2018-06: Wie erfährt die Finanz von Kapitalabflüssen?

Mit der Steuerreform 2015 wurde auch das sogenannte Kapitalabfluss-Meldegesetz geschaffen. Dieses Gesetz verpflichtet unter anderem alle Banken, Kapitalabflüsse ab mindestens € 50.000,- von Konten oder Depots natürlicher Personen an das Bundesministerium für Finanzen zu melden.

Kapitalabflüsse im Sinne dieser Reglung sind:

  • die Auszahlung und Überweisung von Sicht-, Termin- und Spareinlagen,
  • die Auszahlung und Überweisung im Rahmen der Erbringung von Zahlungsdiensten oder im Zusammenhang mit dem Verkauf von Bundesschätzen,
  • die Übertragung von Eigentum an Wertpapieren mittels Schenkung im Inland sowie
  • die Verlagerung von Wertpapieren in ausländische Depots.

Auch Umwidmungen eines bestehenden Kontos in ein Geschäftskonto sowie die Überweisung von einem Privatkonto auf ein Geschäftskonto stellen Kapitalabflüsse dar. Die Bank hat die entsprechende Meldung jeweils bis zum letzten Tag des auf den Kapitalabfluss folgenden Monat abzugeben. Die Finanz prüft nun verstärkt diese Meldungen und fordert oft standardmäßig eine Vielzahl an Unterlagen ein.

 

– ein Artikel aus unserer Kanzleizeitung, Ausgabe Juni-September 2018