GmbH oder Personengesellschaft?

Eine eindeutige Antwort auf die Frage, welche Rechtsform für Unternehmen die bessere ist, gibt es leider nicht. Die Entscheidung ist im Einzelfall von mehreren relevanten Kriterien abhängig:
Höhe des Gewinnes, Höhe des Geschäftsführerbezuges bei der GmbH, Höhe der „Privatentnahmen“, Höhe der Investitionen für einen Gewinnfreibetrag, Gründungskosten, usw.
Folgende Faktoren müssen ebenfalls berücksichtigt werden: Welche Zusatzkosten verursacht die Rechtsform der GmbH?
Der Gewinnfreibetrag im Ausmaß des Grundfreibetrages ist ebenfalls zu berücksichtigen.

Nachstehend die wesentlichen Unterschiede der beiden Rechtsformen:

Einzelunternehmen, Personengesellschaft:

Besteuert wird der Einzelunternehmer bzw. die Gesellschafter. Die Ergebnisermittlung erfolgt durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Bilanzierung. Der Gewinn unterliegt dem progressiven Einkommensteuertarif bis zu 55% (idR bis 50%). Eine steuerliche Begünstigung bietet der Gewinnfreibetrag von bis zu 13%. Verluste sind ausgleichs- und vortragsfähig (auch mit anderen positiven Einkünften ausgleichsfähig). Die Gewinnentnahmen selbst (Privatentnahmen) sind steuerneutral. Gehaftet wird persönlich mit dem gesamten Privatvermögen.

Kapitalgesellschaft (GmbH):

Besteuert werden sowohl die Gesellschaft als auch die Gesellschafter. Bei der Gesellschaft erfolgt die Gewinnermittlung durch Bilanzierung. Es werden 25% Körperschaftsteuer auf Gewinne eingehoben. Beim Gesellschafter wird bei Ausschütung 27,5% Kapitalertragsteuer einbehalten. Geschäftsführerbezüge beim geschäftsführenden Gesellschafter unterliegen dem progressiven Einkommensteuertarif von bis zu 55% (idR bis 50%). Bei der Gesellschaft ist kein Gewinnfreibetrag möglich. Beim Geschäftsführer gibt es die Möglichkeit des Betriebsausgabenpauschales von 6% sowie eines Grundfreibetrages (für den Gewinnfreibetrag). Verluste der Gesellschaft können nicht mit sonstigem positiven Einkommen der Gesellschafter ausgeglichen werden. Die Gesellschaft haftet unbeschränkt mit dem gesamten Gesellschaftsvermögen. Der Gesellschafter haftet nur bis zur Höhe seiner Einlage sowie subsidiär für die unter Umständen aushaftende Stammeinlage der Mitgesellschafter. Die Gründung einer GmbH ist ein Notariatsakt und somit grundsätzlich teurer als die Gründung eines Einzelunternehmens. Vor einiger Zeit wurde allerdings die Gründung vereinfacht und das Mindeststammkapital von € 35.000,– auf € 10.000,– gesenkt. Einbezahlt werden muß in der Regel mindestens € 17.500,- bzw. € 5.000,–.

Die Haftungsbeschränkung, die der Firmenname suggeriert, ist zu relativieren, da die GmbH häufig nur gegen persönliche Haftungen das nötige Fremdkapital bekommt.

Aus abgabenrechtlicher Sicht ist die GmbH bei Vollausschüttung erst ab einem sehr hohen Gewinn gegenüber einem Einzelunternehmen wirtschaftlicher.

Wird der Geschäftsführerbezug so bemessen, dass danach kein ausschüttungsfähiger Gewinn verbleibt, so ist die GmbH im Vergleich zu einem Einzelunternehmen grundsätzlich im Nachteil.

Werden die Gewinne einbehalten, da der Gesellschafter seinen privaten Geldbedarf nachhaltig aus anderen Quellen bezieht, ist die GmbH vorteilhafter, da keine Kapitalertragsteuer anfällt.

Die Entscheidung für oder gegen eine GmbH-Gründung sollte im Einzelfall von einem Steuerberater geprüft werden.