möglichkeit einer freiwilligen Kranken- und Pensionsversicherung. Um der aus politischer Sicht nach wie vor zu geringen Akzeptanz in der Praxis zu begegnen, hat das BMASK ein eigenes Internetangebot „Dienstleistungsscheck online“ gestartet. Ab 1. 5. 2011 steht hier eine vollelektronische Abwicklung für den Dienstleistungsscheck zur Verfügung. Es besteht die Möglichkeit, Dienstleistungsschecks online zu kaufen, an Arbeitnehmer weiterzuleiten und einzulösen. Sowohl Arbeitgeber als auch ihre Arbeitnehmer müssen auf der neuen Plattform registriert sein, um die Webapplikation nutzen zu können.

Freitag, 27. Mai 2011 – Kollektivvertraglich geregelter Rückersatz von Ausbildungskosten

Kollektivvertragliche Regelungen zum Ausbildungskostenrückersatz, die vor dem Inkrafttreten des § 2d AVRAG (insbesondere Gebot der bloß aliquoten Rückerstattung) am 18. 3. 2006 bereits bestanden haben, bleiben auch dann weiterhin in Geltung, wenn sie gegen die Bestimmungen der angeführten AVRAG-Regelung verstoßen. Damit sind aber auch auf der Basis solcher Alt-Kollektivverträge getroffene Einzelvereinbarungen wirksam (OGH 28. 2. 2011, 9 ObA 20/11y).

Donnerstag, 26. Mai 2011 – Insolvenzverwalter als sonstige selbständige Tätigkeit

Einkünfte aus der Tätigkeit als Insolvenzverwalter oder aus der Zwangsverwaltung von Liegenschaften sind den Einkünften aus sonstiger selbständiger Tätigkeit zuzuordnen. Dies gilt auch dann, wenn der Insolvenzverwalter oder Zwangsverwalter die Tätigkeit unter Einsatz vorgebildeter Mitarbeiter ausübt, sofern er dabei selbst leitend und eigenverantwortlich tätig bleibt (Aufgabe der Rechtsprechung zur sog. Vervielfältigungstheorie) (BFH 15. 12. 2010, VIII R 50/09).

Donnerstag, 26. Mai 2011 – DBA zwischen Österreich und Frankreich unterzeichnet

Im Mittelpunkt eines Arbeitsbesuchs von Staatssekretär Schieder bei der französischen Finanzministerin Lagarde in Paris stand die Unterzeichnung der Revision des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Frankreich und Österreich. Da das aus dem Jahre 1994 stammende Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Frankreich nicht mehr den neuen OECD-Standards der steuerlichen Transparenz und der Amtshilfebereitschaft entspricht, war eine Revision notwendig geworden. Österreich kommt damit seinen internationalen Verpflichtungen nach, um nachteilige Maßnahmen anderer Länder für Österreichs Wirtschaft abzuwenden.

Donnerstag, 26. Mai 2011 – Unbare Entnahmen und Gesellschaftsteuer

Bei der unbaren Entnahme handelt es sich nicht um einen Gegenstand, der zur Nutzung überlassen werden kann, sondern um eine von den Parteien vereinbarte Gegenleistung für die Sacheinlage, welche den Wert der Gesellschafterleistung mehr oder weniger (je nach vereinbarter Höhe und vereinbartem Zahlungsziel) verkürzt. Maßgeblich ist hier der nach bewertungsrechtlichen Regeln (§§ 2 bis 17 BewG) unter Berücksichtigung der Höhe und Fälligkeit zu ermittelnde Wert der unbaren Entnahme, der in dieser Höhe den Wert der Sacheinlage vermindert (UFS 22. 3. 2011, RV/2013-W/06).

Mittwoch, 25. Mai 2011 – Berechnung der Weihnachtsremuneration bei Teilzeitbeschäftigung

Teil B lit. d der Gehaltsordnung des Kollektivvertrags für die Handelsangestellten lautet: „Bei teilzeitbeschäftigten Angestellten mit unterschiedlichem Ausmaß der Teilzeitbeschäftigung berechnet sich die Weihnachtsremuneration nach dem Durchschnitt der letzten 13 Wochen vor der Fälligkeit.“ Diese Bestimmung ist so auszulegen, dass davon nicht nur Arbeitnehmer umfasst sind, die bei Fälligkeit der Weihnachtsremuneration in Teilzeitarbeit stehen, sondern auch solche, die während des Jahres von Vollzeit in Teilzeit oder umgekehrt gewechselt haben. Der von den Kollektivvertragsparteien vorgesehene Zeitraum von 13 Wochen (= drei Monaten) muss als angemessener Beobachtungszeitraum angesehen werden; da die Kollektivvertragsparteien bei der Gestaltung der Sonderzahlungen weitgehend freie Hand haben, muss es auch in ihrem Belieben stehen, einen Beobachtungszeitraum zu schaffen, der von der in einigen gesetzlichen Bestimmungen (z. B. § 16 Abs. 2 AngG, § 15j Abs. 7 MSchG, § 8b Abs. 7 VKG) vorgesehenen Kalenderjahrbetrachtung abweicht (OGH 30. 3. 2011, 9 ObA 85/10f).

Mittwoch, 25. Mai 2011 – BFH: Unberechtigter Steuerausweis in unvollständiger Rechnung führt zur USt-Schuld

Ein unberechtigter Steuerausweis i. S. d. § 14c Abs. 2 dUStG setzt nicht voraus, dass die Rechnung alle in § 14 Abs. 4 dUStG aufgezählten Pflichtangaben aufweist. Die an den Rechnungsbegriff des § 15 Abs. 1 dUStG und den des § 14c dUStG zu stellenden Anforderungen sind nicht identisch. Zweck des § 14c Abs. 2 dUStG ist es, Missbräuche durch Ausstellung von Rechnungen mit offenem Steuerausweis zu verhindern. Zur Gefährdung des Steueraufkommens genügt dabei ein Abrechnungsdokument, das die elementaren Merkmale einer Rechnung aufweist oder den Schein einer solchen erweckt und den Empfänger zum Vorsteuerabzug verleitet. Es ist aber nicht erforderlich, dass die Rechnung alle in § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 bis 9 dUStG aufgezählten Merkmale aufweist. Diese Regelung kann ihren Zweck, Missbräuche zu vereiteln, nicht erfüllen, wenn sich Rechnungsaussteller durch Weglassen auch nur eines Rechnungsmerkmals ihrer Inanspruchnahme entziehen könnten (BFH 17. 2. 2011, V R 39/09).

Mittwoch, 25. Mai 2011 – Lieferung von Pferden zum ermäßigten Steuersatz widerspricht Unionsrecht

(M. M.) – Die Republik Österreich hat durch die Anwendung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf sämtliche Lieferungen, Einfuhren und ig. Erwerbe von Pferden gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 96 und 98 der MwSt-RL 2006/112/EG i. V. m. deren Anhang III verstoßen (EuGH 12. 5. 2011, Rs. C-441/09, Kommission/Österreich). Gegen Deutschland ist eine vergleichbare Entscheidung ergangen (EuGH 12. 5. 2011, Rs. C-453/09, Kommission/Deutschland). Der EuGH hat erneut klargestellt, dass Anhang III Nr. 1 der MwSt-RL 2006/112/EG die Anwendung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes nur für lebende Tiere gestattet, die üblicherweise dafür bestimmt sind, für die Zubereitung von Nahrungs- und Futtermitteln verwendet zu werden, und dass der Zweck dieser Vorschrift darin besteht, dem Endverbraucher den Kauf dieser Nahrungs- und Futtermittel zu erleichtern. Die Besteuerung der Lieferung von Reit- und Turnierpferden udgl. mit dem ermäßigten Steuersatz ist daher nach Ansicht des EuGH unionsrechtlich nicht gedeckt.

Mittwoch, 25. Mai 2011 – Ausweitung der Volksanwaltschaftszuständigkeiten geplant

Nach einem zur Begutachtung versandten Ministerialentwurf soll die Volksanwaltschaft in Zukunft auch menschenrechtliche Prüfungskompetenzen erhalten. Zugleich soll bei ihr als Beratungsorgan ein Menschenrechtsbeirat eingerichtet werden, der an die Stelle des bislang im Innenministerium angesiedelten Menschenrechtsbeirats gem. § 15a SPG tritt. Ab 1. 7. 2012 soll die Volksanwaltschaft demnach überall dort, wo Menschen festgehalten werden, unangemeldete Kommissionsbesuche durchführen dürfen und dabei sowohl öffentliche wie private Einrichtungen kontrollieren. Es sollen nicht nur Straf- oder Untersuchungsanstalten, sondern auch Pflege-, Alters- oder Behindertenheime sowie Psychiatrien, Kasernen oder Einrichtungen der Jugendwohlfahrt von dieser Zuständigkeit erfasst sein. Der Volksanwaltschaft soll es hier möglich sein, Angehaltene oder Ankunftspersonen ohne Beisein Dritter zu befragen. Die Begutachtungsfrist endet am 4. 7. 2011.

Dienstag, 24. Mai 2011 – Staatsangehörigkeitserfordernis für Notare verstößt gegen Unionsrecht

In einem Vertragsverletzungsverfahren u. a. gegen Österreich, weil der Zugang zum Beruf des Notars eigenen Staatsangehörigen vorbehalten ist, was nach Ansicht der Kommission eine durch den EG-Vertrag verbotene Diskriminierung darstellt, hält der EuGH fest, dass Notare ihren Beruf in den Grenzen ihrer jeweiligen örtlichen Zuständigkeiten unter Wettbewerbsbedingungen ausüben, was für die Ausübung öffentlicher Gewalt untypisch ist. Überdies sind sie ihren Klienten gegenüber unmittelbar und persönlich verantwortlich für alle Schäden, die aus einem Fehlverhalten bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten resultieren, während für behördliches Fehlverhalten der Staat haftet. Unter diesen Umständen kommt der Gerichtshof zu dem Ergebnis, dass die notariellen Tätigkeiten nach ihrer gegenwärtigen Definition in den betreffenden Mitgliedstaaten nicht im Sinne von Art. 45 EG-Vertrag mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden sind. Folglich stellt das in der Regelung dieser Staaten aufgestellte Staatsangehörigkeitserfordernis für den Zugang zum Notarberuf eine nach dem EG-Vertrag verbotene Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit dar (EuGH 24. 5. 2011, Rs. C-53/08, Kommission/Österreich).

Dienstag, 24. Mai 2011 – Coachingausbildung eines Lehrers als psychologische Bildungsmaßnahme

Der Steuerpflichtige unterrichtet als Lehrer an einer HTL. Der UFS anerkannte die Kosten für eine Ausbildung zum Coach mit der Begründung, es sei davon auszugehen, dass die gegenständliche Bildungsmaßnahme einschlägige psychologische Kenntnisse in Bezug auf die Förderung von Motivation und persönlichen Kompetenzen dritter Personen (im gegebenen Fall Schülern) vermittelte. Jegliche Art der psychologischen Ausbildung sei für Zwecke der Schülerförderung und -motivation vom Berufsbild eines Lehrers umfasst. Das Finanzamt ist hingegen der Ansicht, dass es sich bei der Coachingausbildung um eine Maßnahme handle, die jedenfalls auch Bereiche der privaten Lebensführung betrifft, und erhob Amtsbeschwerde an den VwGH. Daher sei für die Berücksichtigung der Aufwendungen als Werbungskosten nicht nur eine berufliche Veranlassung, sondern die berufliche Notwendigkeit erforderlich. Außerdem stehe die Coachingausbildung weder im Zusammenhang mit der ausgeübten noch mit einer damit verwandten Tätigkeit (UFS 18. 2. 2011, RV/1333-L/07; beim VwGH anhängig unter 2011/15/0068).

Montag, 23. Mai 2011 – Private Nutzung firmeneigener Mobiltelefone und PKW

Zur privaten Nutzung von Mobiltelefonen oder Dienstkraftfahrzeugen gibt es weder gesetzliche noch kollektivvertragliche Regelungen. Die Kollektivvertragsparteien könnten zwar derartige Bestimmungen vereinbaren, machen aber derzeit (soweit überblickbar) von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch. Falls der Arbeitgeber die private Nutzung einschränken will, so ist ihm zu empfehlen, eine Nutzungsvereinbarung abzuschließen, welche die entsprechenden Beschränkungen vorsieht. In der Mai-Ausgabe der ASoK gibt Dr. Thomas Rauch in diesem Zusammenhang ein Überblick zu den hierzu in Rechtsprechung und Lehre aktuell vertretenen Auffassungen.

Montag, 23. Mai 2011 – Anwendungsbeginn des DBA-Hongkong in Bezug auf Gewinnausschüttungen

Gemäß Artikel 10 Abs. 2 lit. b des ab 2012 wirksam werdenden DBA-Hongkong ist für grenzüberschreitende Dividendenausschüttungen im Mutter-Tochterverhältnis Quellensteuerfreiheit vorgesehen. Im Fall von Passiveinkünften, zu denen neben Zinsenerträgen auch Dividendenerträge zählen, wird bei Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen nicht das Kausalitätsprinzip, sondern das Zuflussprinzip angewendet (EAS 2446, letzter Absatz). Es ist daher unerheblich, in welchen Jahren die Gewinne der inländischen Tochtergesellschaft einer in Hongkong ansässigen Muttergesellschaft erwirtschaftet wurden; entscheidend für die Erlangung der Quellensteuerfreiheit ist, ob der die österreichische Kapitalertragsteuerabzugspflicht auslösende Zufluss der Gewinnausschüttung an die in Hongkong ansässige Muttergesellschaft vor oder ab dem 1. 1. 2012 stattfindet. (EAS 3221 vom 11. 5. 2011)

Freitag, 20. Mai 2011 – Behindertengerechte Umbaumaßnahmen als außergewöhnliche Belastung

Nach Auffassung von VwGH und UFS kann Mehraufwand zur behindertengerechten Gestaltung des individuellen Wohnraums nur dann als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, wenn es sich dabei um verlorene Aufwendungen handelt, es also nicht bloß zu einer Vermögensumschichtung kommt. Nach geänderter Rechtsansicht des BFH vom 24. 02. 2011, VI R 7/09, hindert allerdings ein potentieller Gegenwert angesichts der sich aus der Situation ergebenden Zwangsläufigkeit nicht den Abzug derartiger Aufwendungen, vielmehr tritt ein solcher in den Hintergrund. Im Hinblick auf die geforderte Zwangsläufigkeit der Aufwendungen kommt es dabei auf das Vorliegen einer akuten Zwangslage ebenso wenig an, wie auf eventuell zumutbare Handlungsalternativen. Bei vergleichbarer Rechtslage wäre eine solche Sichtweise auch für österreichische Rechtsverhältnisse zu fordern und begrüßenswert. Mehr dazu in einem Beitrag von DDr. Thomas Kühbacher in SWK-Heft 15/2011, S 641 ff.

Freitag, 20. Mai 2011 – Schadenersatz wegen Beeinträchtigung des Besuchsrechts

Beide Elternteile sind nach § 145b ABGB verpflichtet, alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt. Im vorliegenden Fall hatte der Vater die Mutter seines 12-jährigen Sohnes auf Schadenersatz geklagt: Wegen des Kontaktabbruchs zu seinem Sohn nach der Scheidung ihrer Ehe leide er unter schweren Schlafstörungen, Albträumen und depressiven Verstimmungen, die Krankheitswert hätten; außerdem sei das Besuchsrechtsverfahren mit Kosten verbunden gewesen. Beides sei darauf zurückzuführen, dass die Mutter den Sohn massiv beeinflusst habe; nur deswegen habe der Sohn den weiteren Kontakt abgelehnt. Treffen die Behauptungen des Vaters zu, hat die Mutter nach Ansicht des OGH die oben angeführte Verpflichtung des § 145b ABGB verletzt. Das Erstgericht hat dem Vater daher zu ermöglichen, seine Vorwürfe und den Eintritt eines Schadens zu beweisen. Gelingt ihm das, wird ihm Schadenersatz zuzusprechen sein (OGH 12. 4. 2011, 4 Ob 8/11x).

Donnerstag, 19. Mai 2011 – BFH zu Reisekosten bei Sprachkurs im Ausland

Die mit einer beruflichen Fortbildung verbundenen Reisekosten sind als Werbungskosten uneingeschränkt abziehbar, wenn die Reise ausschließlich oder nahezu ausschließlich der beruflichen Sphäre zuzuordnen ist. Ist die Reise auch privat mitveranlasst, kann nach der neueren Rechtsprechung des BFH eine Aufteilung der Kosten und der Abzug des beruflich veranlassten Teils der Reisekosten in Betracht kommen. Die Aufteilung ist grundsätzlich nach dem Verhältnis der beruflichen und privaten Zeitanteile vorzunehmen. Der BFH hat nun entschieden, dass ein anderer als der zeitliche Aufteilungsmaßstab in Betracht zu ziehen ist, wenn die beruflichen und privaten Veranlassungsbeiträge nicht zeitlich nacheinander, sondern (wie bei einem Sprachkurs im Ausland) gleichzeitig verwirklicht werden. Die Wahl eines Sprachkurses im Ausland ist im Übrigen regelmäßig privat mitveranlasst (BFH 24. 2. 2011, VI R 12/10).

Donnerstag, 19. Mai 2011 – Verzicht auf Vordienstzeitenanrechnung

Mit einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wurde auf die Anrechnung von bekannt gegebenen Vordienstzeiten für die Einstufung verzichtet. Der Verzicht auf einen kollektivvertraglich festgelegten Anspruch ist als eine für den Arbeitnehmer ungünstigere Sondervereinbarung zufolge § 3 Arbeitsverfassungsgesetz unwirksam (OGH 21. 1. 2011, 9 ObA 2/11a).

Donnerstag, 19. Mai 2011 – Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit FinanzOnline

Bringt eine für FinanzOnline zuständige Sachbearbeiterin einer mit Geldvollmacht ausgestatteten Steuerberatungskanzlei unter missbräuchlicher Verwendung der Teilnehmeridentifikation Rückzahlungs- bzw. Überrechnungsanträge ein, so gelten diese gemäß § 1 Abs. 4 FOnV als von einem legitimierten Steuerberater gestellt. Darauf beruhende Überweisungen des Finanzamtes sind rechtmäßig. Dem Teilnehmer, nicht jedoch dadurch geschädigten anderen Personen, wird das Recht eingeräumt, glaubhaft zu machen, dass das Anbringen trotz Einhaltung seiner Sorgfaltspflichten (§ 1 Abs. 3 FOnV) unter missbräuchlicher Verwendung seiner Teilnehmeridentität durch einen Dritten gestellt wurde (§ 1 Abs. 4 FOnV) (UFS 31. 3. 2011, RV/0032-W/11).

Mittwoch, 18. Mai 2011 – Vermeidung von Doppelgleisigkeiten im Betriebsanlagengenehmigungsverfahren

Die Frage, ob die Änderung einer Betriebsanlage zu verstärkten Abwasseremissionen führt, ist von der Gewerbebehörde nur dann zu prüfen, wenn für diese Änderung keine Genehmigung der Wasserrechtsbehörde aufgrund wasserrechtlicher Vorschriften vorgeschrieben ist. Die Klärung dieser Frage hat die Behörde, ausgehend von einer unzutreffenden Rechtsansicht, unterlassen. Die Frage, ob die Änderung der Betriebsanlage das Emissionsverhalten der Anlage „nachteilig beeinflusst“, wird von der Behörde schon deshalb bejaht, weil zusätzliche Emissionen (Abwässer) „überhaupt anfallen“. Die Beurteilung, ob Änderungen der Anlage das Emissionsverhalten nachteilig beeinflussen, hat sich nach der Judikatur des VwGH allerdings auf den durch die erteilten Genehmigungen bestehenden Konsens und nicht bloß auf tatsächliche Gegebenheiten zu beziehen. Die Behörde hätte daher prüfen müssen, ob die vorhandenen wasserrechtlichen Genehmigungen auch die neu anfallenden Abwässer abdecken (VwGH 22. 2. 2011, 2010/04/0116).

Mittwoch, 18. Mai 2011 – Keine Pflichtversicherungsverlängerung bei vergleichsweiser Nachzahlung für bestimmte Zeiträume

Nach § 11 Abs. 2 ASVG kommt es im Falle eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichs über den dem Dienstnehmer nach Beendigung des Dienstverhältnisses gebührenden Bezug zu einer dem mit der Zahlung abgedeckten Zeitraum entsprechenden Verlängerung der Pflichtversicherung. Diese Regelung kommt aber nicht zum Tragen, wenn der nach der Beendigung des Dienstverhältnisses vereinbarte Vergleichsbetrag einem bestimmten Zeitraum innerhalb des Beschäftigungsverhältnisses zuordenbar ist (VwGH 16. 2. 2011, 2011/08/0014).

Dienstag, 17. Mai 2011 – Nationalrat diskutiert Bundesfinanzrahmen 2012 bis 2015

Am 17. und 18. 5. 2011 tritt der Nationalrat zu Plenarsitzungen zusammen. Im Mittelpunkt stehen, wie die Parlamentskorrespondenz berichtet, das Bundesfinanzrahmengesetz für die Jahre 2012 bis 2015 und der Frauengesundheitsbericht (zu Letzterem siehe ASoK-News vom 4. 5. 2011). Weiters steht das DBA mit Finnland zur Abstimmung. Eine breite und ausführliche Debatte ist vor allem zum Bundesfinanzrahmengesetz 2012 bis 2015 zu erwarten, mit dem die Budgetziele für die kommenden Jahre festgelegt werden. Für das Bundesbudget 2012 lautet die Ausgabenobergrenze demnach auf insgesamt 73,6 Mrd. Euro. Bis 2015 soll das Maastricht-Defizit des Bundes von 3,7 % (2010) auf 1,6 % des BIP (2015) sinken. Das gesamtstaatliche Defizit (Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen) soll mittelfristig von 4,6 % des BIP (2010) auf 2 % des BIP (2015) reduziert werden. Laut Strategiebericht wird die Quote der Finanzschuld am BIP bis 2013 noch auf 75,5 % steigen und dann bis 2015 auf 74,4 % zurückgehen. Das Bruttoinlandsprodukt soll von 309,2 Mrd. Euro (2012) um 2 % (2012), 2,1 % (2013) und 2,2 % (2014 und 2015) auf 347,1 Mrd. Euro (2015) zunehmen. Die Zahl der Arbeitslosen wird von 256.200 auf 249.000 zurückgehen und die Arbeitslosenrate von 4,5 % auf 4,3 % abnehmen, ist dem Strategiebericht zu entnehmen.

Dienstag, 17. Mai 2011 – Ungarn: Besteuerung von Abfertigungen

Das ungarische Verfassungsgericht hat kürzlich ein umstrittenes Gesetz über die Besteuerung von Abfertigungen von Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst rückwirkend auf fünf Jahre zu 98 % gekippt. Nun wurde eine Änderung des Gesetzes verabschiedet. Nach der neuen Gesetzeslage wird die Besteuerung nicht mehr rückwirkend auf fünf Jahre festgelegt, sondern erst ab 1. 1. 2010 berechnet. Das Verfassungsgericht hatte das ursprüngliche, auf fünf Jahre rückwirkende Gesetz als verfassungswidrig erklärt, da dies das Recht auf Menschenwürde verletze. Die bereits für die Jahre 2005 bis 2009 eingezahlten Steuern für Abfertigungen müssen von der Steuerbehörde innerhalb von 30 Tagen rückerstattet werden. Nach dem modifizierten Gesetz können nun auch Parlamentsabgeordnete, EU-Abgeordnete, Bürgermeister, Mitglieder von Aufsichtsräten und Leiter von wirtschaftlichen Gesellschaften besteuert werden. Die Summe der Steuerbemessungsgrundlage bleibt unverändert. Damit werden Abfertigungen von Beschäftigten wie Abgeordnete oder Bürgermeister in Höhe von 3,5 Mio. Forint (13.238 Euro) mit 98 % besteuert. Bei Leitern von Firmen in Staats- oder Gemeindebesitz bleibt die Grenze von 2 Mio. Forint in Kraft. Die rückwirkende Besteuerung von Abfertigungen auf fünf Jahre hatte in der Bevölkerung zu starken Protesten geführt. Denn viele Betroffene hatten diese Abfertigung längst ausgegeben und nun keine Mittel, um die Steuer zu zahlen. Mit dem Gesetz sollten Zusatzgelder in die leere Staatskasse fließen und laut Regierung „unverschämt hohe Abfertigungen„“ in staatlichen Unternehmen von hunderten Millionen Forint besteuert werden. – (APA)

Montag, 16. Mai 2011 – OGH: Geringere Entlohnung von Arbeitsbereitschaft ist zulässig

Bereits das Erstgericht hat die Voraussetzungen der Arbeitsbereitschaft ausführlich und zutreffend dargelegt und auf die Judikatur hingewiesen, dass Zeiten der Arbeitsbereitschaft aufgrund der geringeren Beanspruchung des Arbeitnehmers (Überstunden „minderer Art“) grundsätzlich auch geringer entlohnt werden dürfen. Hervorzuheben ist, dass diese entlohnungsrechtliche Seite vom arbeitnehmerschutzrechtlichen Aspekt zulässiger Höchstarbeitszeiten zu unterscheiden ist. In diesem Sinne wurde bereits ausgesprochen, dass für über die Normalarbeitszeit hinausgehende Bereitschaftszeiten nicht notwendig, ohne Rücksicht auf das Ausmaß der erbrachten vertragsmäßigen Arbeitsleistung, Überstundenentgelt zustehen muss. Die grundsätzlich zulässige geringere Entlohnung der Arbeitsbereitschaft setzt jedoch eine entsprechende kollektiv- oder einzelvertragliche Vereinbarung voraus (OGH 30. 3. 2011, 9 ObA 25/11h).

Montag, 16. Mai 2011 – KV-Abschluss für die chemische Industrie

Die Gewerkschaft der Privatangestellten und die Gewerkschaft PRO-GE berichten vom Abschluss der Kollektivvertragsverhandlungen für die Beschäftigten der chemischen Industrie. Es wurde folgende Einigung erzielt: Erhöhung der KV-Löhne um 3,15 %; Erhöhung der Ist-Löhne um 3,05 %, mindestens aber um 56 Euro; Erhöhung der Schicht- und Nachtarbeitszulagen um 3,15 %; Erhöhung der Aufwandsentschädigungen um 3,15 %; Erhöhung des Kilometergeldes ab 1. 1. 2011: bis 15.000 km 0,42 Euro, darüber 0,395 Euro; für Arbeiter, die regelmäßig Schichtarbeit im Wechseldienst leisten, wird vom Arbeitgeber ein Betrag von 50 Euro auf 70 Euro erhöht; Bildung einer Arbeitsgruppe zur Definition des Begriffes „Vorarbeiter“ im Kollektivvertrag; Lehrlinge erhalten für eine Lehrabschlussprüfung mit gutem Erfolg eine Prämie in Höhe von 200 Euro, bei ausgezeichnetem Erfolg eine Prämie in Höhe von 250 Euro. Der neue Kollektivvertrag gilt ab 1. 5. 2011.

Montag, 16. Mai 2011 – GrESt und Treuhandlösungen: VwGH bestätigt Innsbrucker UFS-Entscheidung

Die Entscheidung des UFS vom 25. 6. 2010, RV/022-I/09, wonach bei sukzessiver Abtretung von bis zuletzt 99 % der Geschäftsanteile unter gleichzeitiger Übertragung des verbleibenden Geschäftsanteils von 1 % ins wirtschaftliche Eigentum, verbunden mit dem Abschluss einer diesbezüglichen Treuhandvereinbarung, eine missbräuchliche Gestaltung vorliege (siehe dazu die Beiträge von Dr. Ferdinand Triendl in UFSjournal 11/2010, von MMag. Michael Petritz in SWK-Heft 34/35/2010, S 1032 und von Dr. Michael Kotschnigg in SWK-Heft 9/2011, S 455) wurde nun vom VwGH mit Entscheidung vom 5. 4. 2011, 2010/16/0168 bestätigt .

Freitag, 13. Mai 2011 – VwGH zum neuen Rauchverbot in Gaststätten

Die Bestrafung einer Wirtin wegen Übertretung des TabakG, weil vier Gäste im Hauptraum des aus zumindest zwei Räumen bestehenden Gastbetriebes Zigaretten geraucht haben, ist nach Ansicht des VwGH rechtens, das Rauchverbot im Gastraum kann auch nicht durch eine besondere Lüftungsanlage umgangen werden. § 13a Abs. 2 Satz 2 TabakG verlangt nämlich nicht nur, dass der Tabakrauch nicht in die mit Rauchverbot belegten Räumlichkeiten dringt, sondern zusätzlich, dass (unter anderem) der für die Verabreichung von Speisen oder Getränken vorgesehene Hauptraum vom Rauchverbot umfasst sein muss. Damit hat der Gesetzgeber unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass bei Gastgewerbebetrieben mit mehr als einem Gastraum der (gesamte) Hauptraum dem Rauchverbot unterliegt, das Rauchen daher grundsätzlich nur in den anderen (Neben-)Gasträumen gestattet werden darf. Der Hauptraum einer Gastgewerbebetriebsanlage unterliegt jedenfalls dem Rauchverbot, woran auch eine effektive Lüftungsanlage nichts ändern kann (VwGH 29. 3. 2011, 2011/11/0035).

Freitag, 13. Mai 2011 – Kein Missbrauch ohne konkret benannten Steuervorteil

Nach der Rechtsprechung des VwGH wird als Missbrauch im Sinne des § 22 BAO eine rechtliche Gestaltung angesehen, die im Hinblick auf die wirtschaftliche Zielsetzung – vor dem Hintergrund des mit der Regelung des Abgabengesetzes verfolgten Zieles – ungewöhnlich und unangemessen ist und nur aufgrund der damit verbundenen Steuerersparnis verständlich wird. Können beachtliche außersteuerliche Gründe für eine – wenn auch ungewöhnliche – Gestaltung angeführt werden, ist ein Missbrauch auszuschließen. Im angefochtenen Bescheid fehlen bereits Feststellungen darüber, welchen konkreten Steuervorteil (auf dem Gebiet der Umsatzsteuer) die gewählte Gestaltung im Ergebnis haben soll. Der Bescheid enthält zwar Hinweise auf die Höhe der geltend gemachten Vorsteuer, es mangelt aber an Feststellungen über die bei der Beschwerdeführerin (während der Vermietungszeit) angefallene Umsatzsteuer. Ohne Feststellungen über den Steuervorteil ist die Beurteilung einer Gestaltung als missbräuchlich von vornherein ausgeschlossen (VwGH 31. 3. 2011, 2008/15/0115)

Freitag, 13. Mai 2011 – Berechnung des Jahressechstels

Geht ein Dienstgeber mit demselben Dienstnehmer nach dessen Ausscheiden im selben Kalenderjahr ein neuerliches Dienstverhältnis ein, sind bei Berechnung des Jahressechstels auch die im selben Jahr im Rahmen des vorangegangenen Dienstverhältnisses vom Dienstgeber an den Dienstnehmer ausbezahlten Bezüge zu berücksichtigen. Im Rahmen einer Antragsveranlagung des Dienstgebers kann eine unrichtige Sechstelberechnung nicht korrigiert werden. Daher führt die Erlassung eines Einkommensteuerbescheids an den Dienstnehmer insoweit nicht zu einem Haftungsausschluss für den Dienstgeber (UFS 7. 4. 2011, RV/1590-W/04).

Freitag, 13. Mai 2011 – Deutschland: Ergebnisse der Steuerschätzung Mai 2011

Der Steuerschätzung liegen die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Frühjahrsprojektion der deutschen Bundesregierung zugrunde. Es wird davon ausgegangen, dass sich der Aufschwung im Vorausschätzungszeitraum fortsetzt. Die wirtschaftliche Entwicklung stellt sich deutlich günstiger dar als zum Zeitpunkt der jeweils letzten Steuerschätzung. Die gegenüber der letzten Steuerschätzung von November 2010 erwarteten Mehreinnahmen des Bundes sind zu einem großen Teil im Eckwertebeschluss und damit in der aktuellen Haushaltsplanung bereits berücksichtigt worden. Grundlage des Eckwertebeschlusses vom 16. 3.2011 sind auch die zu erwartenden Rechtsänderungen. Werden diese Rechtsänderungen auch bei der Steuerschätzung Mai 2011 berücksichtigt, ergeben sich im Vergleich zum Eckwertebeschluss Mehreinnahmen in Höhe von 5,4 Mrd. Euro im Jahr 2012, 4,5 Mrd. Euro im Jahr 2013, 5,5 Mrd. Euroim Jahr 2014 und 6,6 Mrd. Euro im Jahr 2015.

Donnerstag, 12. Mai 2011 – Zusatzkontingente für die befristete Beschäftigung von Ausländern in der Land-/Forstwirtschaft

Mit Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, BGBl. II Nr. 155/2011, ausgegeben am 11. 5. 2011, wurde ein zusätzliches Kontingent von 450 für die befristete Beschäftigung von Ausländern in der Land- und Forstwirtschaft festgelegt und auf die Bundesländer aufgeteilt: Kärnten: 20, Niederösterreich: 40, Oberösterreich: 250, Steiermark: 30, Tirol: 80, Vorarlberg: 5, Wien: 25. Im Rahmen dieser Kontingente dürfen nach Ausschöpfung der bereits zugeteilten Kontingente Beschäftigungsbewilligungen mit einer Geltungsdauer bis 31. 7. 2011 erteilt werden.

Donnerstag, 12. Mai 2011 – Österreich mit vierthöchster Abgabenquote innerhalb der OECD

(OECD) – Der aktuelle Taxing Wages Report der OECD zeigt einen generellen Trend zu einer höheren Abgabenbelastung (Einkommensteuern und Sozialversicherungsbeiträge) im Jahr 2010: In 22 der 34 Mitgliedstaaten stieg die Abgabenbelastung; in den Niederlanden (+ 1,2 %), Spanien (+ 1,4 %) und Island (+ 3,3 %) waren die höchsten Zuwächse zu verzeichnen, wogegen die Belastung u. a. in Deutschland (- 1,8 %) und vor allem Ungarn (- 6,7 %) spürbar gesenkt wurde. Im OECD-Durchschnitt beträgt die Abgabenquote für unverheiratete Arbeitnehmer ohne Kinder 34,6 %; Belgien liegt hier mit 55,4 % an der Spitze, Österreich mit 47,9 % (Anstieg um 0,09 % gegenüber dem Vorjahr) auf dem vierten Rang. Bei Alleinverdienerpaaren erweisen sich Frankreich, Belgien und Italien als die Länder mit den höchsten Steuerbelastungen (42,1 %, 39,6 % bzw. 37,2 %); Österreich liegt hier mit 36,6 % auf Rang zehn immer noch beträchtlich über dem OECD-Schnitt von 24,8 %. Single-Spitzenverdiener (167 % des durchschnittlichen Gehalts) sehen sich in Österreich einer Abgabenlast von 50,4 % gegenüber (OECD-Schnitt: 39,4 %).

Mittwoch, 11. Mai 2011 – UFS und medizinisch/kosmetisch bedingte Operationen

Der medizinische Fortschritt erlaubt eine immer weitere Palette an Behandlungsmöglichkeiten. Zunehmend wird die medizintechnische Machbarkeit in den Mittelpunkt von Überlegungen und Handlungen innerhalb der Medizin gestellt. Angesichts dieser Strukturveränderungen verschwimmt der traditionelle Krankheitsbegriff. Ebenso wie für die Krankenkassen, die eine Kostenübernahme nur dann bejahen, wenn die kosmetische Behandlung medizinisch indiziert ist, ist auch für die steuerrechtliche Anerkennung als außergewöhnliche Belastung i. S. d. § 34 EStG 1988 das Vorliegen eines behandlungsbedürftigen Leidens ausschlaggebend. Ein allenfalls mit dem medizinisch notwendigen Eingriff einhergehender Verschönerungseffekt schadet nicht, jedoch darf der Eingriff nicht allein ästhetischen Bedürfnissen dienen. Im Schwerpunktbeitrag der UFSjournal-Maiausgabe widmet sich Dr. Gerhild Fellner, UFS Feldkirch, dieser diffizilen Thematik anhand einiger Beispiele aus der Rechtsprechung des UFS.

Mittwoch, 11. Mai 2011 – Privatstiftungsrecht: OGH zu Widerruf und anderen Gestaltungsrechten

Das Widerrufsrecht [des Stifters einer Privatstiftung] ist zwar unübertragbar, aber nicht vertretungsfeindlich. Daher kann es für den Stifter auch durch seinen gesetzlichen Vertreter ausgeübt werden. Diese Aussage gilt für sämtliche Gestaltungsrechte des Stifters. Für eine Differenzierung zwischen dem Stifter bereits aufgrund des Gesetzes unmittelbar zustehenden (Gestaltungs-)Rechten und solchen Rechten, die sich der Stifter durch die Stiftungserklärung vorbehält, besteht keine Grundlage (OGH 28. 1. 2011, 6 Ob 240/10b).

Mittwoch, 11. Mai 2011 – Neuer Kommentar zum Familienlastenausgleichsgesetz

Im Linde Verlag ist vor Kurzem ein umfassendes Nachschlagewerk zu allen Rechtsfragen rund um die Familienbeihilfe erschienen. Der von Erwin Csaszar, Christian Lenneis und Rudolf Wanke herausgegebene FLAG-Kommentar ist derzeit der einzige aktuelle und umfassende Kommentar zu diesem Gesetz und enthält auch die zahlreichen Änderungen durch das Budgetbegleitgesetz 2011, die teilweise erst im Lauf des Jahres 2011 in Kraft treten. Er berücksichtigt neben dem österreichischen Recht unter anderem auch die mit Mai 2010 wirksam gewordene Verordnung (EG) Nr. 883/2004. Verwaltungspraxis sowie Entscheidungen des UFS und der Höchstgerichte werden ausführlich dargestellt und gegebenenfalls kritisch hinterfragt. Die Autoren sind hauptberufliche Mitglieder der UFS, die sich seit vielen Jahren mit dem FLAG auseinandersetzen.

Dienstag, 10. Mai 2011 – BFH: Gebührenpflicht für rechtsverbindliche Auskünfte verfassungskonform

Die gesetzliche Gebührenpflicht für die Bearbeitung von Anträgen auf verbindliche Auskünfte durch die Finanzämter (sog. Auskunftsgebühren) gemäß § 89 Abgabenordnung verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das Verfahren zur Erteilung verbindlicher Auskünfte über die steuerliche Beurteilung noch nicht verwirklichter Sachverhalte sieht für die Bearbeitung entsprechender Auskunftsanträge eine Gebührenpflicht vor, die sich nach dem Wert berechnet, den die verbindliche Auskunft für den Antragsteller hat; die Gebühren für diesen Gegenstandswert bestimmen sich nach den entsprechenden Gerichtskosten. Ersatzweise wird eine Zeitgebühr von 50 Euro je angefangene Stunde angesetzt. Mit den Auskünften sind laut BFH besondere Vorteile bereits im Vorfeld von Steuergestaltungen verbunden; die Finanzverwaltung ist nicht verpflichtet, solche Vorteile ohne Gegenleistung zur Verfügung zu stellen. Die vom BFH konkret entschiedenen Fälle betrafen Auskünfte über die steuerlichen Auswirkungen geplanter Umstrukturierungen von Unternehmen. Die Auskunftsgebühr ist auch verfassungsgemäß, wenn sie im Einzelfall besonders hoch ausfällt und soweit ihre Höhe sich nach der vom Finanzamt für die Bearbeitung des Antrags aufgewendeten Zeit richtet (BFH 30. 3. 2011, I R 61/10 bzw. I B 136/10).

Dienstag, 10. Mai 2011 – Verpflichtende Angaben zum Mindestentgelt in Stellenangeboten

Die Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz, BGBl. I Nr. 7/2011, ausgegeben am 15. 2. 2011, ist mit 1. 3. 2011 in Kraft getreten. Diese Novelle beinhaltet u. a. eine Verpflichtung zur Entgeltangabe in Ausschreibungen. In den Ausschreibungen ist das für den ausgeschriebenen Arbeitsplatz geltende kollektivvertragliche oder das durch Gesetz oder andere Normen der kollektiven Rechtsgestaltung geltende Mindestentgelt anzugeben und auf die Bereitschaft zur Überzahlung hinzuweisen, wenn eine solche besteht. In einem Beitrag in der Maiausgabe der PV-Info gibt Hannelore Ortner einen ersten Überblick für die Praxis.

Dienstag, 10. Mai 2011 – Steuertermine im Juni

Am 15. Juni 2011 sind folgende Abgaben fällig:
•Umsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat April 2011;
•Normverbrauchsabgabe für den Monat April 2011;
•Elektrizitäts-, Erdgas- und Kohleabgabe für den Monat April 2011;
•Werbeabgabe für den Monat April 2011;
•Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 Z 3 EStG für den Monat April 2011 ;
•Lohnsteuer für den Monat Mai 2011;
•Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat Mai 2011;
•Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat Mai 2011;
•Kommunalsteuer für den Monat Mai 2011.

Montag, 9. Mai 2011 – ASoK-Spezial zur Öffnung des Arbeitsmarktes mit 1. Mai 2011

Die Übergangsfrist für Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit in bestimmten geschützten Wirtschaftssektoren ist ausgelaufen. Die Öffnung der Ostgrenzen mit 1. Mai 2011 bringt massive Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht mit sich: Auch Arbeitnehmer aus den EU-8-Mitgliedstaaten (Beitritt zur EU am 1. 5. 2004) und deren Angehörige sind automatisch vom Geltungsbereich des AuslBG ausgenommen und benötigen somit keine Bewilligung, um in Österreich arbeiten zu können. Die volle Herstellung der Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit bewirkt Liberalisierungen für nach Österreich entsandte bzw. überlassene Arbeitnehmer. Als flankierende Maßnahme wurden gesetzliche Regelungen zur Bekämpfung unterkollektivvertraglicher Entlohnung (Lohn- und Sozialdumping) beschlossen. Das von Dr. Andreas Gerhartl und Mag. Benjamin Nadlinger verfasste ASoK-Spezial Die Öffnung des Arbeitsmarktes erläutert die Änderungen im Recht der Ausländerbeschäftigung, das kriteriengeleitete Zuwanderungsmodell mit Rot-Weiß-Rot-Karte, Arbeitnehmerfreizügigkeit/Mitarbeiterentsendung in der Praxis, Herüberarbeiten über die Grenze durch Selbständige und das neue Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz. Zahlreiche Beispiele und Checklisten sowie ein umfangreicher Anhang mit Gesetzestexten samt Erläuterungen und den relevanten Musterformularen (vom Antrag auf Beschäftigungsbewilligung bis zur Meldung einer Entsendung nach Österreich) ergänzen den für die Unternehmenspraxis maßgeschneiderten Leitfaden.

Montag, 9. Mai 2011 – Keine Umgehung des Rauchverbots durch spezielle Lüftungsanlage

§ 13a Abs. 2 zweiter Satz Tabakgesetz verlangt nicht nur, dass der Tabakrauch nicht in die mit Rauchverbot belegten Räumlichkeiten dringt, sondern zusätzlich, dass (u. a.) der für die Verabreichung von Speisen oder Getränken vorgesehene Hauptraum vom Rauchverbot umfasst sein muss. Damit hat der Gesetzgeber unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass bei Gastgewerbebetrieben mit mehr als einem Gastraum der (gesamte) Hauptraum dem Rauchverbot unterliegt, das Rauchen daher grundsätzlich nur in den anderen (Neben-)Gasträumen gestattet werden darf. Der Hauptraum einer Gastgewerbebetriebsanlage unterliegt jedenfalls dem Rauchverbot, woran auch eine effektive Lüftungsanlage nichts ändern kann (VwGH 29. 3. 2011, 2011/11/0035).

Montag, 9. Mai 2011 – Befreiung für Portfoliodividenden aus Drittstaaten

Laut UFS sind nach EuGH 10. 2. 2011, Rs. C-436/08, Haribo und Österreichische Salinen AG, sowie der Rechtslage nach dem Budgetbegleitgesetz 2009 – bis zum Ergehen einer Neuregelung – Drittstaatsdividenden analog den EU- und EWR-Dividenden bedingt zu befreien. Dagegen wurde Amtsbeschwerde erhoben (UFS 28. 2. 2011, RV/0610-L/05 und RV/0297-L/11; beim VwGH anhängig unter 2011/15/0070).

Freitag, 6. Mai 2011 – Die WGKK als Kompetenzzentrum zur Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfung

Mit der Öffnung des heimischen Arbeitsmarktes für die Bürger der neuen osteuropäischen EU-Mitgliedsländer zum 1. 5. 2011 hat die Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) neue Aufgabe im Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping übernommen. Sie fungiert nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSDB-G) ab sofort auch als bundesweites Kompetenzzentrum, wenn es um die faire Entlohnung von Mitarbeitern geht, die aus Drittstaaten oder dem EWR-Raum nach Österreich entsendet oder überlassen werden. Die WGKK berichtet in einer aktuellen Aussendung, wie sie sich auf die neuen Aufgaben vorbereitet hat: Von der EDV bis hin zu den organisatorischen Abläufen wurde das Projekt so aufgesetzt, dass es in Abstimmung mit den anderen Krankenversicherungsträgern, der BUAK und den Abgabenbehörden möglichst reibungslos funktioniert. Die Mitarbeiter des Kompetenzzentrums der WGKK sind in Kooperation mit der Finanzpolizei damit beschäftigt, die Arbeitsverhältnisse der ausländischen Arbeitskräfte zu überprüfen. Stellt sich heraus, dass diese nicht korrekt bezahlt werden, wird Anzeige bei den Bezirksverwaltungsbehörden erstattet. Die WGKK ist außerdem dafür zuständig, eine zentrale Strafdatei einzurichten, in der alle rechtskräftigen Verwaltungsstrafen aus diesem Bereich gesammelt werden. So soll es einen Überblick über das Ausmaß von Lohn- und Sozialdumping in Österreich geben.

Freitag, 6. Mai 2011 – Vereinfachungen im grenzüberschreitenden Bahnverkehr

Die Europäische Kommission hat am 5. 5. 2011 eine neue Verordnung (Telematikanwendungen für den Personenverkehr) angenommen, die durch obligatorische Normung der Tarif- und Fahrplaninformationen Bahnkunden bei europaweiten Bahnfahrten die Planung und den Fahrscheinerwerb erleichtern soll. Das bedeutet, dass die wesentlichen Buchungs- und Ticketinformationen künftig interoperabel sein werden, sodass sie zwischen Eisenbahngesellschaften der gesamten EU sowie zwischen Fahrscheinverkäufern ausgetauscht werden können. Die Kommission wird 2012 einen ergänzenden Rechtsakt vorschlagen, mit dem die Schienenverkehrsbetreiber verpflichtet werden, ihre Informatiksysteme und Verfahren anzugleichen, um die Übertragung der genormten Daten zwischen den Betreibern in der Praxis zu ermöglichen. Durch die Verordnung wird die Standardisierung von Fahrplan- und Tarifinformationen obligatorisch. Dies sind die grundlegenden Daten für die Reiseplanung, Buchungs- und Fahrscheinsysteme, die z. B. die Kategorie des verkehrenden Zugs, dessen Haltestellen und -zeiten, die Unterbringungsmöglichkeiten (z. B. in der ersten oder zweiten Klasse), die Anzahl der verfügbaren freien Sitze, die Tarifstrukturen usw. angeben. Ein wichtiger Aspekt ist auch, dass die Verordnung die Betreiber zur öffentlichen Bereitstellung von Fahrplaninformationen und zur Übermittlung von Tarifinformationen an autorisierte Partner verpflichtet.

Freitag, 6. Mai 2011 – Werbungskosten und Einbruch in ein beruflich verwendetes privates Kfz

Die aus dem Einbruch in ein für die Fahrt von der Wohnung zur Arbeitsstätte verwendetes und am Firmenparkplatz abgestelltes Kraftfahrzeug resultierenden Aufwendungen stellen insoweit Werbungskosten dar, als damit Schäden am beruflich verwendeten privaten Kraftfahrzeug beseitigt wurden (UFS 11. 4. 2011, RV/1646-W/10).

Donnerstag, 5. Mai 2011 – Kampf gegen Steuerhinterziehung in Griechenland

Der griechische Finanzminister hat der Steuerhinterziehung in seinem Land den Kampf angesagt. Mit harten Strafen und kontinuierlichen intensiven Kontrollen sollen in diesem Jahr allein 3,5 Milliarden Euro mehr Steuern als bisher vorgesehen erfasst werden. Bis Ende 2013 will der Finanzminister insgesamt mehr als elf Milliarden Euro Steuern zusätzlich in die Staatskassen des vom Bankrott bedrohten Landes fließen lassen. Aus diesem Grund soll auch die Steuerfahndung mit rund 3.000 zusätzlichen Beamten verstärkt werden. Zudem sollen die Bürger kaum noch Kontakt mit den Steuerbeamten haben. Alles soll künftig elektronisch durchgeführt werden. Damit sollen mögliche Bestechungen abgewendet werden. – (APA/dpa)

Donnerstag, 5. Mai 2011 – Einschränkung des Fremdkapitalzinsabzugs bei konzerninternen Beteiligungserwerben

Zinsen eines fremdfinanzierten Erwerbs einer in- oder ausländischen Gesellschaft durch eine österreichische Kapitalgesellschaft waren bisher gem. § 11 Abs. 1 Z 4 KStG i. d. F. Steuerreformgesetz 2005 steuerlich abzugsfähig. Der Gesetzgeber sah sich aufgrund des Gestaltungspotentials dieser Regelung bei konzerninternen Transaktionen zu einer Einschränkung des Fremdkapitalzinsabzugs bei Beteiligungserwerben im Konzern veranlasst. Seit der Einschränkung des § 11 Abs. 1 Z 4 KStG durch das Budgetbegleitgesetz 2011 sind Fremdkapitalzinsen für konzerninterne Beteiligungserwerbe daher nicht mehr abzugsfähig. Dies gilt nach der Übergangsregelung des § 26c Z 23 lit. b KStG auch für jene Fremdkapitalzinsen, die zwar erst zukünftig anfallen, aber aufgrund eines bereits in der Vergangenheit erfolgten konzerninternen Beteiligungserwerbs entstehen. In einem Beitrag in SWK-Heft 14/2011 untersucht Mag. Christoph Marchgraber, ob die Neuregelung dem verfassungsrechtlichen Vertrauensschutz standhält.

Donnerstag, 5. Mai 2011 – GPLA: Haftung des Arbeitgebers und Nachversteuerung

Wurden im Zuge der Lohnverrechnung Zahlungen des Arbeitgebers nicht steuerbar behandelt oder aus anderen Gründen nicht in die Bemessungsgrundlagen einbezogen und somit auch keine „Sozialversicherungsbeiträge“ einbehalten, können bei der im Rahmen einer GPLA durchgeführten Nachversteuerung keine fiktiven (erst im Zuge der Prüfung vorgeschriebenen) Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung in Abzug gebracht werden (UFS 4. 4. 2011, RV/0366-I/07).

Mittwoch, 4. Mai 2011 – FMA-Rundschreiben zur korrekten Erstellung von Informationen zu Finanzinstrumenten

Die Finanzmarktaufsichtsbehörde hat am 2. 5. 2011 ein Rundschreiben zu Informationen einschließlich Marketingmitteilungen gemäß Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 veröffentlicht. Dieses Rundschreiben richtet sich insbesondere an Kreditinstitute, Wertpapierfirmen und Wertpapierdienstleistungsunternehmen mit Ziel, das Vertrauen der Anleger in ein ordnungsgemäßes Funktionieren der Wertpapiermärkte zu fördern und dem Markt eine Orientierungshilfe zu geben, um den Anforderungen der gesetzlichen Regelungen nachzukommen. Das Rundschreiben legt unter anderem fest, wie Informationen und Marketingmitteilungen, insbesondere Risikohinweise betreffend Finanzinstrumente und Wertpapierdienstleistungen, zu gestalten sind, wie Bruttowertentwicklungen und die Auswirkung von Kosten und Gebühren dargestellt werden müssen und wo Warnhinweise entsprechend sichtbar und verständlich platziert sein müssen.

Mittwoch, 4. Mai 2011 – Wettbewerbsrecht: Negative Sachentscheidung fällt in alleinige Zuständigkeit der Kommission

Zur Gewährleistung einer kohärenten Anwendung der Wettbewerbsregeln in den Mitgliedstaaten wurde durch die VO (EG) Nr. 1/2003 ein Mechanismus der Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den nationalen Wettbewerbsbehörden im Rahmen des allgemeinen Grundsatzes der loyalen Zusammenarbeit eingerichtet. Die Zuständigkeit der nationalen Wettbewerbsbehörde ist, wenn die Voraussetzungen für ein Verbot nach den dieser Behörde vorliegenden Informationen nicht gegeben sind, auf den Erlass einer Entscheidung beschränkt, wonach für sie kein Anlass besteht, tätig zu werden. Erlaubte man den nationalen Wettbewerbsbehörden, Entscheidungen zu treffen, mit denen ein Verstoß gegen die Vertragsbestimmungen über den Missbrauch einer beherrschenden Stellung verneint wird, würde das System der Zusammenarbeit in Frage gestellt und die Zuständigkeit der Kommission beeinträchtigt. Eine solche negative Sachentscheidung könnte nämlich die einheitliche Anwendung der durch den Vertrag eingeführten Wettbewerbsregeln beeinträchtigen, weil sie die Kommission daran hindern könnte, später festzustellen, dass die fragliche Verhaltensweise eine Zuwiderhandlung gegen diese Regeln darstellt. Die Feststellung, dass kein Verstoß gegen das Verbot des Missbrauchs einer beherrschenden Stellung vorliegt, ist folglich der Kommission vorbehalten, selbst wenn eine einschlägige Vertragsbestimmung in einem von einer nationalen Wettbewerbsbehörde durchgeführten Verfahren angewandt wird (EuGH 3. 5. 2011, Rs. C-375/09, Tele 2 Polska).

Mittwoch, 4. Mai 2011 – Frauengesundheitsbericht 2010/2011

Das Gesundheitsministerium hat dem Nationalrat den „Österreichischen Frauengesundheitsbericht 2010/2011“ vorgelegt. Gefordert wird darin, dass den unterschiedlichen Bedürfnissen von Männern und Frauen in Prävention, Diagnostik und Versorgung entsprechend Rechnung zu tragen ist. Das bringe nicht nur mehr Lebensqualität für alle Beteiligten, sondern könne auch zur Vermeidung von Über-, Unter- und Fehlversorgungen beitragen, heißt es im Vorwort des 583 Seiten starken Kompendiums, dessen Handlungsanweisungen als Ansatzpunkte für die Weiterentwicklung und Umsetzung von Maßnahmen im Bereich Frauengesundheit fungieren sollen. Der Bericht geht dabei nicht nur auf die politischen Rahmenbedingungen für Frauengesundheit in Österreich, sondern auch auf die soziodemographische und epidemiologische Situation der weiblichen Bevölkerung, ihre Lebensrealitäten und gesundheitsbezogenen Lebensweisen sowie auf Gesundheitsförderung, Prävention und Entwicklung der Frauengesundheitsförderung ein. Der zeitliche Fokus liegt auf den vergangenen 10 Jahren und den in diesem Zeitraum zu identifizierenden Entwicklungstendenzen.

Mittwoch, 4. Mai 2011 – Wichtige Termine für die Personalverrechnung

Vorlagefrist Beitragsnachweisungen für April 2011:
für Beitragskonten mit Abbuchungsauftrag: 10. 5. 2011;
für Beitragskonten ohne Abbuchungsauftrag: 16. 5. 2011.

Dienstag, 3. Mai 2011 – BMF veröffentlicht Energieabgabenrichtlinien 2011

Die Energieabgabenrichtlinien (EnAbgR) 2011 vom 15. 4. 2011, BMF-010220/0058-IV/9/2011, ersetzen den Durchführungserlass des BMF vom 20. 1. 1997, 14 0607/2-IV/14/96, zum Elektrizitätsabgabegesetz, zum Erdgasabgabegesetz und zum Energieabgabenvergütungsgesetz und stellen einen Auslegungsbehelf zu den Energieabgaben sowie der Energieabgabenvergütung dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Die Information des BMF zur Energieabgabenvergütung aus dem Jahr 2005 und die ergangene Rechtsprechung wurden im Wesentlichen eingearbeitet. DieEnAbgR 2011 behandeln Zweifelsfragen und Auslegungsprobleme von allgemeiner Bedeutung, um eine einheitliche Anwendung der geltenden Energieabgabenbesteuerungs- bzw. -vergütungsbestimmungen durch die Finanzverwaltung sicherzustellen. Sie enthalten außerdem Regelungen, wie zur Verwaltungsvereinfachung in bestimmten Fällen zu verfahren ist. Die EnAbgR 2011 sind in vier Abschnitte gegliedert. Jeder Abschnitt behandelt eines der vier Energieabgabengesetze (Elektrizitätsabgabe, Erdgasabgabe, Kohleabgabe, Energieabgabenvergütung).

Dienstag, 3. Mai 2011 – Anerkennung von Aufwendungen an einen ausländischen Vertragspartner: Empfängerbenennung

Ist der Empfänger von strittigen Zahlungen (einschließlich dessen mutmaßlicher österreichischer Adresse) dem Finanzamt bereits bekannt, so erfolgt eine Aufforderung zur Empfängerbenennung i. S. d. § 162 BAO hinsichtlich dieser Zahlungen zu Unrecht. Die strittigen Aufwendungen unterliegen daher dem herkömmlichen Betriebsausgabenregime des § 4 Abs 4 EStG (UFS 24. 3. 2011, RV/4333-W/09).

Montag, 2. Mai 2011 – Gruppenklagen – Giftcocktail oder sinnvolle Weiterentwicklung?

Die Europäische Kommission hat im Februar 2011 eine Konsultation eingeleitet, die sich nicht zum ersten Mal dem Thema des kollektiven Rechtsschutzes widmet. Sie ortet Defizite in der Abwehr der Verletzung von Unionsrecht, da Individualklagen of nicht das geeignete Mittel seien, um unerlaubte Verhaltensweisen abzustellen oder Ersatz für den dadurch erlittenen Schaden zu erlangen. Ob dieses Defizit, falls überhaupt vorhanden, mit gesetzlichen Maßnahmen und ohne zusätzliche Lasten für den Beklagten ausgeglichen werden kann, muss bezweifelt werden. Wesentliche Punkte der Konsultation werden in einem Beitrag von Dr. Artur Schuschnigg in SWK-Heft 13/2011 einer kurzen kritischen Prüfung unterzogen.

Montag, 2. Mai 2011 – EU: Konjunkturerwartungen und Geschäftsklima sind getrübt

Nach Berechnungen der Europäischen Kommission gehen sowohl in der EU als auch im Euroraum die Konjunkturerwartungen deutlich zurück. Im April fiel der Konjunkturindikator um 2,3 Punkte auf 105,1 in der EU und um 1,1 Punkte auf 106,2 im Euroraum. Das wirtschaftliche Vertrauen ging bis auf den Bausektor in allen Bereichen zurück. Verschlechtert hat sich laut EU-Kommission auch das Geschäftsklima. Der diesbezügliche Indikator ist im Euroraum im zweiten Monat in Folge zurückgegangen, bleibt jedoch nahe an seinem historischen Stand. Der Rückgang ist hauptsächlich auf die negative Einschätzung der Produktionsentwicklung zurückzuführen.

Montag, 2. Mai 2011 – Pflegegeldreformgesetz 2012

Das BMASK hat den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bundespflegegeldgesetz und das Bundesbehindertengesetz geändert werden (Pflegegeldreformgesetz 2012) zur Begutachtung versandt (276/ME 24. GP). Der Gesetzesvorschlag sieht eine Übertragung der Gesetzgebungs- und Vollziehungskompetenz von den Ländern auf den Bund, eine Kompetenzbereinigung durch Konzentration des Pflegegeldes beim Bund, eine deutliche Reduktion der Anzahl der Entscheidungsträger, die Vereinheitlichung der Vollziehung im Bereich des Pflegegeldes, Verwaltungseinsparungen bei Ländern und Gemeinden in Vollzug und Legistik, eine Beschleunigung der Verfahren sowie die Umsetzung von diesbezüglichen Rechnungshofempfehlungen vor. Die Begutachtungsfrist endet am 13. 5. 2011.

Montag, 2. Mai 2011 – Beschäftigung ausländischer Erntehelfer ab 1. 5. 2011

Bisher stellten Arbeitnehmer aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, der Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn den Hauptanteil am „Erntehelferkontingent“. Durch die Öffnung des Arbeitsmarktes gilt für diese Personen ab 1. 5. 2011 nunmehr die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit. Folglich ist keine Erntehelferbewilligung mehr notwendig und wird auch vom AMS nicht mehr ausgestellt. Das bedeutet aber, dass diese Arbeitnehmer mangels „Erntehelferbewilligung“ aus ausländerbeschäftigungsrechtlicher Sicht nicht mehr als Erntehelfer qualifiziert werden können. Ab 1. 5. 2011 unterliegen sie daher als landwirtschaftliche Hilfsarbeiter (Beitragsgruppe A1L) bzw. im gewerblichen Bereich als Arbeiter (Beitragsgruppe A1) der Vollversicherungspflicht. Lediglich Erntehelfer aus Bulgarien und Rumänien – diese sind ja noch bis zum Ende der Übergangsbestimmungen (voraussichtlich 31. 12. 2013) hinsichtlich ihrer Arbeitnehmerfreizügigkeit beschränkt – können, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, weiterhin als Erntehelfer angemeldet und ohne Pensionsversicherungsbeitrag in den Beitragsgruppen A11l bzw. A11 abgerechnet werden. Dies gilt auch für Staatsangehörige von Drittstaaten (Quelle: NÖDIS Nr. 5/April 2011).